TÜV warnt vor smarten Fitnessgeräten

11. Januar 2024

Mit dem neuen Jahr wollen viele ihren Vorsatz zu mehr Bewegung umsetzen. Dafür werden mittlerweile immer häufiger digitale Geräte verwendet, um personalisiert die Aktivität und Gesundheit zu tracken und zu motivieren. Diesen Trend verstärken auch die neu verabschiedeten Digitalgesetze, indem Krankenkassen die Nutzung solcher Anwendungen teilweise fördern. In einer Mitteilung vom 04.01.2024 warnt der TÜV allerdings vor solchen smarten Fitnessgeräten. Laut ihm können solche Gadgets, unter die z. B. Wearables oder intelligente Körperwaagen fallen, ein unerwünschtes Einfallstor für Cyberkriminelle darstellen.

Gefahren von smarten Fitnessgeräten

Zur Ausführung ihrer verschiedenen Funktionen müssen smarte Fitnessgeräte (teilweise sogar sensible) persönliche Daten verarbeiten. Um die Cloudfunktion zu ermöglichen sind die Geräte mit dem Internet verbunden und speichern die Informationen dort. Dass dies Gefahren mit sich bringt, haben die deutschen Bürger längst verstanden. So gaben 65 % in einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands an, dass sie sehr besorgt sind, dass „Smart-Home-Geräte den Datenschutz verletzen oder persönliche Daten missbrauchen“.

In einer Mitteilung des TÜVs vom 04.01.2024 erklärt Fachbereichsleiter für Digitalisierung und Bildung beim TÜV-Verband, Marc Fliehe, dass man deswegen „besonderen Wert auf die richtige Einrichtung und den sicheren Gebrauch der Geräte legen“ sollte. Er gibt einen Einblick in die potenziellen Gefahren. So könnten Cyberkriminelle mit den personenbezogenen Informationen persönlichen oder wirtschaftlichen Schaden anrichten, mit der Veröffentlichung der Daten erpressen oder Zugang zu den vernetzten Geräten erhalten.

Vorherige Informierung erforderlich

Der TÜV rät, sich bereits vor dem Gerätekauf über mögliche Gefahren zu informieren. Dabei solle man prüfen, wie und welche Gesundheitsdaten erhoben werden, mit wem sie geteilt werden und ob der Hersteller generell als seriös gilt und „langfristig Sicherheitsupdates zur Verfügung“ stellen wird. Bei der Recherche könne man zum einen auf Nutzerberichte oder auf unabhängige Prüfzertifikate wie etwa das TÜV-Prüfzeichen CyberSecurity Certified (CSC) zurückgreigen.

Tipps zur Risikominimierung

Im Weiteren gibt der TÜV konkrete Handlungsvorschläge, um Risiken zu minimieren.

Zunächst weist die Prüfstelle darauf hin, dass man die Zugriffsberechtigungen der Anwendung regelmäßig kontrollieren sollte. Dabei solle man sich stets Fragen, ob die jeweiligen Informationen auch für die entsprechende Funktion zwangsläufig erforderlich sind.

Zudem sei es, wie bei allen sonstigen Geräten und Anwendungen, ratsam sichere Passwörter zu wählen und das Benutzerkonto mittels der Zwei-Faktor-Authentifizierung zu schützen. Parallel hierzu solle man auch die sichere Verschlüsselung seines Heimnetzwerks überprüfen. Bei WLAN-Routern stelle die WPA3 den aktuell besten Sicherheitsstandard dar.

Fazit

Der TÜV warnt vor smarten Fitnessgeräten und das nicht völlig zu Unrecht. Smarte Fitnessgeräte mögen die Motivation steigern und Fortschritte aufzeichnen, aber man sollte damit verbundenen Risiken nicht übersehen. Um die Freude am Sport nicht durch Datenschutzbedenken zu trüben, ist ein bewusster Umgang mit smarten Technologien unter der Beachtung der Empfehlungen des TÜVs der Schlüssel zu einer sicheren und gesunden digitalen Fitnesswelt.