Anhörung zum Digitale-Dienste-Gesetz

28. Februar 2024

Am 21.02.2024, fand vor dem Digitalausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) statt. Ziel des Gesetzes ist es, die Vorschriften des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene umzusetzen. Die geladenen Sachverständigen äußerten weitgehend Zustimmung zu dem Entwurf, brachten aber auch einige kritische Punkte zur Sprache.

Der Entwurf zum DDG

Das DDG ist das Pendant zum DSA auf nationaler Ebene. Der DSA gilt seit dem 17.02.2024 in der Europäischen Union. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte der Deutsche Bundestag auch ein Parallelgesetz zur Konkretisierung der Zuständigkeiten der deutschen Behörden erlassen müssen. Der Gesetzesentwurf (20/10031) hierzu hatte seine erste Lesung im Bundestag erst am 18.01.2024.

Nach dem Entwurf vom 15.01.2024 soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Aufsicht über die Online-Plattformen und die Durchsetzung des DSA übernehmen. Die BNetzA würde dann als die Koordinierungsstelle fungieren. Zusätzliche Sonderzuständigkeiten sind für andere Institutionen wie die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgesehen. Für strafbare Inhalte wird das Bundeskriminalamt die zentrale Meldestelle.

Umsetzung ist überfällig

Susanne Dehmel von Bitkom betont laut der Pressemitteilung des Bundestags, dass man nun der BNetzA schnell ein Mandat erteilen muss, um den DSA auch ordnungsgemäß durchsetzen zu können. Dirk Freytag, der Präsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), ging noch einen Schritt weiter, indem er die Verspätete Umsetzung als „bedauerlich“ bezeichnete. Lina Ehring vom Verbraucherzentrale Bundesverband stimmt der Notwendigkeit an einer „starken nationalen Aufsicht“ zu.

Zentral vs. dezentral

Während sich die einen einheitliche Verfahren und Antragsformulare wünschen, um das Gesetz nicht zu verwässern, fordern andere mehr Flexibilität. Beispielsweise meint Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Dr. Tobias Schmid, dass man durch Verwaltungsvereinbarungen die erforderliche Anpassungsfähigkeit erhalte. Andere brachten hingegen zu Recht an, dass hierin erneut die Gefahr von Ineffizienz und Überbürokratisierung bestünde. Insgesamt bedarf laut Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz von der Universität Mannheim das Verhältnis der Koordinierungsstelle und der BNetzA auch noch einer genaueren Definition.

Starker Beirat

Bezüglich des in § 21 des Gesetzesentwurfs geplanten Beirats für die Beratung der Koordinierungsstelle fordert Lina Ehring zudem, dass die Nichtumsetzung seiner Empfehlungen begründet werden muss. Svea Windwehr von der Gesellschaft für Freiheitsrecht fügt dem hinzu, dass dessen Sitzungen online übertragen und die Dokumente öffentlich zugänglich sein sollten. Tobias Mast vom Leibniz-Institut für Medienforschung forderte weiterhin dem Beitrat starke Auskunfts- und Informationsrechte zu gewähren.

Genaue Festlegung der Finanzmittel

Müller-Terpitz bringt zudem an, dass für die Koordinierungsstelle bei der „Verwendung der Finanzmittel“ nachjustiert werden müsse. Auch Matthias Spielkamp von AlgorithmWatch ist etwa der Meinung, dass das geplante Budget der zuständigen Stellen, wie etwa dem Bundeskriminalamt (BKA), noch genau zu kalkuliert ist. Zudem wünscht er, den geplanten Forschungsetat von 300.000 Euro zu erhöhen.

Fazit

Insgesamt fällt die Bewertung der Sachverständigen im Rahmen der Anhörung zum Digitale-Dienste-Gesetz positiv aus. Die diskutierten Punkte unterstreichen jedoch die Notwendigkeit einer schnellen, präzisen und effektiven Umsetzung des Gesetzes, um den Schutz der Internetnutzer zu gewährleisten. Die zweite und dritte Lesung sind für Anfang März vorgesehen. Insofern ist vor April voraussichtlich nicht mit Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen.