UN verabschiedet Resolution zu KI

28. März 2024

Am 21.03.2024 erklärten die Vereinten Nationen (UN), dass die Generalversammlung eine Resolution zur Förderung sicherer und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) für eine nachhaltige Entwicklung verabschiedet hat. Dabei möchte sie Menschen- und Grundrechte, insbesondere auch die Privatsphäre, schützen und Diskriminierung verhindern. Ziel ist es KI-Systeme zu erschaffen, die erklärbar, auf den Menschen fokussiert, ethisch, datenschützend und nachhaltig sind.

Die Resolution

Über 120 Mitgliedstaaten der UN haben in einem „historischen Schritt“ die Resolution vom 11.03.2024 zu KI-Systemen verabschiedet. Die Resolution gilt nur für KI-Systeme im nicht-militärischen Bereich. Erfasst sind fast alle Phasen von Vorplanung, Design und Entwicklung zur Test- und Prüfphase bis hin zu Bereitstellung, Nutzung und Verkauf. Selbst die Außerbetriebnahme ist umfasst. Laut der Pressemitteilung erkennt die UN auch an, dass man mit KI die gesetzten 17 Nachhaltigkeitsziele leichter erreichen könnte. Insgesamt stärkt und ergänzt die Resolution die Arbeit der UN, laut Linda Thomas-Greenfield, der US-Botschafterin und ständigen Vertreterin bei der UN.

Keine „bösen“ KI-Systeme

Wesentliches Element der Resolution ist, dass gute KI gefördert und schlechte KI unterbunden werden soll. Deshalb hält die Generalversammlung die Mitgliedstaaten an, sich von KI-Systemen fernzuhalten, die sich nicht an die Menschenrechte halten oder insgesamt enorme Gefahren bergen. Insgesamt verfolge man das Ziel „die Technologie zu beherrschen, anstatt von ihr beherrscht zu werden“, wie Thomas-Greenfield erklärt. Ist das nicht möglich, solle man lieber ganz auf den Einsatz verzichten.

Wesentliche Bestimmungen

Die UN fordert deshalb sämtliche Staaten und private oder öffentliche Organisationen auf, regulatorische Maßnahmen zu schaffen, die eine vertrauenswürdigen Nutzung von KI zu gewähren. Ein Beispiel hierfür ist etwa die kürzlich beschlossene KI-Verordnung der Europäischen Union.

Die Mitgliedstaaten sollen zudem mit Entwicklungsländern zusammenzuarbeiten und diese unterstützen, indem sie etwa digitale Infrastrukturen entwickeln oder den Zugang zu KI-Systemen fördern. Dies soll international technologische Unterschiede minimieren.

Entwickler von KI-Systemen sollten etwa auch die Schaffung von Feedback-Mechanismen gefördern. Außerdem sollen wirksame Schutzmaßnahmen zur Sicherung von personenbezogenen Daten und zur Risikoanalyse implementiert werden. Auch in der Test- und Evaluierungsphase sollen personenbezogene Daten geschützt werden und Maßnahmen eingerichtet werden, die für Transparenz sorgen.

Zuletzt sollen Mitgliedstaaten im internationalen Austausch ihre Erfahrungen und Erkenntnisse teilen und internationale Zusammenarbeit und Datenflüsse fördern.

Fazit

Die kürzlich von der UN verabschiedete Resolution ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Doch beim näheren Betrachten offenbaren sich ihre Schwachstellen. Die Resolution umfasst eine Vielzahl von breiten Formulierungen mit wenig konkreten Handlungsanweisungen. Während die Absicht lobenswert ist, Menschenrechte zu schützen und Diskriminierung zu verhindern, bleiben die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele vage. Ein besonders problematischer Punkt ist die Ausnahme militärischer KI-Systeme von der Resolution. Insgesamt signalisiert die UN-Resolution zwar gute Absichten, bietet aber letztendlich wenig Substanz. Es bleibt zu hoffen, dass die Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der Resolution in die Tat umzusetzen.