Europäischer Rat billigt Handelsabkommen mit Chile

15. April 2024

Der Europäische Rat billigt das Handelsabkommen mit Chile am 18.03.2024. Die Zustimmung betrifft das „Interim Agreement on trade“ (iTA) zwischen der Europäischen Union und Chile. Damit ist der langwierige Ratifizierungsprozesses innerhalb der EU abgeschlossen. Das Abkommen zielt generell darauf ab die Handelsbeziehungen zwischen Chile und der EU zu stärken. Es gibt jedoch auch einige Passagen, die datenschutzrechtlichen Bezug haben.

Freiheiten für Handel und Investitionen

Bislang gilt noch das „Association Agreement“ von 2005. 2013 beschlossen die Regierungen, dieses zu erneuern. Das iTA befasst sich lediglich mit „Handels- und Investitionsliberalisierungen“ laut der Pressemitteilung des Europäischen Rats. Bestimmungen zum Investitionsschutz regelt hingegen das noch nicht von den Mitgliedsaaten ratifizierte Advanced Framework Agreement (AFA). Sobald dieses in Kraft tritt, wird das iTA ungültig.

Verbesserter Marktzugang

Das Abkommen erleichtert die Wirtschaftsbeziehung zu dem drittgrößten Handelspartner der EU. Aufgrund der Zollfreiheit von ca. 99.9 % der EU-Exporten rechnet man mit einem Anstieg der EU-Exporte um bis zu 4,5 Milliarden Euro. Gerade vor dem Hintergrund saubere Energien voranzutreiben, bedeutet das auch eine vereinfachte Beschaffung von Materialien wie Kupfer, Lithium, und Wasserstoff. Es gibt auch spezielle Vorschriften, die sicherstellen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen von der Vereinbarung profitieren.

Relevanz für den Datenverkehr

Das Abkommen beinhaltet einen speziellen Abschnitt zum Datenverkehr und dem Schutz personenbezogener Daten. Grundsätzlich soll der Datenaustausch zwischen den beiden Parteien ermöglicht und gefördert werden. Deshalb soll es insbesondere keine Vorgaben zur Datenlokalisierung geben. Vergleichbares regelt etwa auch das Abkommen zum Datentransfer zwischen der EU und Japan. Daneben ist der Schutz personenbezogener Daten und die Privatsphäre zu gewährleisten. Hierbei handelt es sich nach dem Abkommen und ein Grundrecht. Wie sie dieses umsetzen, bleibt den jeweiligen Parteien überlassen.

Nächste Schritte

Da das iTA nur einer Ratifizierung durch die EU und nicht durch einzelne Mitgliedstaaten bedarf, fehlt nun nur noch die Absegnung durch die chilenische Seite. Im Anschluss tritt das Abkommen am ersten Tag des dritten Monats nach dem Datum der Benachrichtigung über die finale Absegnung in Kraft.

Fazit

Dass der Europäische Rat das Handelsabkommen mit Chile billigt, ist zu begrüßen und verbessert die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Parteien. Nun bleibt nur noch abzuwarten, dass auch die chilenische Seite das Abkommen abgesegnet.