Kategorie: Websiteanalyse

BVDW veröffentlicht Whitepaper zu “Webanalyse und Datenschutz”

11. Juli 2012

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), eine Lobbyvereinigung von Unternehmen, die im im Bereich interaktives Marketing, digitale Inhalte und interaktive Wertschöpfung tätig sind, hat ein kostenloses Whitepaper zum Thema “Wabanalyse und Datenschutz” veröffentlicht. Am Beispiel von Google Analytics wird dabei herausgearbeitet, welche Maßnahmen seitens des Websitebetreibers notwendig sind, um Websiteanalyse-Tools datenschutzkonform einzubinden.

Inhaltlich enthält das Papier keine neuen Erkenntnisse, greift es doch im Wesentlichen auf die Anforderungen zurück, die der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz, Johannes Caspar, bereits im September 2009 veröffentlicht hat. Nichtsdestotrotz empfiehlt sich das Papier für einen einfachen Einstieg in die Materie, da grundlegende Streitstände und Probleme gut nachvollziehbar und in leicht verständlichen Worten wiedergegeben werden. Am Ende des Dokuments findet sich zudem noch eine Checkliste, anhand derer Websitebetreiber Punkt für Punkt nachprüfen können, ob sie alle notwendigen Maßnahmen für eine datenschutzkonforme Websiteanalyse getroffen haben.

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Google Analytics: Was Sie als Website-Betreiber beachten müssen!

9. Mai 2012

Obwohl es seit geraumer Zeit eine Möglichkeit gibt, Google Analytics datenschutzkonform zu betreiben, machen davon nur sehr wenige Website-Betreiber Gebrauch. Prüfungen des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht ergaben beispielsweise, dass lediglich 3 % der bayerischen Website-Betreiber Google Analytics in datenschutzkonformer Weise einsetzen. Beanstandungen durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, Kundenunzufriedenheit und Komplikationen im Alltagsgeschäft sind bei rechtswidrigem Einsatz vorprogrammiert.

Erforderliche Schritte zum rechtskonformen Einsatz von Google Analytics

Vier Schritte sind erforderlich, um Google Analytics rechtskonform einsetzen zu können:

  • Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages mit Google
  • Erweiterung um die Funktion „anonymize IP“
  • Einräumung eines Widerspruchsrechtes der User (Browser Add-On)
  • Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung: Information über Einsatz von Google Analytics und Widerspruchsrecht

Was tun bei derzeit rechtswidrigem Einsatz von Google Analytics?

Sollten Sie bis dato die oben genannten Maßnahmen nicht umgesetzt haben, ist der Einsatz von Google Analytics rechtswidrig. Ihre Website sollte daher dringend den derzeitigen rechtlichen Regelungen entsprechend angepasst werden und Sie sollten sicherstellen, dass mittels Google Analytics gewonnene Altdaten  gelöscht werden. Dies erfordert eine Schließung des bestehenden Google Analytics Profils und die Neueröffnung eines neuen Profils.

Benötigen Sie Unterstützung bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung des Einsatzes von Goolge Analytics oder Unterstützung bei der Kommunikation mit Ihrer Aufsichtsbehörde?

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