G20-Akkreditierungsentzug: Hamburgischer Datenschutzbeauftragter sieht rechtswidriges Verhalten der Polizei
Laut Hamburgischem Datenschutzbeauftragten war der Akkreditierungsentzug bei Journalisten im Rahmen des G20-Gipfel in Hamburg datenschutzrechtlich rechtswidrig.
Journalisten müssen vor Großereignissen mit Staatschef- oder Ministerbesuch eine „Sicherheitsüberprüfung“ durchlaufen, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Für diese Akkreditierung, müssen sie in einen Abgleich ihrer Daten mit speziellen Datenbanken einwilligen. Beim G20-Gipfel im Juli 2017 wurden 32 bereits erteilte Genehmigungen an Journalisten wieder entzogen. Die Polizei hatte bei Einlasskontrollen „Sperrlisten“ zur Hand mit alphabetisch sortierten Namen, von Personen, denen der Zutritt verweigert werden sollte.
Dies zog eine Überprüfung des Vorgehens durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nach sich. Der Behörde wird vorgeworfen, dass die Einträge in den Datensammlungen der Polizei, die der „Sperrliste“ zugrundelagen, veraltet oder fehlerhaft waren. Außerdem wird die Übermittlung von personenbezogenen Daten vom Landeskriminalamt (LKA) an das Bundekriminalamt (BKA) untersucht. Grund dafür ist, dass die Speicherung der Daten durch das BKA von keiner Rechtsgrundlage gedeckt ist.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht ein Problem bei der automatischen Verlängerung der Prüffristen von Einträgen in den polizeilichen Datensammlungen, die einer rechtzeitigen Löschung entgegenstehen. Für die Einhaltung dieser Fristen sind die Landespolizeibehörden und nicht das BKA zuständig.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte kündigte deshalb eine Überprüfung der polizeilichen Datensammlungen an.