Schlagwort: Landesdatenschutz

Die Inhalte der Datenschutzkonferenz-Tagung

22. Mai 2023

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) tagte am 10. und 11. Mai 2023 unter der Leitung von Dr. h. c. Marit Hansen, der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein. Im Zentrum der intensiven Diskussionen standen aktuelle datenschutzpolitische Themen.

Schwerpunkte der Tagung

Urteil des EuGH zum Beschäftigtendatenschutz

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. März 2023 (C 34/12) erfordert Anpassungen in zahlreichen deutschen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Die Datenschutzkonferenz betont die Notwendigkeit einer Überarbeitung und erneuert ihre Forderung nach einem eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Die BVerfG-Entscheidung zur polizeilichen Datenanalyse

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zu polizeilichen automatisierten Datenanalysen in Hamburg und Hessen Anforderungen an solche eingriffsintensiven Analysemethoden mit und ohne künstlicher Intelligenz festgelegt (1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20). In ihrer Entschließung zur automatisierten Datenanalyse bei Polizei und Nachrichtendiensten appelliert die Datenschutzkonferenz an die Gesetzgeber von Bund und Ländern, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen. Falls der Einsatz komplexer Datenanalysemethoden als notwendig erachtet wird, müssen klare rechtliche Grundlagen und angemessene Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Grundrechtsschutz der betroffenen Personen zu gewährleisten. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sind in der Praxis verfassungskonform anzuwenden.

Smart Meter

Während der flächendeckende Einsatz von Smart Metern zur Erfassung von Strom- und Wärmeverbrauch gesetzlich geregelt ist, fehlt eine vergleichbare Regelung für funkbasierte Kaltwasserzähler bisher. Die von diesen Zählern aus der Ferne abrufbaren Verbrauchsdaten ermöglichen Rückschlüsse auf das Verhalten und die Lebensgewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Datenschutzkonferenz betrachtet die Einführung einheitlicher Regelungen als dringend erforderlich, in denen konkrete Zwecke, Datenumfang, Abrufhäufigkeit und Löschfristen festgelegt werden. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem aktuellen Stand der Technik für den Einsatz von Kaltwasserzählern getroffen werden.

Positionspapier zum Cloud-Einsatz

Die Datenschutzkonferenz bringt mit ihrem Positionspapier “Kriterien für Souveräne Clouds” ihre Expertise in die politische Diskussion ein. Die erarbeiteten Kriterien zielen darauf ab, die digitale Souveränität sowohl der Cloud-Anbieter als auch der Cloud-Nutzer zu gewährleisten, um die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen. Souveräne Clouds müssen den Verantwortlichen ermöglichen, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten effektiv, nachprüfbar und dauerhaft sicherzustellen. Die Kriterien umfassen Aspekte wie “Transparenz zur Nachvollziehbarkeit”, “Datenhoheit und Kontrollierbarkeit”, “Offenheit”, “Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit” sowie “Regelmäßige Überprüfung der aufgestellten Kriterien”.

Die erarbeiteten und beschlossenen Dokumente werden in Kürze auf der Website der Datenschutzkonferenz https://www.datenschutzkonferenz-online.de/ veröffentlicht.

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Verschärfte Kontrollen der Aufsichtsbehörden

24. April 2019

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg hat für dieses Jahr 250 Kontrollen angekündigt. Vor allem Arztpraxen, Polizei, Apotheken, Versicherungen und Autohersteller stehen im Fokus der Prüfungen. Bereits im ersten Quartal 2019 haben die Summen der Bußgelder die von 2018 erreicht.

Die Kontrollen sollen stichprobenartig und unangekündigt erfolgen. Jedoch werden Strafen nur bei gravierenden Verstößen gegen die DSGVO ausgesprochen. Von den Kontrollen sind ehrenamtlich tätige Vereine und kleine Firmen ohne umfassende Datenverarbeitungen ausgeschlossen.

Die Beratungsleistung muss runtergeschraubt werden, da die “Grenzen der Belastbarkeit erreicht wurden”, so Brink. Die 60 Mitarbeiter können eine so umfangreiche Beratung nicht mehr leisten.

Letztes Jahr wurden lediglich 13 Kontrollen durchgeführt. Diese werden jetzt drastisch verschärft.