Schlagwort: Stefan Brink
29. Juli 2022
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI BaWü), Dr. Stefan Brink (FDP), wird seinen Vertrag zum Ende des Jahres nicht verlängern und sein Amt somit aufgeben. Dr. Brink hatte die Position des LfDI BaWü sechs Jahre inne. Somit wird spätestens zum Beginn des Jahres 2023 das Land Baden-Württemberg einen neuen LfDI BaWü benötigen.
Sechs prägende Jahre für den Datenschutz in Baden-Württemberg
“Das waren sechs großartige Jahre in Baden-Württemberg, wir haben eine Menge aufgebaut, das Bild und Ansehen des Datenschutzes weiterentwickelt”, so Brink.
Im Laufe seiner Amtszeit ist die Dienststelle des Datenschutzbeauftragten zu einer Behörde mit mehr als 70 Planstellen gewachsen. Die wohl anspruchsvollste Aufgabe war die Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit Mai 2018. Zusätzlich brachte Brink auch viele andere Themen voran. Darüber hinaus waren auch einige seine hochdatierten Bußgelder wie beispielsweise gegen die AOK Baden-Württemberg aus dem Jahre 2020 (wir berichteten) aufgrund unzureichender Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen von großem medialem Interesse. Aber auch vor der eigenen Landesregierung machte seine Behörde nicht halt. Erst kürzlich eröffnete er ein Verfahren gegen den baden-württembergischen Innenminister und Vize-Regierungschef. Darüber hinaus gründete die Behörde unter seiner Leitung ein Bildungszentrum für Bürger:innen und richtete eine Kulturstelle ein. Des Weiteren veröffentlichte er umfangreiche Arbeitshilfen, die Unternehmen und Vereinen bei der Umsetzung der DSGVO unterstützen sollen.
Dem Datenschutz auch weiterhin verpflichtet
Bevor Stefan Brink die Stelle des Landesbeauftragten für Datenschutz 2017 antrat, war er unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht und in leitender Funktion beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz tätig.
Nun aber suche er eine neue Herausforderung. Dennoch werde er dem Thema Datenschutz auch weiterhin treu bleiben und ab dem kommenden Jahr von Berlin aus in einer privaten Tätigkeit das “Megathema Digitalisierung” betreuen.
Der neue LfDI BaWü wird nun auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag neu gewählt.
9. Juni 2020
Neben den vielfach genutzten und in der öffentlichen Berichterstattung präsenten Geldbußen, enthält die DSGVO noch weitere Sanktionsmöglichkeiten. Dazu gehört unter anderem die Verwarnung des Verantwortlichen gemäß Art. 58 Abs. 2 lit. b) DSGVO.
Die Verwarnung wird als “Gelbe Karte” angesehen. Sie soll den Verantwortlichen darauf aufmerksam machen, dass er durch eine spezielle Datenverarbeitung gegen die Voraussetzungen der DSGVO verstoßen hat. Gemäß Erwägungsgrund 148 S. 1 und 2 zur DSGVO soll die Verwarnung “anstelle einer Geldbuße” verhängt werden. Damit hat sie also, genau wie die Geldbuße, repressiven Charakter und knüpft an einen Verstoß an. Dieser Verstoß wird von der Aufsichtsbehörde aber nicht als so gravierend angesehen, dass eine Geldbuße angezeigt wäre.
Im vorliegenden Fall hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden Württemberg (LfDI BW), Stefan Brink, eine gebührenpflichtige Verwarnung gegen eine Wirtschaftsauskunftei ausgesprochen. Die Höhe der Gebühr wurde nicht veröffentlicht.
Grundlage für die Verwarnung war die Bildung des sogenannten “Scorewertes”. Der Scorewert wird von Kreditgebern herangezogen, um die Kreditwürdigkeit eines potentiellen Kreditnehmers zu beurteilen. Der Stein des Anstoßes und damit Grundlage für den Ausspruch der Verwarnung ist, dass die Auskunfteien, sofern sie keine Daten über den potentiellen Kreditnehmer finden, diesen automatisch als weniger kreditwürdig eingestufen. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe des Kreditrahmens. In der Konsequenz kann dies dazu führen, dass Unternehmen oder Privatpersonen einen geringeren oder auch keinen Kredit bekommen. Darüberhinaus könnte der Eindruck entstehen, dass die niedrige Kreditwürdigkeit darauf beruht, dass es in der Vergangenheit zu Zahlungsrückständen kam, führt der LfDI BW aus.
Der LfDI BW Brink stellt zudem klar, dass “eine Bewertung der Kreditwürdigkeit nur rechtmäßig ist, wenn diese Bewertung auf einer ausreichenden und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht.”
Aufgrund mangelnder Transparenz hinsichtlich der Bildung des Scorewerts waren Auskunfteien schon häufiger in der Kritik. Unter anderem die Schufa musste diesbezüglich in der Vergangenheit bereits Kritik einstecken.
4. November 2019
Heute präsentierte Stefan Brink, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg, die Ergebnisse der diesjährigen Umfrage zum Stand der Umsetzung des Datenschutzrechts in den Gemeinden. Von den 1101 angefragten Gemeinden haben 986 (88 %) an der Online-Umfrage teilgenommen.
Im Ergebnis fühlen sich viele Gemeinden durch die DSGVO
stark belastet und es fehlen – insbesondere in kleinen Gemeinden – personelle
und zeitliche Ressourcen für den Bereich Datenschutz. In vielen Fällen sind die
Zustände im Bereich der Datensicherheit unzureichend. Die Gemeinden fordern vom
LfDI mehr Unterstützung und Beratung. Bemängelt wird außerdem die fehlende Zusammenarbeit
zwischen den Kommunen im Bereich des Datenschutzes.
In diesem Zusammenhang hat der LfDI heute eine aktuelle Broschüre zum Thema Datenschutz in den Gemeinden veröffentlicht. „Den Ruf nach mehr praxisorientierter Unterstützung habe ich gehört.“, führte Brink dazu aus. Darüber hinaus kündigte er an, dass das für nächstes Jahr geplante Schulungs- und Fortbildungszentrum beim LfDI „als Schwerpunkt auch bedarfsgerechte Veranstaltungen und Seminare für den kommunalen Bereich anbieten“ wird.
Die ausführliche Auswertung der Umfrage kann auf der Website des LfDI abgerufen werden.
24. April 2019
Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg hat für dieses Jahr 250 Kontrollen angekündigt. Vor allem Arztpraxen, Polizei, Apotheken, Versicherungen und Autohersteller stehen im Fokus der Prüfungen. Bereits im ersten Quartal 2019 haben die Summen der Bußgelder die von 2018 erreicht.
Die Kontrollen sollen stichprobenartig und unangekündigt erfolgen. Jedoch werden Strafen nur bei gravierenden Verstößen gegen die DSGVO ausgesprochen. Von den Kontrollen sind ehrenamtlich tätige Vereine und kleine Firmen ohne umfassende Datenverarbeitungen ausgeschlossen.
Die Beratungsleistung muss runtergeschraubt werden, da die “Grenzen der Belastbarkeit erreicht wurden”, so Brink. Die 60 Mitarbeiter können eine so umfangreiche Beratung nicht mehr leisten.
Letztes Jahr wurden lediglich 13 Kontrollen durchgeführt. Diese werden jetzt drastisch verschärft.