Schlagwort: Sprachassistenzgeräte

Datenpanne bei Amazon

20. Dezember 2018

Auf eine Auskunftsanfrage hin wurden einem Kunden von Amazon transkribierte Sprachdaten und Audiodateien eines anderen Nutzers zugeschickt.

Ein Nutzer beantragte Auskunft über die von ihm von Amazon verarbeiteten Daten nach Art. 15 DSGVO. Als Antwort erhielt er unter anderem zahlreiche Audiodateien, die offensichtlich von Amazons Sprachassistenten Alexa aufgenommen wurden. Es handelte sich allerdings um fremde Sprachaufnahmen, weil der Kunde selbst den Sprachassistenten nicht nutzt. Seine erneute Anfrage an Amazon mit der Bitte um Aufklärung wurde nie beantwortet.

Aus den Aufnahmen konnte man Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer ziehen, in dem man z.B. die erwähnten Namen und die lokalen Wetteranfragen auswertete. Die Daten stammen aus dem inneren Kern des Lebensbereichs der Nutzer, sodass deren Intimsphäre durch die Weitergabe der Daten an Unbefugte betroffen ist.

Auf eine diesbezügliche Anfrage vom c’t Magazin antwortete Amazon nur knapp und nannte als Grund einen menschlichen Fehler. Es bleibt unklar, ob häufiger Sprachaufnahmen an Unbefugte verschickt worden sind und ob Amazon das notwendige Verfahren – eine Meldung der Datenpanne binnen 72 Stunden bei der Behörde und unter Umständen bei den Betroffenen – eingeleitet hat.

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Apps während Weltmeisterschaft besonders gefragt

12. Juni 2018

Aufgrund der Zeitverschiebung nach Russland können Sie vielleicht nicht immer alle Spiele vor dem Fernseher schauen. Eine gute WM-App mit Live-Infos und einem Live-Ticker muss her. Oder vielleicht auch eine App, mit der Sie die WM-Spiele sogar von unterwegs oder im Ausland streamen können.
„Allerdings gerade in Bezug auf den Datenschutz sollten Fußballfans beim Einsatz smarter Gadgets und Apps einiges beachten“, sagt Günter Martin, Internet-Experte bei TÜV Rheinland.
Zahlreiche Apps bieten sich während der WM zum Download an. Von Info-Apps über Tippspiele bis hin zu Stadion-Soundboards und Partyspielen:
Für die Registrierung und Nutzung von Apps und Gadgets sind in erster Linie personenbezogene Daten erforderlich. Hier heißt es: „weniger ist mehr“. Bei Apps sollten keine unnötigen Daten preisgeben werden. Denn sobald die Daten erst einmal auf den Servern der Anbieter landen, bleiben sie dort in der Regel auch. So werden sie für Marketingzwecke benutzt, um beispielsweise mithilfe von individualisierten Nutzerprofilen maßgeschneiderte Werbung anbieten zu können. Auch eine Weitergabe der Daten kann nicht ausgeschlossen werden.
Wer im eigenen Haushalt Sprachassistenzgeräte nutzt, sollte diese während einer Fußball-Party am besten abschalten. Andernfalls kann es vorkommen, dass das Gerät versehentlich durch das Codewort oder eine ähnlich klingende Äußerung aktiviert wird. Dann zeichnet es eventuell auf und veranlasst ungewollte Aktionen. Aufgezeichnete Gespräche lassen sich in der Bedienungs-App in der Regel zwar löschen, ob die Aufnahmen trotzdem bereits ausgewertet wurden und zu Einträgen in das Benutzerprofil geführt haben, ist allerdings nicht nachprüfbar.

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