ULD fordert Klarstellung der Bußgeldzuständigkeit
13. Dezember 2011
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat den Landtag aufgefordert, die Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen abschließend und zeitlich vor der Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holsteins festzulegen. Hintergrund dieser Forderung ist, dass im Rahmen der Auseinandersetzung um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Facebook-Fanpages zu Teilen die Bußgeldzuständigkeit des ULD bestritten wurde. Da die Europäische Datenschutzrichtlinie jedoch für die unabhängige Datenschutzaufsicht explizit wirksame “Einwirkungsbefugnisse”, insbesondere die “Befugnis, eine rechtliche Verwarnung an den/die für die Verarbeitung Verantwortlichen zu richten”, fordere, solle das Parlament – schon um teure unnötige Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden – eine Klärung herbeiführen, so der Leiter des ULD Thilo Weichert . ” Im Interesse der Wirtschaft, der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Aufsicht sollte insofern Rechtssicherheit geschaffen werden.” (sa)