Kategorie: Informationspflichten

BGH: Name des DSB nicht zwingend zu veröffentlichen

3. August 2024

Am 14.05.2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Name des Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht zwingend gegenüber Dritten zu veröffentlichen ist. Das bedeutet, dass er namentlich weder in der Datenschutzerklärung noch bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) offenzulegen ist. (mehr …)

Mehrheit der Webseiten mit täuschenden Designs

24. Juli 2024

Am 09.07.2024 wurden Berichte über eine weltweite Prüfung von Webseiten bezüglich des datenschutzrechtlichen Grundsatzes Privacy by Designs veröffentlicht. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) hat sich beteiligt. Nach dem umfassenden Bericht des Global Privacy Enforcement Network (GPEN) ist die Mehrheit der Webseiten mit täuschenden Designs aufgebaut. Diese Muster, auch als “Deceptive Design Patterns” bekannt, beeinflussen die Entscheidungen der Nutzer, insbesondere in Bezug auf ihre Datenschutzoptionen. (mehr …)