TKG-Novelle verabschiedet

8. Juni 2021

Der Bundestag hat mit den Stimmen der GroKo-Fraktionen den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) beschlossen. Die neuen Regelungen treten am 1. Dezember 2021 in Kraft. Die Datenschutzbestimmungen aus dem Telemedien- und dem Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG), die sich neben der klassischen Telefonie etwa auf Online- und Messenger-Dienste beziehen, finden sich zukünftig in einem eigenen Gesetz wieder. Die bisher teils widersprüchlichen Bestimmungen führten zu Rechtsunsicherheiten; sowohl das Telemediengesetz (TMG) als auch das kürzlich novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) haben in gewissen Abschnitten für Verunsicherungen gesorgt.

“Bisher waren Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre auf diese beiden Gesetze aufgeteilt. Diese unterschiedlichen Datenschutzregeln werden nun in einem einzigen Gesetz zusammengeführt, so dass die Rechtslage klarer und einheitlicher wird”, so der SPD-Abgeordnete Falko Mohrs gegenüber EURACTIV.

Ziel der TKG-Novelle ist es unter anderem, den flächendeckenden Glasfasernetzausbau zu beschleunigen und die EU Richtlinie 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation umzusetzen. Folglich sollen die Regeln vereinheitlicht und an die EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst werden. Durch ein Mobilfunkausbauziel sollen den Netzunternehmen Anreize gesetzt werden, leistungsfähiges Internet zu sichern, so dass Standardanwendungen wie Videocalls oder Social Media Nutzung überall problemlos möglich sind. Es wird beabsichtigt LTE an allen Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie an allen Schienenstrecken „möglichst bis 2026“ anzubringen.

Mit dem neuen Gesetz wird auch die seit 2009 im EU-Recht verankerte “Pflicht zur Zustimmung der Nutzer zu Cookie-Einstellungen” umgesetzt. Die bisherige Regelung galt als defizitär, denn die entsprechende EU-Richtlinie wurde nicht richtig umgesetzt.  Nachdem der Bundesgerichtshof davon ausgegangen ist, dass der Einsatz technisch nicht notwendiger Cookies zwingend einer ausdrücklichen Einwilligung der Endnutzer bedarf, soll dieses zwingende Einwilligungserfordernis nunmehr durch das TTDSG gesetzlich normiert werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärt, dass hierdurch ein Kompromiss zwischen dem Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt und den digitalen Geschäftsmodellen, die ja gerade auf der Datennutzung basieren, erzielt werden soll. „Mit Blick auf die viel diskutierten Cookies eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, ein nutzerfreundliches und wettbewerbskonformes Einwilligungsmanagement zu entwickeln, das Verbraucherinnen und Verbrauchern, Unternehmen und Startups gleichermaßen nutzt.”