EDSA und EDSB über Chatkontrolle

19. Februar 2024

Die Verhandlungen zur EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) erreichen ein kritisches Stadium. Dabei geht es darum, eine ausgeglichene Lösung zwischen dem Bedürfnis an effektiver Strafverfolgung und dem Schutz der Privatsphäre zu schaffen. Gemeinsam haben sich nun der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) über die Chatkontrolle am 13.02.2024 kritisch geäußert. Dem schließt sich am 14.02.2024 auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber an, indem er eine ausgewogene Chatkontrolle unter Einhaltung der Grundrechte fordert.

Die CSA-Verordnung

Die CSA-Verordnung zielt darauf ab, sexuellen Online-Kindesmissbrauch wirksam zu bekämpfen. Hierzu legte die EU-Kommission einen Entwurf im Mai 2022 vor. Anbieter von Online-Kommunikationsdiensten (wie z. B. WhatsApp) würden hierdurch verpflichtet, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder den Kontakt zu Minderjährigen mittels gewisser Kriterien zu identifizieren. Dazu kann auch die Kontrolle privater Chats gehören.

Dies löste eine intensive öffentliche Debatte über Privatsphäre aus. Dabei klassifizierte zunächst die Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) die Chatkontrolle als anlasslose und damit unverhältnismäßige Massenüberwachung. Im Dezember letzten Jahres positionierte sich dann auch das EU-Parlament gegen eine Chatkontrolle in diesem Umfang. Dem vorausgegangen waren bereits verschiedene Stellungnahmen, in denen der EDSA und der EDSB Kritik geäußert hatten.

Erneute Stellungnahme von EDSA und EDSB

Am 13.02.2024 haben sich der EDSA und der EDSB nun erneut in einer gemeinsamen Stellungnahme über die Chatkontrolle geäußert. Während sie die bereits angenommenen Verbesserungen begrüßen, fordern sie weiterhin, die Gesetzgebung so zu gestalten, dass das Grundrecht auf Privatsphäre uneingeschränkt gewährleistet ist.

Der EDSA bewertet zunächst die Ausnahme von End-zu-End-verschlüsselten Unterhaltungen von Durchsuchungsanordnungen als positiv. Außerdem begrüßt er, dass die Verwendung von Technologien zur Analyse von gesprochener oder geschriebener Kommunikation keine Ermittlungsplicht wird.

Die Änderungen hätte jedoch nicht alle Bedenken ausgeräumt. Insbesondere sei problematisch, dass die Verwendung von Technologien zur Erkennung neuer Missbrauchsmaterialien trotz hoher Fehlerquoten erlaubt bleiben. Der EDSA kritisiert weiter, dass der Vorschlag in seiner derzeitigen Form, obwohl er eine Durchsuchungsanordnung nur gezielt und bei hinreichendem Verdachtsmoment gewähre, in der Praxis trotzdem anlasslos Überwachungen zulassen könnte. Nach der Auffassung des EDSA sei das Gesetz hier zu offen formuliert, sodass auch völlig unbeteiligte Personen betroffenen sein könnten. Deshalb sieht der EDSA weiterhin die Gefahr einer generellen und anlasslosen Überwachung.

Forderungen des BfDI

Der BfDI betont in einer Pressemitteilung vom 14.02.2024 die Unzulässigkeit der umfassenden Durchleuchtung privater Nachrichteninhalte und appelliert an den EU-Gesetzgeber, die Vorschläge des Europäischen Parlaments zu unterstützen. Diese sähen nämlich nur eine gezielte Aufdeckung von sexuellem Online-Kindesmissbrauch vor und stünden somit im Einklang mit den Grundrechten. Andererseits stimmt Ulricht Kelber auch der Stellungnahme des EDSA und des EDSB hinsichtlich der Kritik an der Aufdeckungsanordnung zu. Um eine anlasslose Massenüberwachung zu vermeiden, dürfe man dies nur als „letztes Mittel und gezielt gegenüber konkret verdächtigen Personen“ einsetzen.

Fazit

Die Diskussion um die CSA-Verordnung erreicht einen kritischen Punkt, bei dem sich die Beteiligten um eine ausgewogene Lösung zwischen Strafverfolgung und Privatsphäre bemühen müssen. Die gemeinsame Stellungnahme des EDSA und des EDSB über die Chatkontrolle begrüßt zwar die Verbesserungen des Europäischen Parlaments, weist jedoch weiterhin auf Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundrechte hin. Auch der BfDI äußert weiterhin Kritik. Vor diesem Hintergrund bleibt zu hoffen, dass diese Anliegen in den weiteren Verhandlungen noch berücksichtigt werden.