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BfDI: “Couchsurfing ohne Datenschutz”

18. September 2012

In einem Schreiben an die für die Datenschutzaufsicht zuständige US-Behörde, die Federal Trade Commission, hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar auf Missstände in der Veränderung der Nutzungsbedingungen des internetbasierten Gastfreundschaftsnetzwerks “CouchSurfing.org“ zum 14. September 2012 hingewiesen. Die Änderungen seien inakzeptabel und sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Datenschutzrecht  unzulässig. Sie würden die Nutzer durch die neuen Nutzungsbedingungen nötigen, auf jegliche Kontrolle über ihre Daten zu verzichten, sofern sie den Dienst weiter in Anspruch nehmen wollen. So räume z.B. der Nutzer durch das Hochladen von Inhalten dem Unternehmen CouchSurfing nicht nur eine unwiderrufliche Erlaubnis zu einer quasi unbegrenzten Verwendung dieser Inhalte , sondern auch das Recht zur Datenweitergabe an Dritte ein. Dieser Fall zeigt nach Ansicht Schaars abermals die Notwendigkeit auf, das europäische Datenschutzrecht zügig zu reformieren, damit ein adäquates Datenschutzniveau europäischern Nutzer auch dann zugute kommen kann, wenn Internetdienste aus einem Drittstaat angeboten werden. Derzeit findet deutsches/europäisches Datenschutzrecht keine Anwendung, da das Unternehmen couchsurfing.org seinen Sitz in den USA hat und keine Niederlassungen in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat.

 

Kategorien: Social Media
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