Schlagwort: Dropbox
1. September 2016
Quasi unendlicher Speicherplatz und stete, vom Endgerät unabhängige Erreichbarkeit. Die offensichtlichen Vorzüge des Cloud-Hostings liegen auf der Hand, doch birgt das Thema nicht unerhebliche Datenschutzrisiken. Insbesondere wenn internationale Anbieter genutzt werden, ist die datenschutzrechtlich vorgeschriebene Kontrolle über die eigenen Daten schnell nicht mehr vorhanden. Subunternehmer sind nicht erkennbar, Verschlüsselungen fehlen oder Auftragsdatenverarbeitungsverträge können nicht abgeschlossen werden, diese Punkte sind nur beispielhaft für die Probleme die sich daraus ergeben.
Nichts desto trotz taucht in der Mandatsarbeit regelmäßig die Frage nach der Nutzbarkeit von Clouds auf, und nicht selten wird dabei Dropbox als Wunschanbieter genannt. Der US-amerikanische Anbieter ist jedoch aus den oben benannten Gründen keine Option für den Einsatz im Unternehmen. Die Sicherheitsbedenken bestätigen sich nun durch einen Vorfall im Jahr 2012, der aber erst jetzt publik wurde. Dabei waren mehr als 68 Mio. Passwörter von Nutzern gehackt worden. Laut Dropbox soll es jedoch keinen unbefugten Zugriff auf Kundenkonten gegeben haben. Dropbox rät den Nutzern, die sich vor 2012 registriert haben und seitdem ihr Passwort nicht geändert haben, dies nun nachzuholen.
25. Mai 2016
Deutsche Datenschutzbestimmungen zählen zu den strengsten weltweit. Nicht selten werden die Reglementierungen besonders aus Wirtschaftskreisen als zu unflexibel bezeichnet. Stimmen aus den USA, woher die meisten Internetgiganten stammen, sprechen oft von der „German Angst“. Wie groß die globalen Diskrepanzen beim Verständnis zum Thema Datenschutz sind, zeigte unlängst das richtungsweisende Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die USA kein sicheres Datenschutzniveau nach europäischem Verständnis aufweisen. Das europäische Verständnis von Datenschutz wiederum orientiert sich stark an dem deutschen Verständnis, das während der Erarbeitung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) immer wieder als Maßstab herangezogen wurde. Nicht ohne Grund leitete das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Volkszählungsurteil bereits 1983 den Datenschutz aus den Artikeln eins und zwei des Grundgesetzes ab und manifestierte auf diese Weise das Grundrecht zur informationellen Selbstbestimmung. Der Schutz persönlicher Daten ist somit Ausprägung des Schutzes der eigenen Persönlichkeit.
US-Amerikanische Internetfirmen, für die der europäische Markt besonders bedeutend ist, passen sich zunehmend dem Verständnis europäischer Kunden nach hiesigen Datenschutzerfordernissen an, indem sie ihr liberal geprägtes Datenschutzniveau für den europäischen Markt freiwillig anpassen. Marktführer aus den USA wie Google, Microsoft, Amazon und viele weitere investieren große Summen, um künftig Rechenzentren in Europa und vermehrt in Deutschland betreiben zu können. Dies bedeutet deutlich größeren Datenschutz für Nutzer und Kunden, denn mit einem Rechencenter in Deutschland gilt auch das strenge deutsche Datenschutzrecht für diese unternehmen.
Wie heise online aktuell mitteilt, wird demnächst auch der Online-Speicherdienst Dropbox Datenschutz made in Germany anbieten und seinen Kunden (zunächst nur Geschäftskunden) die Möglichkeit der Datenspeicherung auf in Deutschland stationierten Servern anbieten. Das Unternehmen bestätigte, dass die Nachfrage nach lokaler Datenspeicherung zunimmt. Dies hängt natürlich mit der steigenden Sensibilisierung für den Datenschutz, also unserem Verständnis und der hohen Gewichtung für den Datenschutz hierzulande zusammen. Nicht ganz unbegründet kann Datenschutz made in Germany daher als eine Art Gütesiegel betrachtet werden.
30. Juli 2013
Wie gut sind Online-Speicherdienste? Diese Frage stellte sich die Stiftung Warentest und untersuchte 13 Online-Speicher (der Abruf der ausführlichen Testergebnisse ist kostenpflichtig). Das Ergebnis dürfte die Anbieter solcher Speicherdienste nicht erfreuen – keiner der getesteten Dienste konnte ein “gut” erreichen. Als größtes Manko aller Dienste identifizierte Stiftung Warentest dabei die Datensicherheit und den Datenschutz. Sämtliche US-amerikanischen Dienste erhielten hier nur ausreichende Zensuren. Jedoch betonen die Autoren, dass auch europäische Dienste nicht viel besser seien. Einzig der in der Schweiz beheimatete Dienst wuala by LaCie wurde insofern lobend erwähnt, dass die Daten der Nutzer vor dem Upload auf den Server bereits auf dem heimischen Rechner verschlüsselt werden und daher vom Dienstanbieter nicht eingesehen werden können. Wer nicht auf den Komfort eines Cloud-Speichers verzichten will, seine Daten aber keinem Dienst-Anbieter anvertrauen möchte, kann mit überschaubarem Aufwand und quelloffener Software wie OwnCloud seine eigene Cloud auf einem NAS oder einem Webspace verwirklichen. Natürlich ist weder ein NAS noch der eigene Webspace im Gegensatz zu den Lockangeboten von Dropbox & Co. kostenlos – es läuft letztlich also wie so häufig auf die Frage hinaus, ob man mit Geld oder Daten zahlen möchte.
Eine nicht repräsentative Umfrage der Cloud Security Alliance, (ein Zusammenschluss von Anbietern von Cloud-Diensten, dem u.a. Amazon, Microsoft, Google, Adobe, Swisscom, Thales, Türk Telekom und die indische Tata-Gruppe angehören) hat ergeben, dass die Enthüllungen Snowdens im Rahmen der PRISM Affäre zu einem Dämpfer bezüglich des Vertrauens in Cloud-Dienst geführt haben.
Die Umfrage ergab, dass nach den Enthüllungen Snowdens 56 % der 207 befragten Nicht-Amerikanern es für weniger wahrscheinlich halten US-Cloud-Dienste zu nutzen. 31 % sehen keine Auswirkungen, 10 % haben als Konsequenz der Enhüllungen sogar schon ein Projekt mit amerikanischen Cloud-Diensten beendet und nur 3 % halten es aufgrund der PRISM Vorkommnisse für wahrscheinlicher einen US-basierten Cloud-Dienst zu nutzen.
Die Amerikaner selbst sehen jedoch weniger ein Problem in den Enthüllungen: 64 % der befragten 220 US-Amerikaner gaben an, dass es für ihre Unternehmen infolge des Snowden Vorfalls nicht schwieriger werde, Geschäfte außerhalb der USA zu tätigen.
1. Juni 2012
Forscher des Bereichs Cloud-Sicherheit des Frauenhofer-Instituts Darmstadt (SIT) haben beliebte Webdienste, welche Netzwerk-Dateisysteme für die Synchronisation von Dateien zwischen Rechnern und Benutzern bereitstellen und eine Online-Datensicherung ermöglichen, im Rahmen einer Studie getestet und teilweise erhebliche Sicherheitsmängel im Segment des Datenschutzes festgestellt.
Zu den untersuchten Diensten gehörten auch die beliebten Dienste Dropbox und CloudMe. Michael Herfert, Leiter des Forschungsbereichs, urteilte deutlich über den Umstand, dass Dropbox trotz der technischen Machbarkeit keine Verschlüsselung der Daten während der Ablage auf den Rechnern gewährleisten würde: “Der Nutzer kann nur darauf vertrauen, dass Dropbox die Daten nicht einsehen will.” Andere Anbieter hätten eine solche Verschlüsselung bereits integriert, dementsprechend herrsche unter den Forschern Einigkeit darüber, dass auch Dropbox diesen Service hätte einrichten können. Ebenso würden andere Sicherheitsstandards nicht erfüllt.
Noch empfindlicher fällt das Urteil über den Service CloudMe aus. Dieser gewährleistet nach den Studienergebnissen im Gegensatz zu den anderen Anbietern selbst während der Übermittlung zwischen den Heimcomputern und den Servern keine Verschlüsselung der Daten. Zudem sei die URL der Daten schlecht und durch ihre Einfachheit theoretisch sogar über Suchmaschinen ablesbar.
Angesichts der Testergebnisse empfiehlt die Forschergruppe den Usern, ihre Daten vor dem Hochladen selbst zu verschlüsseln.