Schlagwort: Internetabfrage

Kritik an geplanter Internetabfrage des Schuldnerverzeichnisses

10. Februar 2012

Ab dem 1. Januar 2013 soll der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses, welches von den Vollstreckungsgerichten geführt wird, über eine zentrale, länderübergreifende Internetabfrage eingesehen werden können. Die durch das Bundesministerium der Justiz vorbereitete Rechtsverordnung zur Ausgestaltung der Intenetabfrage wurde nun von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zum Anlass einer Entschließung genommen, in der das Bundesministerium aufgefordert wird, für einen besseren Datenschutz Sorge zu tragen.

Nach der derzeitigen Rechtsverordnung bewirke bereits die Eingabe eines Nachnamens und des zuständigen Vollstreckungsgerichts zur Anzeige einer Ergebnisliste mit allen Personen, auf die diese beiden Kriterien zutreffen. Da Vollstreckungsgerichte jeweils zentral für ein Bundesland eingerichtet sind, erhielte der Anfragende bei einer Vielzahl von zu erwartenden Namensgleichheiten auch Einsicht zu Angaben über Schuldner, deren Kenntnis er nicht für den angestrebten Zweck benötigt. Dies könne u.a. nachhaltige Folgen für die wirtschaftliche Reputation von Personen, die namensgleich mit im Schuldnerverzeichnis aufgenommenen Personen sind, haben. Es sei daher notwendig, durch eine entsprechende Gestaltung der Suchkriterien – beispielsweise durch die Pflichtangabe weiterer Identifikationsmerkmale – sicherzustellen, dass möglichst nur der tatsächlich gesuchte Schuldner angezeigt wird. (sa)