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Laut Studie 41 Prozent deutscher Webseiten unsicher

10. November 2020

Der Fachverband deutscher Webseiten-Betreiber (FdWB) hat in einer aktuellen Studie 2.500 Webseiten kleiner und mittelständischer Unternehmen unter die Lupe genommen. Dabei wurde die Einhaltung der Rechtsvorschriften aus dem Telemediengesetz (TMG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der ePrivacy-Richtlinie sowie die Beachtung von Urteilen des Bundesgerichtshofs überprüft.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen einer rechtskonformen Webseite in Deutschland zählen ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Außerdem hat der BGH in seinem Urteil vom 28.05.2020 (Az. I ZR 7/16) klargestellt, dass für das Setzen von Cookies eine vorherige Einwilligung des Nutzers erforderlich ist (wir berichteten).

Die Studie bemängelte, dass 87 Prozent über kein funktionierendes SSL (Secure Sockets Layer) – Protokoll verfügen. Tatsächlich ist dies auch nicht wortwörtlich im Gesetz vorgeschrieben. Allerdings gilt gemäß § 13 Abs. 7 TMG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 Abs. 1 lit. a DS-GVO, dass Diensteanbieter ihre geschäftsmäßig angebotenen Telemedien gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten angemessen sichern müssen. Daraus ergibt sich eine Pflicht zur Nutzung des SSL-Protokolls.

Zudem war auf zahlreichen Webseiten ein unzureichender Cookie-Banner implementiert. Dieser war entweder nicht vollständig oder bot keine Möglichkeit der Nutzung von Cookies zu widersprechen. Teilweise waren auch Fehler in den Formularen zur Kontaktaufnahme oder zur Newsletter-Anmeldung enthalten.

Eine Missachtung der obigen Vorschriften birgt nicht nur datenschutzrechtliche Risiken für die Webseitenbesucher, sondern kann auch Abmahnungen für die Webseitenbetreiber nach sich ziehen.

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Bericht über massives Lobbying zur E-Privacy-Verordnung

18. Oktober 2017

Laut einer Quelle aus dem Europäischen Parlament sei im Zusammenhang mit der geplanten E-Privacy-Verordnung eine der intensivsten Lobbykampagnen wahrzunehmen, die es auf europäischer Ebene je gegeben habe. Dies geht aus dem Bericht “Big Data Is Watching You” der Initiative ´Corporate Europe Observatory´ hervor. Vonseiten der Online-Industrie werde demnach lehrbuchartig in die Werkzeugkiste der Beeinflussungsmethoden gegriffen, u.a. in Form von direkten Treffen oder Diskussionsveranstaltungen in kleineren Kreisen mit Cocktailempfang.

Bei der E-Privacy-Verordnung geht es um den Datenschutz im Internet. Hier stehen sich die Interessen der Nutzer an der Privatheit Ihrer elektronischen Kommunikation und die kommerziellen Interessen der Diensteanbieter gegenüber. Insofern überrascht es nicht, dass eine Verordnung zur Regelung von Themen wie der Profilbildung von Usern, der Nutzung von Cookies und Metadaten u.v.m. die Aufmerksamkeit der Online- und Werbeindustrie genießt.

Die E-Privacy-Verordnung wird neben der Datenschutz-Grundverordnung einen weiteren wichtigen Maßstab dessen darstellen, was im Kontext der Datenverarbeitung von Unternehmen zu beachten ist. Geht man von den bisherigen Vorschlägen für die besagte Verordnung aus, muss auch hier mit einem gewissen Anpassungsaufwand zur Sicherstellung der künftigen Verordnungskonformität gerechnet werden.