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Bundesgerichtshof: Unerwünschte Inbox-Werbung ist rechtswidrig

10. Juni 2022

E-Mail-Dienste wie T-Online dürfen Nutzern kostenfreier Basisversionen nicht mehr ohne Einwilligung Werbung in der Inbox anzeigen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem nun veröffentlichten Urteil vom 13. Januar diesen Jahres entschieden (Az.: I ZR 25/19). 

In dem Streit ging es um eine Werbemaßnahme des Stromlieferanten Eprimo aus der Eon-Gruppe. Dieser hatte in Zusammenarbeit mit einer Agentur Werbenachrichten in E-Mail-Postfächer von Nutzern des E-Mail-Dienstes T-Online geschaltet. 

Vergleichbar mit Spam-E-Mails 

Kennzeichnend für Inbox-Werbung sei, dass sie in der Inbox – also im für private Nachrichten gedachten Bereich – angezeigt wird. Der Zugang zu den eigentlichen E-Mails sei so ähnlich versperrt wie durch Spam-E-Mails. Inbox-Werbung sei bei vielen webbasierten E-Mail-Diensten gängige Praxis. 

Der Bundesgerichtshof entschied über den Streit, nachdem er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige Fragen zur Interpretation vorgelegt hatte. Der EuGH entschied auf die Vorlage hin im November, dass Zweck der E-Privacy-Richtlinie sei, Nutzer gegen die Verletzung ihrer Privatsphäre durch unerbetene Nachrichten für Zwecke der Direktwerbung zu schützen. Inbox-Werbung behindere den Zugang zu den eigentlichen E-Mails, ähnlich wie Spam. Das Versenden von Werbenachrichten in dieser Form stelle zwar keine E-Mail dar, aus Sicht des Empfängers sei die Werbenachricht von Spam-E-Mails aber kaum zu unterscheiden. Daher solle ein Opt-in zwingend erforderlich sein. 

Allgemeine Einwilligung nicht wirksam 

Inbox-Werbung ist deshalb künftig nur dann rechtmäßig, wenn der Nutzer zuvor informiert wurde und ausdrücklich in sie eingewilligt hat. Dafür stellen die Karlsruher Richter hohe Anforderungen auf. Es reiche nicht aus, dass der Nutzer eine allgemeine Einwilligung in Werbung erteilt hat, um den Dienst kostenlos nutzen zu können. Der Nutzer müsse vor der Einwilligung vielmehr über die Umstände derartiger Werbung aufgeklärt werden. Insbesondere müsse der Dienst darauf hinweisen, dass Werbenachrichten in der Liste der empfangenen privaten E-Mails angezeigt werden. 

Einige E-Mail-Anbieter wie GMX und web.de reagierten unmittelbar auf das Urteil und passten ihre Einwilligungserklärungen an. Hier kann der Nutzer nun auch in Inbox-Werbung einwilligen – oder dies verweigern.

E-Mail-Anbieter behalten sich Mitlesen von Nachrichten vor

2. April 2014

Medienberichten zufolge hat Microsoft E-Mails auf Hotmail-Servern durchleuchtet, ohne dass dafür ein Gerichtsbeschluss vorlag. Ein Konzernmitarbeiter hatte Informationen über das Betriebssystem Windows 8 an einen Blogger weitergegeben. Dadurch, dass Microsoft eigenmächtig E-Mails des Mitarbeiters bei Hotmail gescannt hat, konnte dieser überführt werden. Es entsteht aber ein fader Beigeschmack, ob der Zweck die Mittel heiligt.

Microsoft argumentiert mit seinen Nutzungsbedingungen, die vorsehen, dass E-Mails von Hotmail ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden können. Damit sei Microsoft aber nicht alleine, wie Heise Online schreibt. Auch Apple, Google und Yahoo behalten sich einen solchen Eingriff in ihren Nutzungsbedingungen vor, zum Beispiel um technische Probleme zu bearbeiten aber auch um mögliche Sicherheitsrisiken zu erkennen, also präventiv. Auch die Weitergabe der Inhalte an Dritte behalten sich einige Anbieter in ihren Nutzungsbedingungen vor.

Ein zweiter fader Beigeschmack dieses Vorgehens entsteht, wenn man bedenkt, dass Microsoft im NSA-Skandal mehr Transparenz bei der Internetüberwachung gefordert hat und darüber hinaus den Konkurrenten Google wegen E-Mail-Scannens zu Werbezwecken kritisiert hat.

Wie Heise Online schreibt, will Microsoft in Zukunft einen Transparenzbericht zu solchen Verfahren vorlegen.

 

Wie sicher sind E-Mail-Dienste?

29. Januar 2014

Seit kurzem in aller Munde: Der Datenklau bei GMX. Das wirft die Frage auf, wie sicher ist eigentlich mein E-Mail-Dienst?

Dieser Frage sind auch c´t und heise-Security in der aktuellen Ausgabe  (c´t 4) nachgegangen, wie heise online schreibt und haben dabei 16 Anbieter getestet. Das überraschende Ergebnis vorweg: Drei kleine und eher unbekannte Anbieter – namentlich MyKolab, Posteo und Privat DE Mail – überzeugten noch vor den Großen der Brange wie GMX, Web.de oder T-Online.

Getestet wurden unter anderem ob und in welcher Art die Anbieter die E-Mails ihrer Kunden verschlüsseln, welche Einstellungen den Servern zugrunde liegen und ob und welche Meta-Informationen (wer tritt wann mit wem via E-Mail in Kontakt, ohne dass es um den Inhalt geht) anfallen. Gerade letztgenannte Informationen sind es, die laut Edward Snowden für die Geheimdienste interessant sind.

Positiv festhalten lässt sich laut heise, dass sich in Punkto Sicherheit bei allen Anbietern viel tut. Den ganzen Test und Tipps, wie man beispielswiese sicher zu einem neuen Anbieter umzieht, befindet sich in der aktuellen Ausgabe der c´t.

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