Schlagwort: Stille SMS

Ermittlungsbehörden: Weiter steigender Einsatz von “Stillen SMS”

25. Januar 2016

Die Ermittlungsbehörden des Bundes setzten Medienberichten zufolge verschiedene Instrumente zur Überwachung von Telekommunikation im zweiten Halbjahr 2015 intensiver ein als je zuvor. So gehe beispielsweise aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor, dass das Bundeskriminalamt  im zweiten Halbjahr 2015 fünf mal so viele sogenannte “Stille SMS” wie noch im ersten Halbjahr verschickt hat – insgesamt also 116.948 solcher Kurznachrichten, die dem Empfänger nicht angezeigt werden, jedoch auswertbare Verbindungsdaten erzeugen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll danach bereits im zweiten Halbjahr 2014 in 142.108 Fällen Stille SMS in vergleichbarer Intensität eingesetzt haben. Auch der Militärische Abschirmdienst, der Zoll und der Bundesnachrichtendienst sollen in den vergangenen Jahren solche Nachrichten verschickt, doch die Fallzahlen bewegten sich bei “1” oder wurden nicht angegeben.

 

„Die heimlichen Textnachrichten sind rechtswidrig. Polizei und Geheimdienste dürfen die Kommunikation von Telefonen nur passiv abhören. Als Ortungsimpulse werden die Stillen SMS aber von den Behörden selbst erzeugt.”, so der Abgeordnete der Linken Hunko. Die Anfrage zeige, dass der Sicherheitsapparat alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken auch einsetzt. Die Verhältnismäßigkeit bleibe dabei offensichtlich auf der Strecke. Er befürchte, dass die Daten von Stillen SMS, Funkzellenabfragen oder aus der Analyse Sozialer Medien in einigen Jahren ‚vorwärtsgerichtet‘ genutzt, also von polizeilicher Vorhersagesoftware verarbeitet werden. Auch deshalb müsse der elektronischen Spitzelei bereits heute Einhalt geboten werden. Als ersten Schritt fordert er die Behörden auf, sofort eine Benachrichtigungspflicht der Betroffenen einzuführen.

Deutsche Sicherheitsbehörden setzen vermehrt auf “Stille SMS”

7. August 2014

Der deutsche Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt (BKA) sowie die Bundespolizei haben im ersten Halbjahr 2014 mit 53.000 Aktivitäten doppelt so oft zum Werkzeug der “stillen SMS” gegriffen wie in der ersten Hälfte des Vorjahres. Dies bestätigte nun die Bundesregierung nach einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion, wie Heise berichtet. Hinter dem Begriff der “Stillen SMS”, auch “Stealth Ping” oder “Silent SMS” genannt, verbirgt sich eine spezielle Form der SMS. Das angewählte Gerät löst weder ein akustisches noch optisches Signal aus, es fallen jedoch Verbindungsdaten an. Die Bundesbehörden und Landesbehörden können die Mobilfunkbetreiber zur Herausgabe dieser Daten zwingen, wodurch eine Ortung des Mobilfunkgeräts erreicht wird.

Der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko äußerte sich besorgt: “Auf diese Weise wird das Mobiltelefon zur Ortungswanze, ohne dass die Betroffenen davon etwas merken. Alle Behörden versenden mehr stille SMS als in den vorangegangenen Jahren. […] Die Hemmschwelle zum behördlichen Einsatz digitaler Überwachungstechnologie sinkt weiter, die Zahlen steigen an. Das Auskunftsverhalten der Bundesregierung verhält sich hierzu leider entgegengesetzt: Wichtige Informationen bleiben geheim.”

Landesregierung NRW: Versand von “stillen SMS”

24. November 2011

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat aufgrund einer Kleinen Anfrage der Landtagsfraktion der Linken mitgeteilt, dass im Jahr 2010 nach polizeilichen Erhebungen in Nordrhein-Westfalen in insgesamt 778 Ermittlungsverfahren 255.784 Ortungsimpulse (sog. stille SMS) an 2644 Mobilfunkteilnehmer zur Aufenthaltsbestimmung versendet wurden. Wie viele Ortungsimpulse hiervon ein Endgerät tatsächlich erreicht haben, könne jedoch nicht beziffert werden, da keine Zustellung an Endgeräte, die z.B. wegen Ausschaltung nicht betriebsbereit sind oder im Ausland betrieben werden, erfolgt. Eine nachträgliche „Zustellung“ solcher Ortungsimpulse finde nicht statt, ein Verkehrsdatum würde insoweit nicht erzeugt.

Mittels des richterlich angeordneten Versands von stillen SMS wird ein Mobiltelefon technisch veranlasst, mit dem Mobilfunknetz Kontakt aufzunehmen, ohne dass bei dem empfangenden Endgerät eine Aktivität erkennbar wird. Der Ortungsimpuls verfügt nicht über kommunikative Inhalte, sondern ist ein rein technischer Impuls zur Ortung des Endgerätes. Da lediglich ein Kommunikationsvorgang simuliert wird, greift Art. 10 Grundgesetz, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis regelt, nicht ein. Werden mehrere Ortungsimpulse kurz nacheinander gesendet, besteht die Möglichkeit, Bewegungen (z.B. Fluchtwege) in Echtzeit zu bestimmen. Stille SMS werden zur Aufklärung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, z.B. Verfolgung von schwerer oder organisierter Kriminalität eingesetzt. (sa)
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