Do Not Track Signal des Internet Explorer 10 wird von Yahoo! missachtet
Vergangene Woche wurde Windows 8 von Microsoft veröffentlicht. Bestandteil des Betriebssystems ist auch der Internet Explorer 10. Dies ist insofern erwähnenswert, dass der Internet Explorer 10 der erste Browser ist, der die Do Not Track (DNT) Kennung per Voreinstellung aktiviert hat. Dieser Umstand wurde bereits im Vorfeld der Veröffentlichung kontrovers diskutiert.
Yahoo! hat auf Microsofts Vorstoß nun derart reagiert, dass vom Internet Explorer 10 gesendete Do Not Track Signale ignoriert werden. Begründet wird dies mit dem Schutz der Nutzerinteressen. Die Yahoo! Nutzer seien daran gewöhnt, maßgeschneiderte Angebote, wie örtliches Wetter, Sportergebnisse, Aktienkurse oder auch Werbungen auf der Seite zu erhalten. Zum Schutz dieses personalisierten Nutzererlebnisses sei es nicht hinnehmbar, dass Microsoft einseitig entscheide, das Do Not Track Signal zu aktivieren. Hierin liege keine Entscheidung des Nutzers, sondern ausschließlich des Browserherstellers.
Nichtsdestotrotz bekräftigt Yahoo! seine grundsätzliche Unterstützung des DNT Ansatzes, solange dabei Nutzerinteressen und nicht die Auffassung von Browserherstellern, Plug-In-Schreibern oder sonstigen Dritten abgebildet würden.
Zu bedenken ist, dass von der Entscheidung Yahoo!s auch solche Nutzer des Internet Explorer 10 betroffen sind, die sich bewusst für die Do Not Track Option entscheiden wollen, da es nicht möglich ist zu unterscheiden, ob das Do Not Track Signal als Voreinstellung oder auf Veranlassung des Nutzers gesendet wird. Trotz des Lippenbekenntnisses zum DNT Ansatz versagt Yahoo! den Nutzern des Internet Explorer 10 somit generell diese Möglichkeit sich gegen Tracking zur Wehr zu setzen, anstatt denjenigen, die tatsächlich verfolgt werden wollen, zuzutrauen, die entsprechende Option zu aktivieren.
Die Haltung Yahoo!s dient damit als geradezu exemplarisches Beispiel für die Befürchtungen europäischer Datenschützer, dass der Do Not Track Ansatz verwässert werden könne, oder durch ein selbstreguliertes Vorgehen im Rahmen des W3C nicht zum Erfolg geführt werden könne.