BfDI sieht datenschutzrechtliche Risiken bei Urheberrechtsreform

27. Februar 2019

Aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kleber bringt die aktuelle Urheberrechtsreform auf europäischer Ebene datenschutzrechtliche Probleme mit sich.

Um die Rechte von Urhebern zu schützen, will die EU die Anbieter von gewerblichen Internet-Plattformen in die Haftung nehmen, wenn sie keine Maßnahmen ergreifen, um der Verbreitung geschützter Werke entgegenzuwirken. Eine naheliegende Möglichkeit ist es hochgeladene Dateien zu filtern.

Da kleine Plattform-Anbieter nicht die Kapazitäten hätten, um eine hohe Anzahl an Lizenzverträgen zu schließen oder sich einen eigenen sog. Uploadfilter zu programmieren, werden sie auf große IT-Unternehmen zurückgreifen. So würde heute beispielsweise bei Analysetools bereits auf Bausteine von Facebook, Google und Amazon zurückgegriffen.  

Laut BfDI “entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzerinnen und Nutzer erhalten, verdeutlicht unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheitsapps an Facebook.

Kelber sieht Handlungsbedarf auf Seiten der EU: „Wenn die EU der Auffassung ist, dass Plattformbetreiber auch ohne Uploadfilter ihrer neuen Verantwortung sinnvoll nachkommen können, muss sie dies klar darlegen. Ich bin insofern auf die angekündigte Handlungsempfehlung der Kommission sehr gespannt. Andernfalls müssen die Pläne aus datenschutzrechtlicher Sicht noch einmal grundlegend überarbeitet werden.“