32. Tätigkeitsbericht der BfDI

27. März 2024

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, hat am 20.03.2024 seinen 32. Tätigkeitsbericht übergeben. Hierin fasst er die Arbeit der Behörde im vergangenen Jahr zusammen und arbeitet wichtige Entwicklungen und Herausforderungen im Datenschutz heraus.

Internationale Kooperation verbessert

Zur internationalen Kooperation zieht der BfDI eine positive Bilanz. In seiner Pressemittelung erklärt er, dass man gemeinsam hohe Standards im Datenschutz schafft. Das spiegeln auch die kürzlich von der Europäischen Kommission bestätigten elf Angemessenheitsbeschlüsse wider. Er hebt hervor, dass diese Harmonisierung „ein Fortschritt für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für die Wirtschaft, die auf einen freien und vertrauensvollen Datenverkehr angewiesen ist“, ist.

Datenschutz im Zeitalter Künstlicher Intelligenz

Ein Schwerpunkt des vergangenen Jahres lag laut dem BfDI auf dem Thema Künstliche Intelligenz (KI). Mit dem zunehmenden Einsatz von KI-Anwendungen werde deutlich, dass klare datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen erforderlich sind. Das gelte nicht zuletzt im Zusammenhang mit der kürzlich verabschiedeten KI-Verordnung auf EU-Ebene. Deshalb habe sich der BfDI auf nationaler und internationaler Ebene für einen ausgeglichenen Ansatz eingesetzt, der „die Chancen der Technologie nutzbar[…] [macht], ohne uns den Risiken auszuliefern“. Er drängt zudem darauf, die Datenschutzbehörden als zuständige Marktaufsicht einzusetzen.

Datenschutz im Gesundheitswesen

Ein weiterer wichtiger Bereich, zu dem der BfDI seinen relevanten Beitrag geleistet habe, betreffe die Digitalisierung des Gesundheitswesens. In diesem Zusammenhang sei er beratend zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), zum Digital-Gesetz (DigiG) und zum momentan geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) tätig gewesen.

Grenzen der Überwachung und Schutz der Privatsphäre

Des Weiteren sei er im Gesetzgebungsprozess zur geplante Chatkontrolle, für die Nachrichtendienste und zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes involviert gewesen. Im Rahmen der Chatkontrolle rät er etwa den Verordnungsentwurf den Grundrechten entsprechend zu überarbeiten und sich der Positionierung des Europaparlaments gegen eine Massenüberwachung anzuschließen. Zudem schlägt er eine vollständige und nicht nur teilweise Überarbeitung der Sicherheitsgesetze vor, um das Vertrauen in die entsprechenden Behörden wieder herzustellen.

Weiterhin setzt er sich für die Verwendung der europäischen Brieftasche (EUDI-Wallet) im Rahmen der eiDAS-Verordnung ein, die „vor Überidentifizierung schützt“ und für Datenminimierung sorge. Kelber stellt sich auch gegen die Verwendung der Steuer-ID als allgemeine Identifikationsnummer. Er wertet dies als verfassungswidrig und hatte sich für die Verwaltungsdigitalisierung und die Registermodernisierung eine andere Lösung erhofft.

Fazit

Der 32. Tätigkeitsbericht des BfDI unterstreicht die verschiedenen Thematiken, die im letzten Jahr im Bereich des Datenschutzrechts aufgekommen sind. Viele dieser Probleme sind noch nicht abgeschlossen und werden in diesem Jahr vermutlich weiterhin relevant sein. Mit Blick auf die Zukunft bleibt es also spannend, wie sich die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren entwickeln werden.