Kategorie: Gesundheitsdatenschutz

Streichung ambulanter Kodierrichtlinien als Verbesserung des Patientendatenschutzes

21. Juni 2011

Ein vom Gesundheitsministerium jüngst vorgelegter Arbeitsentwurf für das geplante Versorgungsgesetz sieht die ersatzlose Streichung der gesetzlichen Grundlage für die seit Jahresanfang geltenden ambulanten Kodierrichtlinien vor. Diese regeln die Übermittlung ärztlicher und psychotherapeutischer Diagnosen von ambulant behandelten Patienten für Abrechnungszwecke und sehen einen – im Vergleich zum bislang üblichen Klassifikationstandard ICD-10 – weitergehenden Detaillierungsgrad vor.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Schaar begrüßt diese Gesetzesinitiative und sieht in der Streichung die Rücknahme eines erheblichen Eingriffs in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Der in den ambulanten Kodierrichtlinien vorgegebene Detaillierungsgrad sei für die Abrechnung der Krankenkassen – insbesondere im psychotherapeutischen Bereich – nicht erforderlich. Zugleich sei mit der Streichung eine begrüßenswerte Entbürokratisierung verbunden.

Datenschutzprobleme im Gesundheitswesen der USA

31. Mai 2011

Nachdem das Gesundheitsministerium der USA eine Liste mit annährend 300 Krankenhäusern, Ärzten und Versicherungen, die in den letzten Jahren massiv gegen medizinische Verschwiegenheitsregelungen verstoßen haben, veröffentlicht hat, wird in den USA nun verstärkt über Maßnahmen zum Schutz solcher sensibler Daten debattiert. In den letzten zwei Jahren wurden danach mehr als 7,8 Millionen Patienteninformationen unzulässiger Weise öffentlich zugänglich gemacht. Dabei vergaß z.B. der Mitarbeiter eines Krankenhauses 192 Patientenakten in einer U-Bahn, die elektronischen Daten von 1,7 Millionen Patienten und Mitarbeiter kamen abhanden, als der Van, in dem sie zwischenzeitlich auf Speichermedien aufbewahrt wurden, gestohlen wurde und ein Versicherungsunternehmen teilte mit, dass ihm die Daten von 1,9 Millionen Versicherten abhandengekommen sei.

Diese Vorfälle könnten zudem ein Problem für Präsident Obamas Bemühungen werden, die amerikanische Bevölkerung künftig in elektronischen Gesundheitsdaten zu erfassen, da sich die Skepsis dagegen verstärkt.

Die Regierung will zunächst erst einmal das Einhalten der aktuellen Regelungen stärker kontrollieren und gegebenenfalls sanktionieren. Dabei wurden bislang unter Berufung auf das HIPPA (Health Insurance Portability and Accountability Act, 1996) teilweise schon Strafen in Millionenhöhe ausgesprochen. Dagegen bezweifeln andere Stimmen, dass die momentanen Regelungen ausreichend sind. Vielmehr seien strengere Gesetze erforderlich, beispielsweise einen Verbrechenstatbestand für die Nutzung unsachgemäß erlangter Informationen. Auch gibt es den Vorschlag, dass eine Maßnahme durch einen Arbeitgeber oder Versicherer aufgrund von Gesundheitsdaten wie HIV/ AIDS, Krebs oder mentaler Probleme, die die betroffene Person benachteiligt, unzulässig sein soll. Insbesondere richtet sich die Kritik jedoch gegen das HIPPA. Dieses beruht teilweise auf Ideen aus dem britische Common law, wonach eine Information dem gehört, der sie besitzt. In der heutigen Zeit, in der die Informationen an verschiedenen Stellen bearbeitet und gespeichert werden, führt dies im Prinzip dazu, dass jedem, der die Informationen auf seinem Computer gespeichert hat, diese auch gehören und er sie weitergeben kann.

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