Schlagwort: Beschäftigtendatenschutz

Mehr Überwachung im Berufsleben

28. Februar 2017

Die zunehmende Digitalisierung macht auch vor der Arbeitswelt nicht halt: Fälle, in denen durch die Digitalisierung Indizien und Beweise für einen Kündigungsprozess geliefert wurden, werden nach Angaben der Gerichtspräsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt weiter zunehmen. In diesem Jahr sei mit mehreren Entscheidungen des höchsten deutschen Arbeitsgerichts zu rechnen, in denen die potenzielle Mitarbeiterkontrolle eine Rolle spielt.

Im Fokus werden dabei u. a. der Abruf dienstlicher E-Mails in der Freizeit stehen, aber auch der Einsatz von sog. Keyloggern, also Software, mit deren Hilfe sich Eingaben eines Arbeitnehmers an seiner Computertastatur protokollieren lassen. Häufig steht in Frage, inwieweit derlei Daten bei Kündigungsprozessen eine Rolle spielen dürfen.

Einen sehr interessanten Fall entschied das BAG bereits im vergangenen Herbst: Sofern kein milderes Mittel zur Aufklärung eines gegen Beschäftigte bestehenden Verdachts einer Straftat zur Verfügung steht, als eine verdeckte Videoüberwachung, die andere Arbeitnehmer miterfasst, ist nach § 32 Abs. 1 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der Eingriff auch in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht gerechtfertigt.

Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht

26. März 2015

In dieser Woche hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 und 2014 veröffentlicht. Neben einem Überblick über die allgemeine Tätigkeit der 17 Personen umfassenden Behörde werden hier zahlreiche Einzelfälle zu Datenschutzthemen der letzten Jahre dargestellt. So schildert der Bericht unter anderem die Bemühungen der Behörde, zu prüfen, welche Daten Smart TVs über ihre Nutzer an Hersteller und Dritte melden. Zu diesem Thema, welches auch medial in den letzten Monaten Beachtung fand, führte die Behörde eigene Tests durch, deren Ergebnisse letzten Monat veröffentlicht wurden. In diesen konnte dargelegt werden, dass bereits beim Einschalten des Fernsehers Daten an verschiedene Server verschickt wurden und letztlich eine komplette Ausforschung des TV-Verhaltens möglich ist. Auch zu weiteren Themen wie Fahrzeugdaten, Videoüberwachung und Beschäftigtendatenschutz gibt die Behörde einen interessanten Einblick in ihre Tätigkeit. Insgesamt zeigt sich, dass Bürger immer öfter den Kontakt zu den Aufsichtsbehörden suchen und diese dann auch eigene Ermittlungen durchführen und in vielen Fällen auch Bußgelder verhängen. Die staatliche Aufsicht über die Einhaltung des Datenschutzes, dieser Eindruck entsteht, wurde in den letzten Jahren immer engmaschiger und effektiver.

Daimler: Beschäftigtenscreening mit Terrorlisten

19. Januar 2015

Der Konzern Daimler prüft Medienangaben zufolge seit Dezember des letzten Jahres alle drei Monate, ob Beschäftigte auf Terror-Sanktionslisten stehen. Davon betroffen seien etwa 280 000 Beschäftigte am Stammsitz von Daimler in Stuttgart. Man habe im Rahmen einer Konzernbetriebsvereinbarung festgelegt, dass die Stammdaten – Name, Anschrift und Geburtsdatum – aller Beschäftigten mit Sanktionslisten der Europäischen Union und der USA abgeglichen werden. Betroffen seien auch Personen, die sich bei Daimler bewerben, sowie leitende Angestellte, wenngleich diese von der Betriebsvereinbarung nicht mit erfasst werden. Ergebe ein Abgleich einen „Treffer“, so soll eine erneute Prüfung erfolgen. Bleibe es bei dem Verdacht, werde der Beschäftigte freigestellt, das Entgelt werde nicht bezahlt und auf ein Treuhandkonto überwiesen. Der Beschäftigte werde angehört und der Konzern berate ihn auch dabei, wie er von der Liste herunterkommen kann.

Eine Konzernsprecherin habe betont, dass Daimler damit EU-Vorgaben umsetze (EG-VO 2580/2001, EG-VO 881/2002 und EU-VO 753/2011). Personen, die auf diesen Listen stehen, dürften danach weder Gelder noch Produkte oder Dienstleistungen erhalten. Alle Unternehmen seien verpflichtet, diesen Anforderungen nachzukommen und sicherzustellen, dass diese innerhalb ihres Verantwortungsbereichs eingehalten werden. Die Vertraulichkeit aller Beschäftigtendaten ist nach Angaben der Daimler-Sprecherin dadurch gewährleistet, dass der Abgleich durch eine kleine Gruppe innerhalb der Personalabteilung erfolge. Daimler wolle sich nicht, wie andere Unternehmen, auf die Banken verlassen, die ja auch zum Datenabgleich verpflichtet sind. „Die haben uns nicht schriftlich geben wollen, dass sie den Datenabgleich machen. Und es ist in Deutschland doch auch so: Das Gehalt muss nicht unbedingt auf das Konto des Arbeitnehmers gehen, das kann ja auch ein anderes Konto sein, aber wir stehen in der Verantwortung und haften für Fahrlässigkeit.“

Vergleichbare Abgleiche werden auch von anderen Konzernen durchgeführt: Das Unternehmen Ford soll Medienberichten zufolge am Kölner Standort ebenfalls auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung Screenings durchführen. Thyssen-Krupp screene weiterer Berichte zufolge nur einen Teil seiner Beschäftigten, nämlich die im Kriegsschiffbau tätig sind. BMW und Volkswagen sollen dagegen auf eigene Maßnahmen verzichten und lediglich Bankenabgleiche durchführen.

Videoüberwachung: Apple muss Schmerzensgeld zahlen

14. August 2014

Apple hat seine Mitarbeiter illegal mit Videokameras überwacht, nun muss die Apple Retail Germany GmbH, die Apples Läden betreibt, dafür Schmerzensgeld an einen Betroffenen zahlen. Dies hatte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main bereits im November 2013 entschieden – jetzt ist das Urteil rechtskräftig (Az.: 22 Ca 9428/12).  Dem Betroffenen stehen damit 3.500 Euro zu.

Der ehemaliger Mitarbeiter aus dem Apple-Store in Hamburg, der sich im Store als “Genius” um defekte Apple-Geräte kümmerte, hatte gegen die Überwachung geklagt. Der Arbeitsplatz des Technikers befand sich im so genannten “Back of House”. An der Decke dieser hinteren Räume befanden sich kugelförmige Überwachungskameras, die auch Arbeitsplätze und Pausenbereiche im Blick hatten. Ihre Bilder wurden auf Festplatten gespeichert und konnten im Zweifel auch extern abgerufen werden. Laut Apple sind entsprechende Kameras in allen Stores weltweit installiert. Das Unternehmen argumentiert, das sei notwendig, um Diebstahl und andere Straftaten aufzuklären und zu verhindern.

Das Arbeitsgericht wertete dieses Vorgehen dageben als “erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht”. Das deutsche Datenschutzgesetz erlaube keine dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen, argumentierte die Richterin in einem Bericht von Zeit Online. Die Rechte der Menschen wiegten in dem Fall höher als der Wunsch des Unternehmens, seine Investition zu schützen. Dass die Arbeit der Mitarbeiter nicht aufgrund der Videos beurteilt werde, spiele dabei keine Rolle. Denn solche Kameras “seien geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden, wesentlich gehemmt würden”.

Die Kameras im Hamburger Apple-Stores sind inzwischen so eingerichtet, dass sie die Arbeitsplätze nicht mehr direkt überwachen. Hinsichtlich anderer Standorte hat Apple allerdings nicht erkennen lassen, dass es Änderungen vornehmen möchte. Möglichkeiten, gegen die Überwachung vorzugehen, gibt es dennoch: Das vorgenannte Urteil bietet grundsätzlich für Landesdatenschutzbehörden genug Anlass, von Amts wegen tätig zu werden, wenn sich Läden in ihrem Zuständigkeitsbereich befinden.

DSK: Beschäftigtendatenschutz nicht abbauen, sondern stärken!

28. Januar 2013

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat am vergangenen Freitag im Rahmen einer Entschließung Stellung zu den Plänen der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz bezogen. Man wolle zum einen an die Entschließung vom 16./17.03.2011 erinnern und zum anderen die Enttäuschung über den jetzt veröffentlichten Änderungsentwurf der Koalitionsfraktionen aussprechen. Bereits der ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf sei aus datenschutzrechtlicher Sicht mangelhaft, der nun vorgelegte Änderungsentwurf nehme zwar einzelne Forderungen auf (z.B. zum Konzerndatenschutz), senke jedoch das Datenschutzniveau für die Beschäftigten in wesentlichen Bereichen noch weiter ab. Besonders bedenklich sei, dass die Möglichkeiten der offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz und die Datenerhebungsbefugnisse im Bewerbungsverfahren über das ursprünglich Geplante ausgeweitet werden sollen, dass Beschäftigte in Call-Centern noch stärker überwacht werden können sowie dass es dem Arbeitgeber auch gestattet sein soll, auch nicht allgemein zugängliche Beschäftigtendaten bei Dritten zu erheben, wenn die Beschäftigten eingewilligt haben. Bedenklich sei außerdem, dass die im Regierungsentwurf aufgenommene Vorgabe, Eignungstest grundsätzlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchzuführen, wieder entfallen soll.

Man appelliere an den Bundestag, bei den Beratungen zum Gesetz den Forderungen der Datenschutzbeauftragten Rechnung zu tragen.

Beschäftigtendatenschutz: Nun doch nicht?

16. Januar 2013

Die Bundesregierung hat Medienberichten zufolge den Gesetzesentwurf für den Beschäftigtendatenschutz überraschend von der Tagesordnung genommen. Dieser sollte ursprünglich am heutigen Tage von CDU/CSU und FDP abgesegnet und vom Parlament abgestimmt werden. Der Vorsitzender des Innenausschuss Bosbach begründete gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel diese überraschende Wendung mit einer verkürzten Wartezeit. Es hätten in dem Gremium nur 45 Minuten für Besprechungen zur Verfügung gestanden, man habe dieses Vorhaben aber nicht “durchpeitschen” wollen. Einen neuen Termin für die Befassung des Gremiums mit der Gesetzesvorlage gebe es noch nicht.

ULD: Koalitionsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz “enttäuscht maßlos”

Auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat Kritik an dem jüngst von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vorgelegten Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz geäußert und diesen als maßlose Enttäuschung bezeichnet. Er orientiere sich an einem über zwei Jahre alten Regierungsentwurf, der wegen mangelnder Praktikabilität und Klarheit und insbesondere wegen eines völlig unzureichenden Datenschutzniveaus von Arbeitgebern und -nehmern, Wissenschaftlern und Praktikern abgelehnt worden sei. Die Verbesserungen wiederum seien nur marginal.

Der Gesetzestext bringe, nicht zuletzt wegen seiner wortreichen Placeboregelungen, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit, so der Leiter des ULD Weichert. Das Versprechen der Koalitionsvereinbarung, den Arbeitnehmerdatenschutz zu verbessern, werde so nicht umgesetzt. Wer praktisch zwei Jahre alle Diskussionsbeiträge ausgesessen habe, dürfe diesen Entwurf nun nicht im Schnelltempo durchwinken. Dafür sei das Anliegen des Beschäftigtendatenschutzes zu wichtig.

BfDI: Beschäftigtendatenschutzgesetz ist “kein großer Wurf”

15. Januar 2013

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hält den von den Koalitionsparteien vorgelegten Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz für unzureichend. Im Rahmen einer Presseerklärung spricht er zum einen sein Bedauern aus, dass eine überwiegende Anzahl von Anregungen, die von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder formuliert wurden, keine Berücksichtigung finden. Zum anderen kritisiert er, dass die nunmehrigen Änderungen zwar Verbesserungen, aber überwiegend Verschlechterung mit sich bringen. Positiv sei, dass es bei dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung bleibe. Allerdings sei es z.B. inakzeptabel, dass es auch in dem aktuellen Entwurf dem Arbeitgeber gestattet sein soll, nicht allgemein zugängliche Beschäftigtendaten bei Dritten zu erheben, wenn der Beschäftigte eingewilligt hat. Sowohl im Bewerbungsverfahren als auch in einem Beschäftigtenverhältnis seien derartige “Einwilligungen” regelmäßig nicht freiwillig. Auch würden Arbeitgebern im Call-Center-Bereich zu weite Aufzeichnungsbefugnisse eingeräumt, die für die dort Beschäftigten einen nicht hinnehmbaren Überwachungsdruck darstellen. Zudem fehlen nach Ansicht Schaars wichtige für den Arbeitnehmerdatenschutz bedeutsame Regelungen in Gänze, wie beispielsweise Regelungen zur automatisierten Personalaktenführung, zur privaten Nutzung von Telekommunikationsdiensten sowie zu Beweisverwertungsverboten bei unzulässiger Datenerhebung und -nutzung. Als schlechtes Signal sei weiterhin zu werten, dass der Entwurf hinter der von der EU-Kommission vorgeschlagen EU-Datenschutzgrundverordnung zurück bleibt.

Der Gesetzesentwurf für das Beschäftigtendatenschutzgesetz soll am 16. Januar im Bundestaginnenausschuss beraten werden.

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Beschäftigtendatenschutz: “Mobbing-Leitfaden” bei der Deutschen Post

1. März 2012

Nach einem Bericht des Magazins “Stern” haben Führungskräfte der Deutschen Post AG einen Leitfaden zum Umgang mit “Low-Performern” entwickelt (sog. Umgang mit auffälligen Kräften in der Ist-Zeit). Führungskräfte sollen danach angehalten sein, ihre als “auffällig” zu klassifizierenden Zusteller in vier Kategorien einzuordnen (Typ 1: zuverlässig, aber extrem langsam; Typ 2, “Motzbrüder”: uneinsichtig und beratungsresistent; Typ 3: “Sozialfälle”, die für die Briefzustellung ungeeignet sind; Typ 4: wegen hohen Alters unfähig zur Verhaltensänderung). Als “auffällig” wiederum sollen die Zusteller gelten, die zu langsam arbeiten und zu viele Überstunden anhäufen. Als Maßnahme zur Leistungssteigerung solcher Mitarbeiter sehe der Leitfaden vor, dass z.B. samstags oder montags oder vor Feiertagen kein Urlaub gewährt werde oder Gespräche mit dem Ziel geführt werden, Überstunden verfallen zu lassen.

Auf Anfrage des Stern soll die Deutsche Post AG die Existenz des Papiers eingeräumt, sich aber von den Inhalten distanziert haben. Es widerspreche eklatant den Grundsätzen zum Umgang mit Mitarbeitern. Die Vorschläge seien nie umgesetzt worden. Vielmehr sei die besagte Unterlage vor längerer Zeit – im Jahre 2009 – in einer einzelnen Niederlassung in Nordrhein-Westfalen entstanden. Der Fall sei zusammen mit dem Betriebsrat aufgeklärt worden.

BITKOM: Background Checks zu Bewerbern über das Internet

21. Oktober 2011

Nach einer im Auftrag des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) durchgeführten Umfrage informieren sich rund die Hälfte aller Unternehmen im Internet über Bewerber. Wiederum 49 Prozent der Unternehmen sollen zur Informationsgewinnung Internet-Suchmaschinen verwenden. 21 Prozent der Unternehmen recherchiere zudem in sozialen Online-Netzwerken mit beruflichen Schwerpunkt  (wie z.B. Xing, LinkedIn), 19 Prozent wiederum weite die Suche auch auf freizeitorientierte soziale Online-Netzwerke (wie z.B. Facebook, StudiVZ, meinVZ) aus.

Dieses Procedere wird lediglich im Hinblick auf Background Checks zu Bewerbern in freizeitorientierten sozialen Online-Netzwerken mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz – voraussichtlich im kommenden Jahr – beschränkt und als unzulässig erachtet werden. Die Informationsgewinnung über Internet-Suchmaschinen und berufsorientierte soziale Online-Netzwerke bleibt weiterhin zulässig. Daher ist es für jeden Bewerber ratsam, zu wissen, was über ihn im Internet steht und darauf achten, was er selbst oder andere über ihn im Web verbreiten, so BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. (sa)
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