Schlagwort: Identifikation
24. April 2020
In Hamburg ist eine Antragstellung für Corona-Soforthilfen von Bund und Land nur noch mit App „Self-Ident“ des hanseatischen Anbieter Nect GmbH möglich. Die Einführung der App soll Betrug bei der Beantragung der Corona-Soforthilfen ausschiließen und die Antragstellung insgesamt vereinfachen und beschleunigen.
„Self-Ident“ bietet ein Video-Ident-Verfahren zur Legitimation der Nutzer z.B. bei Versicherungen und Finanzdienstleistern an. In der App können sich Selbständigen und kleinen Unternehmen mittels eines Selfie-Videos und einer Aufnahme des Ausweises verifizieren, und so ihre Identität für die Bewilligung der Soforthilfe zweifelsfrei nachweisen. Dabei werden unter anderem die auf dem Ausweisdokument enthaltenen Daten, die IP-Adresse des Nutzers sowie die biometrischen Daten in den aufgezeichneten Videosequenzen, die nach der DSGVO zu den sensiblen und damit zu den besonders schutzwürdigen Daten zählen, verarbeitet. Die Nect GmbH stützt in ihrer Datenschutzerklärung die Verarbeitung der sensiblen Daten explizit auf eine Einwilligung des Nutzers.
Angesichts der in der App verarbeiteten personenbezogenen teils sensiblen Daten, wird in Medienberichten zum Teil kritisiert, dass für staatliche Fördergelder Daten an ein Privatunternehmen weitergegeben wird und, dass den Antragstellern keine Alternative zur digitalen Identifikation eingeräumt wird.
5. Juni 2019
Apple bringt seinen eigenen Login-Service raus, mit dem sich Apple-User einfacher bei anderen Diensten und Apps registrieren können. Anstatt sich einen neuen Account für jeden neuen Dienst anzulegen, können Apple-User nun „Anmelden mit Apple“ wählen. Nach Authentifizierung mit Face ID oder Touch ID, haben die User Zugang zu den Diensten. Für die Nutzung dieses Services muss Apples „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ aktiviert sein.
Als Option bietet Apple an, die eigene E-Mailadresse mit einer von Apple generierten zu ersetzen, um sie dem Empfänger nicht mitzuteilen. Außerdem sammelt Apple nach eigenen Aussagen keine Daten seiner User mit diesem Login-Service. Sie sollen eine Alternative zu den Login-Services von Facebook und Google sein. Apps im App Store, die die Anmeldung mit einem Log-Service anbieten, sollen ab Herbst auch den hauseigenen Apple Login-Service aufnehmen. Hierfür änderte Apple die App-Store-Policy.
Apples Login-Dienst reiht sich in Apples Datenschutz-Kampagne ein: “We’re moving privacy protections forward“, betonte Tim Cook in einem Interview. Bisher konnten Nutzer sich bei vielen Webseiten oder Apps mit ihrer Google-Mailadresse oder ihrem Facebook-Account anmelden ohne einen neunen Account erstellen zu müssen. Beide Giganten stehen immer wieder in der Kritik unrechtmäßig Nutzerdaten zu sammeln. In Deutschland wurde aus diesem Grund ebenfalls der Login-Dienst „Verimi“ geschaffen.
11. April 2018
Deutsche Konzerne wollen mit dem Log-In-Dienst Verimi eine transparente Alternative zu amerikanischen Anbietern wie Google oder Facebook bieten. An dem Projekt, das als Start Up anfing, beteiligen sich mittlerweile große Konzerne wie Lufthansa, Daimler, Deutschen Bank und Telekom.
Bisher konnten Nutzer sich bei vielen Webseiten mit ihrer Google-Mailadresse oder ihrem Facebook-Account anmelden. Das ermöglichte den US-amerikanischen Giganten noch mehr Daten über ihre Nutzer zu sammeln.
Verimi soll nun die Identifikation im Internet vereinfachen: Nach einmaliger Anmeldung und Identifikation auf der Plattform können sich die Nutzer mit dem Account bei vielen Online-Diensten anmelden. Über die Plattform soll zukünftig z.B. Online-Banking oder der Einkauf in einem Onlineshop laufen. Außerdem wird es möglich sein darüber Behördengänge online zu erledigen. Die Daten, die die Nutzer bei Verimi angegeben haben, werden dem Onlineshop, der Bank oder der Behörde automatisch übermittelt. Dabei bestimmt der Nutzer selbst, welche Daten an welchen Empfänger übertragen werden. Der Dienst verspricht höchste Konformität mit den Standards nach der DSGVO beim Umgang mit den Nutzdaten.
29. November 2012
Die Spielkonsolenhersteller Sony (Playstation 3) und Microsoft (XBox 360) beabsichtigen Medienberichten zufolge, sich Technologien patentieren zu lassen, die eine eindeutige Identifikation des tatsächlichen Nutzers zulässt. Microsoft sieht danach vor, über die Bewegungssteuerung Kinect weitere Gebiete zu erschließen. So sollen laut dem Patentantrag über die Kamera nicht nur Bewegungen der Spieler als Steuerungssignal aufgenommen, sondern zudem auch festgestellt werden, wie viele Personen sich noch in dem Raum aufhalten. Damit könne Microsoft überprüfen, ob die Zahl der gekauften Lizenzen auch der Personenanzahl entspricht. Sony gehe noch einen Schritt weiter und plane eine biometrische Erfassung seiner Nutzer. In dem entsprechenden Patentantrag sollen Identifizierungsmethoden – z.B. Fingerabdruckscanner, Handsensoren, Gesichtserkennungssysteme, Augenscanner, Stimmerkennungsanalysen oder DNS-Erkennungsverfahren – aufgenommen sein. Dies soll nach Auskunft von Sony dem Hacken, Kopieren und Stehlen von Musik, Software, Videospielen oder anderen geschützten Inhalten Einhalt gebieten und individualisierte Werbung ermöglichen. Ob und wie weit die Patente tatsächlich umgesetzt werden steht offen. Angesichts der bestehenden rechtlichen Hürden erscheint dies jedenfalls vorläufig unwahrscheinlich.