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Bitkom: DS-GVO für viele Unternehmen Mehraufwand und Innovationsbremse – und trotzdem überwiegend positiv bewertet

30. September 2020

Der Digitalverband “Bitkom” hat am gestrigen Dienstag (29.09.2020) die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage vorgestellt, die unter mehr als 500 deutschen Unternehmen durchgeführt wurde. Dabei wird deutlich, dass längst noch nicht alle Unternehmen die “neuen” Datenschutzanforderungen umgesetzt haben. Gleichzeitig kritisieren die Teilnehmer die gesetzlichen Vorgaben sowie die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden und monieren, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stelle ein Hindernis für technologische Innovationen dar.

Mehraufwand, Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge

Die wohl wichtigste Erkenntnis stellt die Bitkom direkt vorweg: auch mehr als zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der DS-GVO haben noch längst nicht alle befragten Unternehmen die “neuen” datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt (nur 20% haben sie vollständig implementiert, 37% größtenteils, 35% teilweise und 6% beginnen erst mit der Umsetzung), und ganze 89% der Teilnehmer halten sie ohnehin für praktisch nicht vollständig umsetzbar. Zurecht bezeichnet Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung, diese Zahlen als ernüchternd.

Wie kommt es zu diesen Zahlen und der scheinbar allgemeinen Unzufriedenheit mit dem geltenden datenschutzrechtlichen Regelwerk? Neben der bereits erwähnten Frage, ob die Vorgaben überhaupt praktisch vollständig umsetzbar sind, werden folgende Punkte moniert: anhaltende Rechtsunsicherheit durch die gesetzlichen Vorschriften (74%), zu viele Änderungen oder Anpassungen bei der Auslegung (68%), fehlende Umsetzungshilfen durch die Aufsichtsbehörden (59%), uneinheitliche Auslegungsergebnisse innerhalb der EU (45%) und fehlendes Fachpersonal (26%).

All diese Probleme führten laut 36% der Teilnehmer seit dem Inkrafttreten der DS-GVO zu einem Mehraufwand, und 35% erwarten künftig noch eine Zunahme. Auch wirke sich das neue Datenschutzrecht auf die Umsetzung verschiedenster technologischer Innovationen aus: Datenpools könnten nicht aufgebaut (41%), Big Data oder künstliche Intelligenz nicht genutzt (31%), Geschäftsprozesse nicht digitlalisiert (24%) und neue Datenanalysen nicht verwendet werden (20%). Insgesamt seien bei 56% der befragten Unternehmen “neue, innovative Projekte wegen der DS-GVO gescheitert”, für 71% mache die DS-GVO Geschäftsprozesse komplizierter.

So fällt dann auch die Bewertung des geltenden europäischen Datenschutzrechts erst einmal negativ aus. Für 92% der Teilnehmer sind Nachbesserung an den bestehenden Regeln erforderlich, beispielsweise eine “praxisnähere” Gestaltung der Informationspflichten (91%), verständlichere Regelungen (85%) oder auch eine bessere Unterstützung durch die Aufsichtsbehörden (83%). Laut 12% der befragten Unternehmen führe die DS-GVO sogar zu einer Gefahr für die eigene Geschäftstätigkeit.

Datenschutz in der Pandemie

Auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie erschwere das Datenschutzrecht die tägliche Arbeit bzw. die Umstellung insbesondere auf die Tätigkeit im Home Office. So würde wegen datenschutzrechtlicher Bedenken auf Kollaborationstools verzichtet (23%) bzw. diese nur eingeschränkt genutzt (17%), bei Cloud-Diensten würden 2% der Teilnehmer verzichten und 26% diese nicht vollumfänglich nutzen. Auch Videotelofonie werde eingeschränkt (10%) oder gar nicht genutzt (3%). Dasselbe gelte für Messanger-Dienste (4%). Um die Arbeit im Home Office dennoch besser koordinieren und kontrollieren zu können, haben 42% der befragten Unternehmen Leitlinien hierfür erstellt (20% hatten solche bereits vor der Pandemie implementiert) und bei 37% der Teilnehmer sind solche in Planung oder Diskussion. Nur 6% schließen solche Leitlinien grundsätzlich aus, in 13% der Unternehmen ist Home Office ohnehin untersagt.

Die teilnehmenden Unternehmen wurden aber nicht nur nach den unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie gefragt, sondern auch danach, wie diese besser bewältigt werden könnte. So geben 62% der Teilnehmer an, mehr Möglichkeiten zur Datennutzung könnten helfen; Deutschland übertreibe es beim Datenschutz (40%). Aus diesem Grund könnten dann auch eigene Corona-Maßnahmen aus Datenschutzgründen nicht umgesetzt werden (10%). So sei in keinem der befragten Unternehmen eine eigene Corona-Tracing-App im Einsatz, in 22% der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiten sei dies aber geplant oder werde immerhin diskutiert.

Nicht nur Kritik, sondern auch positive Aspekte

Immerhin sehen die befragten Unternehmen auch positive Eigenschaften an der Datenschutz-Grundverordnung. So setze sie weltweit Maßstäbe für den Umgang mit Personendaten (69%), schaffe einheitliche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU (66%) und führe gar zu einem Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen (62%). So sehen dann auch 20% der Unternehmen insgesamt Vorteile für die eigene Geschäftstätigkeit.

Dass die durch die Bitkom befragten Unternehmen ganz überwiegend erheblichen Mehraufwand durch die Vorgaben der DS-GVO verzeichnen, überrascht nicht. Über Jahrzehnte hat das Thema “Datenschutz” in deutschen Unternehmen ein Schattendasein gefristet, nicht unbedingt wegen fehlender gesetzlicher Regelungen, sondern auch bedingt durch eine lasche Kontrolle seitens der Aufsichtsbehörden bzw. eines geringen Risikos durch Bußgelder. Dies ist unter Wirkung der DS-GVO nun anders. Betrachtet man auch die dargestellten positiven Effekte, so scheint es nicht ausgeschlossen, dass deutsche und europäische Unternehmen – nach einem durchaus verständlichen Stotterstart – langfristig durch das neue Datenschutzrecht profitieren könnten. Sicherlich muss aber auch immer wieder evaluiert werden, welche Regelungen des Datenschutzrechts Sinn ergeben, und welche eher “gut gemeint” waren, in der Praxis aber ihren Schutzauftrag nicht erfüllen.

Bundesdatenschutzbeauftragter lobt Corona-App, warnt aber auch

17. Juni 2020

Die geplante Corona-Tracing-App ist nach langer Entwicklungszeit und umfangreichen Diskussionen (wir berichteten) am gestrigen Dienstag (16.06.2020) für die Nutzung freigegeben worden. Nachdem sich der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, bereits vor einigen Tagen zufrieden mit der gefundenen Lösung zeigte und die App aus Sicht des Datenschutzes als “solide” bezeichnete, hat seine Behörde (BfDI) in einer Pressemitteilung nun ausführlicher Stellung bezogen.

Lob für Transparenz

Insgesamt sieht Kelber keine Gründe, die aus datenschutzrechtlicher Sicht gegen die Installation sprechen. Dabei sei insbesondere entscheidend, dass sowohl der Quellcode der App als auch die durchgeführte Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO (durch welche potentielle Gefahren für die Rechte und Freiheiten der Nutzer ermittelt und mögliche Abhilfemaßnahmen festgelegt werden sollen) für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. “Je transparenter das gesamte Projekt ist, umso mehr Vertrauen werden die Bürgerinnen und Bürger haben”, so Kelber.

Kritik an TAN-Verfahren

Trotz dieser ingesamt positiven Bewertung sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte jedoch auch noch “Schwachstellen”, die von den zuständigen Behörden und Unternehmen angegangen werden müssten. Darunter falle insbesondere die Telefonhotline, durch welche der Nutzer eine TAN-Nummer erhält. Mittels dieser Nummer kann der Nutzer dann ein positives Testergebnis über die App melden. Durch diese zusätzliche Sicherheitsmaßnahme soll ein Missbrauch der App durch Meldung falscher Ergebnisse erschwert werden. Kelber sieht diese Lösung jedoch kritisch, weil so eben keine vollständig anonymisierte Nutzung der App möglich sei. Immerhin habe seine Behörde abwenden können, dass eine unangemessene Speicherung personenbezogener Daten aller Anrufer der Hotline stattfindet. Die zuständigen Behörden und Unternehmen müssten nun aber schnellstmöglich daran arbeiten, dass eine vollständig automatisierte Nutzung der App ermöglicht wird. Als zuständige Aufsichtsbehörde werde der BfDI dies überwachen und “alle Möglichkeiten der Datenschutz-Grundverordnung” heranziehen, im Falle von auftretenden Mängeln somit auch entsprechend einschreiten.

Warnung an Dritte vor Einsichtnahmeversuchen

Schließlich spricht der Bundesdatenschutzbeauftragte in der Pressemitteilung noch eine Warnung an alle Personen, Unternehmen und Einrichtungen aus, die auf die Idee kommen könnten, sich durch Einsicht in die Corona App – und somit in die darin gespeicherten personenbezogenen Daten – darüber zu informieren, ob für die betroffene Person ein positives Testergebnis vorliegt oder nicht. Dabei handle es sich um eine Grenze, die nicht überschritten werden dürfe. Wörtlich sagte Kelber: “Es ist in keinem Fall zulässig, dass Dritte Einblick in die App fordern. Ich kann die Inhaber von Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln nur dringend warnen: Versucht es erst gar nicht!”

Kehrtwende bei Ausgestaltung der Corona-Tracing-App

28. April 2020

Die durch die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Insitut (RKI) geplante Tracing-App zur Nachverfolgung potentieller Corona-Kontakte ist seit Wochen Gegenstand reger Diskussionen und mit umfangreicher Kritik in Sachen Datenschutz verbunden. Diese Kritik scheint nun Gehör gefunden zu haben, jedenfalls rücken die Entwickler vom Vorhaben einer zentralen Speicherung ab.

Nachdem zunächst ein “zentraler Ansatz” in der Form geplant war, dass durch die App erhobene Daten – in anonymisierter Form – zentral auf einem Server gespeichert werden sollten, soll nun ein “dezentraler Ansatz” verfolgt werden. Bei dieser Variante werden die erzeugten Nutzer-IDs sowie die durch die Bluetooth-Funktion erfassten Geräte bzw. deren IDs nicht an einen zentralen Server gesendet, sondern zunächst lokal auf den Geräten gespeichert werden. Erst im Falle eines positiven Befundes wendet sich die positiv geteste Person mit einem geheimen Schlüssel an den Betreiber der App, sodass eine Übermittlung der Information, dass ein möglicher Kontakt bestand, an potentielle Kontaktpersonen übermittelt werden kann.

Dieser Kehrtwende ist umfangreiche Kritik am “zentralen Ansatz” vorangegangen. Zuletzt kamen kritische Stimmen nicht nur von verschiedenen Digital-Vereinen, sondern vermehrt auch aus der Wissenschaft. Auch der Europarat hat in Bezug auf mögliche Tracing-Apps (nicht nur) datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Dabei wurde insbesondere hervorgehoben, dass der zentralen Speicherung besonders sensibler Gesundheits- oder Bewegungsdaten erhebliche Bedenken in der Bevölkerung bezüglicher einer potentiellen Totalübberwachung entgegenstehend könnten und der Nutzen einer solchen App eingeschränkt sei, wenn Bürger die App wegen dieser Bedenken nicht verwenden.

Oppositionspolitiker und Netzaktivisten lobten die Entscheidung, nunmehr einen dezentralen Ansatz zu verfolgen, wie dies etwa auch durch Apple und Google favorisiert wurde. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, sprach sich ausdrücklich für diese Variante aus.

Diese Strategieänderung lässt jedoch befürchten, dass der Einsatz einer funktionierenden, und vor allem datenschutz-sensiblen Tracing-App weiter auf sich warten lassen wird. Nachdem diese eigentlich schon Mitte April bei der Bekämpung des Corona-Virus unterstützen sollte, wird nun über eine Veröffentlichung Mitte Mai spekuliert.