Schlagwort: Neues Abkommen zu Fluggastdaten

Datenschutzkonferenz: Kritik an Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten

13. November 2017

Jede Flugreise bringt eine Flut von Daten mit sich. Wie bereits berichtet, werden Fluggastdaten auch in Deutschland ab Mai 2018 gespeichert – ähnlich wie in Großbritannien und den USA. EU-Sicherheitsbehörden können im Zuge des Fluggastdatengesetzes (FlugDaG) bis zu 60 verschiedene Datenkategorien bei Fluggesellschaften abfragen. Das Gesetz strebt die Bekämpfung von Terror und schwerer Kriminalität an.

In einer Entschließung der Datenschutzkonferenz sprachen sich die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder für eine Nachbesserung des FlugDaG aus. Insbesondere kritisieren die Behörden die langfristige Speicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Records – PNR) aller Passagiere. Sie berufen sich dabei auf den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), der in seinem Gutachten vom 26. Juli 2017 das Fluggastdaten-Abkommen der EU mit Kanada für nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar erklärt hat.

Unter dem Deckmantel von Grundsätzen der Datensparsamkeit und der Erforderlichkeit argumentieren die Behörden im Sinne des EuGH. Die öffentliche Sicherheit und der Schutz vor Terrorismus rechtfertigen nicht die Erhebung und Verarbeitung sensibler Daten wie rassische und ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen oder das Sexualleben. Eine präzisere und besonders fundierte Begründung sei dazu nötig.

Wenn es während eines Aufenthalts eines Reisenden keine Anhaltspunkte für terroristische oder schwere Straftaten gibt, habe sich der Zweck der Datenübermittlung erfüllt. Wie der EuGH fordern die Datenschutzbehörden dann eine weitere Speicherung zu verbieten. Nach Ausreise sei eine Vorratsdatenspeicherung ohne objektive Anhaltspunkte für geplante Straftaten nicht gerechtfertigt.

 

Fluggastdatenabkommen EU-USA meistern weitere Hürde – Datenschützer protestieren weiterhin

14. Dezember 2011

Nachdem wir bereits vor Kurzem über den Streit bezüglich des “Drückens” und “Ziehens” beim geplanten Fluggastdatenabkammen (PNR-Abkommen) zwischen der EU und den USA berichtet haben, hat das umstrittene Abkommen eine weitere Hürde genommen: So haben die Innen- und Justizminister der jeweiligen Nationalstaaten im Rat der Europäischen Union am gestrigen Dienstag grünes Licht für das umstrittene Abkommen gegeben. Österreich, Deutschland und Frankreich haben sich dabei ihrer Stimme enthalten.

Auch wenn die Verabschiedung des Abkommens damit wieder einen Schritt näher gerückt ist, verstummt die Kritik der Datenschützer nicht. Ebenfalls am gestrigen Dienstag äußerte sich der europäische Datenschutzbeauftragte, Peter Hustinx, kritisch gegenüber dem Regelwerk. Die von ihm vorgetragenen Bedenken decken sich dabei im Wesentlichen mit den bereits zuvor geäußerten Einwänden:

  • Die 15-jährige Aufbewahrungsfrist sei übertrieben: Daten sollten sofort nach deren Analyse oder nach maximal 6 Monaten gelöscht werden.
  • Auch die Zweckbindung sei zu weit gefasst. Fluggastdatensätze sollten nur verwendet werden, um Terrorismus oder eine gut definierte Liste von schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu bekämpfen.
  • Die Liste der Daten, die übermittelt werden sollen, sei unverhältnismäßig und sollte daher begrenzt werden.
  • Es dürfe keine Ausnahmen zur “Push”-Methode geben.
  • Es müsste für jeden Bürger ein Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz vereinbart werden.
  • Die Daten sollten nach Ansicht Hustinx’ nur an andere US-Behörden oder an Drittländer übermittelt werden dürfen, wenn diese ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten könnten.

(se)

EU/USA: Neues Abkommen zu Fluggastdaten

11. November 2011
Medienberichten zufolge haben sich die Europäische Kommission und die USA auf eine Erneuerung des Abkommens zur Weitergabe von Fluggastdaten, welches seit 2007 dem United States Department of Homeland Security (DHS) gestattet, bei Transatlantikflügen die personenbezogenen Daten europäischer Passagiere auszuwerten, geeinigt. Um die Privatsphäre von EU-Bürgern besser zu schützen, wurde das ursprüngliche Abkommen vielfach modifiziert. So soll nach sechs Monaten der Personenbezug der gespeicherten “Passenger Name Records” (PNR) – also der Datensätze in den Buchungssystemen der Fluggesellschaften, die vielzählige personenbezogene Daten der Reisenden, u.a. Kontaktdaten, Pass- und Kreditkarteninformationen, Sitzplatzinformationen und Sonderwünsche hinsichtlich der Bordverpflegung, enthalten – nur noch in Sonderfällen herstellbar sein. Des Weiteren soll die Speicherfrist der PNR von fünfzehn Jahren grundsätzlich auf zehn Jahre verkürzt werden und diese sollen nach fünf Jahren in eine Datenbank mit restriktiven Zugriffsrechten überführt werden. Amerikanischen Behörden wird die Verwendung von PNR nur zur Bekämpfung und Verhinderung von terroristischen und grenzüberschreitenden Verbrechen gestattet sein, wenn diese Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geahndet werden können. Die Mitgliedstaaten der EU und das EU-Parlament müssen dem erneuerten Abkommen nun zustimmen. (sa)