Kategorie: Online-Datenschutz

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnt Facebook ab

27. Februar 2015

Nicht zum ersten Mal gerät Facebook in die Kritik von Verbraucherschützern. Für Schlagzeilen hatte das Unternehmen erst Anfang des Jahres gesorgt, als es zum 30. Januar 2015 seine Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie änderte.
Aus Protest hierauf meldete sich auch der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar aus dem sozialen Netzwerk ab .
Die Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie nahm der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zum Anlass, diese rechtlich zu begutachten. In dieser rechtlichen Überprüfung kommt der vzbv zu dem Ergebnis, dass insgesamt 19 Klauseln der neuen Regelungen gegen geltendes Recht verstoßen. Unter anderem sei der von Facebook verwendete Slogan „Facebook ist und bleibt kostenlos“ für die Verbraucher irreführend. Die Leiterin des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ vom vzbv, Carola Elbrecht, sagte hierzu in einem Interview, dass der Slogan insofern irreführend sei, da die Nutzer zwar nicht mit Geld, dafür aber mit Daten Facebook bezahlten.
In einer Abmahnung vom 23.Februar 2015 fordert der vzbv Facebook nun auf, sich zu verpflichten, die umstrittenen Klauseln in Zukunft nicht mehr zu verwenden. Bis zum 16.März 2015 hat Facebook Gelegenheit, auf die Abmahnung zu reagieren. Die weiteren Entwicklungen bleiben daher abzuwarten.

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Wettbewerbs- und Kartellrechtler diskutieren über Monopolstellung und Eigentumsrechte von Nutzerdaten bei Facebook und Google

24. Februar 2015

Im Bundestag trafen sich am 23.02.2015, auf Einladung der Grünen Bundestagsfraktion, Experten aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und Verbraucherschutz, um über die marktbeherschende Stellung von Internetkonzernen und die Eigentumsrechte von Nutzerdaten zu diskutieren. Ein Schwerpunkt der Diskussion waren die zwischen “neuen” und “alten” Medien nach wie vor bestehenden Unterschiede in der rechtlichen Bewertung. So kritisierte etwa Christian Ewald, Chefökonom des Bundeskartellamts, dass für Youtube gänzlich andere Werberegeln gelten, als beispielsweise für Fernsehsender. Hierdurch würden die bereits jetzt bestehende “krakenhafte Ausdehnung” von sozialen Netzwerken einiger weniger großer Internetkonzerne weiter begünstigt. Insgesamt würden Anbieter wie Facebook oder Google, durch das Anbieten immer neuer eigener Dienste, alternative Angebote aus dem Blickfeld der Nutzer drängen.

In der Sprache milder als Sigmar Gabriel, der in der Vergangenheit bereits die Zerschlagung Googles gefordert hatte, hielten die Experten auch ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen US-Internetkonzerne für denkbar, wobei Ewald vor Schnellschüssen warnte. Die Internetwirtschaft könne bei einem überharten Vorgehen ihre Dynamik verlieren. Auch Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE), ging in seinem Redebeitrag auf die marktbeherschende Stellung insbesondere von Google ein. Eine solche sei zwar zweifelsohne gegeben, ein Mißbrauch jedoch nur schwer nachweisbar.

Interessant dürfte Diskussion künftig auch bleiben, soweit es um die Einordnung von Nutzerdaten als wesentliche Einrichtungen im Sinne des Wettbewerbsrechts geht. Sollten Nutzerdaten zukünftig als solche qualifiziert werden, stünden Google und andere Konzerne vor dem Problem, dass sie dann, unter Umständen, Zugang zu ihren größten Schätzen – den gesammelten Daten – gewähren müssten.

Michaela Schröder von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) krisitsierte die generelle Ahnungslosigkeit vieler Nutzer, was den Wert ihrer Daten angeht. Sie forderte, dass Dienste wie Facebook deutlich machen müssten, welchen Wert bereits so genannte Grundinformationen (z.B. das Geschlecht) haben.

Youngdata.de – Datenschutz der Jugend näher bringen

19. Februar 2015

Am 10.02.2015 wurde anlässlich des Safer Internet Day in Erfurt das Portal Youngdata freigeschaltet. Youngdata ist ein Gemeinschaftsprojekt der Datenschutzbeauftragten des Bundes und er Länder. Das Jugendportal ist eine Informationsplattform sowohl für junge Leute als auch für Eltern und Lehrer rund um das Thema Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, betont, wie wichtig es ist, in einer zunehmend digital vernetzten Welt, Jugendliche schon möglichst früh für bestehende Sicherheitsrisiken zu sensibilisieren. Auf youngdata.de werden Kindern und Jugendlichen deshalb altersgerechte Werkzeuge an die Hand gegeben. So wird nicht nur abstrakt erklärt, was Datenschutz und Informationsfreiheit eigentlich ist und wen es in welcher Form betrifft. Ganz konkret werden vor allem die Medien vorgestellt, mit denen Kinder und Jugendliche heute wie selbstverständlich aufwachsen: Facebook, Google, WhatsApp, Skype werden den Interessierten auf einfache Weise nahegebracht. Es wird ihnen erklärt, welche persönlichen Daten die Services verwenden und wie man als Nutzer seine Datenschutzeinstellungen richtig vornimmt. Auch über Konsolen und Smartphones wird aufgeklärt, ganz nach dem Motto „sensibilisieren statt verbieten“.

Besonders lobenswert erscheint, dass das Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern nicht nur über zivile Internetfirmen aufklären und Schutz bieten will. Auch werden unter dem Begriff „Staat und Bürgerdaten“ Themen wie Geheimdienste, Staatstrojaner und die Vorratsdatenspeicherung erklärt.

Überdies werden konkrete Hilfestellungen und Anlaufstellen für Opfer von Cybermobbing angeboten. Ein digitales Quiz, Videos, einen Blogg und viele weitere Information finden sich zusammengetragen, gebündelt und auf das für junge Menschen Wesentliche reduziert auf Youngdata: Ein Projekt, das in die Zukunft investiert, das Eltern und Lehrkräften Hilfestellungen bietet und sie im digitalen Dschungel der Erziehung nicht alleine lässt, ein Projekt, das hoffentlich Schule machen wird.

10. Februar 2015: Safer Internet Day

10. Februar 2015

Auf Initiative der Europäischen Kommission findet am heutigen Dienstag, 10.02.2015, der jährliche internationale Safer Internet Day statt. Er wird von der Kampagne “klicksafe” koordiniert, einer Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Medienkompetenz im Umgang mit dem Internet und neuen Medien in Deutschland und steht unter dem Motto “Gemeinsam für ein besseres Internet”.

Mit diesem Aktionstag sollen vor allem Schüler und Jugendliche sensibiliert und informiert werden um ihnen so einen bewussten Umgang mit dem Internet zu vermitteln. Über die vielfältigen Möglichkeiten, die zu diesem Tag angeboten werden, kann man sich hier informieren.

Aus Anlass des Safer Internet Days hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Reihe von Hinweistexten und Broschüren zum Thema Sicherheit im Internet zusammengestellt. So finden sich beisielsweise auf vier zum Herunterladen bereit stehenden Postern Hinweise und Erläuterungen zum Cloud-Computing, zur Sicherheit auf dem Smartphone, in sozialen Netzwerken und beim Surfen.

Einkaufen mit der Kreditkarte verrät Identität des Nutzers

4. Februar 2015

Eine aktuelle Studie mit dem Titel „Einzigartig im Shoppingcenter: Zur Wiedererkennung mit Metadaten aus Kreditkarteninformationen“ des Massachusetts Institute of Technology (MIT) in Cambridge und der dänischen Aarhus Universität macht deutlich, dass nur wenige Daten bei Kreditkartenzahlungen ausreichen, um fast jeden erkennbar zu machen.

Die Ergebnisse dieser Studie, für die Kreditkartendaten von 1,1 Millionen Nutzern aus 10.000 Geschäften untersucht wurden, ist nun im Wissenschaftsmagazin „Science“ veröffentlicht worden. Personenbezogene Daten wie Name, Kreditkarten- und Kontonummer wurden entfernt, es stand den Forschern lediglich ein Zeitstempel mit einer Genauigkeit von einem Tag, der Name und Ort des jeweiligen Geschäftes und der gezahlte Betrag zum Zwecke der Identifizierung zur Verfügung. Allein anhand dieser Daten konnten sie bis zu 90 % der an der Studie teilnehmenden Personen identifizieren und bewiesen damit, wie wenige Daten tatsächlich nötig sind, um Personen ausfindig zu machen: Ihr Einkaufsmuster, ermittelt anhand von nur vier Datenpunkten, verrät so viel Individualität, dass die jeweiligen Personen und damit prinzipiell auch alle weiteren Kreditkartendaten zu ermitteln sind.

Als Fazit der Studie wird festgehalten, dass die heute üblichen Methoden zur Anonymisierung von Datensätzen keinen ausreichenden Schutz für die Sicherung der Anonymität mehr bieten. Es müssten mithin Regeln für die Veröffentlichung von Datensätzen gefunden werden, die sicherstellen, dass die Menschen nicht zweifelsfrei identifizierbar sind. Ob die Pseudonymisierung von Datensätzen hier der richtige Weg ist, wird zur Zeit auch bei den Verhandlungen über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung diskutiert.

Neuregelungen im Strafrecht und deren Auswirkungen auf den Persönlichkeitsschutz

Am 26. Januar ist das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Es dient damit der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Verschärfung des Sexualstrafrechts. Noch besser geschützt werden sollen durch die Änderungen vor allem Minderjährige vor sexuellem Missbrauch. Nicht nur das Verbreiten, auch das Erstellen von Foto- oder Videoaufnahmen von unbekleideten Minderjährigen (zuletzt auch Thema der „Edathy-Affäre “ in 2014) wird künftig unter verschärften Umständen strafrechtlich sanktioniert. Auch Schutz vor Cybermobbing sollen die Neuerungen des Strafgesetzes künftig besser bieten.

Dabei sanktionieren die Neuregelungen nicht nur vermeintliche Straftaten aus dem Bereich der Kinderpornografie, so zum Beispiel das Herstellen und kommerzielle Verbreiten von Bildmaterial unbekleideter Minderjähriger (vgl. § 201 a Abs. 3 StGB) oder das Zugänglichmachen pornografischer Schriften für Minderjährige (vgl. § 184 StGB), sondern umfassen sehr weitreichend auch viele weitere Lebenssachverhalte, in denen es um Foto- und Videoaufnahmen und deren Verbreitung auch erwachsener Personen über das Internet geht. Besonders die Absätze eins und zwei des umstrittenen Paragraphen 201 a des Strafgesetzbuches tangieren eine Vielzahl von zunächst harmlos erscheinenden Umständen, die viele unbescholtene Bürger aus ihrem privaten Bereich kennen. Gemeint sind insbesondere „Partyfotos“, auf denen betrunkene Personen zu sehen sind oder Videoclips, in denen Personen etwas Peinliches widerfährt. Gerade über soziale Netzwerke und Kommunikationsplattformen wie YouTube, Facebook oder Whatsapp geteilt und verbreitet, erfreuen sich solche, zumeist lustige Materialien, großer Beliebtheit, schaden sie doch eigentlich niemandem, sondern tragen zur allgemeinen Belustigung bei. Jedoch genau hier verbirgt sich die Krux: Was des einen Spot, ist des anderen Vergnügen. So regelt der neue § 201 a StGB nämlich die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Konkret heißt es dort: Wer von einer Person unbefugt Bildaufnahmen herstellt, diese überträgt, gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht, die die Hilflosigkeit der Person zur Schau stellt, kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Verboten ist damit nicht nur das Erstellen, sondern auch das Weiterzeigen solcher Bilder und Videos, da dies bereits den höchstpersönlichen Lebenssachbereich der betroffenen Person zu verletzen geeignet ist, wie Spiegel Online den Tatbestand beschreibt. Man sollte sich also stets fragen, ob das Bildmaterial geeignet ist, dem Ansehen des Betroffenen zu schaden. Ausgenommen von den Tatbeständen sind jedoch beispielsweise Zwecke der Kunst oder der Berichterstattung.

Die neuen Regeln im Strafrecht werden ob ihrer weiten Fassung auch deutlich die Bereiche des Medienrechts tangieren. Und auch die Schnittstelle zum Datenschutzrecht erfährt eine deutliche Verbreiterung, sollen doch beide Rechtsgebiete vor allem die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen schützen. Es bleibt abzuwarten, wie insbesondere die Gerichte einzelne Fälle auslegen werden.

Ehemaliger Datenschutzbeauftragter Schaar meldet sich aus Protest bei Facebook ab

30. Januar 2015

Peter Schaar, langjähriger Bundesdatenschutzbeauftragter und Vorgänger der amtierenden Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, gab bekannt, dass er Facebook aufgrund der heute in Europa in Kraft getretenen neuen Nutzungsbedingungen verlässt. Diese sehen eine weitgehende Verfolgung des Nutzerverhaltens auch auf Webseiten außerhalb von Facebook vor.

Schaar hält nun in seinem Blogbeitrag fest, er könne eine solche Missachtung der Privatsphäre der Nutzer und damit europäischer Grundrechte nicht akzeptieren. Wie bereits bei datenschutzticker.de berichtet, wurden die geplanten Änderungen auch schon im Bundestags-Ausschuss scharf kritisiert.

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Bundestag-Ausschuss diskutiert neue Facebook-Bedingungen

29. Januar 2015

Am 30. Januar treten Facebooks neue Nutzungsbedingungen in Kraft. Neben der Möglichkeit für Mitglieder, genauer festzulegen, wer ihre Einträge ansehen kann oder herauszufinden, warum ihnen bestimmte Werbung zugespielt wird, ermöglichen die neuen AGB aber auch eine detailliertere Verfolgung des Nutzerverhaltens. Der Rechtsausschuss des Bundestages diskutierte daher gestern mit Richard Allan, dem für Europa zuständige Policy Director des Unternehmens, über die geplanten Änderungen.

Sowohl Abgeordnete als auch Datenschützer kritisierten das Online-Netzwerk: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar erklärte, es sei unklar, ob aus den Daten Nutzerprofile gebildet würden und ob die Weiternutzung als Einwilligung ausreiche. Vor allem sei Facebook auch nach wie vor nicht der Meinung, dass deutsches Datenschutzrecht gelte.

Die Vorsitzende des Ausschusses, Renate Künast, warf dem Unternehmen mangelnde Offenheit vor. Noch immer sei unklar, welche Daten Facebook eigentlich zu welchem Zweck sammelt, nutzt und auswertet.

Wer sich nach dem 30. Januar auf Facebook einloggt, stimmt den neuen Regeln automatisch zu, ohne dass ein Widerspruch überhaupt möglich ist. Die einzige Alternive, die Nutzern bleibt, die sich mit den Änderungen nicht einverstanden zeigen wollen, ist, sich komplett abzumelden. Diesen Punkt kritisierte der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber (SPD): In einem Brief an das Netzwerk bemängelte er, viele Aussagen seien nicht konkret genug.

Leider konnten die Abgeordneten und Datenschützer jedoch gestern kein Einlenken von Facebook erreichen, es wurden in der Sitzung keine Änderungen seitens Facebook angekündigt.

Vermeiden Sie diese “schlechtesten Passwörter”

21. Januar 2015

SplashData, ein amerikanisches IT-Unternehmen, das vor allem auch im Bereich Passwort-Management-Anwendungen tätig ist, hat jetzt eine Liste mit den 25 schlechtesten Passwörtern veröffentlicht. Für die Untersuchung wurden Dateien mit mehr als 3,3 Millionen Passwörtern aus dem Jahr 2014 ausgewertet.

Auf den ersten beiden Plätzen dieser Liste stehen so geistreiche Ideen wie “123456” und “password” – beachten Sie einfach die folgenden Hinweise und lassen Sie sich so Ihr Passwort weniger leicht “knacken”:

1. Länge: Ein Passwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten.
2. Komplexität: Das Passwort muss jeweils mindestens ein Zeichen aus den folgenden vier Kategorien enthalten:

  • Ein großgeschriebener Buchstabe (A–Z)und
  • ein kleingeschriebender Buchstabe (a-z) und
  • eine Zahl (0-9) oder
  • ein nicht-alphanumerisches Zeichen (zum Beispiel: !$#,%)

3. Maximale und minimale Gültigkeit: Passwörter sind höchstens einmal pro Tag und mindestens alle 90 Tage zu ändern.
4. Historie: Neue Passwörter sollten Sie so wählen, dass sie nicht aus den vorherigen Passwörtern hergeleitet werden können.
5. Name: Passwörter sollten auf keinen Fall den Namen des jeweiligen Nutzers ganz oder in Teilen enthalten.
6. Geheimhaltung: Teilen Sie Ihr Passwort niemandem mit und schreiben Sie es möglichst nicht auf!

 

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Hamburger Medienpass: Neues Modul “Datenschutz und Soziale Netzwerke”

19. Januar 2015

Die Behörde für Schule und Berufsbildung und der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben bekannt gegeben, das Modul „Soziale Netzwerke – ich bin sicher vernetzt!” ihres Hamburger Medienpasses um das wichtige Thema „Datenschutz“ erweitert zu haben. Der Hamburger Medienpass wurde zum Schuljahr 2013/2014 an den Hamburger Schulen eingeführt und dient der Umsetzung der Medienerziehung, die im Rahmenplan der Hamburger Schulen vorgesehen ist. Dabei ist der Schutz der eigenen sowie der Daten Dritter integraler Bestandteil der Medienkompetenzförderung von Kindern und Jugendlichen. Das neue Modul „Datenschutz & soziale Netzwerke“ soll Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, Probleme und Gefahren sozialer Netzwerke zu erkennen. Unter dem Motto „Think Before You Post!“ soll ihnen bewusst gemacht, welche Reichweite ihre Informationen überhaupt haben und welche Wirkung sie haben können.

„Die Fähigkeit, mit den eigenen Daten verantwortungsvoll umzugehen und die Daten anderer respektvoll zu behandeln, ist eine wichtige Grundkompetenz für das Leben in der digitalen Gesellschaft. Die Einbeziehung des Moduls „Datenschutz & soziale Netzwerke“ in den Unterricht stellt damit einen weiteren wichtigen Schritt für die schulische Vermittlung von Datenschutzkompetenz dar.“, so Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Das Modul „Datenschutz & soziale Netzwerke – ich bin sicher vernetzt!” steht auf der Website des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung zum Download und als Verlinkung auf der Website des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bereit.

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