Schlagwort: Datenpanne

Hochsensible medizinische Daten frei verfügbar im Netz

17. September 2019

Patienten aus Deutschland und den USA betroffen.

Datensätze von weltweit mehreren Millionen Patienten sind im Netz für jedermann frei zugänglich. Auf dieses Datenleck stießen Reporter vom Bayrischen Rundfunk und von ProPublica, einer amerikanischen Plattform für investigativen Journalismus, während einer gemeinsamen Recherche.

Teil der betroffenen Datensätze sind auch Bilder aus medizinischen Untersuchungen, welche unter anderem Brustkrebsscreenings, Wirbelsäulenbilder und Röntgenaufnahmen eines Brustkorbs zeigen. Der Großteil der Datensätze weist einen Personenbezug auf: Geburtsdatum, Vor- und Nachname, Termin der Untersuchung und Informationen über den behandelnden Arzt oder die Behandlung selbst. Diese sensiblen und damit besonders schützenswerten Daten lagen auf ungeschützten Servern.

Betroffen sind in Deutschland rund 13.000 Datensätze, wovon der größte Teil von Patienten aus dem Raum Ingolstadt (Bayern) und aus Kempen (Nordrhein-Westfalen) stammt. Doch auch weltweit sind nach Auswertungen von ProPublica Patientendaten betroffen. In den USA sei das Ausmaß besonders hoch.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, zeigte gegenüber dem BR auf, welche Konsequenzen ein solches Datenleck haben kann: “Sie möchten nicht, dass ein Arbeitgeber, ein Versicherungskonzern, eine Bank diese Daten kennt und ihnen keinen Vertrag oder keinen Kredit gibt.”

Laut Informationen des Bayrischen Rundfunks wurde der Fall Ingolstadt bei dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, der zuständigen Behörde, angezeigt. Welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen die Behörde treffen wird, bleibt abzuwarten.

Bußgeld bei Meldung einer Datenpanne?

5. September 2019

Eine häufige Frage aus der Praxis:

Nach Art. 33 DSGVO müssen für die Datenverarbeitung Verantwortliche bei einer sogenannten Datenpanne, die ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt, eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde vornehmen. Diese Meldung muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde, erfolgen.

Exkurs: Eine Datenpanne ist nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden .

Viele der Verantwortlichen fragen sich, ob die Meldung einer Datenschutzverletzung zu einem Bußgeldverfahren führen kann, sie also quasi verpflichtet sind, sich selbst zu belasten.

Die Antwort auf diese Frage findet sich in der Vorschrift des § 43 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).  Danach darf die Meldung einer Datenpanne in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden nur mit deren Zustimmung verwendet werden.

Ein Bußgeldverfahren wird auf Grundlage der Meldung also nicht gegen den Verantwortlichen eingeleitet werden. § 43 Abs. 4 BDSG gilt allerdings nicht, wenn (auch) Dritte die Datenpanne gemeldet haben. Darüber hinaus ist zu beachten, dass § 43 Abs. 4 BDSG nicht unumstritten ist. Nach Ansicht einiger Datenschützer steht diese Bestimmung nicht im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO und ist daher nicht anwendbar. Diese Rechtsauffassung wurde allerdings noch nicht gerichtlich bestätigt.

ACHTUNG: Erfolgt keine oder eine verspätete Meldung, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Daher empfiehlt der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in einer Pressemitteilung, Datenpannen stets rechtzeitig zu melden. Sollte keine Meldung vorgenommen werden, weil kein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bestand, hat eine entsprechende ausführliche Dokumentation zu erfolgen.

Datenpanne bei Twitter

8. August 2019

Die Daten von rund 300 Millionen Twitter-Nutzern könnten in ungefugte Hände gelangt sein.

Twitter teilte kürzlich mit, dass Daten über ein Jahr mit Werbekunden geteilt wurden, ohne dass die Nutzer dem zugestimmt hätten.

Laut eigener Aussage wurden die von den Nutzern vorgenommen Einstellungen hinsichtlich des Teilens der gesammelten Daten für Werbung mit externen Werbeanbietern nicht berücksichtigt. Das führte dazu, dass trotz des Verbots Daten an Externe weitergegeben wurden.

Zu den Daten gehört Ländercode sowie ob und gegebenenfalls wie lange die Anzeige angesehen und mit ihr interagiert wurde. Hinzu kommt, dass den Nutzern durch diesen Fehler auch personalisierte Werbung angezeigt wurde, die auf Daten beruht, die nicht hätten gesammelt werden dürfen. Darüber hinaus seien, laut Aussage von Twitter, keine Informationen zu E-mailkonten oder Passwörtern betroffen gewesen.

Der Fehler wurde am 05.August behoben. Zurzeit laufen noch Ermittlungen bezüglich der Anzahl der Betroffenen. Zudem werden Vorkehrungen getroffen, damit ein solcher Fehler zuünftig nicht mehr auftritt.

Spielemesse E3: Daten von mehr als 2000 Fachbesuchern online

6. August 2019

Eine Liste mit den Datensätzen von 2025 registrierten Journalisten, Analysten, Influencern, Korrespondenten und Produzenten war auf der E3-Website mindestens einige Tage lang abrufbar.

Als Erste machte die Journalistin Sophia Narwitz in einem Youtube-Video auf die Datenpanne aufmerksam, nachdem sie selbst über eine anonyme E-Mail davon Kenntnis erlangt hat.

Inzwischen ist die Liste zwar nicht mehr im Google-Cache, offenbar wurde sie jedoch von Unbekannten kopiert und ist nun andernorts im Internet zu finden.

Der eigentliche Zweck solcher Listen ist, dass Aussteller die Teilnehmer der Messe nach deren Einwilligung kontaktieren können. Laut dem Veranstalter war das Dokument zunächst nur per Passwort erreichbar, erschien dann aber als Download auf einer E3-Unterseite. Ungeklärt bleibt noch, wie es zu diesem Vorfall kam.

Kategorien: Allgemein · Online-Datenschutz
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Datendiebstahl: 106 Millionen Bankkunden betroffen

5. August 2019

Bei einer der größten Datenpannen in der nordamerikanischen Finanzbranche erhielt eine Hackerin Zugriff auf Konten und Kreditkartenanwendungen von US-Bank-Kunden. Die US-Bank, die ihren Sitz in Virginia hat, berichtete, dass Daten von mehr als 100 Millionen US-Bürgern und 6 Millionen Kanadiern gestohlen wurden.

Nach Angaben der Bank seien persönliche Daten von Kreditkartenanträgen und existierenden Kreditkarten betroffen, etwa Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Geburtsdaten und angegebenes Einkommen sowie Informationen zur Kreditwürdigkeit und Verfügungslimits. Jedoch seien keine Kreditkartenkontonummern oder Anmeldeinformationen betroffen, stellte die US-Bank fest.

Die Hackerin hatte zuvor als Software-Entwicklerin bei Amazon Web Services gearbeitet, dem Cloud-Anbieter der US-Bank. Wie die US-Bank betont, habe die entdeckte Schwachstelle nicht speziell an der Cloud-Umgebung gelegen. Laut Bloomberg handelte es sich um eine falsch konfigurierte Firewall, die den Datendiebstahl ermöglicht habe.

Die Hackerin soll bereits Informationen über den Hack in Sozialen Medien veröffentlicht haben. Die US-Bank bemerkte den Datendiebstahl erst nach einer entsprechenden E-Mail von einem Nutzer, der vor einem potenziellen Datenleck warnte, das mit dem mutmaßlichen Angreifer in Verbindung steht. Laut US-Bank „ist es unwahrscheinlich, dass die Hackerin die erbeuteten Daten weiterverbreitet oder betrügerisch eingesetzt habe.“

Der Skandal schlägt inzwischen auch Wellen bis nach Europa. Eine italienische Bank wird mit einem Datendiebstahl bei der US-Bank in Zusammenhang gebracht.

Kategorien: Allgemein · Internationaler Datenschutz
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Immer mehr Datenpannen in Arztpraxen

31. Juli 2019

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte warnt in seiner gestrigen Pressemeldung eindringlich vor Datenpannen in Arztpraxen. Ganz besonders Verschlüsselungstrojaner sind die Quelle vieler Datenschutzverletzungen. Auch die Übermittlung von Patientenberichte oder Röntgenbilder an falsche Empfänger stellen ein großes Problem dar.

Es ist zwingend notwendig, dass eine Datensicherung, Verschlüsselung sowie die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter stattfindet. Hierzu erklärt der Landesbeauftragte, Dr. Stefan Brink: „Gerade im medizinischen Bereich werden extrem sensible und schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet. Daher ist es hier besonders wichtig, dass mit diesen Daten sorgfältig und korrekt umgegangen wird.”

Bislang hat die Bußgeldstelle des LfDI Bußgelder in Höhe von 207.140 Euro verhängt. Seit dem Wirksamwerden der neuen EU-Datenschutzverordnung im Mai 2018 hat sich die Zahl der Datenpannen demzufolge verzehnfacht.

Die am häufigsten gemeldeten Datenschutzverletzungen:  Postfehlversand,  Hackingangriffe/Malware/Trojaner, E-Mail-Fehlversand, Diebstahl eines Datenträgers, Versendung einer E-Mail mit offenem Adressverteiler, Verlust eines Datenträgers und Fax-Fehlversand.

Datenpanne im thailändischen Gesundheitsministerium: Auch Deutsche Touristen betroffen

29. Juli 2019

Im Internet sind Daten von mehr als 2000 Thailand-Reisenden ungeschwärzt einsehbar gewesen, darunter auch Gesundheitsdaten. Unter den Betroffenen sind auch ca. 130 deutsche Touristen.

Bei den betroffenen Daten handelt es sich um Passkopien, Handynummern und private E-Mail-Adressen. Darüber hinaus wurden auch Informationen über Krebs-Erkrankungen, Herzleiden und psychiatrischen Klinik-Aufenthalten sowie Arzneimittelverschreibungen der Touristen öffentlich.

Die thailändische Botschaft teilte auf Anfrage mit, sie werde die Angelegenheit prüfen. Der Grund für das Speichern der Daten sind dem Bericht zufolge thailändische Vorschriften, die für die Einfuhr verschreibungspflichtiger Arzneimittel eine Bescheinigung des behandelnden Arztes voraussetzen.

Datenleck bei Foto-Sharing-Plattform

31. Mai 2019

Bei der Foto-Sharing-Plattform Theta360.com kam es zu einer Datenpanne, durch welche Dritte über 11 Millionen öffentliche sowie private Fotos der Nutzer abrufen konnten.

Die Plattform bildet einen weiteren Geschäftszweig des japanischen Elektronikkonzerns welcher vorwiegend 360-Grad-Kameras vertreibt. Das Unternehmen bietet seinen Kunden mittels der Plattform die Möglichkeit eigene Fotos hochzuladen, öffentlich zu teilen und zu kommentieren. Um die Privatsphäre der Nutzer zu ermöglichen, können diese darüber entscheiden, ob Ihre Fotos öffentlich oder nur für Freunde sichtbar sind.

Die Datenpanne kam durch eine Gruppierung von White Hat-Hackern ans Licht, welchen die offene Benutzerdatenbank in Theta360 aufgefallen ist.  Durch das Einfügen der UUID von Fotos in die betreffende Elasticsearch-Datenbank war es in einigen Fällen sogar möglich die Benutzernamen der Datenbanken mit den entsprechenden Social Media Accounts zu verknüpfen.

Das Datenleck wurde inzwischen behoben, jedoch ist noch nicht bekannt, ob Dritte die Schwachstelle ausgenutzt haben und ob eine entsprechende Meldung der Datenpanne gemäß der DSGVO an die Aufsichtsbehörde abgesetzt wurde.

Kategorien: Allgemein · Hackerangriffe
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Datenpanne im Zusammenhang mit Facebook

4. April 2019

Zwei mit Facebook kooperierende Unternehmen haben nach Medienberichten Daten öffentlich zugänglich gespeichert. So hätten sowohl das Unternehmen Cultura Colectiva sowie die Entwickler der App “At the Pool” (personenbezogene) Daten bei frei zugänglichen Amazon-Cloud-Diensten gespeichert.

Darüber hinaus unterstreiche diese Datenpanne das Problem mangelnder Kontrolle des Unternehmens Facebook über die anvertrauten (personenbezogenen) Daten. Aus Unternehmensperspektive bleibt mithin abzuwarten, ob sich hieraus relevante Entwicklungen ergeben und gegebenenfalls eine Beratung einzuholen ist.

Kategorien: Allgemein
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Hacker erbeuten bis zu 500 Millionen Daten

4. Dezember 2018

Angriffe von Hackern auf IT-Systeme dienen oftmals der Erlangung personenbezogener Daten. Von besonderem Interesse und Wert sind dabei vor allem auch Kreditkarteninformationen. Nun wurde bekannt, dass der Marriott-Konzern, eine der weltweit größten Hotelketten, Opfer groß angelegter Cyberattacken wurde. Das Unternehmen gab bekannt, dass persönliche Daten von möglicherweise bis zu 500 Millionen Gästen gestohlen wurden. Im Mittelpunkt der Cyberattacken stand dabei die Tochtermarke Starwood, die von Marriott im Jahr 2016 für rund 13,6 Milliarden Dollar gekauft wurde. Zu  Starwood gehören unter anderem die Hotels Westin, St. Regis, Le Méridien und W Hotels. Nun wurde bekannt, dass die von den Starwood Hotels eingesetzte Datenbank zum Management von Gästereservierungen seit 2014 regelmäßig von Hackerangriffen betroffen war. Bei diesen Attacken wurden unter anderem Namen, Geburtsdaten, Passinformationen, E-Mail – Adressen und die Aufenthaltszeiträume von Hotelgästen entwendet. Darüber hinaus konnten die Hacker wohl auch von einigen Hotelgästen die in der Datenbank hinterlegten Kreditkarteninformationen, samt den zur Entschlüsselung notwendigen Daten, erlangen. Nachdem die Angriffe dem Marriott-Konzern intern bekannt wurden, wurden die zuständigen Ermittlungsbehörden eingeschaltet. Weiterhin kündigte Marriott an, dass die von der Cyberattacke betroffenen Hotelgäste zeitnah per Mail hierüber informiert werden würden und das die IT-Systeme der Tochtermarke Starwood ausgemustert werden sollen. Das Bekanntwerden dieser Datenpanne führte dazu, dass der Kurs der Marriott-Aktie kurzfristig um bis zu 6 Prozent nachgab.