Kategorie: Allgemein

Microsoft: Report zu Behördenanfragen veröffentlicht

26. März 2013

Das Unternehmen Microsoft wurde nach seinem nun veröffentlichten 2012 Law Enforcement Request Report  im Jahr 2012 weltweit mit 75.378 Anfragen von Polizei und Behörden nach Daten von Nutzern der Microsoft Online-Dienste (z.B. Hotmail, Outlook, SkyDrive, Skype) konfrontiert. Daten, wie etwa die IP-Adresse oder der Nutzername, sind danach in 82 Prozent der Fälle an Anfragende übermittelt worden. Jedoch seien nur in 2,2 Prozent der Fälle Nutzerinhalte (z.B. Betreff oder Text einer E-Mail oder ein auf SkyDrive abgelegtes Bild) herausgegeben worden. In nahezu allen dieser Fälle (insgesamt 1558 Fälle) habe eine gerichtliche Anordnung die Übermittlung von Nutzerdaten und -inhalten gerechtfertigt. Bei Anfragen zu Skype gehört Deutschland nach dem Report gemeinsam mit Frankreich, Großbritannien, Taiwan und USA, zu den fünf führenden Nationen. In 18 Prozent aller Fälle habe Microsoft die Anfragen nicht beantwortet – sie seien entweder abgewiesen worden oder die begehrten Daten seien nicht mehr vorgehalten gewesen.

Der Report soll nach Angaben des Unternehmens künftig alle sechs Monate aktualisiert und veröffentlicht werden.

Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Apps

25. März 2013

Die Verbraucherzentrale Sachsen erinnerte die Anwender von Apps daran, dass sie stets sorgfältig kontrollieren sollten, welche Berechtigungen sie den Betreibern von Apps für iOS und Android Geräte eingeräumt haben.

Zwar müssen die Anwender bei dem Herunterladen der App kein Geld als Gegenleistung erbringen, dafür spähen viele kostenfreie Apps die Daten der Anwender für Vermarktungszwecke aus. Dies gelte sogar für Kontaktdaten aus dem Adressbuch, die letztlich für Werbung und Spam-Mail benutzt werden.

Ratsam sei es daher solche Apps gar nicht erst zu installieren bzw. alsbald zu löschen.

Weiter, so die sächsische Verbraucherzentrale, haben iPhone und iPad mit der gegenwärtig aktuellen Betriebssystemversion iOS 6 umfassende Kontrollmöglichkeiten. So enthält der Menüpunkt „Einstellungen“ den Unterabschnitt „Datenschutz“, wodurch manuell und für jede App festgelegt werden könne, ob diese auf Kontakte, Kalender, Fotos oder Ordnungsdienste zugreifen dürfen.

Android-Apps und deren Berechtigungseinstellungen seien zwar detaillierter , jedoch müssen die Anwender allen Berechtigungen zustimmen, anderenfalls können sie eine App nicht nutzen und müssen sie wieder löschen.

 

Kategorien: Allgemein · Mobile Business
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ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt: Vorwurf der Mitarbeiterüberwachung

22. März 2013

Medienangaben zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den ADAC-Bezirk Niedersachsen/Sachsen-Anhalt wegen des Verdachts, dass das Unternehmen Beschäftigte, insbesondere den Betriebsrat, systematisch ausspioniert hat. Eine ehemalige IT-Mitarbeiterein soll angegeben haben, im Auftrag des regionalen Geschäftsführers und weiterer Führungskräfte die E-Mails von Beschäftigten mit dem Ziel, belastendes Material über diese zu erlangen, ausgespäht zu haben. Man habe den E-Mail-Verkehr nach bestimmten Schlüsselworten durchforstet. Ferner sei angewiesen worden, dass ermöglicht werde, E-Mails des damaligen Pressesprechers automatisch und heimlich an die Geschäftsführung weiterzuleiten.

Der ADAC in Laatzen soll diese Vorwürfe zurückgewiesen haben. Die Geschäftsführung habe nie und in keiner Form eine Ausforschung des Betriebsrates angewiesen, so der ADAC-Sprecher. Man werde sich zur Sache nicht äußern, bis das Ermittlungsverfahren abgeschlossen sei.

ULD: Vorlage des 34. Tätigkeitsberichtes

19. März 2013

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat seinen 34. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2011-2013 vorgelegt. Die insgesamt 169 Seiten beinhalten nach Aussage der Dienststelle eine Beschreibung, was innhalb der letzten zwei Jahre getan wurde, um angesichts globaler technischer Herausforderungen und ökonomischer Interessen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Schleswig-Holstein Geltung zu verschaffen. Als Beispiel für die Bestrebungen des ULD wurde u.a. die Auseinandersetzung mit dem sozialen Netzwerk Facebook aufgeführt, die die öffentliche Wahrnehmung der Tätigkeit des ULD im Berichtszeitraum stark geprägt hat.

 

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Bahn: Vermarktung der Daten ihrer Kunden

18. März 2013

Medienberichten zu folge soll die Bahn planen Informationen von Kunden zu verkaufen, damit diese Kunden individuelle Werbung erhalten können. Die Bahn plane, detaillierte Reisedaten ihrer Kunden an Kooperationspartner wie Banken, Versicherungen oder Fastfood-Ketten zu verkaufen. Um dies erreichen zu können, ließe sich der Konzern seit einigen Wochen von ihren Bahn-Card-Inhabern, die auch Bahn-Bonus-Kunden sind und am Prämiensammelprogramm teilnehmen, neue Vertragsbedinungen bestätigen. Es handele sich um daten wie den Preis der Fahrkarte, Abfahrts- und Zielbahnhof, die Wagenklasse und die Verkaufsstelle.

Die Bahn dementiert den Bericht. “Die DB gibt bislang keinerlei Kundendaten zu Marketingzwecken an Dritte weiter und plant dies auch künftig nicht”, hieß es in der Pressemitteilung.

Kategorien: Allgemein · Wettbewerbsrecht
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USA: Bezirksrichterin spricht sich gegen NSL aus!

Im Rahmen von Ermittlungen Verdächtiger dürfen die zuständigen Behörden zur Wahrung der nationalen Sicherheit auf Grundlage des Anti-Terror-Pakets „Patrio Act“ Nutzerdaten bei Internetdienstleistern wie Google anfordern. Die Aufforderung wird in Form eines „National Security Letter“ (NSL)  an den Internetdienstleistern versandt.

Den Betroffenen ist jeder Rechtsbehelf hiergegen untersagt. Bereits in der Vergangenheit wurde dieses Vorgehen stark kritisiert.

Im Rahmen eines Prozesses eines Telekommunikationsunternehmens, das mit einem NSL konfrontiert worden ist und gegen das FBI geklagt hatte, vertrat auch die erkennende Bezirksrichterin Susan Illston, dass solch ein staatliches Vorgehen nicht in Einklang mit der amerikanischen Verfassung stehe und daher rechtswidrig sei. Der Regierung wurde eine 90-tägige Berufungsfrist eingeräumt.

Prozessbevollmächtigte des Telekommunikationsunternehmers war die Bürgerrechtsorganisation Electronics Frontier Foundation (EFF).

 

DSK: Datenschutz in Europa stärken

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat  sich im Rahmen der 85. Tagung in Bremerhaven für die Stärkung des Datenschutzes auf europäischer Ebene ausgesprochen. Der im vergangenen Jahr von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf eines Datenschutz-Grundverordnung schwäche des Grundrecht auf Datenschutz. Daher fordere man das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und den Rat auf, das europäische Datenschutzgrundrecht wirksam zu gewährleisten. U.a. erforderlich seien, dass jedes personenbezogene Datum geschützt werde, dass es keine grundrechtsfreien Räume gebe und dass Einwilligungen ausdrücklich erteilt werden. Überdies benötige der Grundrechtsschutz effektive Kontrollen.

Neben der Forderung, dass bei den jetzt beginnenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA über eine Freihandelszone sicherzustellen ist, dass das in der Europäischen Grundrechtscharta garantierte Recht auf Datenschutz gewährleistet wird, und der Forderung, dass Gesetzeslücken im Hinblick auf Soziale Netzwerke geschlossen werden, adressiere man zudem die Forderung nach der Verbesserung der Pseudonymisierung von Krebsregisterdaten.

EuGH: Prüfung der Speicherung biometrischer Daten in Reisepässen

14. März 2013

Medienberichten zufolge prüft der Europäische Gerichtshof diese Woche die Speicherung biometrischer Daten, den elektronischen Fingerabdruck, in Reisepässen. Die Speicherung des Fingerabdrucks in den Ausweisdokumenten wird von einer EU-Verordnung der Mitgliedstaaten vorgeschrieben. Der Kläger aus Bochum hatte sich geweigert, seine Fingerabdrücke erfassen zu lassen und anschließend vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat seinen Fall dem EuGH vorgelegt. Das luxemburgische Gericht verhandelt darüber, ob die Speicherpflicht mit europäischem Recht vereinbar ist, ob insbesondere ein Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten vorliegt. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.

 

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Landgericht Bonn: Sechs Jahre Haft für Internet-Hackerbanden-Chef

Das Landgericht Bonn hat einen 34-jährigen Anführer einer Internet-Hackerbande wegen Urkundenfälschung und Betrug in ca. 500 Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Gemeinsam mit seinen drei Kumpanen habe er, so das Landgericht Bonn, unter anderem Daten von T-Online-Kunden ausgespäht und illegal verwendet.

Zudem wurde der Hackerbande zu Last gelegt, dass sie widerrechtlich Kreditkartendaten benutzt haben. Nachweislich haben die Verurteilten auch die Anbieterkonten von Internetauktionshäusern gehackt und dort diverse Produkte zum Kauf angeboten. Der hierdurch entstandene Schaden sei auf 100.000 € zu beziffern.

Bereits im Dezember 2012 wurde ein Bandenmitglied von der Polizei in seiner Wohnung mit unverschlüsselten Computer erwischt; kurz darauf gab er brisante Details bekannt, die den nunmehr verurteilten Anführer der Internet-Hackerbande schwer belasteten.

Datenbrillenträger: Wir müssen draußen bleiben!

12. März 2013

Nach Angaben des Onlinemagazins heise wird die Google-Datenbrille bereits in der Realität getestet. Die Teilname an dem Realitätstest lasse sich Google, nach Angabe von heise, von den Ausgewählten mit 1.500,00 Dollar vergüten. Durch einen kleinen Bildschirm, angebracht auf der rechten Hälfte der Datenbrille, können sich die Besitzer der Datenbrille navigieren oder sich Suchanfragen beantworten lassen.

Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht wird die Benutzung der Datenbrille von Google derzeit heftig und kontrovers diskutiert. Es sei zu befürchten, dass die Datenbrillenbesitzer nunmehr die Möglichkeit haben, unbemerkt Fotos von Menschen in ihrer Umgebung zu machen. Denn anders als bei mobilen Smart Devices können die Fotos unauffälliger und mithin ohne Einwilligung des Abgebildeten erstellt werden. Datenschützer befürchten bereits, dass die aufgenommenen  Gesichter von Fremden Bilderkennungs-Softwares durchlaufen werden.

Erster Widerstand gegen die Datenbrillen zeigten die Inhaber eines Café,  “The 5 Point Café“,  in Seatle, die durch ein Hinweisschild deutlich machten, dass Gäste, die die Datenbrille benutzen, nicht willkommen seien.

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