Kategorie: Allgemein
9. November 2011
Laut einer Studie im Auftrag des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) passen derzeit acht von zehn Nutzern sozialer Netzwerke die Einstellungen zu ihrer Privatsphäre und damit das Datenschutz-Niveau individuell an. 77 Prozent der Nutzer sozialer Netzwerke sollen ihre Privatsphäreeinstellungen aktiv geändert, weitere 9 Prozent die Standard-Einstellungen wiederum bewusst übernommen haben. Nur 11 Prozent der Nutzer sollen angegeben haben, sich mit dem Thema nicht auseinandergesetzt zu haben. Auffällig sei, dass insbesondere junge Nutzer die Voreinstellungen zum Datenschutz verändern und mit zunehmenden Alter das Interesse für den Schutz von Privatsphäre verlieren. Neben dem Alter gibt nach den Studienergebnissen auch der Bildungsabschluss Aufschluss über den Umgang mit Privatsphäreeinstellungen: 83 Prozent der Abiturienten oder Hochschulabsolventen sollen die Privatsphäreeinstellungen verändern, jedoch lediglich 69 Prozent der Nutzer mit Hauptschulabschluss. (sa)
8. November 2011
Laut Medienberichten erfolgte am vergangenen Sonntag in der Fraktion der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus eine Datenschutzpanne. In einer Sammel-E-Mail an insgesamt 252 Bewerber für freie Stellen in der Fraktion wurden alle Bewerberadressen nicht in das BCC-Feld, sondern in das CC-Feld eingesetzt. Somit konnte jeder Empfänger zumindest die E-Mail-Adressen und zudem in vielen Fällen auch die Namen von weiteren Bewerbern zur Kenntnis nehmen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion räumte den Fehler, der der hohen Arbeitsbelastung geschuldet sei, ein. Er habe nach Erkennen des Versehens eine Benachrichtigung an die Betroffenen mit der Bitte um Entschuldigung versendet. Außerdem sei der Administrator gebeten worden, einen Filter in den E-Mail-Server einzubauen, der bei öffentlichen E-Mail-Verteilern mit mehr als 15 Empfängern die E-Mails erst nach Freischaltung versendet. (sa)
7. November 2011
4. November 2011
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am gestrigen Tage in zwei Fällen entschieden, dass ein Bundesministerium den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen – betroffen waren hausinterne Unterlagen zu einem Gesetzgebungs- verfahren sowie Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss – nicht mit der Begründung ablehnen darf, dass die Unterlagen ausschließlich die Regierungs- tätigkeit betreffen. Das Informationsfreiheitsgesetz und der daraus hergeleitete Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gelte somit für die gesamte Tätigkeit eines Ministeriums. Eine Unterscheidung zwischen dem Verwaltungs- und dem Regierungshandeln eines Ministeriums sei im Gesetz nicht angelegt und auch nach dem Gesetzeszweck nicht gerechtfertigt.
Der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßte
Medienangaben zufolge die rechtliche Klarstellung. Das Gericht habe so “der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen”. Schaar rechne damit, dass die Urteile in der Praxis eine große Bedeutung entfalten. Es handele sich um eine “gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen”. (sa)
3. November 2011
Medienangaben zufolge hat es bei der Deutschen Bahn eine Datenpanne bei dem seit dem 01. November neu eingeführten Handy-Ticketsystem “Touch & Travel” gegeben. Personenbezogene Daten von Kunden, die sich erstmalig für das Ticketsystem registriert haben, sollen danach in der Anmeldemaske für nachfolgende Kunden einsehbar gewesen sein. Betroffen seien u.a. Name, Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung. Die Deutsche Bahn soll daraufhin die Internet-Registrierung für Neukunden gesperrt haben.
Die für die Datenpanne ursächliche Sicherheitslücke scheint mittlerweile behoben zu sein. Für Neukunden ist die Internet-Registrierung wieder möglich. (sa)
Das
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat eine Beanstandung der
Staatskanzlei Schleswig-Holstein nach
§ 42 des Landesdatenschutzgesetzes angekündigt. Diese hatte zuvor angekündigt, dass ihre Fanpage bei dem sozialen Netzwerk Facebook auch weiterhin betrieben werde. Statt der
geforderten Einstellung der Fanpage sollte dort lediglich ein Warnhinweis implementiert werden, so dass angeblich erst nach dem Anklicken des “Gefällt-mir”-Buttons auf der Fanseite und der danach notwendigen persönlichen Registrierung personenbezogene Daten an Facebook übertragen werden. Nach Einschätzung Weicherts, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Schleswig-Holstein, greift ein solcher Warnhinweis jedoch zu kurz, da schon das Aufrufen der Fanpage die Übermittlung von Nutzungsdaten in die USA auslöse. Weichert bezeichnete den Ministerpräsidenten und seine Staatskanzlei als “schlechte Vorbilder für andere öffentliche und private Stellen, die ebenfalls ihre Facebook-Fanpages weiterbetreiben”. Neben einer Beanstandung will Weichert nun in weiteren Gesprächen klären lassen, auf welche Weise Rechtsklarheit gerichtlich hergestellt werden könne. (sa)
2. November 2011
Ein betrieblich bestellter Datenschutzbeauftragter kann nach § 4f Abs. 3 Satz 4 BDSG und dem dortigen Verweis auf § 626 BGB aus wichtigem Grund wieder abberufen werden. Als wichtiger Grund im Sinne dieser Normen zähle jedoch nicht allein die Absicht des Arbeitgebers, künftig einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, entschied das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 23.03.2011, Az. 10 AZR 562/09). Die wichtigen Gründe müssten sich vielmehr aus der Funktion und Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten ergeben und als solche auch vorgebracht werden. Wird der betriebliche Datenschutzbeauftragte unzuverlässig oder reichen seine fachlichen Kenntnisse nicht (mehr) aus, dürfe der Arbeitgeber sehr wohl den Datenschutz in die Hände externer Datenschützer geben.
Betriebliche Datenschutzbeauftragte genießen einen besonderen Abberufungsschutz, der Verweis auf § 626 BGB soll ihre Unabhängigkeit stärken. Sie müssten ihr Amt weisungsfrei ausüben können, ohne dass die Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigt werde. Eine Furcht vor der Abberufung sei dabei hinderlich, nur objektive und schwerwiegende Gründe könnten sie rechtfertigen.
Der Arbeitgeber hatte aber keine besonderen Gründe vorgebracht, sondern die Abberufung allein mit dem Plan der künftigen Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten begründet. Das sei jedoch, so die Richter, kein so wichtiger Grund, der es dem Arbeitgeber „unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar mache, die betriebliche Datenschutzbeauftrage auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterhin einzusetzen“.
Daran ändern könne auch nichts der Umstand, dass der Arbeitgeber sich für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bei der erstmaligen Bestellung habe entscheiden können. Einmal getroffene Entscheidungen binden ihn trotz der vorherigen Wahlfreiheit, damit der Abberufungsschutz seine Wirkung entfalten könne. (ssc)
Das Bundesministerium der Finanzen teilte mit, dass sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte, die plangemäß Anfang des Jahres 2012 erfolgen sollte, wegen technischer Probleme abermals verschieben wird. Bund und Länder sollen sich derzeit über die weitere Vorgehensweise und einen neuen Starttermin beraten, nachteilige Folgen für Bürgerinnen und Bürger seien jedoch nicht zu befürchten. Die papiergebundene Lohnsteuerkarte wurde bereits im Jahre 2010 abgeschafft, galt hingegen mangels funktionierenden Ersatzverfahrens noch für das Jahr 2011. Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Informationsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt wurden, seien davon nicht berührt und würden weiterhin durchgeführt, so das Bundesministerium für Finanzen. (sa)
31. Oktober 2011
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz (LfD) Wagner veröffentlichte jüngst die Ergebnisse einer Umfrage zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die seit März 2011 in insgesamt 1500 größeren Unternehmen in Rheinland-Pfalz durchgeführt wurde. Deren Ergebnisse seien zwar partiell beruhigend, jedoch auch Anlass, die bisherigen Bemühungen um einen besseren Datenschutz und eine größere Datensicherheit zu intensivieren.
So haben danach zwar 92 Prozent der Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt, allerdings stammen mehr als 12 Prozent aus Betriebsbereichen, bei denen Interessenkonflikte mit den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten vorprogrammiert sind, z.B. Mitglieder der Geschäftsführung oder Leiter der IT-Abteilung. “Niemand kann sich selbst kontrollieren und beraten”, mahnte der LfD. “Datenschutzbeauftragte müssen unabhängig sein.” Des weiteren stellte er einen Nachholbedarf bei der Aus- und regelmäßigen Fortbildung der Datenschutzbeauftragten und ein häufig sehr schmales Zeitbudget in Sachen Datenschutz fest, welches der gewachsenen Bedeutung und der Vielfalt der Datenschutzthemen nicht mehr gerecht werde. 97 Prozent der Unternehmen soll zudem angegeben haben, keinen Beratungsbedarf durch den LfD in Sachen Datensicherheit zu haben. “Entweder haben die Betriebe die Befürchtung, bei einer Beratung durch den LfD kontrolliert zu werden, oder sie unterschätzen die Datensicherheitsprobleme”, kommentierte dies Wagner. (sa)
28. Oktober 2011
Am gestrigen Tag hat die EU-Kommission sowohl Deutschland als auch Rumänien förmlich aufgefordert, binnen der kommenden zwei Monate die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung vollständig umzusetzen. Seit dem Urteil des Bundesver-fassungsgerichtes und dem Urteil des rumänischen Verfassungsgerichtes, die die Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Daten wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben haben, wurden seitens Deutschlands und Rumäniens keine näheren Informationen dazu gegeben, wann und auf welchem Wege (neue) Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden sollen. Durch die Verzögerung der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in innerstaatliches Recht werden negative Auswirkungen – u.a. auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen – befürchtet. Die EU-Kommission hat daher beide Staaten mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert, diesen Verstoß gegen EU-Recht (Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zu beenden. (sa)
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