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Meldewesen: Weniger Bürokratie und mehr Datenschutz

6. September 2011

Das Bundesministerium des Inneren hat bekanntgeben, dass die Bundesregierung nunmehr den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) beschlossen hat. Mit diesem Gesetzesentwurf wird die dem Bund übertragene ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen wahrgenommen und ein Bundesmeldegesetz initiiert. Damit soll das Melderecht in Deutschland harmonisiert und fortentwickelt werden.

Vorgesehen ist unter anderem, dass Prozessabläufe “verschlankt” und auf diese Weise Bürokratiekosten abgebaut werden, wobei mit Einsparungen von rund  117 Mio. Euro jährlich gerechnet wird. Diese Einsparungen sollen sich auch dadurch ergeben, dass Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen in Zukunft keine gesonderten Verzeichnisse über ihre Patienten zu führen haben und auch die Hotelmeldepflicht u.a. dadurch vereinfacht werden soll, dass Hotelmeldescheine bundeseinheitlich nur noch ein Jahr aufzubewahren sind. Daneben ist es Ziel des Gesetzentwurfes, den Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Künftig sollen bei einfachen Melderegisterauskünften gewerbliche Auskünfte nur noch zweckgebunden erteilt werden und für Auskünfte zu Zwecken des Adresshandels und der Werbung eine Einwilligung des Betroffenen erforderlich sein. Die Speicherfrist für Meldedaten nach Wegzug oder Tod des Betroffenen wird auf das Minimum von fünf Jahren beschränkt. Weiterhin sollen die Informationsmöglichkeiten öffentlicher Stellen erheblich verbessert werden. Nach dem Gesetzesentwurf sollen diese länderübergreifend und zeitlich unbegrenzt online auf die Meldedatenbestände zugreifen können. (sa)


BITKOM: Studie zu sozialen Netzwerken

5. September 2011

Nach den Ergebnissen einer  jüngst durch den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) durchgeführten Studie sind 76 Prozent aller Internetnutzer Mitglied in zumindest einer Online-Community, durchschnittlich sogar in 2,4 Online-Communities. Im Schnitt soll jedes Mitglied 133 Kontakte pflegen, wobei jüngere Mitglieder unter 30 Jahren generell kontaktfreudiger sein und durchschnittlich über mehr als 200 Kontakte verfügen sollen. Elf Prozent der Mitglieder ordnet BITKOM wiederum als sog. Heavy User ein, was bedeutet, dass sie täglich mehr als zwei Stunden in den Netzwerken verbringen. Frauen liegen in der Community-Nutzung mit 80 zu 74 Prozent deutlich vor den Männern. „Junge Frauen werden zu den Vorreitern in der digitalen Welt“, so BITKOM-Präsident Kempf. (sa)

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Auslieferung der elektronischen Gesundheitskarte

2. September 2011

Seit dem gestrigen Tag wird die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) bundesweit ausgeliefert. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, bis zum Jahresende mindestens 10 % ihrer Versicherten mit einer solchen Karte ausstatten. Ansonsten droht eine Kürzung ihrer finanziellen Mittel.

Derzeit ist die eGK lediglich mit einem Lichtbild und einem zunächst funktionslosen Chip ausgestattet und ersetzt die bisherige Krankenversichertenkarte. Ab 2012 wird mit deren Hilfe online überprüft werden können, ob und in welchem Umfang Patienten gesetzlich krankenversichert sind. Frühestens 2014 sollen – sofern der Betroffene explizit eingewilligt hat – auf der eGK zusätzliche personenbezogene Daten des Versicherten, wie z.B. dessen “Notfalldaten” in Form von Blutgruppe, chronischen Erkrankungen, Allergien etc. und elektronische Arztbriefe, gespeichert werden können. Noch ungewiss ist, ob und wann weitere Punkte, wie z.B. die elektronische Patientenakte, realisiert werden.

Die für den funktionsgerechten Gebrauch zwingende Anschaffung von eGK-fähigen Kartenlesegeräten seitens der Arztpraxen ist jedenfalls noch nicht flächendeckend erfolgt. So sollen beispielsweise in Rheinland-Pfalz nach Angaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz zurzeit nur in rund der Hälfte aller Arztpraxen neue Kartenlesegeräte vorhanden sein. (sa)

Einsatz von Körperscannern in Deutschland vom Tisch

1. September 2011

Zu einem flächendeckenden Einsatz von Körperscannern, der gerade auch im Hinblick auf Datenschutzaspekte immer wieder Bedenken aufwirft, wird es in Deutschland in nächster Zeit nicht kommen.

Nach Abschluss der Auswertung einer zehnmonatigen Testphase am Hamburger Flughafen teilte das Innenministerium zwar mit, “dass Körperscanner grundsätzlich geeignet sind, die Effizienz und Effektivität von Luftsicherheitskontrollen zu verbessern.” Nichtsdestotrotz spricht das BMI der aktuellen Gerätegeneration jedoch die Eignung für die Praxis ab. Dies wird damit begründet, dass infolge von Fehlalarmen in zu vielen Fällen Nachkontrollen notwendig seien, die die Kontrollen verlängerten.

Bis es zu weiteren technologischen Fortschritten kommt, dürfte die Diskussion um Körperscanner daher vorwiegend auf europäischer Ebene geführt werden. (se)

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BfDI: Zwischenbilanz zur Informationspflicht bei “Datenpannen”

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten von § 42a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der nicht öffentlichen Stellen eine Informationspflicht bei besonderen “Datenpannen” vorschreibt, zieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar eine erste Bilanz und zeigt sich mit der Regelung zufrieden. Die Publizitätspflicht motiviere die verantwortliche Stellen, mehr für den Datenschutz und die Datensicherheit zu tun und versetze den Betroffenen zugleich in die Lage, negative Konsequenzen rechtzeitig abzuwenden und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Erforderlich sei allerdings eine gesetzgeberische Nachbesserung in Form der Erstreckung der Informationspflicht auch auf öffentliche Stellen. Es sei nicht nachvollziehbar, weswegen staatliche Stellen von der allgemeinen Informationspflicht bei Datenpannen ausgenommen wurden.

Den Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sollen in den ersten 18 Monaten nach Inkrafttreten von § 42 a BDSG  fast 90 Datenschutzverstöße gemeldet worden sein. Überwiegend habe es sich dabei um Fälle des Diebstahles bzw. Verlustes mobiler Datenträger (z.B. Notebooks, USB-Sticks) oder um Fehlversendungen von E-Mails und Briefen gehandelt. Ferner sollen Fälle des Ausspähens von Bankinformationen (“Skimming”) sowie Datenverluste infolge von Hackingangriffen zur Kenntnis gegeben worden sein. Die Anzahl der bundesweit gemeldeten Fälle belegt, dass die Informationspflicht von den verantwortlichen Stellen ernst genommen werde, so Schaar. Dennoch gehe er von einer hohen Dunkelziffer nicht gemeldeter Verstöße aus. Häufig sei auch die Kommunikation der verantwortlichen Stellen gegenüber der Öffentlichkeit und den Datenschutzbehörden stark verbesserungsbedürftig. (sa)

Demonstration für Datenschutz

31. August 2011

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat zusammen mit einem Bündnis aus Datenschutzorganisationen und -verbänden zu der Teilnahme an der Demonstration”Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn” aufgerufen. Am 10. September 2011 wollen Datenschützer für Bürgerrechte, Datenschutz und ein freies Internet in Berlin demonstrieren. Gefordert werden sollen unter anderem der Abbau von Überwachungsmechanismen – z.B. bei der Protokollierung der Telekommunikation und am Arbeitsplatz – sowie die Gewährleistung eines freien Meinungs- und Informationsaustausches über das Internet ohne Sperrlisten, Filterinfrastrukturen oder Vorkontrollen. Die Auftaktveranstaltung findet um 13.00h auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor statt. Von dort aus ziehen die Demonstranten auf einer gegenüber den Vorjahren gekürzten Route zur Karl-Liebknecht-Straße am Alexanderplatz, wo gegen 14.00h die Abschlusskundgebung erfolgt. (sa)

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Bing Maps Streetside: Nur wenig Vorabwidersprüche

30. August 2011

Gegen den Internetdienst Bing Maps Streetside gingen nach Angaben des Nachrichtenmagazin Spiegel bislang lediglich 40.000 Vorabwidersprüche ein. Wenngleich die Vorabwiderspruchsfrist noch bis Ende September 2011 läuft, erscheint es unwahrscheinlich, dass die Anzahl von 244.287 Widersprüchen, die gegen den Konkurrenzdienst Google Streetview eingelegt wurden, nur annähernd erreicht werden wird. Der Ansturm an Vorabwidersprüchen, mit dem das zuständige bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht gerechnet hat, ist damit ausgeblieben. (sa)

Facebook: Weitere Kritik auf Bundes- und Landesebene

29. August 2011

Nachdem alle Websitebetreiber in Schleswig-Holstein seitens des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) aufgefordert wurden, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Media-Plugins wie den “Gefällt-mir”-Button von ihren Websites zu entfernen, teilen – Medienberichten zufolge – nun auch Datenschützer auf Bundes- sowie Landesebene die durch das ULD geäußerte Kritik. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll den Vorstoß des ULD ausdrücklich begrüßt haben. Des weiteren sollen auch die Aufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die Datenerhebung via Plugins als rechtswidrig ansehen. Die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Hamburg wiederum sollen Handlungsbedarf erkannt haben und über ein konkretes, ggf. auch gemeinschaftliches Vorgehen noch beraten wollen. (sa)

Facebook: Neues Konzept für Datenschutzeinstellungen

26. August 2011

Facebook hat angekündigt, in den nächsten Tagen ein neues Konzept für Datenschutzeinstellungen online zu stellen. Nutzer sollen in Zukunft für verschiedene Inhalte ihres Profils aus mehreren Freigabemöglichkeiten wählen können, also die Möglichkeit haben, Angaben im Nutzerprofil, in den Statusmeldungen und in den Fototags selektiv für verschiedene Gruppen freizugeben und nachträglich zu ändern. Des weiteren werden Nutzer in Zukunft ihr eigenes Profil aus Sicht der einzelnen Gruppen betrachten können, was eine bessere Kontrolle durch den Nutzer gewährleisten soll. In Bezug auf die Geofunktion ist eine Integration in die Standard-Anwendung geplant. Die Funktion des Taggens von Fotos wird insoweit modifiziert, als der auf dem Foto Identifizierte den Vorgang vorab freigeben muss. Gleiches gilt für Beiträge anderer Mitglieder, in denen man Erwähnung findet.

Der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Caspar hält diese Änderungen in vielen Teilen für rein “kosmetisch”. Positiv aus Datenschutzsicht sei zwar, dass Facebook-Beiträge künftig nachträglich unsichtbar gemacht werden könnten. Darüber hinaus hält er seine bereits geäußerte Kritik aufrecht. “In den Punkten, um die es wirklich geht – zum Beispiel, wie lösche ich bereits abgespeicherte biometrische Merkmale meines Gesichts –, da bleibt alles beim Alten.“ (sa)

Bundesregierung: Besserer Verbraucherschutz vor Kostenfallen im Internet

25. August 2011

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein “Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” beschlossen, um Kosten- und Abofallen im Internet, die sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen zu einem stetig wachsenden Problem entwickelt haben, effektiv zu bekämpfen. Damit es unseriösen Unternehmen erschwert wird, durch unklare und irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst die Kostenpflichtigkeit angebotener Waren oder Dienstleistungen zu verschleiern, sollen alle Unternehmen künftig verpflichtet sein, bei kostenpflichtigen Online-Angeboten auf den Preis, die Lieferkosten, Mindestlaufzeiten von Verträgen sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich hinzuweisen. Ein wirksamer Vertrag soll nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher mittels eines Klicks ausdrücklich bestätigt, dass er die Hinweise zur Kenntnis genommen hat (“Button-Lösung”). Erst nach dieser Bestätigung durch den Verbraucher darf der Bestellvorgang eingeleitet werden.

Bereits im Juni haben sich Vertreter des EU-Parlamentes, der Rates und der Kommission ebenfalls auf die Aufnahme einer “Button-Lösung” in die geplante europäische Verbraucherschutzrichtlinie geeinigt, die im Herbst dieses Jahres beschlossen werden soll, allerdings eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren für die Mitgliedsstaaten vorsieht. (sa)

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