Kategorie: Mobile Business

Massenhafte Überwachung durch WhatsApp möglich

9. Dezember 2014

Der mittlerweile zu Facebook gehörende Instant-Massaging-Dienst WhatsApp ist beliebter denn je. Rund 20 Millionen Deutsche haben die App auf Ihrem Smartphone installiert; weltweit sollen es rund 400 Millionen Nutzer sein. Auch in den Download-Charts ist der Dienst seit einer gefühlten Ewigkeit konsequent in der Spitze anzutreffen. Selbst den Untergang der klassischen SMS hat WhatsApp maßgeblich mit zu verantworten. Einfache Benutzung, keine überteuerten Kosten für einzelne SMS, keine inhaltliche Beschränkung auf 160 Zeichen, einfaches Versenden von Texten, Fotos, Videos, Sprachnachrichten und das sogar an ganze Gruppen und obendrein schier unendliche Variationen von Smileys und Emoticons. Das sind die Fakten, denen WhatsApp seinen großen Erfolg zu verdanken hat. Soll heißen: Nahezu jeder nutzt den Dienst, und zwar regelmäßig.

So praktisch dies auch ist, genau hier liegt wohl auch eine der größten „Schwachstellen“. Denn dadurch, dass nahezu jeder Smartphone-Besitzer den Messenger nutzt, eignet er sich hervorragend zur massenhaften Überwachung bekannter wie unbekannter Personen. Alles was man benötigt, ist eine Mobilfunknummer irgendeiner Person sowie die Speicherung dieser Nummer als beliebigen Kontakt und schon sieht man, ob der Besitzer der Nummer online ist. Um herauszufinden, was man anhand dieser zunächst harmlos scheinenden Information über die Person erfahren kann, haben Forscher der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in einer Untersuchung neun Monate lang 1000 zufällig ausgewählte WhatsApp-Nutzer überwacht. Der OnlineStatusMonitor der Forscher zeigt die Nutzungsverteilung des Dienstes aufgeteilt nach Wochentagen und Tageszeiten.

Solch allgemeine Statistiken können sehr informativ, andererseits aber auch wenig überraschend sein. Zum Beispiel, dass rund die Hälfte der WhatsApp-Nutzung in die Kernarbeitszeit zwischen sieben und achtzehn Uhr fällt, wie heise online berichtet. Die Analyse des Nutzerverhaltens kann auch für den Überwachenden diverse Fragen aufwerfen: Wieso ist der Kollege bei WhatsApp online, obwohl er eigentlich in einem Termin sein sollte? Wieso ist mein Gesprächspartner online, während ich vergeblich versuche ihn telefonisch zu erreichen? Laut heise werden in Italien sogar bei rund 40 Prozent aller Scheidungsprozesse aufgrund von Ehebruch, WhatsApp-Nachrichten als Beweis angeführt.

Wer es darauf anlegt, kann mit einem einzigen WhatsApp-Konto massenhaft Mobilfunknummern auf diese Weise überwachen. Aus technischer Sicht ließe sich dieses Manko ohne größeren Aufwand von Seiten der Entwickler beheben. Bleibt die Frage: Warum wird an einer Stelle, die so sehr die Privatsphäre beeinträchtigt, nicht nachgebessert?

Skype: Änderung der Nutzungsbedingungen

8. Dezember 2014

Wer Kunde des Kommunikationsdienstes Skype ist, wurde vergangene Woche per E-Mail darüber informiert, dass der Anbieter seine Nutzungsbedingungen zum 01. Januar 2015 ändern wird.

Wichtig für den Kunden ist eine unscheinbar wirkende Änderung im Abschnitt 5.7, wie heise online berichtet. Der Abschnitt erklärt, wie Skype mit den Kommunikationsinhalten, also dem Videochat und versendeten Dateien, der Nutzer künftig verfahren wird:
„Durch die Nutzung der Software gewähren Sie Skype eine Lizenz für geistiges Eigentum, mit der Skype die Inhalte Ihrer Kommunikation verwenden kann, um die Produkte bereitstellen zu können, z.B. die Übermittlung Ihrer Kommunikation an den vorgesehenen Empfänger.“
Sehr konkret ist der Passus nicht formuliert, was zu einer weiten Auslegung zu Gunsten von Skype führen kann. So behält sich der Anbieter durch diesen Passus insbesondere auch vor, die Zweckbindung der Speicherung von Inhalten aufzuheben und die Daten für andere – möglicherweise künftige – „Produkte“ zu verwenden. Heise online spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem „Freifahrtschein“, den der Kunde Skype ausstellt. Denn in welchem Umfang und zu welchem konkreten Zweck das Unternehmen die Daten speichert und eventuell verwendet, ist nicht bekannt.

Laut Professor Nikolaus Forgó vom Institut für Rechtsinformatik an der Universität Hannover ist der neue Abschnitt in den Nutzungsbedingungen jedoch fragwürdig, zitiert heise den Rechtsexperten. Insbesondere „weil die Klausel überraschend ist und daher ohnehin nicht Vertragsbestandteil […]“ werden kann. Als Kunde müsse man wohl kaum damit rechnen, durch Nutzungsbedingungen dem Anbieter solche umfangreichen und mehrdeutigen Rechte einzuräumen. Denn wer mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist, muss noch vor dem 01. Januar 2015 den Service kündigen. Wer auch im kommenden Jahr den Service nutzt, erklärt sich automatisch mit den Neuregelungen einverstanden.

Uber sammelt unverhältnismäßig Daten

4. Dezember 2014

Der Fahrdienstvermittler Uber sorgt mit seiner App nicht nur bei der Zunft der Droschkenfahrer für Aufsehen, sondern nun auch bei den Datenschützern. Joe Giron, ein US-amerikanischer Software-Experte, hatte festgestellt, dass die App für Android-Geräte auffällig viele Daten sammelt, die in keinem offensichtlichen Bezug zu der Dienstleistung stehen, die über die App vermittelt werden. Uber erklärte dies wie folgt:

  • Namen der umliegenden WLAN-Netze dienen zur präzisen Lokalisierung des Nutzers für die Abholung.
  • Der Kamerazugriff diene zur direkten Einbindung von Profilfotos oder dem Einscannen von Kreditkarteninformationen.
  • Die Telefonfunktion stelle einen direkten Kontakt zum Fahrer her.

Zugegeben, andere Apps greifen auf die gleichen Funktionen zu, aber es stellt sich trotzdem die Frage, ob dies tatsächlich notwendig ist. Muss man etwa bei Uber nun keine Adresse angeben, weil man nur anhand der WLAN-Netze geortet werden kann? Und was passiert mit den Daten, wenn man seine Adresse angibt? Löscht Uber dann umgehend die Informationen die nunmehr ja überflüssigerweise gesammelt worden sind?

Das Datenschutzrecht ist wesentlich geprägt von den Grundsätzen der Datensparsamkeit und Zweckbindung. Diese werden zweifelsfrei durch derartige Zugriffsmöglichkeiten ignoriert. Daher muss es im Eigeninteresse des Nutzers liegen, entweder sofern vorhanden derartige Zugriffe durch das individualisieren der möglichen Einstellungen zu verhindern, diese zu akzeptieren oder sich bewusst gegen die Nutzung dieser Dienste zu entscheiden.

Kategorien: Mobile Business · Online-Datenschutz · Tracking
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Gericht erkennt Datenschutz in Facebook-App als zu schwach an

20. November 2014

Und täglich grüßt der Datenschutz von Facebook. Nun hat einmal mehr ein deutsches Gericht geurteilt (Az 19 O 60/13), was wohl längst auch im  Unterbewusstsein jedes Internetnutzers angekommen ist: Der Datenschutz von Facebook ist zu schwach. Konkret erkannte das Landgericht Berlin an, dass Facbeook seine Nutzer nicht im ausreichenden Maße über die Weitergabe der durch die Facebook-App erhobenen Daten an Dritte informiert. Will ein Facebook-User derzeit ein Spiel aus dem App-Zentrum nutzen, willigt er immer auch, dass seine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden, etwa Chatinhalte und Informationen über Freunde. Diese Information wäre zum einen explizit zustimmungspflichtig und zum Anderen deutlich hervorzuheben. Facebook versteckt diese jedoch hellgrau auf weiß und in unverständlicher Form unterhalb des Zustimmungsbuttons für die Installation. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LED-Leuchten können Daten an Smartphones übermitteln

19. November 2014

In Zukunft sollen Kunden nur noch ihre Smartphone-Kameras auf ein unter einer Lampe befindliches Objekt richten, schon werden auf dem Display detaillierte Informationen zu diesem Produkt angezeigt. Dies ist das Ergebnis einer Entwicklung von durch LED-Leuchten ausgestrahlte Farbtönen, die Fujitsu jetzt vorstellte. Damit diese Technik eingesetzt werden kann, ist lediglich eine zusätzliche App nötig, die die Bilddaten auswertet, die in der Beleuchtung enthaltene ID ermittelt und an einen Server weiterleitet, der dann wiederum die gewünschte Beschreibung des Artikels an das Smartphone schickt. Grundlage soll eine bestimmte Modulation der LED-Farbtöne sein, die für das menschliche Auge jedoch unsichtbar ist.

Die endgültige Einführung dieser Technik, die sich vorwiegend an Einzelhandelsketten, Museen, Kunstgalerien oder die Betreiber von Messeständen richtet, plant Fujitsu für das Jahr 2015.

Am Flughafen in Newark, New Jersey, werden bereits LED-Beleuchtungssysteme von dem Hersteller Sensity Systems eingesetzt, die beispeilsweise Menschen registrieren können, die den Flughafen besuchen und Autokennzeichen lesen können. Bei Datenschützern ist dieses System in scharfe Kritik geraten, selbst wenn die Flughafenbehörde versichert, dass keine Daten nach außen gegeben werden.Die Gefahr besteht jedoch, dass eine einmal geschaffene Möglichkeit dieser Art der Datenerhebung auch weitere, unerwünschte Nutzungen nach sich ziehen kann.
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Gefährdung von Geschäftsdaten durch Bring Your Own Device

24. Oktober 2014

Eine aktuelle Studie von Censuswide im Auftrag von Oracle ergab, dass Unternehmesdaten duch den Umgang mit mobilen Endgeräten, vor allem durch junge Arbeitnehmer, stark gefährdet sind. Für die Studie wurden 1500 Angestellte globaler Unternehmen befragt – je 500 in den Regionen Europa und Afrika, Nordamerika sowie dem asiatischen und pazifischen Raum.

Die Grenzen zwischen privater und geschäftlicher Nutzung verschwimmen dabei bei mobilem Arbeiten unter den Befragten zusehends – und damit einhergehend offensichtlich auch die Beschädigung oder der Verlust von Laptop, Smartphone oder Tablet.

71 Prozent der Befragten im Alter von 16 bis 24 greifen von privaten Geräten aus auf Arbeitsdaten zu. 73 Prozent haben schon einmal ein mobiles Endgerät verloren und 52 Prozent wurde schon einmal ein Handy, Laptop oder Tablet gestohlen.

Dieser Umstand ist nicht nur ärgerlich für die Betroffenen, sondern kann mitunter, durch den möglichen Verlust geschäftsinterner Daten, sogar negative Auswirkungen für den Arbeitgeber mit sich bringen. So verwundert es nicht, dass nur 24 Prozent der Befragten angeben, dass ihr Arbeitgeber mobile Arbeitskonzepte unterstützt.

 

Fehlende Anonymität bei Whisper

23. Oktober 2014

Die App Whisper will seinen Nutzern die Möglichkeit geben, anonym über Geheimnisse zu berichten, mit denen ihre Nutzer nicht namentlich in Verbindung gebracht werden wollen. Wie die britische Zeitung The Guardian jetzt berichtet, speichert die App allerdings massenhaft Daten über ihre Nutzer und auch Nachrichten, nachdem diese bereits vom Nutzer gelöscht wurden.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist zudem die von Whisper vorgenommene Speicherung von Standortdaten als besonders kritisch zu bewerten. Es hat bereits eine gewisse Brisanz, dass sich Whisper-Nutzer im Weißen Haus, bei der CIA und der NSA sowie auf der Guantánamo-Bay-Basis auf Kuba finden. Für die Anonymität der Betroffenen ist es allerdings besonders problematisch, dass der Standort auf 500 Meter genau über die GPS-Koordinaten bestimmt wird, wie heise.de meldet. Auf diese Weise ergibt sich ein exaktes Standortprofil des Einzelnen, das aufgrund seiner Individualität sehr deutliche Rückschlüsse auf den Betroffen zulässt und die angebliche Anonymität des Einzelnen gegenüber dem Betreiber der App aufhebt. Neben den ohnehin oft sehr sensiblen Daten, die die Nutzer bewusst bei Whisper posten, erhält der Dienst über die Geo-Profile einen tiefgehenden Einblick in die Aufenthaltsorte und damit über die Gewohnheiten seiner Nutzer. Die Betroffenen werden über die Datensammlungspraxis nur unzureichend informiert und können deshalb nicht einschätzen, wieviel sie tatsächlich über sich preisgeben.

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Kostenloses WLAN in ICE-Zügen

1. Oktober 2014

Einer Pressemitteilung der Deutschen Bahn zufolge, erhalten Kunden der Ersten Klasse künftig einen kostenlosen WLAN-Zugang bei Fernreisen mit dem ICE. Zwar erhöht die Bahn zum Fahrplanwechsel im Dezember die Preise für Erste Klasse Tickets um rund 2,9 Prozent. Dafür erhält der Kunde aber neben einer kostenlosen Sitzplatzreservierung auch einen kostenfreien WLAN-Zugriff.

Das zur Verfügung stellen des WLANs nur für die Erste Klasse, erklärt Ulrich Homburg, Vorstandsmitglied Personenverkehr der DB, damit, dass es sich zunächst um einen Test handele, um zu sehen, ob die Deutsche Bahn gemeinsam mit ihrem Partner Telekom eine stabile technische Verfügbarkeit für alle Kunden gewährleisten könne. Sollte dies funktionieren, wird das kostenlose WLAN demnächst auch für die Zweite Klasse verfügbar sein.

Laut heise online will die Bahn bis zum Jahresende ihre ICSs mit entsprechender Technik ausstatten. Im kommenden Jahr sollen dann auch die IC-Wagen auf den technisch aktuellen Stand gebracht werden. Auch in den 24 größten der über 5000 Bahnhöfen, will die Bahn ihr Netz technisch verbessern und ausweiten.

Netzwelt.de will erfahren haben, dass die Bahn zusätzlich ab 2015 auch ein Entertainment-System in ihren ICE-Zügen anbieten will. Dabei sollen Kunden über das WLAN mit ihren Smartphones und Tablets Filme, Spiele und Podcasts herunterladen können.

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Datenleck bei WhatsApp: Messenger verrät Online-Status

25. September 2014

WhatsApp hat ein Datenschutzproblem:  Der Messenger verrät den Online-Status seines Nutzers, selbst, wenn man dies in den Datenschutz-Einstellungen deaktiviert hat – und zwar jedem, der die Rufnummer kennt, berichtet Heise Online. Wer den Status eines Nutzers  langfristig aufzeichnet, kann mühelos auf das Nutzungsverhalten und potenziell sogar auf den Tagesablauf des Überwachten schließen.

Man müsse lediglich die Rufnummer, deren Online-Status man abrufen möchte, zu den Kontakten hinzufügen und ein Chat-Fenster öffnen. Der Besitzer der Rufnummer erfährt dies nicht und muss auch nichts bestätigen.

Ein Student aus Turin, Flavio Giobergia, hat bereits ein Skript entwickelt, mit dem sich das WhatsApp-Nutzungsverhalten von Freunden und Fremden aufzeichnen lässt. Damit will er die Nutzer von WhatsApp und ähnlichen Apps dazu bringen, mehr über das Thema Privatsphäre nachzudenken, so Flavio Giobergiader.

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Sicherheitslücke im Browser von Android-Handys entdeckt

18. September 2014

Jeder der den standardmäßigen Internetbrowser des Android-Handys verwendet, kann ein potentielles Opfer von Datendiebstahl werden. Betroffen sind alle Smartphones, die den standardmäßigen Internetbrowser des Android-Handys verwenden und nicht mit der aktuellen KitKat-Version ausgestattet sind. Dies veröffentlichte ein pakistanischer Sicherheitsexperte in seinem Blog.

Durch einen Softwarefehler können Passwörter, Benutzernamen, Cookies und alles was mit der Tastatur eingegeben wird, ausgelesen werden. Möglich wird das durch eine Lücke in der Same Origin Policy (SOP). Diese Technik soll eigentlich verhindern, dass über externe Codes eben solche Informationen ausgelesen werden können. Ein externer Code kann zum Beispiel eingebettete Werbung auf einer Webseite sein.

Etwa drei Viertel der Andoried-Nutzer surfen laut Google noch mit dem Browser einer nicht ganz neuen Version, die diese Sicherheitslücke aufweist, durch das Netz.  Wer nicht weiß, welche Android-Version er auf dem Handy hat, kann dies mit einer Internetseite überprüfen. Durch einen Tipp auf den Test-Knopf erfährt man, ob das eigene Smartphone von der Sicherheitslücke betroffen ist. Erscheint ein Pop-Up-Fenster, besteht die Gefahr des Datenklaus.

Auf Anfrage von FAZ teilte Google inzwischen mit, dass für ältere Android-Versionen Patches veröffentlicht wurden, also Updates, die nur die spezielle Sicherheitslücke schließen sollen. Diese wurden an die Hersteller der Geräte übermittelt.

Außerdem kann man sich schützen, indem man einen anderen Browser (wie z. B.  Mozilla Firefox und Google Chrome) herunter lädt, so dass das Handy nicht mehr auf den Standard-Android-Browser zugreifen muss.

 

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