Kategorie: Online-Datenschutz

Veraltete Softwaresysteme ermöglichen Datenzugriff bei über 1000 Online-Shops

13. Januar 2017

Laut des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind über 1000 Online-Shops Opfer von Angriffen auf ihre Kunden- und Zahlungsinformationen geworden. Ursache ist der Einsatz der veralteten Online-Shop-Software Magento Version, welche Sicherheitslücken aufweist, die es den Angreifern ermöglichen, beliebige Codes in die Online-Shops einzubringen. Vielen Shop-Betreibern, die die veraltete Software-Version einsetzen, ist die Problematik entweder nicht bewusst, oder – im schlimmsten Fall – wird von ihnen ganz einfach ignoriert, so das BSI.

Dabei forderte das CERT-Bund des BSI die zuständigen Provider bereits im Oktober 2016 auf, die von der Infektion betroffenen Kunden über die Problematik unverzüglich zu unterrichten, als sich nach einer Untersuchung von hunderttausenden Magento-Shops herausstellte, dass weltweit fast 6000 Shops von der Infektion betroffen waren. In Deutschland selbst stieg die Zahl bisher auf 500 betroffene Shops.

Trotz dieser Information über das Ausmaß der Infektion, steigt die Zahl der infizierten deutschen Shops weiter an.

Nach Hinweis des BSI, sind die Betreiber von Online-Shops nach § 13 Absatz 7 des Telemediengesetzes (TMG) verpflichtet, “ihre Systeme nach dem Stand der Technik gegen Angriffe zu schützen. Eine grundlegende und wirksame Maßnahme hierzu ist das regelmäßige und rasche Einspielen von verfügbaren Sicherheitsupdates.”

 

 

 

Neuer Entwurf zur ePrivacy-Verordnung der EU-Kommission

In dieser Woche hat die EU-Kommission einen neuen Entwurf einer ePrivacy-Verordnung vorgelegt, mit dem sie auf Änderungsbedarf aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung reagiert. Der Vorschlag sieht eine Reihe von Neuregelungen vor, die den Datenschutz der Internetnutzer bei Chat- und Voice-over-IP-Anwendungen sowie bezüglich Cookies und Werbung verbessern sollen.

Beispielsweise soll der Umgang mit Cookies vereinfacht werden: Künftig soll für solche Cookies, “die keine Gefährdung der Privatsphäre darstellen”, keine explizite Zustimmung der Nutzer mehr notwendig sein, hingegen dürfen Cookies von Drittanbietern (z. B. von Werbenetzwerken) nur nach Einwilligung des Nutzers aktiviert werden, erst einmal wären diese vom Browser künftig standardmäßig geblockt.

Endlich werden auch die moderneren Kommunikationsdienste wie WhatsApp und Skype unter die Neuregelungen fallen.

Grundsätzlich stieß der Entwurf auf ein positives Echo: So begrüßte der EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht den Vorschlag, mit dem die Kommission die Reform des Datenschutzrechts aus seiner Sicht komplett mache.

Die Zustimmung von Parlament und Mitgliedsstaaten zum Verordnungsentwurf muss jedoch noch eingeholt werden.

Facebook reagiert auf Fake-News Kritik

Wie Facebook  am Mittwoch bekannt gab will das Unternehmen verstärkt gegen Fake-News vorgehen.

Damit reagiert das US-Unternehmen auf immer lauter werdende Kritik an ihrer Untätigkeit bezüglich Fake-News im US-Wahlkampf vergangenes Jahr.

Facebook richtet dafür ein Journalismusprojekt mit dem Namen “Facebook Journalism Project” ein. Das Projekt sieht unter anderem vor, dass Facebook zusammen mit Medienvertretern neue Nachrichten-Produkte entwickelt und den Journalisten nahe bringen will, wie sie Facebook in ihre Arbeit eingliedern können.

Google hatte bereits eine ähnliche Initiative gestartet, Digital News Initiative (DNI). Im Rahmen dieser Aktion arbeitete Google ebenfalls mit Medienunternehmen zusammen.

Außerdem möchte Facebook mit Hilfe externer Spezialisten Fake-News aufdecken und bekämpfen und das Melden von Fake-News erleichtern.

 

 

Achtung: Gefälschte Gutscheine

9. Januar 2017

Zurzeit kursieren auf WhatsApp Nachrichten die beispielweise einen LIDL-Gutschein in Höhe von 250€ versprechen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Aktion des Einzelhändlers, sondern um eine Fälschung.

Hinter der Fälschung stecken Datensammler, die mit Hilfe des Gutscheins personenbezogene Daten der Nutzer erlangen wollen. LIDL nahm bereits via Twitter von dem Gutschein Abstand.

Öffnet der Nutzer den in der Nachricht enthaltenen Link gelangt er auf eine Website, die aussieht als würde sie von dem Einzelhändler betrieben, wird sie aber nicht. Der Nutzer wird zunächst aufgefordert Fragen zu seinem Kundenverhalten zu beantworten. Auf verschiedenen anderen Websites die durch Weiterleitungen erreicht werden, sollen noch andere personenbezogene Daten angegeben werden. Zudem soll sich der Nutzer damit einverstanden erklären, dass er auf verschiedenen Wegen (per E-Mail oder SMS, postalisch oder telefonisch) über neue Angebote informiert wird. Zudem soll die WhatsApp-Nachricht wie ein Kettenbrief an Kontakte weitergeleitet werden, damit noch mehr Daten gesammelt werden können. Die eingegebenen Daten gehen anscheinend an Prorewards.net, wie onlinewarnungen.de herausgefunden haben will.

Den versprochenen Gutschein gibt es am Ende natürlich trotzdem nicht.

Was können Sie tun, wenn sie einen solchen Link erhalten? Sie sollten den Link nicht anklicken, sondern die Nachricht löschen. Es droht nicht nur die Preisgabe Ihrer Daten an dubiose Anbieter, sondern Sie können auf eine Website mit Schadsoftware weitergeleitet oder in eine Abofalle gelockt werden.

Klage gegen D-Link eingereicht

6. Januar 2017

Die US-Handelskommission, Federal Trade Commission (FTC), hat beim US-Bundesbezirksgericht von Nord-Kalifornien Klage gegen D-Link eingereicht. D-Link ist Hersteller von Internet of Things (IoT)-Geräten und soll seine Produkte, im Gegensatz zu dem durch Werbung vermittelten Schutzgrad, nicht ausreichend vor Angriffen schützen. IoT-Geräte sind Geräte, die drahtlos an ein Netzwerk angeschlossen, Daten erfassen, speichern, verarbeiten und übertragen können, wie beispielsweise Smart Lighting.

FTC vermutet, dass die Verbraucher in ihrer Privatsphäre gefährdet sind, weil D-Link seinem Werbeversprechen nicht standhält. Viele Geräte, die von D-Link vertrieben werden, vor allem IP-Kameras und Router, sind mit geringem Aufwand zu hacken und eröffnen dem Angreifer so leichten Zugang zu sensiblen Kundendaten.

Die Sicherheitsproblematik betrifft jedoch nicht nur D-Link. Auch andere Hersteller der Branche haben Sicherheitsprobleme zu bewältigen. IoT-Geräte sind bei nicht ausreichender Überprüfung anfällig für Sicherheitslücken.

Nicht nur IoT-Geräte ziehen in immer mehr Haushalte ein, auch die damit einhergehende Gefahr für die Privatsphäre der Nutzer.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) forderte kürzlich die Hersteller zu mehr Sicherheitsmaßnahmen auf, zeitgleich veröffentlichte das BSI einen Leitfaden, der sich an die Nutzer solcher Geräte richtet.

iMessage-Nutzer müssen wachsam sein

Zurzeit müssen iMessage-Nutzer aufpassen welche Dateien sie öffnen. Eine manipulierte vCard (vcf-Datei) welche via iMessage und MMS im Umlauf ist, bringt die Nachrichten-App auf dem iPhone und iPad zum Einfrieren oder Abstürzen.

Sobald der Nutzer die ihm zugesandte Datei öffnet, zeigt die Nachrichten-App entweder einen weißen Bildschirm an, oder die Bedienfläche reagiert nicht mehr auf getätigte Eingaben. Von diesem Problem betroffen sind die iOS Generation bis zur aktuellen Version 10.2 und 10.2.1.

Besonders problematisch an der Datei (häufig „vincedes3“ oder „vincedes3.vcf“)ist, dass sie jeden Namen annehmen kann und dadurch für den Nutzer nicht ohne weiteres als Manipulation zu identifizieren ist.

Um einen bereits erfolgten Absturz zu beheben, können betroffene Nutzer wie folgt vorgehen:

Diktieren Sie Siri eine Nachricht, z. B. „Schicke eine neue Nachricht: Bin auf dem Weg“, dadurch wird die Nachrichten-App wieder aktiviert. Anschließend sollten Sie den Nachrichtenverlauf mit der manipulierten vcf-Datei löschen.

Wahlbeeinflussung durch Fake News

2. Januar 2017

Fake News verbreiten sich wie ein Lauffeuer im Internet, das ist kein Geheimnis, aber diese können auch gezielt genutzt werden, um die anstehende Bundestagswahl zu beeinflussen. Ähnliche Manipulationsversuche sind auch bei der US-Wahl aufgefallen. Deswegen beschäftigt sich auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit diesem Thema, wie es am Freitag bekannt gab.

Wir berichteten bereits im vergangenen Jahr über Möglichkeiten zur Beeinflussung der Wahl, jetzt kommt noch eine Neue hinzu, die nicht nur Politikern Sorgen bereitet.

Fake News können im Zuge des Wahlkampfes dazu genutzt, Wähler zu manipulieren, diese Gefahr besteht vor allem im Bereich Social Media. Dort werden Social Bots genutzt, um Fake News zu verbreiten. Social Bots täuschen eine menschliche Identität vor und generieren Einträge auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Twitter.

Bundesinnenminister Thomas De Maizière (CDU) forderte die Betreiber von sozialen Netzwerken dazu auf, entschlossen gegen Fake News vorzugehen, damit im Wahlkampf die besseren Konzepte zum Erfolg führen und nicht Fake News.

Viel kann gegen eine solche Beeinflussung der Wähler jedoch nicht getan werden. Offensichtliche Fake News sind zwar strafbar, aber bevor diese als solche erkannt werden, haben sie bereits die Runde gemacht. Außerdem gilt auch hier: Das Internet vergisst nicht.

Somit bleibt nur, die Bürger für dieses Thema zu sensibilisieren und sie darauf aufmerksam zu machen, dass eine Manipulation durch Fake News möglich ist.

Entwurf für ePrivacy-Verordnung

Ein Entwurf der Privacy-Verordnung für elektronische Kommunikation (ePrivacy-VO) durch die Europäische Kommission wurde geleakt. Mit der Verordnung soll die bisher geltende ePrivacy-Richtlinie (RL 2002/58) ersetzt werden. Durch diese wurden bislang Mindestvorgaben für den Datenschutz in der Telekommunikation gesetzt. Die Richtlinie wurde von den Nationalstaaten unterschiedlich in nationales Recht transformiert. In Deutschland wurden die Mindestvorgaben durch Novellierung des Telekommunikatiosngesetzes transformiert, nachdem die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen Verstoßes gegen die Umsetzungsfrist einleitete. Ein derartiger “Flickenteppich” unterschiedlicher nationaler Gesetze wird nun durch den gesetzgeberischen Weg einer Vorordnung umgangen, da diese unmittelbare Anwendung findet.

Zwar ist der Gesetzgebungsprozess der ePrivacy-Verordnung noch nicht abgeschlossen, gleichwohl sind im Entwurf bereits gravierende Änderungen zur gegenwärtigen Rechtslage erkennbar.

Wie in der Datenschutzgrundverodnung (DS-GVO) ist räumlich eine extraterritoriale Anwendung vorgesehen. Entscheidend für die Anwendbarkeit der Verordnung sollen die Nutzung und das Anbieten von Kommunikationsdiensten in der EU sein, unabhängig davon, ob die eigentliche Datenverarbeitung außerhalb der EU stattfindet. Eine Umgehung des EU-Datenschutzrechts, wie beispielsweise durch Outsourcing der Datenverarbeitung, soll so verhindert werden.

Die ePrivacy-Verordnung findet sachlich auch auf sogenannte Over-the-Top-Dienste (OTTs), wie Messenger, und auf den für das Internet-of-Things (IoT) wesentlichen Datentransfer zwischen Maschinen Anwendung. Informationen, die im Rahmen der vernetzten Industrie zwischen zwei Geräten ausgetauscht werden, können auch personenbezogene Daten im Sinne der DS-GVO enthalten. Die näheren Umstände der Kommunikation, welche über den Inhalt hinausgehen (Metadaten) werden nun erfasst. Diese dürfen ohne vorherige Einwilligung der End-Nutzer nur in bestimmten Fällen, wie etwa zur Qualitätssicherung, IT-Sicherheit oder der Abrechnung, verarbeitet werden. Sofern demgegenüber keine Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung besteht, müssen die Daten unverzüglich gelöscht oder anonymisiert werden.

Beim Einsatz von Cookies und anderen Tracking-Tools wird die vorherige Einwilligung der Nutzer benötigt. Dies wird auf anderweitiges Tracking (z.B. GPS), sowie den Zugriff auf im Endgerät gespeicherte Daten (z.B. Fotos, Kontakte, Nachrichten), erweitert. Die Einwilligung soll benutzerfreundlich eingeholt werden und durch technische Einstellungen des Browsers möglich sein (Privacy by Design).

Wie bereits nach der DS-GVO, sollen auch unter der ePrivacy-VO erhebliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden können.

Yahoo meldet abermals Rekord-Hack auf Nutzerkonten

19. Dezember 2016

Bereits im September diesen Jahres sah sich der US-Internet-Riese Yahoo dazu gezwungen die Öffentlichkeit über einen erfolgreichen Hacker-Angriff aus dem Jahr 2014 auf die eigene Infrastruktur zu informieren. Damals waren 500 Millionen Kundenkonten betroffen. Nun teilt Yahoo mit, dass nach den neuesten Erkenntnissen bereits im Jahr 2013 mehr als 1 Milliarde Konten gehackt wurden. Betroffene Datenarten sind Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten und Passwörter, die mit dem nicht mehr als sicher geltenden MD5-Verfahren verschlüsselt waren. Zudem wurden teils verschlüsselte, teils unverschlüsselte Sicherheitsabfragen samt Antworten kopiert.

Yahoo plant die betroffenen Kunden zu informieren. Grundsätzlich empfiehlt sich angesichts der großen Anzahl der Betroffenen für alle Yahoo-Kunden, die Zugangsdaten ihrer Kundenkonten und Sicherheitsabfragen zu ändern.

Big Data – Chancen und Risiken

16. Dezember 2016

Ein aufsehenerregender Artikel des Schweizer MAGAZINs lässt vermuten, dass durch die gezielte Auswertung von Datensätzen der Wahlkampf um das Amt des US-Präsidenten beeinflusst werden konnte. So behauptet ein Unternehmen, durch die Auswertung von öffentlich zugänglichen Daten von Wählern mit Hilfe von sogenannten Big-Data-Anwendungen Persönlichkeitsprofile der Wähler erstellt zu haben. Diese Profile seinen dann genutzt worden um gezielt Wählergruppen persönlich oder mittels Werbebotschaften anzusprechen. Wahlhelfern sei dabei eine mobile App zu Verfügung gestellt worden, in der individuelle Persönlichkeitesprofile der anzusprechenden Wähler, inklusive Gesprächsleitfaden, gespeichert gewesen sein soll.

Ob und in wie weit hierdurch tatsächlich der Ausgang der Wahl beeinflusst wurde, lässt sich nur vermuten. Sorgen um die Möglichkeit einer Beeinflussung der Wähler durch eine auf die Persönlichkeit abgestimmte Werbung dürften allerdings ihre Berechtigung finden.

Dass die Auswertung großer Datenmengen auch Chancen bietet, zeigt der Berliner Kongress “Big Data konkret”, im Rahmen dessen die Vorteile der Auswertung von Patientendaten zur Behandlung und Entwicklung von Therapiemöglichkeiten thematisiert wurden.

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