LAG Berlin-Brandenburg: Einsichtnahme des Arbeitgebers in dienstliche E-Mails

2. August 2011

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg) hat mit nun veröffentlichtem Urteil am 16.02.2011 (Az.: 4 Sa 2132/10) entschieden, dass ein Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers dessen dienstliche E-Mails auch bei gestatteter Privatnutzung ohne Einwilligung ausnahmsweise einsehen und zur Bearbeitung von Kundenanfragen oder anderer geschäftlicher Belange verwenden darf.

Die bei der Beklagten beschäftigte Klägerin meldete sich für einen längeren Zeitraum ab, ohne für die E-Mail-Korrespondenz eine Stellvertretungsregelung getroffen zu haben. Ein Zugriff auf das der Klägerin zugeordnete E-Mail-Postfach war ausgeschlossen. Da mehrere bearbeitungsbedürftige Kundenanfragen zugegangen waren, versuchte die  Beklagte mehrfach erfolglos Kontakt zu der Klägerin aufzunehmen, um über die geplante Einsichtnahme in den dienstlichen E-Mail-Verkehr zu informieren. Daraufhin ermöglichte die IT-Abteilung der Beklagten den Zugriff auf den E-Mail-Account der Klägerin. Die privaten und dienstlichen E-Mails wurden – mit Beteiligung des Betriebsrates und der Sozialbetreuerin –zunächst gesichtet, die dienstlichen E-Mails geöffnet, ausgedruckt und zur Bearbeitung weitergeleitet. Die gemäß der Betriebsvereinbarung als „Privat“ gekennzeichneten E-Mails der Klägerin wurden nicht eingesehen. Die Klägerin hält dies ohne ihre explizite Einwilligung für unzulässig. Jede Öffnung des Postfaches schließe auch die Möglichkeit ein, private E-Mails zu lesen.
Das vorinstanzliche Arbeitsgericht Berlin schloss sich dieser Auffassung nicht an (Urteil vom 17.08.2010, Az.: 36 Ca 236/10). Auch das LAG Berlin-Brandenburg wies als zuständiges Berufungsgericht die Berufung als unbegründet zurück. Der Arbeitgeber sei nicht als Provider im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) anzusehen, so dass weder § 88 TKG noch § 206 Strafgesetzbuch (StGB) einschlägig seien. Auch hätte die Beklagte nicht gegen § 202a StGB verstoßen, da der Zugriff wegen der ausschließlichen Sichtung dienstlicher E-Mails befugt erfolgt sei. Nach Auffassung des Gerichts ist auch kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin gegeben. Eine Güterabwägung zwischen den betroffenen Rechtsgüter ergebe, dass dem Interesse der Beklagten, den ungestörten Arbeitsablauf zu gewährleisten und finanziellen Schaden von dem Unternehmen abzuwenden, Vorrang einzuräumen sei. Insbesondere habe die Beklagte nachweisen können, alle Maßnahmen getroffen zu haben, um einen Zugriff auf private E-Mails zu verhindern und eine Rechtsverletzung auszuschließen. (sa)


Microsoft Bing Maps Streetside: Beginn der Widerspruchsfrist

1. August 2011

Mit Bing Maps Streetside wird Microsoft in Deutschland einen Dienst einführen, der – ähnlich wie der Dienst Google Street View – virtuelle Straßenansichten online zum Abruf bereitstellt. Seit Mai 2011 führt Microsoft bundesweit entsprechende Kamerafahrten durch, die voraussichtlich im November 2012 abgeschlossen sein werden. Interessierte können sich anhand eines veröffentlichten Zeitplans über die aktuellen Kamerafahrten informieren.

Wer das bewohnte oder das im Eigentum stehende Haus nicht abgebildet haben möchte, hat die Möglichkeit eines Vorabwiderspruchs. Die dafür vorgesehene Widerspruchsfrist beginnt mit dem heutigen Tage und endet am 30.09.2011. Der Vorabwiderspruch kann online oder postalisch mittels online abrufbarer Standardformulare eingelegt werden. Wird die Widerspruchsfrist versäumt, kann noch nach Veröffentlichung des Hauses dessen Unkenntlichmachung gefordert werden. (sa)

Forderung nach Einschränkung der Funkzellenabfrage

28. Juli 2011

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bemängeln in ihrer am gestrigen Tage gefassten Entschließung die gesetzlichen Reglungen zur Funkzellenabfrage. Die bisherige Regelung zur nichtindividualisierten Funkzellenabfrage in der Strafprozessordnung  (§ 100g Abs. 2 S. 2 StPO) lasse bedeutsame Aspekte unberücksichtigt, z.B. wie die Behörden mit den erhobenen Daten umzugehen haben sowie über welche Zeiträume, zu welchen Personen und in welchen anderen Zusammenhängen die erhobenen Daten polizeilich weiter verwendet werden dürfen. Sie fordern den Gesetzgeber entsprechend auf, den Anwendungsbereich für eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage deutlich einzuschränken, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu stärkerer Beachtung in der Praxis zu verhelfen, das Erforderlichkeitsprinzip zu stärken – beispielsweise durch die Pflicht zur unverzüglichen Reduzierung der erhobenen Daten auf das zur Strafverfolgung oder gerichtlichen Auseinandersetzung Erforderliche – sowie die Löschungsvorschrift des § 101 Abs. 8 StPO zu präzisieren. (sa)

BDJ Versicherungsmakler bietet branchenübergreifende Versicherungslösung für Datenverluste

27. Juli 2011

Das traditionsreiche Hamburger Unternehmen BDJ Versicherungsmakler bietet als auf Industrieversicherungen spezialisierter Risikoberater mit dem Produkt „BDJ Data Protect Plus“ erstmalig ein Versicherungspaket an, welches diejenigen Gefahren abdeckt, die sich aufgrund von Datenschutzverletzungen (hiervon umfasst sind gleichermaßen datenschutzrechtliche wie datensicherheitsrelevante Aspekte) ergeben können. Hierbei beschränkt sich das Produkt nicht allein auf die Schadensregulierung. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes gehören auch das Krisenmanagement und – bei Bedarf – eine initiale Schwachstellenanalyse zum Portfolio. Für interessierte Unternehmen dürfte insoweit auch von Interesse sein, dass diese Form des präventiven Krisen- und Risikomanagements vom Versicherer sogar bezuschusst wird.

BDJ Versicherungsmakler reagiert damit auf die sich häufenden Fälle von Datenschutzverstößen, aber auch auf eigene Erfahrungen ihrer Branchenspezialisten.

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Microsoft: Eröffnung des ersten deutschen Forschungslabors für Sicherheit in der IT-Technik

Der amerikanische Software-Konzern Microsoft kündigte am gestrigen Tag die Eröffnung des ersten deutschen Forschungslabors in Unterschleißheim bei München an, welches das Microsoft Malware Protection Center (MMPC) bei der Optimierung von IT-Sicherheit und Bekämpfung der Weiterverbreitung von Schadprogrammen unterstützen soll. Neben den weiteren Microsoft-Forschungslaboren in Redmond, Dublin und Melbourne sollen auch die am deutschen Standort tätigen Experten u.a. Internetangriffe mit automatischen Analysewerkzeugen gezielt überwachen und auswerten sowie das weltweite Feedback von Benutzern der Microsoft Sicherheitsprodukte analysieren und damit die Anti-Schadsoftwareforschung weiter vorantreiben. (sa)

LDI: Weitere datenschutzrechtliche Fragen an Rewe

26. Juli 2011

Nach einem Kontrollbesuch von Mitarbeitern des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) bei dem Handelskonzern Rewe, der anlässlich des jüngst erfolgten Hacking-Angriffs stattgefunden hat, bleiben nach Aussagen des LDI weitere datenschutzrechtliche Fragen offen. Unklar ist beispielsweise, warum Kunden, die an Sammelbörsen teilnehmen, zwingend ihre Postadresse – also ein personenbezogenes Datum, das nicht für die Teilnahme an der Sammelbörse erforderlich erscheint – anzugeben haben. Darüber hinaus seien die vertraglichen Regelungen zwischen Rewe und dem externen Dienstleister, der die gehackte Datenbank erstellt hat, unklar. Rewe hat nun einen Fragenkatalog des LDI zur Beantwortung erhalten, der Aufklärung verschaffen soll. Bereits jetzt wurde die Verbesserung des Datenschutzes seitens Rewe zugesichert. (sa)

Whistleblowing: Gesetzlicher Schutz von Informanten gefordert

25. Juli 2011

In der vergangenen Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Bundesrepublik Deutschland zu einer Entschädigungs- zahlung verurteilt. In der arbeitsgerichtlichen Bestätigung der fristlosen Kündigung einer Pflegekraft, die schwerwiegende Missstände ihres Arbeitgebers bei den zuständigen Behörden angezeigt hatte (sog. Whistleblowing), liegt nach Auffassung des EGMR eine Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit nach Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der EGMR betonte, dass die Pflegekraft in guter Absicht gehandelt und die Information über Missstände in Heimeinrichtungen im öffentlichen Interesse gelegen habe. Da die Pflegekraft ihren Arbeitgeber vorab wiederholt und erfolglos zur Beseitigung der Missstände aufgefordert und erst als letzte Maßnahme die Behörden eingeschaltet habe, könne keine Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt worden sein.

Wegen der nicht unerheblichen Risiken, die Beschäftigten in Deutschland im Rahmen des Whisleblowing drohen, hat die Konferenz der Datenschutz- beauftragten des Bundes und der Länder in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert, einen Informantenschutz im Beschäftigungsverhältnis gesetzlich festzulegen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Dr. Thomas Petri, nahm u.a. das Urteil des EGMR zum Anlass, sich abermals explizit und eindringlich für eine baldige gesetzliche Verankerung auszusprechen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeige deutlich, dass ein angemessener gesetzlicher Vertraulichkeitsschutz für verantwortungsbewusste Informanten in Beschäftigungsverhältnissen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden dürfe, so Petri. (sa)


Bundesrat: Eindämmung unerlaubter Telefonwerbung

22. Juli 2011

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung veröffentlicht, der darauf abzielt, Verbraucher nicht nur mit Hilfe des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit Hilfe vertraglicher Instrumentarien verbessert gegen unerlaubte Telefonwerbung zu schützen. Es soll Unternehmen erschwert werden, Verbraucher mittels telefonischer Werbeansprache zu Vertragsschlüssen zu bewegen, indem eine formbedürftige Bestätigung eines jeden telefonischen Vertragsabschlusses gefordert wird. Des weiteren soll die ungebetene Werbung unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen mit einer Ordnungsstrafe belegt werden, damit unseriöse Telefonmarketing wirksam unterbunden werden kann.

Der Bundesrat begründet seine Initiative mit der Feststellung, dass sich das im Jahr 2009 verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung als nicht hinreichend effektiv erwiesen habe. Die Zahl an Beschwerden über belästigende Telefonwerbung, die durch Statistiken der Verbraucherzentralen und der Bundesnetzagentur belegt werde, sei nicht reduziert worden und ein signifikanter Rückgang unerlaubter Anrufe bisher jedenfalls nicht feststellbar. (sa)

 

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Skandinavien befragt Facebook zum Datenschutz

21. Juli 2011

Das soziale Internet-Netzwerk Facebook soll nach der gemeinsamen Aktion von Datenschützern aus Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland Auskunft über den Umgang mit persönlichen Benutzerdaten geben.

Die norwegische Datenschutzbehörde hat dem kalifornischen Konzern im Namen aller vier oben genannten Staaten einen Fragenkatalog mit 45 Fragen eingereicht. Es geht um Informationen über Erhebung, Verbreitung oder Nutzung personenbezogener Daten (z.B. bei der Nutzung des „Gefällt-mir“-Button oder der Funktion „Fotos-Hochladen“). Facebook muss bis Ende August jede Frage möglichst ausführlich und gleichzeitig kurz beantworten.

“Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Aktion, um bessere Kenntnisse darüber zu erhalten, wie das größte soziale Netzwerk der Welt persönliche Informationen behandelt”, erklärte der Chef der schwedischen Datenschutzbehörde, Hans-Olof Lindblom, in Oslo.

Dieses soziale Internet-Netzwerk wurde im Jahr 2004 von Mark Zuckerberg gegründet und zählt heutzutage 750 Millionen Nutzern weltweit. In Deutschland hat Facebook fast 20 Millionen aktive Mitglieder.

EDSB fordert Einhaltung der Garantien für verhaltensorientierte Werbung im Internet

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx (EDSB) hat die Europäische Kommission im Rahmen eines Vortrags über die Auswirkungen verhaltensorientierter Werbung (sog. Online Behavioural Advertising) öffentlich aufgefordert, die Einhaltung des Artikels 5 (3) der Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation bei der verhaltensorientierten Werbung im Internet systematisch sicherzustellen. Die Beobachtung und Verfolgung des Online-Konsumverhaltens sei eine sehr zudringliche Praxis, die strengen Anforderungen zu unterstellen sei, so der EDSB.

Während bis 2009 nach Artikel 5 (3) der Richtlinie lediglich gefordert wurde, dass der Nutzer das Recht zur Verweigerung des Online-Tracking habe (Opt-Out), sieht die Richtlinie in ihrer überarbeiteten Neufassung vor, dass der Nutzer nach Erhalt einer hinreichend transparenten Belehrung in die Speicherung von Informationen (z.B. Cookies für Zwecke des Online-Tracking) aktiv eingewilligt hat. Dieses Einwilligungserfordernis werde von den Vertretern der Online-Werbewirtschaft bislang nicht hinreichend berücksichtigt. Kritisch sei ferner, dass bislang nur wenige Mitgliedsstaaten der Umsetzungsverpflichtung der neugefassten Richtlinie bis zum 25.05.2011 nachgekommen sind.

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