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Studie: IT-Sicherheitsvorfälle in jedem dritten Unternehmen in Deutschland

27. Februar 2015

In einer repräsentativen Studie hat der Branchenverband BITKOM festgestellt, dass nahezu jedes dritte Unternehmen (30%) in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren IT-Sicherheitsvorfälle zu verzeichnen hatte. So bestätigte der BITKOM Präsident Prof. Dieter Kempf, dass deutsche Unternehmen ein attraktives Ziel für Cybergangster und ausländische Geheimdienste geworden seien. Umso wichtiger sei es, die Sicherheitsvorkehrungen immer auf den neusten Stand zu halten und regelmäßig in den Schutz der eigenen IT-Systeme zu investieren.

Nach den Ergebnissen dieser Umfrage sind fast zwei Drittel der Sicherheitsvorfälle der befragten 458 Unternehmen vor Ort verursacht worden (65%). Im Vorjahr waren lediglich 58 Prozent zu verzeichnen. Gezielter Datenklau von aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern oder das Einschleusen von mit Schadsoftware infizierten Datenträgern sind lediglich zwei Beispiele für mögliche Vorfälle vor Ort. 40 Prozent der Unternehmen meldeten darüber hinaus Angriffe auf ihre IT-Systeme über das Internet. Im vergangenen Jahr waren es noch 10 Prozent weniger.

Am stärksten sind kleine und mittelständische Unternehmen von digitalen Vorfällen betroffen. Während bei einer Größe von 20 bis 499 Mitarbeitern bereits  fast jedes dritte Unternehmen betroffen ist, reduziert sich dieser Wert bei über 500 Mitarbeitern auf jedes fünftes Unternehmen. Große Unternehmen seien zwar häufiger Angriffsziel, können die Attacken aber aufgrund ihrer personellen, finanziellen und technischen Ressourcen besser abwehren, erläuterte Kempf. Vor allem innovative Mittelständler mit ihrem spezialisierten Know-How in bestimmten Märkten und Technologien würden bei kriminellen Hackern und Geheimdiensten Begehrlichkeiten wecken.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnt Facebook ab

Nicht zum ersten Mal gerät Facebook in die Kritik von Verbraucherschützern. Für Schlagzeilen hatte das Unternehmen erst Anfang des Jahres gesorgt, als es zum 30. Januar 2015 seine Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie änderte.
Aus Protest hierauf meldete sich auch der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar aus dem sozialen Netzwerk ab .
Die Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie nahm der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zum Anlass, diese rechtlich zu begutachten. In dieser rechtlichen Überprüfung kommt der vzbv zu dem Ergebnis, dass insgesamt 19 Klauseln der neuen Regelungen gegen geltendes Recht verstoßen. Unter anderem sei der von Facebook verwendete Slogan „Facebook ist und bleibt kostenlos“ für die Verbraucher irreführend. Die Leiterin des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ vom vzbv, Carola Elbrecht, sagte hierzu in einem Interview, dass der Slogan insofern irreführend sei, da die Nutzer zwar nicht mit Geld, dafür aber mit Daten Facebook bezahlten.
In einer Abmahnung vom 23.Februar 2015 fordert der vzbv Facebook nun auf, sich zu verpflichten, die umstrittenen Klauseln in Zukunft nicht mehr zu verwenden. Bis zum 16.März 2015 hat Facebook Gelegenheit, auf die Abmahnung zu reagieren. Die weiteren Entwicklungen bleiben daher abzuwarten.

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“Meine Privatsphäre als Mieter” – Berlins Datenschutzbeauftrager gibt Ratschläge

26. Februar 2015

Jedes Jahr wechseln abertausende Wohnungs- und Haustürschlüssel die Besitzer und in aller Regel geht hiermit ein sehr umfangreicher Datentransfer einher. Lohn- und Schufa-Auskünfte, Bank- und zahlreiche andere Daten werden alleine schon zum Abschluss des Mietvertrages an den Vermieter übermittelt und kaum ein Mieter hinterfragt angesichts der zumeist enormen Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt die Rechtmäßigkeit der Anfragen und die Sicherheit seiner Daten.

Dieser Thematik hat sich nun der Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix angenommen und eine hilfreiche Broschüre für den Datenschutz der Mieter unter dem Titel “Meine Privatsphäre als Mieter” heraus gegeben. Diese ist als PDF kostenlos abrufbar.

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Youngdata.de – Datenschutz der Jugend näher bringen

19. Februar 2015

Am 10.02.2015 wurde anlässlich des Safer Internet Day in Erfurt das Portal Youngdata freigeschaltet. Youngdata ist ein Gemeinschaftsprojekt der Datenschutzbeauftragten des Bundes und er Länder. Das Jugendportal ist eine Informationsplattform sowohl für junge Leute als auch für Eltern und Lehrer rund um das Thema Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, betont, wie wichtig es ist, in einer zunehmend digital vernetzten Welt, Jugendliche schon möglichst früh für bestehende Sicherheitsrisiken zu sensibilisieren. Auf youngdata.de werden Kindern und Jugendlichen deshalb altersgerechte Werkzeuge an die Hand gegeben. So wird nicht nur abstrakt erklärt, was Datenschutz und Informationsfreiheit eigentlich ist und wen es in welcher Form betrifft. Ganz konkret werden vor allem die Medien vorgestellt, mit denen Kinder und Jugendliche heute wie selbstverständlich aufwachsen: Facebook, Google, WhatsApp, Skype werden den Interessierten auf einfache Weise nahegebracht. Es wird ihnen erklärt, welche persönlichen Daten die Services verwenden und wie man als Nutzer seine Datenschutzeinstellungen richtig vornimmt. Auch über Konsolen und Smartphones wird aufgeklärt, ganz nach dem Motto „sensibilisieren statt verbieten“.

Besonders lobenswert erscheint, dass das Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern nicht nur über zivile Internetfirmen aufklären und Schutz bieten will. Auch werden unter dem Begriff „Staat und Bürgerdaten“ Themen wie Geheimdienste, Staatstrojaner und die Vorratsdatenspeicherung erklärt.

Überdies werden konkrete Hilfestellungen und Anlaufstellen für Opfer von Cybermobbing angeboten. Ein digitales Quiz, Videos, einen Blogg und viele weitere Information finden sich zusammengetragen, gebündelt und auf das für junge Menschen Wesentliche reduziert auf Youngdata: Ein Projekt, das in die Zukunft investiert, das Eltern und Lehrkräften Hilfestellungen bietet und sie im digitalen Dschungel der Erziehung nicht alleine lässt, ein Projekt, das hoffentlich Schule machen wird.

10. Februar 2015: Safer Internet Day

10. Februar 2015

Auf Initiative der Europäischen Kommission findet am heutigen Dienstag, 10.02.2015, der jährliche internationale Safer Internet Day statt. Er wird von der Kampagne “klicksafe” koordiniert, einer Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Medienkompetenz im Umgang mit dem Internet und neuen Medien in Deutschland und steht unter dem Motto “Gemeinsam für ein besseres Internet”.

Mit diesem Aktionstag sollen vor allem Schüler und Jugendliche sensibiliert und informiert werden um ihnen so einen bewussten Umgang mit dem Internet zu vermitteln. Über die vielfältigen Möglichkeiten, die zu diesem Tag angeboten werden, kann man sich hier informieren.

Aus Anlass des Safer Internet Days hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Reihe von Hinweistexten und Broschüren zum Thema Sicherheit im Internet zusammengestellt. So finden sich beisielsweise auf vier zum Herunterladen bereit stehenden Postern Hinweise und Erläuterungen zum Cloud-Computing, zur Sicherheit auf dem Smartphone, in sozialen Netzwerken und beim Surfen.

BfDI: Verbandsklagerecht bei datenschutzrechtlichen Verstößen begrüßenswert

9. Februar 2015

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Voßhoff hat zu dem am 4. Februar 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung erweiterter Verbandsklagerechte von Verbraucherverbänden bei datenschutzrechtlichen Verstößen und das damit verbundene Ziel der Bundesregierung, dem Datenschutz zu mehr Wirksamkeit zu verhelfen, begrüßt. Dass dazu Verbraucherverbände künftig Zuwiderhandlungen von Unternehmen beim Umgang mit zu kommerziellen Zwecken erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten von Verbrauchern abmahnen und im Wege der Unterlassungsklage verfolgen können, könne hilfreich sein. Nach europäischem Recht sei es allerdings vorrangig Aufgabe der Datenschutzbehörden, über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu wachen. Hierfür stünden den in der Regel zuständigen Landesdatenschutzbehörden gegenüber den Unternehmen umfassende Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse zu. Damit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine einheitliche Rechtsverfolgung gewährleistet ist, war mir die im Gesetzentwurf vorgesehene Schaffung einer Anhörungspflicht der Datenschutzbehörden im Verbandsklageverfahren als Sicherung des gegenseitigen Informationsaustausches ein wichtiges Anliegen, so Voßhoff weiter. Der Gesetzentwurf erfasse die wirtschaftliche Nutzung personenbezogener Verbraucherdaten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adress- oder sonstigen Datenhandels und vergleichbaren kommerziellen Nutzungen. Hierdurch solle insbesondere ein besseres Vorgehen gegen die vordringende Kommerzialisierung von Verbraucherdaten durch digitale Geschäftsmodelle ermöglicht werden.

Einkaufen mit der Kreditkarte verrät Identität des Nutzers

4. Februar 2015

Eine aktuelle Studie mit dem Titel „Einzigartig im Shoppingcenter: Zur Wiedererkennung mit Metadaten aus Kreditkarteninformationen“ des Massachusetts Institute of Technology (MIT) in Cambridge und der dänischen Aarhus Universität macht deutlich, dass nur wenige Daten bei Kreditkartenzahlungen ausreichen, um fast jeden erkennbar zu machen.

Die Ergebnisse dieser Studie, für die Kreditkartendaten von 1,1 Millionen Nutzern aus 10.000 Geschäften untersucht wurden, ist nun im Wissenschaftsmagazin „Science“ veröffentlicht worden. Personenbezogene Daten wie Name, Kreditkarten- und Kontonummer wurden entfernt, es stand den Forschern lediglich ein Zeitstempel mit einer Genauigkeit von einem Tag, der Name und Ort des jeweiligen Geschäftes und der gezahlte Betrag zum Zwecke der Identifizierung zur Verfügung. Allein anhand dieser Daten konnten sie bis zu 90 % der an der Studie teilnehmenden Personen identifizieren und bewiesen damit, wie wenige Daten tatsächlich nötig sind, um Personen ausfindig zu machen: Ihr Einkaufsmuster, ermittelt anhand von nur vier Datenpunkten, verrät so viel Individualität, dass die jeweiligen Personen und damit prinzipiell auch alle weiteren Kreditkartendaten zu ermitteln sind.

Als Fazit der Studie wird festgehalten, dass die heute üblichen Methoden zur Anonymisierung von Datensätzen keinen ausreichenden Schutz für die Sicherung der Anonymität mehr bieten. Es müssten mithin Regeln für die Veröffentlichung von Datensätzen gefunden werden, die sicherstellen, dass die Menschen nicht zweifelsfrei identifizierbar sind. Ob die Pseudonymisierung von Datensätzen hier der richtige Weg ist, wird zur Zeit auch bei den Verhandlungen über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung diskutiert.

Neuregelungen im Strafrecht und deren Auswirkungen auf den Persönlichkeitsschutz

Am 26. Januar ist das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Es dient damit der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Verschärfung des Sexualstrafrechts. Noch besser geschützt werden sollen durch die Änderungen vor allem Minderjährige vor sexuellem Missbrauch. Nicht nur das Verbreiten, auch das Erstellen von Foto- oder Videoaufnahmen von unbekleideten Minderjährigen (zuletzt auch Thema der „Edathy-Affäre “ in 2014) wird künftig unter verschärften Umständen strafrechtlich sanktioniert. Auch Schutz vor Cybermobbing sollen die Neuerungen des Strafgesetzes künftig besser bieten.

Dabei sanktionieren die Neuregelungen nicht nur vermeintliche Straftaten aus dem Bereich der Kinderpornografie, so zum Beispiel das Herstellen und kommerzielle Verbreiten von Bildmaterial unbekleideter Minderjähriger (vgl. § 201 a Abs. 3 StGB) oder das Zugänglichmachen pornografischer Schriften für Minderjährige (vgl. § 184 StGB), sondern umfassen sehr weitreichend auch viele weitere Lebenssachverhalte, in denen es um Foto- und Videoaufnahmen und deren Verbreitung auch erwachsener Personen über das Internet geht. Besonders die Absätze eins und zwei des umstrittenen Paragraphen 201 a des Strafgesetzbuches tangieren eine Vielzahl von zunächst harmlos erscheinenden Umständen, die viele unbescholtene Bürger aus ihrem privaten Bereich kennen. Gemeint sind insbesondere „Partyfotos“, auf denen betrunkene Personen zu sehen sind oder Videoclips, in denen Personen etwas Peinliches widerfährt. Gerade über soziale Netzwerke und Kommunikationsplattformen wie YouTube, Facebook oder Whatsapp geteilt und verbreitet, erfreuen sich solche, zumeist lustige Materialien, großer Beliebtheit, schaden sie doch eigentlich niemandem, sondern tragen zur allgemeinen Belustigung bei. Jedoch genau hier verbirgt sich die Krux: Was des einen Spot, ist des anderen Vergnügen. So regelt der neue § 201 a StGB nämlich die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Konkret heißt es dort: Wer von einer Person unbefugt Bildaufnahmen herstellt, diese überträgt, gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht, die die Hilflosigkeit der Person zur Schau stellt, kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Verboten ist damit nicht nur das Erstellen, sondern auch das Weiterzeigen solcher Bilder und Videos, da dies bereits den höchstpersönlichen Lebenssachbereich der betroffenen Person zu verletzen geeignet ist, wie Spiegel Online den Tatbestand beschreibt. Man sollte sich also stets fragen, ob das Bildmaterial geeignet ist, dem Ansehen des Betroffenen zu schaden. Ausgenommen von den Tatbeständen sind jedoch beispielsweise Zwecke der Kunst oder der Berichterstattung.

Die neuen Regeln im Strafrecht werden ob ihrer weiten Fassung auch deutlich die Bereiche des Medienrechts tangieren. Und auch die Schnittstelle zum Datenschutzrecht erfährt eine deutliche Verbreiterung, sollen doch beide Rechtsgebiete vor allem die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen schützen. Es bleibt abzuwarten, wie insbesondere die Gerichte einzelne Fälle auslegen werden.

BfDI: Datenschutz darf nicht an Grenzen halt machen!

2. Februar 2015

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Voßhoff hat die seit vergangenem Freitag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei dem sozialen Netzwerk Facebook zum Anlass genommen, zu betonen, wie wichtig es sei, den Schutz der Bürger in einer digitalen Welt auf eine neue Grundlage zu stellen.

Die Fragen, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben ein Unternehmen einzuhalten hat und welche Kontrollzuständigkeiten gegeben sind, seien komplex und für den Bürger verwirrend. Facebook halte zwar die Anforderungen des irischen Datenschutzrechts ein, dieses wiederum habe keine dem deutschen Telemedienrecht entsprechenden Sonderregelungen. Zudem obliege die Datenschutzaufsicht zunächst der irischen Datenschutzbehörde, einige deutsche Landes-Aufsichtsbehörden reklamieren gleichwohl ihre eigene Zuständigkeit, weil Daten von Facebook-Nutzern in Deutschland erhoben und verwendet werden. Die BfDI selbst habe für soziale Netzwerke keine Kontrollbefugnisse, so dass auch keine Untersuchung eingeleitet werden könne.

Für den Schutz der Bürger reiche es außerdem nicht aus, die von Internetdiensten veröffentlichten Nutzungsbedingungen genau anzusehen, um mögliche Gefahren zu erkennen. Wer den Dienst nutzen will, habe keine selbstbestimmte Entscheidungsmöglichkeit, sondern könne nur pauschal zustimmen. Angesichts der großen Beliebtheit von Facebook werde der “datenschutzrechtlich einzig sinnvolle Rat sich abzumelden, ungehört bleiben”.

“Um eine entscheidende Verbesserung des Datenschutzes auch in solchen Fällen zu erreichen, ist daher die Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts unumgänglich. Durch die dortige Verankerung des Marktortprinzips gilt für Unternehmen einheitliches europäisches Datenschutzrecht. Dieses wird einen einheitlichen Beurteilungsmaßstab schaffen und die Koordinierung der europäischen Datenschutzaufsicht stark verbessern.”, so Voßhoff.

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BMI: 2015 wird ein weichenstellendes Jahr für den Datenschutz!

28. Januar 2015

“Das Jahr 2015 wird ein weichenstellendes Jahr für den Datenschutz. Wir wollen in diesem Jahr die Datenschutz-Grundverordnung im Rat beschließen”, so Bundesinnenminister de Maizière anlässlich des vom Europarat initiierten Europäischen Datenschutztages, der heute zum neunten Mal stattfindet. “Bürgernähe, Rechtssicherheit, Harmonisierung und Modernisierung – das sind die Ziele, die uns leiten, wenn es um die Fortentwicklung des Datenschutzes in einer Zeit rasanter Entwicklung der Informationsgesellschaft geht.”

“Die neue Verordnung wird die seit 20 Jahren geltende europäische Datenschutz-Richtlinie und nationales Recht ersetzen. Sie muss daher auch zukunftsfähig sein und insbesondere den Chancen und Herausforderungen der Kommunikation im Internet gerecht werden. Unser Ziel ist es, dass die Rechte des Einzelnen wirksam geschützt werden und gleichzeitig technische und wirtschaftliche Innovationen möglich bleiben. Das Potenzial großer Datenmengen für gesellschaftliche Vorteile muss genutzt werden können, etwa in den Bereichen Gesundheit und Umwelt.

Zusätzlich passen wir die Europaratskonvention 108, ein völkerrechtlich verbindliches Instrument zum Datenschutz, an die heutige Zeit an. Damit werden die wesentlichen Prinzipien des Datenschutzes nahezu global verankert und außereuropäische Staaten im Prozess unterstützt, nationale Regelungen zum Datenschutz aufzustellen.”

Der Datenschutztag findet jährlich am 28. Januar statt, da die Europaratskonvention 108 zum Datenschutz im Jahr 1981 an diesem Datum zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Mit der Konvention verpflichten sich die beteiligten Staaten, bei der automatisierten Datenverarbeitung insbesondere für die Achtung der Persönlichkeitsrechte Sorge zu tragen. Der Europarat will über den Europäischen Datenschutztag das Bewusstsein für Datenschutz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Europa stärken.

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