Kategorie: Internationaler Datenschutz

Wettbewerbs- und Kartellrechtler diskutieren über Monopolstellung und Eigentumsrechte von Nutzerdaten bei Facebook und Google

24. Februar 2015

Im Bundestag trafen sich am 23.02.2015, auf Einladung der Grünen Bundestagsfraktion, Experten aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und Verbraucherschutz, um über die marktbeherschende Stellung von Internetkonzernen und die Eigentumsrechte von Nutzerdaten zu diskutieren. Ein Schwerpunkt der Diskussion waren die zwischen “neuen” und “alten” Medien nach wie vor bestehenden Unterschiede in der rechtlichen Bewertung. So kritisierte etwa Christian Ewald, Chefökonom des Bundeskartellamts, dass für Youtube gänzlich andere Werberegeln gelten, als beispielsweise für Fernsehsender. Hierdurch würden die bereits jetzt bestehende “krakenhafte Ausdehnung” von sozialen Netzwerken einiger weniger großer Internetkonzerne weiter begünstigt. Insgesamt würden Anbieter wie Facebook oder Google, durch das Anbieten immer neuer eigener Dienste, alternative Angebote aus dem Blickfeld der Nutzer drängen.

In der Sprache milder als Sigmar Gabriel, der in der Vergangenheit bereits die Zerschlagung Googles gefordert hatte, hielten die Experten auch ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen US-Internetkonzerne für denkbar, wobei Ewald vor Schnellschüssen warnte. Die Internetwirtschaft könne bei einem überharten Vorgehen ihre Dynamik verlieren. Auch Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE), ging in seinem Redebeitrag auf die marktbeherschende Stellung insbesondere von Google ein. Eine solche sei zwar zweifelsohne gegeben, ein Mißbrauch jedoch nur schwer nachweisbar.

Interessant dürfte Diskussion künftig auch bleiben, soweit es um die Einordnung von Nutzerdaten als wesentliche Einrichtungen im Sinne des Wettbewerbsrechts geht. Sollten Nutzerdaten zukünftig als solche qualifiziert werden, stünden Google und andere Konzerne vor dem Problem, dass sie dann, unter Umständen, Zugang zu ihren größten Schätzen – den gesammelten Daten – gewähren müssten.

Michaela Schröder von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) krisitsierte die generelle Ahnungslosigkeit vieler Nutzer, was den Wert ihrer Daten angeht. Sie forderte, dass Dienste wie Facebook deutlich machen müssten, welchen Wert bereits so genannte Grundinformationen (z.B. das Geschlecht) haben.

Range-R: US Ermittler durchleuchten Wände mit tragbaren Radargeräten

22. Januar 2015

Einem Zeitungsbericht der USA Today vom 20.01.2015 zufolge, stehen bereits 50 amerikanischen Strafverfolgungsbehörden, darunter auch das FBI und der U.S.Marshals Service, kleine Hand-Radargeräte zur Verfügung, die Hinweise darauf geben können, was hinter Mauern geschieht. Die Behörden verwenden die Geräte teilweise bereits seit mehr als zwei Jahren, beispielsweise bei Geiselbefreiungen. Allein der Marshals Service solle seit 2012 bereits 180.000 US-Doller in die Geräte investiert haben. Eine öffentliche Bekanntmachung sei bisher nicht erfolgt, insbesondere nicht wie und wann die Radarscanner eingesetzt werden sollen. Lediglich an die Gerichte sei eine knappe Information abgegeben worden. Nach  dem Bericht der USA Today habe der Technikerxperte der US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liverties Union gesagt, Christopher Soghoian, die Idee, dass die Regierung Signale durch die Wand eines Hauses sendet, um herauszufinden, was sich darin befindet, als problematisch angesehen. Technologien, die den Polizisten ermöglichen, durch die Wände in ein Gebäude zu schauen, seien die intrusivsten Tools, die die Polizei hätte.

Spiegel-Online zufolge sei der von den Behörden genutzte Radarscanner als Range-R bekannt und werde von einer Firma in Florida vertrieben. Obwohl das Geräte nur 540 Gramm wiege und lediglich eine Größe von 22 x 10 x 6,9 Zentimetern habe, sei es laut Hersteller in der Lage, “mit einer Reichweite von 15 Metern durch Mauern zu sehen, außerdem durch Böden und Decken aus Beton, Zementblöcken, Holz, Ziegel und andere nicht-metallischen Oberflächen“. Angezeigt werde der eigene Abstand zur Person. Mit einer Trefferquote von 95 Prozent soll der Range-R binnen drei Sekunden anzeigen, ob hinter dem Hindernis jemand steht und ob er nur atmet oder sich auch bewegt. Auch die Differenzierung zwischen verschiedenen Personen soll das Gerät ermöglichen. Ursprünglich  seien die Scanner  für Einsätze im Irak und Afghanistan entwickelt worden.

Erst im Dezember 2014 sei durch einen Polizeibericht bekannt geworden, dass solche Geräte eingesetzt werden, so die USA Today. Ohne Durchsuchungsbefehl hätten die Polizisten in Denver ein Gebäude damit gescannt, bevor sie einen Flüchtling festgenommen hätten. Die Richter, die den Fall zu verhandeln hatten, bewerteten diese Unterlassung in Hinsicht auf den vierten Zusatzartikel der US-Verfassung kritisch. Dieser Artikel soll Bürger eigentlich vor staatlichen Übergriffen schützen.

 

 

Bankmitarbeiter verbreitet Kundendaten im Internet

8. Januar 2015

Wie die amerikanische  Großbank Morgan Stanley berichtete, hat am vergangenen Montag einer ihrer Mitarbeiter die Daten von rund 350.000 Kunden gestohlen und einige von ihnen im Internet veröffentlicht.

Inzwischen sei dem Mitarbeiter gekündigt worden, teilte das Geldhaus mit. Es sei den betroffenen Kunden dadurch jedoch kein finanzieller Schaden entstanden, so alle bisherigen Erkenntnisse. Man habe die betroffenen Kunden bereits informiert und die Kontonummern geändert. Zudem informierte die Großbank nach eigenen Angaben die Aufsichtsbehörden.

Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichte dieser Mitarbeiter von 900 Kunden der Vermögensverwaltung Informationen wie Namen oder Kontonummer im Internet. Er hatte offenbar die Absicht, die übrigen Datensätze zu verkaufen.

Es ist noch ungeklärt, wie der Mitarbeiter an die Datensätze gelangen konnte.

 

Gefährdung von Geschäftsdaten durch Bring Your Own Device

24. Oktober 2014

Eine aktuelle Studie von Censuswide im Auftrag von Oracle ergab, dass Unternehmesdaten duch den Umgang mit mobilen Endgeräten, vor allem durch junge Arbeitnehmer, stark gefährdet sind. Für die Studie wurden 1500 Angestellte globaler Unternehmen befragt – je 500 in den Regionen Europa und Afrika, Nordamerika sowie dem asiatischen und pazifischen Raum.

Die Grenzen zwischen privater und geschäftlicher Nutzung verschwimmen dabei bei mobilem Arbeiten unter den Befragten zusehends – und damit einhergehend offensichtlich auch die Beschädigung oder der Verlust von Laptop, Smartphone oder Tablet.

71 Prozent der Befragten im Alter von 16 bis 24 greifen von privaten Geräten aus auf Arbeitsdaten zu. 73 Prozent haben schon einmal ein mobiles Endgerät verloren und 52 Prozent wurde schon einmal ein Handy, Laptop oder Tablet gestohlen.

Dieser Umstand ist nicht nur ärgerlich für die Betroffenen, sondern kann mitunter, durch den möglichen Verlust geschäftsinterner Daten, sogar negative Auswirkungen für den Arbeitgeber mit sich bringen. So verwundert es nicht, dass nur 24 Prozent der Befragten angeben, dass ihr Arbeitgeber mobile Arbeitskonzepte unterstützt.

 

EU und Wirtschaft investieren 2,5 Mrd. EUR in Big Data

15. Oktober 2014

Laut einer EU-Pressemitteilung vom vergangenen Montag sollen bis 2020 rund 2,5 Mrd. Euro in den Datensektor investiert werden.
Weltweit werden jede Minute 1,7 Billiarden Bytes generiert. Dabei handele es sich um Daten unterschiedlichster Herkunft: Satellitendaten, GPS-Signale oder Geschäftsvorgänge gehören ebenso hierzu wie private Bilder oder Videos. Eine solch große und schnell wachsende Menge an Daten biete großes Potential in nahezu allen Lebensbereichen. Der Datensektor verzeichnet jährlich einen Zuwachs von rund 40 %. Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto genauer können Wirtschaft und Forschung diese auswerten. Die Ergebnisse führen zu Produktionssteigerungen von Unternehmen und genaueren Prognosen beispielsweise beim Klima. Solch große Datenmengen bringen aber auch die Herausforderung mit sich, diese sachgerecht analysieren und verarbeiten zu können. Deshalb brauche es neue Ideen, Werkzeuge, Infrastrukturen sowie einen Rechtsrahmen und technische Lösungen zum Schutz von Daten und Privatsphäre, wie heise online schreibt.

Damit ein innovatives Europa die durch Big Data entstehenden Möglichkeiten effizient nutzen und zugleich deren Schwierigkeiten bestmöglich ausmerzen kann, wurde eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und der Big Data Value Association , ein gemeinnütziger Branchenverband, dem unter anderem führende IT-Unternehmen und Hochschulen angehören, ins Leben gerufen, die zum 01. Januar 2015 starten soll. Am vergangenen Montag unterzeichnete nun die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes das Abkommen, das garantiert, dass in den Jahren 2016 bis 2020 von Seiten der EU 500 Millionen Euro bereitgestellt werden. Mit weiteren rund 2 Milliarden Euro Investitionen sei aus der Privatwirtschaft zu rechnen, so die Kommissarin.

Durch das Vorhaben verspricht sich die Partnerschaft nicht nur einen wachsenden Datenmarkt für Europa, sondern auch 100.000 neue Arbeitsplätze in der Datenverarbeitung sowie um 10 % geringeren Energieverbrauch, ein leistungsfähigeres Gesundheitswesen und produktivere Industriemaschinen.

Designierter EU-Kommissar: Safe Habor auf dem Prüfstand

8. Oktober 2014

Der ehemalige Premierminister Estlands und designierte EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt Ansip hat sich Medienberichten zufolge für einen starken Datenschutz ausgesprochen, zugleich jedoch das Safe Habor Abkommen – ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, das die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA regelt – im Rahmen einer Anhörung des Europäischen Parlaments stark kritisiert. Es sei nicht hinreichend sicher und müsse sich seinen Namen “noch verdienen”. Er fordere die US-Regierung auf, genauere Angaben zu einer Ausnahmeklausel, die Einschränkungen des Datenschutzes aus Gründen der nationalen Sicherheit erlaubt, zu tätigen. Ohne klare Ansagen, müsse man die die Aussetzung des Abkommens in Betracht ziehen, so Ansip.

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Standortvorteil Deutschland: Oracle eröffnet deutsche Rechenzentren

29. September 2014

Nach Berichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) eröffnet der SAP-Konkurrent Oracle noch vor Jahresende zwei Rechenzentren in Deutschland. Der Konzern kündigte an, dass sie in Frankfurt und München ans Netz gehen sollen. Der Deutschlandchef Jürgen Kunz erklärte, dass damit vor allem Unternehmen bedient werden sollen, die ihre Cloud-Dienste aus Deutschland beziehen wollen. Die Ankündigung sei seiner Meinung nach ein Zeichen dafür, dass Oracle als US-Unternehmen dem deutschen Markt verbunden bleibt.  Es gebe durhaus Kundnen mit dem Bedürfnis, ihre Daten in Deutschland zu speichern, und dem wolle man gerecht werden.

Nach der Diskussion um die Internet-Überwachung durch Geheimdienste wie die NSA bieten amerikanische Unternehmen für ihre Kunden in Europa verstärkt lokal angesiedelte Dienste an. So setzte sich jüngst der Deutschlandchef des Computerriesen Hewlett-Packard, Heiko Meyer, für eine europäische Cloud ein. „Wir sollten einen gemeinsamen Datenraum für Europa entwickeln wie den europäischen Wirtschaftsraum“, sagte er. Microsoft prüft Cloud-Möglichkeiten für den deutschen Mittelstand.

Die Deutsche Telekom macht sich für ein sogenanntes Schengen-Routing stark: Internet-Dienste, bei denen die Daten auf dem Weg zwischen zwei Punkten in Europa entsprechend auch die europäischen Grenzen nicht verlassen sollen.

Der Oracle-Deutschlandchef zeigte sich für diese Ideen eher skeptisch, so die FAZ weiter. „Es ist überhaupt nicht notwendig, sich in einem einzelnen Datenraum abzuschotten.“ Es gebe Möglichkeiten, Daten überall auf der Welt sicher zu lagern, viele Unternehmen machten das auch.

Freihandelsabkommen: Datenschützer verlangt Verhandlungsstopp

9. September 2014

Nach dem Ergebnis einer Prüfung durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) dürften die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die Handelspartnerschaft TTIP in weiten Teilen nicht fortgeführt werden. Konkret nimmt das ULD Bezug auf die Wirtschaftsbereiche, in denen wesentlicher Gegenstand eines Produkts oder einer Dienstleistung ist, personenbezogene Daten auszutauschen, wie beispielsweise den Online-Handel, Telekommunikationsdienste, Services rund um E-Health, Verschlüsselung oder die Cloud sowie Finanz-, Medien- und Beratungsdienstleistungen.

Das ULD kritisiert vor allem, dass die USA das Grundrecht auf Datenschutz auch im Internet nicht allen Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnsitz zugestehen. So könnten EU-Bürger ihre Privatsphäre in den USA nicht juristisch durchsetzen.

Darüber hinaus wird befürchtet, dass in Entwürfen für eine neue europäische Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Standards durch TTIP unterwandert werden könnten. Es bestehe zudem die Gefahr, dass aufgrund der Meinungsverschiedenheiten rund um den Datenschutz zwischen den USA und Europa die Verabschiedung der EU-Reform weiter verzögert oder ganz verhindert werde.

Die EU missachte durch die Verhandlungen auch die Aktivitäten der europäischen Wirtschaft für mehr Datenschutz sowie IT-Sicherheit und gefährde so deren klaren Wettbewerbsvorsprung in diesem Sektor vor den USA, erklärte der ULD-Leiter, Thilo Weichert.

Mehr Sicherheit bei Ortung durch Apps

2. September 2014

Viele Apps haben eine Standortermittlung integriert, die Ortungsdaten der Nutzer speichern. In Deutschland müssen die Betreiber solcher Dienste die Einwilligung der Betroffenen einholen, ihre Standortdaten speichern bzw. verarbeiten zu dürfen. Heise online zitiert in diesem Zusammenhang Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der die Ortung durch Apps EU-weit regeln und erschweren lassen will.

Auch Verbraucherschützer beklagen, dass Anbieter die gesetzlich geforderte Einwilligung des Verbrauchers in deren Ortung zumeist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen „verstecken“. Haas und auch Verbraucherschützer fordern, dass das nötige Opt-in-Verfahren konkretisiert werden müsse, sie müsse transparent und unmissverständlich sein und sie dürfe den Verbrauchern nicht einfach untergeschoben werden, wird ein Sprecher Haas zitiert.

Gemeinsam mit dem Bestreben des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU), der die EU-Datenschutzreform zügig vorantreiben will, soll in diesem Zusammenhang auch gleich das Opt-in-Verfahren konkretisiert und verankert werden.

Österreich: Sammelklage gegen Facebook

6. August 2014

Der österreichische Datenschutzaktivist Schrems hat Medienberichten zufolge letzte Woche dazu aufgerufen, sich seiner Sammelklage gegen Facebook Irland, der europäischen Zweigniederlassung von Facebook Inc., vor dem Handelsgericht Wien anzuschließen. Hintergrund der Klageeinreichung seien die vielzähligen Datenschutzverstöße des sozialen Netzwerkes. Jeder Nutzer, der nicht in den USA oder Kanada wohnt, solle sich beteiligen. Aktuell sollen sich bereits über 20.000 Nutzer aus mehr als 100 Ländern angeschlossen haben – die meisten aus Deutschland und Österreich. Schrems plant den Berichten zufolge, für jeden Beteiligten eine symbolische Entschädigungssumme von EUR 500 zu erstreiten. Die ersten Verhandlungen seien für Ende des Jahres vorgesehen.

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