Kategorie: Online-Datenschutz

Vertrauen der Deutschen in Internetsicherheit durch NSA-Affäre erschüttert

29. Juli 2014

Nach einer aktuellen Umfrage des Hamburger IPSOS-Instituts im Auftrag des Gesellschaftsforschers Horst Opaschowski fühlt sich die Mehrheit der Deutschen infolge der Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden bei der Nutzung des Internets verunsichert. Wie heise.de berichtet, wurden für die Studie Ende Juni bundesweit 1.000 Menschen ab 14 Jahren befragt.

Eine knappe Mehrheit der gesamten Befragten (53 Prozent) und fast zwei Drittel (64 Prozent) der 20- bis 39-Jährigen erwarten vom Staat Sofortmaßnahmen. Laut Opaschowski wollen die Befragten, dass der Staat die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte im Internet stärker vor Zugriffen von außen – wie beispielsweise Geheimdiensten – schützt. Die systematischen Ausspähaktionen ließen die Netzfreiheit zur Scheinfreiheit werden mit der Folge eines massiven Vertrauensverlusts in die Sicherheit des Internets.

 

Kategorien: Allgemein · Online-Datenschutz
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„Hidden from Google“: Web-Verzeichnis dokumentiert von Google gelöschte Links

23. Juli 2014

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Google und andere Suchmaschinenbetreiber unter bestimmten Umständen verpflichtet, personenbezogene Daten aus ihrer Trefferliste löschen, wenn die dort enthaltenen Informationen das Recht auf Privatsphäre und die Vorschriften zum Datenschutz verletzten. Google reagierte und stellte Nutzern, die Inhalte entfernen lassen möchten, ein Online-Formulars zur Verfügung, mit dem Nutzer die Entfernung der entsprechenden Links veranlassen können.

Der US-amerikanische Entwickler Afaq Tariq hat Medienberichten zufolge nun seinerseits reagiert und die Webseite “Hidden from Google” ins Leben gerufen. Dort werden alle Links aufführt, die von Google im Zuge der Umsetzung des Rechts auf Vergessen entfernt worden sind.  Zurzeit erscheinen 11 Links auf dessen Webseite, zwei davon verweisen auf deutsche Webseiten. Damit will der Entwickler nach eigenen Angaben die „Zensur im Internet“ dokumentieren. Ob das umstrittene Urteil des EuGH die Freiheit der Internet-Nutzer bestärkt oder einschränkt, müsse jeder für sich entscheiden, so Afaq Tariq.

BGH stärkt Anonymität im Internet

3. Juli 2014

In einem Grundsatzurteil zu Persönlichkeitsrechten im Internet hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Auskunftsanspruch gegen ein Online-Portal aus Hessen zurückgewiesen – und damit ein Urteil für die Anonymität und gleichzeitig gegen den Persönlichkeitsschutz gesprochen.

Der BGH urteilte, das der Betreiber eines Internetportals die Daten des Nutzers selbst dann nicht herausgeben müsse, wenn dieser wiederholt unwahre Aussagen ins Netz eingestellt hat. Für solche Auskünfte gebe es keine gesetzliche Grundlage; Ausnahme seien lediglich Auskünfte zum Zweck der Strafverfolgung (Az: VI ZR 345/13).

Im Streitfall wollte ein Arzt von einem Bewertungsportal den Namen eines Nutzers wissen. Dieser hatte mehrfach falsche Behauptungen über den Mediziner aufgestellt. Auf Beschwerde des Arztes hatte der Portalbetreiber diese zwar gelöscht, wenig später waren sie aber neu zu lesen. Nach dem Karlsruher Urteil muss das Bewertungsportal den Namen dennoch nicht herausgeben. Der Vorsitzende Richter Gregor Galke sagte, die Anonymität der Nutzer dürfe nach der Vorschrift des Telemediengesetzes nur in wenigen Ausnahmen aufgehoben werden. „Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist nicht genannt.”, so der Richter.

Facebook führt geheime Psychostudie durch

1. Juli 2014

Dem Hamburger Abendblatt zufolge hat Facebook den Nachrichteneingang von rund 700.000 Mitgliedern manipuliert, ohne dass diese hierüber informiert wurden geschweige denn ihre direkte Einwilligung hierzu erteilt haben.
Bereits 2012 sei im Auftrag von Facebook die umstrittene Studie von Wissenschaftlern aus New York und San Francisco über „soziale Ansteckung“ durchgeführt worden, wie n-tv mitteilte.
Hierbei sollen die News Feeds dahingehend manipuliert worden sein, dass entweder ausschließlich negative Nachrichten oder positive Nachrichten von Freunden angezeigt wurden. Das zunächst harmlos erscheinende und wenig überraschende Ergebnis dieses Tests: Wer hauptsächlich mit negativen Nachrichten konfrontiert wird, äußert sich selber ebenfalls verstärkt negativ. Ebenso verhält es sich mit positiven Nachrichten. Ergo: Die eigenen Gefühle werden von den Gefühlen unserer Kontakte beeinflusst. Dies führt zu einer „massiven Sozialansteckung über soziale Netzwerke“, beurteilen die Wissenschaftler das Ergebnis weiter.

Im Netz herrscht Empörung ob der geheim durchgeführten Studie, die sich einer bewussten Manipulation ihrer Mitglieder bedient hat. Diese fühlen sich als „Versuchskaninchen“ missbraucht, wie der Tagesspiegel berichtet. Zu Rech. Zeigt weniger die Studie selbst als vielmehr die Art der Durchführung, wie leicht und in welch erschreckendem Umfang Facebook in der Lage ist, seine über eine Milliarde Nutzer zu manipulieren und somit ganze soziale Gebilde, gesellschaftliche Einstellungen und Meinungen zu beeinflussen. Eine Macht von unvorstellbarem Ausmaß gebündelt in den Händen der Betreiber eines einzelnen Netzwerks.
Hinter dieser Tatsache erscheint das Thema Schutz persönlicher Daten fast schon nebensächlich zu sein. Denn um den Psycho-Test durchführen zu können, wurden die persönlichen Nachrichten, Videos und Fotos der betroffenen Mitglieder und deren Kontakte gelesen, ausgewertet und weiterverarbeitet. Die Inhalte waren für die Wissenschaftler uneingeschränkt einsehbar. Ein solches Vorgehen widerspricht eigentlich jedem gesunden Datenschutzgedanken. Doch scheint es so, als hätte Facebook tatsächlich nicht rechtswidrig gehandelt, als es die Studie in Auftrag gegeben hat. Denn: Wer sich bei Facebook als Mitglied registriert, stimmt deren Datenschutzverwendungsrichtlinien zu. In diesen heißt es unter anderem, dass die Informationen der Nutzer „für interne Prozesse“ verwendet werden dürfen, wie der Tagesspiegel weiter ausführt.

Facebook verteidigt die Studie. Man überlege sorgfältig, welche Forschung betrieben werde. Zudem gäbe es ein striktes internes Aufsichtsverfahren, wird Facebook zitiert. Weiterhin erklärt Facebook, dass bei der Studie keine Daten gesammelt worden seien, die einzelnen Nutzern zugeordnet werden könnten.

Kategorien: Online-Datenschutz · Social Media
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Datenschützer legen Eckpfeiler für Apps fest

24. Juni 2014

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den nicht öffentlichen Bereich haben Rahmenbedingungen für eine gesetzeskonforme Entwicklung und Nutzung von Apps in dem Leitfaden „Orientierungshilfe Apps“ veröffentlicht.

Wie der federführende Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Thomas Kranig, in seiner Pressemitteilung vom 18.06.2014 mitteilte, habe seine Behörde festgestellt, dass sehr viele Apps die Nutzer nur unzureichend darüber informierten, wann welche Daten zu welchem Zweck erhoben und genutzt werden. In den Prüfverfahren und Gesprächen mit App-Entwicklern und App-Anbietern habe sich herausgestellt, dass den Unternehmen meist nicht klar war, welche Anforderungen in datenschutzrechtlicher Sicht an sie gestellt werden.

Diese Rechtsunkenntnis wollen die Datenschutzbehörden nun mit dem neuen Leitfaden beseitigen. Ihr Ziel ist es, dass der Datenschutz schon bei der Entwicklung berücksichtigt wird: Apps sollen dementsprechend datenschutzfreundlich gestaltet (“privacy by design”) und mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen versehen werden (“privacy by default”). Nachdem mit der Veröffentlichung des Leitfadens die Rechtsunsicherheit für die App-Entwickler und -Anbieter beseitigt ist, werden die Datenschutzbehörden in der Folge verstärkt gegen datenschutzrechtswidriges Verhalten bei Apps vorgehen, so Kranig.

Facebook personalisiert Werbung

18. Juni 2014

Facebook beabsichtigt laut einem Bericht von Heise Online, zukünftig zielgruppengesteuerte Werbung einzuführen. Dies soll zunächst in den USA geschehen, in den kommenden Monaten aber auch weltweit eingeführt werden. Lassen sich Nutzerinteressen anhand von Likes, Kommentaren und Klicks ablesen, erscheinen darauf angepasste Anzeigen in der Timeline des Users. Auch die Daten bestimmter Websites und Apps sollen hinzugezogen werden.

Beinahe schon traditionell hegt Facebook dabei keine datenschutzrechtlichen Bedenken und begründet dies mit erweiterten Privatsphäreeinstellungen, die den Nutzern bereit gestellt werden sollen. Danach soll es möglich sein sich bei der Digital Advertising Alliance von der Funktion abzumelden oder die Funktion durch entsprechende Einstellungen in den Betriebssystemen iOS und Android zu verhindern. Zudem sollen dem Nutzer durch Drop-Down-Menüs die Gründe für die individualiserte Werbung offenbart werden.

Verschlüsselung leicht gemacht?

Die Firma Praemandatum aus Hannover stellte am vergangenen Mittwoch eine Alpha-Version für Entwickler ihrer neuen Verschlüsselungsplattform“Quabel“ vor, einer quelloffenen und kostenfreien Software, mit der beispielsweise ein sicheres Verschicken von Mails, das Teilen von Fotos und Chatten möglich sein soll.

Ihre Erfinder nennen die Software ein “schlüsselfertiges Ökosystem mit echtem Datenschutz”. Qabel soll die Verschlüsselung von Daten salonfähig machen und somit Schutz vor den Einblicken von Geheimdiensten und Internetprovidern bieten. Einmal auf dem Rechner installiert, soll Qabel unauffällig im Hintergrund werkeln und nach Möglichkeit alle Daten, die das Gerät verlassen, verschlüsseln, so ein Bericht von Spiegel Online. Die erste Entwicklerversion enthält bis dato eine Adressbuch-, Chat- und Filesharing-Funktion. Als nächstes sind ein E-Mail-Programm und ein Kalender geplant. Für die nicht kommerzielle Nutzung wird Qabel kostenlos sein, für zusätzliche Funktionen, wie das Hosting auf dem eigenen Server, fallen allerdings Kosten an.

Weder für die Qabel-Anbieter noch für die Internetprovider wird es eine Möglichkeit geben, die Daten auf dem Transportweg mitzulesen. Denn Qabel nutzt eine vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Alle Daten werden auf dem Rechner des Senders verschlüsselt und können erst vom Empfänger wieder entschlüsselt werden.

Allerdings dürfte das größte Problem für Qabel jedoch die Verbreitung der Software sein. Wer sicher mit anderen Menschen kommunizieren möchte, landet unweigerlich bei dem bekannten Problem: Zu einer erfolgreichen Verschlüsselung ist es erforderlich, dass Sender und Empfänge müssen dieselbe Software nutzen, andernfalls sind die Inhalte nicht lesbar. Wie auch ZEIT-Online feststellt, muss Qabel also noch viel Überzeugungsarbeit leiste, um eines Tages den Weg aus der Nische zu schaffen.

Ausspähen sozialer Netzwerke: Pläne des BND vorerst gestoppt

17. Juni 2014

Laut Zeit-Online wolle der BND seine Fähigkeiten zur Internetspionage von sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter unter dem Projektnamen Strategische Initiative Technik (SIT) ausbauen. Dieses Vorhaben habe die Koalition nun gestoppt. Das für die Geheimdienstfinanzen zuständige Vertrauensgremium des Bundestages verlange eine „ausführliche Darlegung und Begründung der geplanten Maßnahmen“, so der Spiegel. Auch
Bundesjustizminister Maas sah das Projekt des BND kritisch. In einem Interview mit Spiegel Online sagte er, wer mitlesen wolle, brauche dafür gesetzliche Grundlagen. Darüber hinaus bezweifelte er auch die effektive Auswertung bei Datenerhebungen immer größeren Ausmaßes.

Bis 2020 wolle der BND seine Fähigkeiten im Internet mit dem SIT-Projekt ausbauen. Bereits seit 2013 laufe eine Machbarkeitsstudie, ein darauf basierender Bericht solle Mitte 2014 vorgelegt werden. Eine Entscheidung des Bundestages über das Projekt solle dann im Herbst dieses Jahres erfolgen, so Zeit-Online. Ursprünglich habe die digitale Aufrüstung des Auslandsgeheimdienstes im Vordergrund gestanden zum Zwecke der systematischen Auswertung von Weblogs, Foren und Portalen wie Flickr, Facebook und Twitter. Nun sollen daneben jedoch auch mobile Geräte zum Abfangen von Messdaten von Raketentests angeschafft werden. Auch wolle der Dienst in Zukunft Verbindungsdaten im Sinne von Metadaten ausspähen. BND-Mitarbeitern zufolge könne durch diese Ausforschungen ein genaueres Bild über die Lage im Ausland erlangt werden.

Auch im Bereich Biometrie wolle der BND aufrüsten. Bis zum Jahr 2019 seien dafür 4,5 Millionen Euro an Investitionen eingeplant. Als Beispiele hierfür seien Fingerabdrücke und Iris-Scans zur Identifikation von Zielpersonen und die Automatisierung von Bilderkennungen zu nennen.

 

 

Spionagesoftware auf Smartphone aus China

16. Juni 2014

Auf dem Smartphone Star N9500, einer kostengünstigen Kopie des Samsung Galaxy S4, haben Sicherheitsforscher von G Data einen vorinstallierten Schadcode entdeckt. Wie heise.de berichtet, werden die Nutzer des Handys durch den Trojaner Uupay umfassend ausspioniert und persönliche Daten uneingeschränkt aufgezeichnet: angefangen bei Nachrichten und Fotos, über den Standort des Nutzers bis hin zu jedem Telefonat. Außerdem kann das Mikrofon beliebig eingeschaltet werden und dadurch auch jedes dienstliche oder private Gespräch, bei dem das Handy in Reichweite ist, mitgehört werden.

Der Schadcode scheint ab Werk installiert zu sein und ist nur schwer zu entfernen, da er Teil der Firmware des Gerätes ist. Neben dem massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen, besteht auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko: Mit den abgegriffenen Daten können Kriminelle Bankdaten stehlen und Sicherheitsmechanismen wie TANs aushebeln.

Dies ist kein Einzelfall: Bereits im März hatte das Softwareunternehmen Kaspersky bei Geräten der chinesischen Firma Goohi einen Uupay-Trojaner entdeckt und heise Security einen Windows-Trojaner auf einem Base-Smartphone der Firma E-Plus.

Das Recht auf Vergessenwerden wird auch von Microsoft umgesetzt

13. Juni 2014

Nach dem kürzlich veröffentlichten Urteil des europäischen Gerichtshofs wird dem Einzelnen das Recht auf Vergessenwerden zugestanden. Die Umsetzung stellt die großen Internet-Unternehmen vor eine große Herausforderung. Microsoft möchte, ebenso wie Google, den Nutzern der eigenen Suchmaschine Bing die Möglichkeit anbieten, eine Löschung der Links aus der Ergebnisleiste zu beantragen. Die Zurverfügungstellung eines entsprechenden Formulars wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Microsoft teilt hierzu auf einer Bing-Hilfeseite mit, dass derzeit an einem speziellen Verfahren, für Bürger der europäischen Union, zur Löschung bestimmter personenbezogener Ergebnisse gearbeitet werde. Jedoch werde die Umsetzung aufgrund der vielen Fragen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass das Urteil des europäischen Gerichtshofs hohe Wellen geschlagen und den Puls der Zeit, in unser datenhungrigen Gesellschaft, getroffen hat. Das haben anscheinend auch die großen Internet-Unternehmen bemerkt. Die Reaktionen gehen in die richtige Richtung.

 

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