BITKOM: Internetnutzer verschlüsseln mehr

10. September 2014

Eine Studie des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) belegt, dass immer mehr Internetnutzer Verschlüsselungssysteme verwenden, um ihre Daten vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Immerhin 16 Prozent der Internetnutzer sollen ihre E-Mails und 15 Prozent ihre Dateien verschlüsseln. Im Vorjahr hätten erst 6 Prozent E-Mails und 8 Prozent Dateien verschlüsselt. 16 Prozent sollen angegeben haben, dass sie mit Anonymisierungsdiensten im Internet surfen – im Vorjahr seien es 11 Prozent gewesen.

„Die stärkere Nutzung von Diensten zur Verschlüsselung und Anonymisierung ist eine direkte Folge der Abhöraffäre“, so der Präsident des BITKOM Kempf. Allerdings seien die technischen Hürden hoch. 61 Prozent derjenigen, die keine Verschlüsselung nutzen, sollen als Begründung angegeben haben, dass sie sich damit nicht auskennen. 54 Prozent sollen ihren Verzicht damit begründet haben, dass ihre Kommunikationspartner ebenfalls keine Verschlüsselung einsetzen. Einem Drittel sei die Nutzung schlicht zu aufwändig.

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Freihandelsabkommen: Datenschützer verlangt Verhandlungsstopp

9. September 2014

Nach dem Ergebnis einer Prüfung durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) dürften die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die Handelspartnerschaft TTIP in weiten Teilen nicht fortgeführt werden. Konkret nimmt das ULD Bezug auf die Wirtschaftsbereiche, in denen wesentlicher Gegenstand eines Produkts oder einer Dienstleistung ist, personenbezogene Daten auszutauschen, wie beispielsweise den Online-Handel, Telekommunikationsdienste, Services rund um E-Health, Verschlüsselung oder die Cloud sowie Finanz-, Medien- und Beratungsdienstleistungen.

Das ULD kritisiert vor allem, dass die USA das Grundrecht auf Datenschutz auch im Internet nicht allen Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnsitz zugestehen. So könnten EU-Bürger ihre Privatsphäre in den USA nicht juristisch durchsetzen.

Darüber hinaus wird befürchtet, dass in Entwürfen für eine neue europäische Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Standards durch TTIP unterwandert werden könnten. Es bestehe zudem die Gefahr, dass aufgrund der Meinungsverschiedenheiten rund um den Datenschutz zwischen den USA und Europa die Verabschiedung der EU-Reform weiter verzögert oder ganz verhindert werde.

Die EU missachte durch die Verhandlungen auch die Aktivitäten der europäischen Wirtschaft für mehr Datenschutz sowie IT-Sicherheit und gefährde so deren klaren Wettbewerbsvorsprung in diesem Sektor vor den USA, erklärte der ULD-Leiter, Thilo Weichert.

Bundesdatenschutzbeauftragte fordert mehr Befugnisse

4. September 2014

Der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (CDU) gehen die Gesetzespläne zur Stärkung der Unabhängigkeit ihres Amtes noch nicht weit genug. Ein weiteres wichtiges Element für eine effektive Datenschutzaufsicht sei die Erweiterung der Sanktions- und Eingriffsbefugnisse, sagte Voßhoff gegenüber dpa.

Zuvor hatte Voßhoff bereits kritisiert, dass dem “erhöhten Personalbedarf nicht ausreichend Rechnung getragen” werde. Die Unabhängigkeit der obersten Datenschutzbehörde verursachen Voßhoff zufolge einen “personellen Mehraufwand”. Dieser dürfe aber “nicht zu Lasten der Facharbeit” gehen. Es sollen aber nach den Plänen der Bundesregierung nur vier zusätzliche Personalstellen eingerichtet werden. Derzeit hat das Amt knapp 90 Mitarbeiter.

Das Gesetzesvorhaben soll ihr Amt zumindest autonomer machen und ihrer Behörde den Status einer obersten Bundesbehörde einräumen. Die Datenschutzbeauftragte soll den Plänen zufolge in Zukunft ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen.
Der Grund für die Gesetzesänderungen ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der gemäß EU-Recht die Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht einfordert.

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Twitter: Buy-Button kommt in 2014

2. September 2014

Medienberichten zufolge plant der Mikroblogging-Dienst Twitter zumindest in den USA noch in diesem Jahr einen Buy-Button zu integrieren, der die Möglichkeit eröffnet, direkt von seinen Seiten aus Waren zu kaufen. Dafür arbeite Twitter mit dem Bezahldienst Stripe zusammen. Erwartet werde, dass die User ihre Bezahldaten und Lieferadresse eingeben können, ohne Twitter zu verlassen. Firmen könnten zudem ihre Waren direkt auf Twitter verkaufen.  

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Mehr Sicherheit bei Ortung durch Apps

Viele Apps haben eine Standortermittlung integriert, die Ortungsdaten der Nutzer speichern. In Deutschland müssen die Betreiber solcher Dienste die Einwilligung der Betroffenen einholen, ihre Standortdaten speichern bzw. verarbeiten zu dürfen. Heise online zitiert in diesem Zusammenhang Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der die Ortung durch Apps EU-weit regeln und erschweren lassen will.

Auch Verbraucherschützer beklagen, dass Anbieter die gesetzlich geforderte Einwilligung des Verbrauchers in deren Ortung zumeist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen „verstecken“. Haas und auch Verbraucherschützer fordern, dass das nötige Opt-in-Verfahren konkretisiert werden müsse, sie müsse transparent und unmissverständlich sein und sie dürfe den Verbrauchern nicht einfach untergeschoben werden, wird ein Sprecher Haas zitiert.

Gemeinsam mit dem Bestreben des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU), der die EU-Datenschutzreform zügig vorantreiben will, soll in diesem Zusammenhang auch gleich das Opt-in-Verfahren konkretisiert und verankert werden.

Mutmaßlicher Angriff auf iCloud von Apple: Dutzende Nacktbilder von US-Stars im Netz

1. September 2014

Heise-Online zufolge seien am Sonntag Dutzende Nacktfotos von weiblichen US-Stars ins Netz gestellt worden sein. Die Promis seien Opfer eines Hackerangriffs geworden, der seinen Ursprung in Angriffen auf Apples Speicherdienst iCloud gehabt haben soll.

Bereits vor zwei Jahren sei ein Hacker nach mehreren Cyberattacken auf US-Stars zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieser Mann habe ein knappes Jahr lang mehr als 50 Opfer ausspioniert, wobei er nicht nur auf ihre Konten zugegriffen habe, sondern auch auf private Fotos und Informationen und diese anschließend im Internet  verbreitet habe. Die veröffentlichten Fotos hätten die US-Stars teilweise mit einer Handy-Kamera vor dem Spiegel aufgenommen. Nach Heise seien auch die gestern veröffentlichten Fotos größtenteils mit dem Handy, insbesondere dem iPhone, aufgenommen worden. Dies habe auch die Schauspielerin Mary Elizabeth Winstead bestätigt, die getwittert habe “Ich habe die Fotos vor langer Zeit gelöscht. Das muss ein unheimlicher Aufwand gewesen sein.” Andere betroffene Promis hätten hingegen verlauten lassen, dass die Fotos ein Fake sei.

Wie die Bilder tatsächlich ins Netz gelangt seien, konnte abschließend bisher nicht festgestellt werden. Einem Bericht von The Verge zu Folge stammen die Daten von den iCloud-Accounts der Künstlerinnern.

Bei dem letzten Hackerangriff vor zwei Jahren habe der Angreifer auf schlichte Social-Engineering-Tricks gesetzt und schlichte Sicherheitsfragen erraten, so Heise. Sicherheitslücken bei iCloud seien jedoch bisher nicht bekannt, so dass unklar sei, ob dies auch diesmal der Grund ist. Es würden jedoch Proof-Of-Concept-Tools für Brute-Force-Angriffe kursieren. Daher biete Apple auch seit längerem für die iCloud eine Zwei-Faktor-Authentifizierung an, die man auch nutzen sollte.

Protokoll SS7 erlaubt Handyortung durch Privatpersonen

28. August 2014

Das inzwischen veraltete, aber immer noch intakte Protokoll SS7, welches von Mobilfunkanbietern dazu genutzt wrd, weltweit Telefonanrufe und Datenverbindungen an Handys zu verteilen, lässt sich aufgrund der nicht mehr den aktuellen Ansprüchen entsprechenden Sicherheitsmechanismen auch von Privatpersonen zur Handyortung nutzen. Einzige Voraussetzung hierfür ist die Verwendung einer zu installierenden Software. Wie SPON berichtet, soll die Ortung bis auf einen Häuserblock genau und mit einer Erfolgsquote von 70% erfolgen. Mehrere Firmen werben mehr oder wenig offen mit ihren Produkten.

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Venezuela: Fingerabdruck-Scanner gegen Schmuggel

Medienberichten zufolge plant der venezolanische Präsident Nicolás Maduro künftig in allen Supermärkten Fingerabdruck- Scanner an den Kassen zu platzieren, mit denen festgestellt werden soll, ob einzelne Bürger ungewöhnlich häufig und viel einkaufen. Man wolle damit verhindern, dass die Käufer die Produkte außer Landes schmuggeln und dort zu höheren Preisen weiterverkaufen. Die Scanner seien ein “Segen” im Kampf gegen den Schmuggel günstiger Lebensmittel aus Venezuela in die Nachbarstaaten, so Maduro. Das biometrische System werde “perfekt sein”. Derzeit sorge der Staat über Preiskontrollen dafür, dass Lebensmittel und andere Produkte des täglichen Bedarfs teils nur ein Zehntel so viel kosten wie in den Nachbarstaaten. Die grassierende Lebensmittelknappheit werde darauf zurückgeführt, dass in großem Stil günstige Produkte aus Venezuela herausgeschmuggelt werden, insbesondere nach Kolumbien. 

Kaspersky: Warnung vor Erpresser-Malware Zerolocker

27. August 2014

Das Softwareunternehmen Kaspersky hat eine neue Erpresser-Malware für Windows namens Zerolocker entdeckt, vor der nun öffentlich gewarnt wird. Diese Malware könne Dateien mit einem starken Algorithmus verschlüsseln. Zerolocker gehe dabei nicht selektiv vor, sondern verschlüssele unabhängig vom Dateityp nahezu alle Dateien eines betroffenen Systems. In einem zweiten Schritt werde dann Lösegeld für die Entschlüsselung erpresst, wobei die Täter einen Nachlass auf das Lösegeld gewähren, wenn das Opfer innerhalb eines Zeitraums von fünf Tagen nach der Infektion einen Schlüssel für die Freigabe seiner Dateien kauft. Nach Ablauf der Frist verdoppele sich der Preis für den Schlüssel auf 600 US-Dollar. Ab dem zehnten Tag nach der Infektion sollen die Cyberkriminellen sogar 1000 US-Dollar verlangen. Offiziell werde davon abgeraten, ein Lösegeld zu zahlen. Aufgrund eines Fehlers in Zerolocker seien die Täter wahrscheinlich nicht in der Lage, einen korrekten Schlüssel für die Entschlüsselung zu liefern.

 

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Wiener Gericht lässt Datenschutz-Klage gegen Facebook zu

26. August 2014

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat die Sammelklage des Datenschutz-Aktivisten Max Schrems gegen Facebook zugelassen und an die Europa-Zentrale des Unternehmens in Irland weitergeleitet. Das Netzwerk hat nun vier Wochen Zeit, die Klage zu beantworten. Dies geht aus einer Pressemitteilung der von Schrems gegründeten Initiative Europe versus Facebook hervor. Wir berichteten an dieser Stelle über die Initiative.

Schrems hält Facebooks Bestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten nach EU-Recht für ungültig. Ebenso Teil der Klage ist die Zusammenarbeit des Netzwerks mit dem US-Geheimdienst NSA im Rahmen des Überwachungsprogramms PRISM.

Die angestrebte Zahl von 25.000 Unterstützern aus dem Kreis der Facebook-Nutzer hatte Schrems schon nach wenigen Tagen erreicht. Seitdem hat sich ihre Zahl um weitere 35.000 auf insgesamt 60.000 erhöht. Ob sie zu einem späteren Zeitpunkt noch in die Sammelklage aufgenommen werden, ist unklar. Schrems hatte die Teilnehmerzahl begrenzt, da jede Anmeldung einzeln geprüft werden muss. Die Schadenersatzforderung hat Schrems nach eigenen Angaben mit 500 Euro pro Person bewusst gering angesetzt. “Wir klagen nur auf eine kleine Summe, weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz geht, aber bei vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Facebook spürt.” Angesichts von 25.000 Klägern beläuft sich die Summe nun auf 12,5 Millionen Euro.

Da EU-weit Urteile aus allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssten, sei eine Gerichtsentscheidung in Österreich ebenso gut wie eine in Irland, erläutert die hinter der Sammelklage stehende Initiative Europe-v-Facebook.

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