Neue Richtlinie zur Cybersicherheit veröffentlicht
Kurz nach Weihnachten, am 27. Dezember 2022 wurde eine neue Richtlinie zu „Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union“ (im Folgenden: „Cybersicherheits-Richtlinie“ oder „Richtlinie“) veröffentlicht. Ziel dieser neuen Richtlinie ist der „Aufbau von Cybersicherheitskapazitäten“ und die „Eindämmung von Bedrohungen für Netz- und Informationssysteme[n]“.
Die Adressaten der neuen Regelungen
Die neue Richtlinie 2022/2555 zu Maßnahmen im Bereich der Cybersicherheit ersetzt die bisherige Richtlinie 2016/1148 „über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“. Die neue Cybersicherheits-Richtlinie betrifft im Vergleich mehr Unternehmen. Zu den Adressaten zählen Unternehmen verschiedener Sektoren. Die Richtlinie erfasst Unternehmen des Gesundheitswesens wie Unternehmen der digitalen Infrastruktur und u.a. Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes. Die neuen Regelungen betreffen dabei sog. mittlere Unternehmen. Es handelt sich um Betriebe, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 10. Millionen Euro erzielen.
Grundsätzlich muss die Cybersicherheits-Richtlinie von den Mitgliedstaaten der europäischen Union bis Oktober 2024 umgesetzt werden. Dann müssen die adressierten Unternehmen damit rechnen, dass die neuen Verpflichtungen wirksam werden.
Risikomanagement
Im Wesentlichen sind die betroffenen Unternehmen nach Art. 21 der Richtlinie dazu verpflichtet „technische, operative und organisatorische Maßnahmen“ zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollen vor Gefahren für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen schützen. Insoweit sollen die adressierten Unternehmen „gefahrenübergreifende“ Maßnahmen implementieren, deren Ziel der Schutz der Netz- und Informationssystemen und ihrer Umwelt sind. Demnach ist u.a. die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen und die Aufrechterhaltung des Betriebs zu beachten.
Außerdem sind die adressierten Unternehmen nach Art. 23 der Richtlinie 2022/2555 dazu verpflichtet unverzüglich die zuständigen Behörden über einen Sicherheitsvorfall zu unterrichten. Zusätzlich müssen sie die Empfänger ihrer Dienstleistungen über einen solchen Vorfall informieren.
Effektive Durchsetzung
Darüber hinaus erhalten die zuständigen Behörden weitreichende Befugnisse, um eine effektive Durchsetzung der Cybersicherheits-Richtlinie zu garantieren. Mithin können die zuständigen Behörden u.a. die Unternehmen vor Ort kontrollieren und gezielte Sicherheitsprüfungen vornehmen. Zusätzlich legt die Richtlinie neue Bußgelder fest. Demnach können Geldbußen mit einem Höchstbetrag von mindestens 10 Mil. Euro oder von mindestens 2% des globalen Jahresumsatzes verhängt werden.
Bessere Cybersicherheit
Insgesamt hat die europäische Union das Ziel, die Cybersicherheit im Binnenmarkt zu stärken. Folglich veröffentliche die europäische Kommission am 22. September 2022 einen Entwurf zum sog. „Cyber Resilience Act“. Dieser soll Vorgaben zur Cybersicherheit für Produkte mit digitalem Element schaffen.