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CNIL fordert weltweites Recht auf Vergessen werden

14. August 2015

Wie die Zeit berichtet, hat die französische Datenschutzbehörde CNIL den Suchmaschinenbetreiber Google aufgefordert, das Recht auf Vergessen werden weltweit umzusetzen.
Im Jahr 2014 hatte der EuGH geurteilt, dass Betroffenen im Rahmen ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch das Recht zusteht digital vergessen zu werden. Hiernach können Bürger der EU Google dazu verpflichten, bestimmte Links zu ihrer Vergangenheit nicht mehr in der Liste der Suchergebnisse aufzuführen.
Google entspricht den Ansprüchen von Betroffenen insoweit, als dass Einträge zu den jeweiligen Personen in der europäischen Version der Suchmaschine nicht mehr erscheinen. Der CNIL geht diese Vorgehensweise jedoch nicht weit genug. Sie fordert von Google, dass Einträge aus der Vergangenheit einer Person weltweit zu entfernen sind.
Hiergegen wehrt sich Google mit dem Argument, dass eine französische Behörde nicht die Zuständigkeit habe anzuordnen, wie die weltweiten Suchergebnisse von Google zu gestalten sein.
Ob und wie die CNIL in dieser Angelegenheiten weiter gegen Google vorgeht, bleibt abzuwarten.

Google vereinfacht Datenschutz bei der Kontoverwaltung

8. Juni 2015

Bisher war es sehr schwierig, die Kontoeinstellungen verschiedener Google-Dienste synchron und zum Schutz seiner personenbezogenen Daten einzurichten, doch seit der vergangenen Woche hat Google die Verwaltung von Gmail-, Youtube- oder Blooger-Accounts wesentlich übersichtlicher und damit nutzerfreundlicher gestaltet. Unter https://myaccount.google.com/ sind unter dem Unterkapitel “Persönliche Daten und Privatssphäre” eine Reihe von Instrumente und Einstellungen abrufbar, die den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen erleichtern. So kann man beispielsweise das Sammeln von Informationen zum Standortverlauf einfach ausschalten, ebenso wie auch die sogenannte „interessenbezogene Werbung“ (darunter sind Anzeigen zu verstehen, die sich nach den Nutzer-Aktivitäten auf Google oder den besuchten Internetseiten orientieren).

Dieser Entwicklung voraus gegangen war ein Verwaltungsverfahren, in dem der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit durch Widerspruchsbescheid Google verpflichtet hatte, die Verarbeitung personenbezogener Daten deutscher Nutzer in zulässiger Weise zu organisieren. Die Nutzer müssten “künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten zur Profilerstellung entscheiden können“, so Johannes Caspar.

Die neuen Möglichkeit für den Nutzer, zumindest die Kontrolle über seine Kontoeinstellungen selbst in die Hand zu nehmen, könnte ein erster Schritt in Richtung der Umsetzung der Forderungen des Datenschützers sein. Ob sie tatsächlich den gewünschten Effekt einer Stärkung der Rechte deutscher Nutzer von Google-Diensten zeigen, wird noch zu überprüfen sein.

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Kritik an Google wegen unfairem Wettbewerb verschärft sich

16. April 2015

Wie Medien berichten, hat die EU-Kommission angedroht, scharf gegen Google vorzugehen. Heise Online spricht davon, dass es das wichtigste Wettbewerbsverfahren in der Geschichte des Internets werden könnte.

Der Vorwurf: Unlauterer Wettbewerb durch Missbrauch einer marktbeherrschenden Position. Konkret wird dem Internet-Giganten unterstellt, konkurrierende Suchmaschinen in der Google-eigenen Suche zu benachteiligen, indem vor allem Ergebnisse spezialisierter Suchmaschinen hinter den eigenen Treffern, die vornehmlich zu eigenen Angeboten führen, platziert werden.

Das eigentliche Verfahren läuft bereits seit einigen Jahren. Google hatte in der Vergangenheit mehrfach Zugeständnisse getätigt, die den Konkurrenten aber nicht ausreichten. So hat Medienberichten zufolge die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärt, das Vorgehen gegen Google zu verschärfen.

Gerade im europäischen Raum besitzt Google teilweise bis zu 90 % Marktanteile. Ein Wettbewerbsverfahren kann hier eine Strafe in der Größenordnung von rund zehn Prozent eines Jahresumsatzes betragen. Härter als finanzielle Abgaben dieser Größenordnung würden Google aber mögliche Sanktionen bei seiner Suchmaschine treffen. Einen großen Anteil des Umsatzes erwirtschaftet das Unternehmen nämlich durch Anzeigen im Umfeld der Internetsuchen, wie heise online weiter berichtet.

HmbBfDI erlässt Widerspruchsbescheid gegen Google Inc.

9. April 2015

Nachdem im vergangenen Jahr ein Verwaltungsverfahren gegen Google Inc. eingeleitet wurde, welches den unumstrittenen Internet-Marktführer dazu verpflichten sollte, die Verarbeitung der Daten seiner deutschen Kunden auf eine tragfähige Rechtsgrundlage zu stellen, hat der Hamburger Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit das Verfahren nun mit dem Erlass eines Widerspuchsbescheides positiv beendet. Google wird nunmit dazu verpflichtet, Daten, die bei der Nutzung der unterschiedlichen Dienste des Unternehmens anfallen und zu Profilen kombiniert werden, auf das zulässige Maß zu begrenzen oder die Nutzer um entsprechende zusätzliche Einwilligungen zu bitten. Stein des Anstoßes waren die von Google im Jahr 2012 erlassenen neuen Datenschutzbestimmungen, die unter Nichtberücksichtigung der deutschten Gesetzeslage die Rechte der deutschen Nutzer hinsichtlich dessen unterliefen.

Dazu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Google hat es nun in der Hand, unsere Vorgaben umzusetzen, etwa durch einen transparenten Konsens-Mechanismus bei der Verarbeitung von Nutzerdaten. Ich erwarte, dass dies weiter im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit uns erfolgt und am Ende eine klare Stärkung der Rechte der Nutzer von Google-Diensten auch europaweit erreicht wird.“

Kategorien: Online-Datenschutz
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Suchmaschinen mit erhöhtem Datenschutz

9. März 2015

Der Wettbewerb der Suchmaschinenbetreiber im Internet ist beinahe ein Monopol angesichts eines Marktführers mit 94,88 %. Diese Vormachtstellung ist zweifelsfrei ein Ergebnis aus einem weitreichenden kundenorientiertem Angebot, einer wohl weltweit einmaligen Corporate Identity und dem gewohnheitsmäßigem Verhalten der meisten Internetnutzer.

Doch auch für Individualisten auf der Suche nach Alternativen gibt es Möglichkeiten, wenn man seine eigenen Daten schützen will und anonym surfen und suchen möchte. So zeichnen sich zum Beispiel  Suchmaschinen wie Ixquick oder Startpage mit einem hohen Maß an datenschutzspezifischen Feinheiten aus. Diese, hier exemplarisch aufgeführten Anbieter, haben gegenüber den meisten gängigen Suchmaschinen etwa folgende Vorteile:

  • Keine Erfassung der IP-Adressen der Nutzer
  • Keine Cookies zur Identifizierung
  • Keine Sammlung privater Daten
  • Keine Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte
  • Sichere, verschlüsselte Verbindungen (HTTPS/SSL)
  • Ein kostenloser Proxy-Service, der anonymes Surfen im Internet ermöglicht

Einher geht dies jedoch mit einem geringeren Angebotsumfang.

 

Kategorien: Online-Datenschutz
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Wettbewerbs- und Kartellrechtler diskutieren über Monopolstellung und Eigentumsrechte von Nutzerdaten bei Facebook und Google

24. Februar 2015

Im Bundestag trafen sich am 23.02.2015, auf Einladung der Grünen Bundestagsfraktion, Experten aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und Verbraucherschutz, um über die marktbeherschende Stellung von Internetkonzernen und die Eigentumsrechte von Nutzerdaten zu diskutieren. Ein Schwerpunkt der Diskussion waren die zwischen “neuen” und “alten” Medien nach wie vor bestehenden Unterschiede in der rechtlichen Bewertung. So kritisierte etwa Christian Ewald, Chefökonom des Bundeskartellamts, dass für Youtube gänzlich andere Werberegeln gelten, als beispielsweise für Fernsehsender. Hierdurch würden die bereits jetzt bestehende “krakenhafte Ausdehnung” von sozialen Netzwerken einiger weniger großer Internetkonzerne weiter begünstigt. Insgesamt würden Anbieter wie Facebook oder Google, durch das Anbieten immer neuer eigener Dienste, alternative Angebote aus dem Blickfeld der Nutzer drängen.

In der Sprache milder als Sigmar Gabriel, der in der Vergangenheit bereits die Zerschlagung Googles gefordert hatte, hielten die Experten auch ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen US-Internetkonzerne für denkbar, wobei Ewald vor Schnellschüssen warnte. Die Internetwirtschaft könne bei einem überharten Vorgehen ihre Dynamik verlieren. Auch Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE), ging in seinem Redebeitrag auf die marktbeherschende Stellung insbesondere von Google ein. Eine solche sei zwar zweifelsohne gegeben, ein Mißbrauch jedoch nur schwer nachweisbar.

Interessant dürfte Diskussion künftig auch bleiben, soweit es um die Einordnung von Nutzerdaten als wesentliche Einrichtungen im Sinne des Wettbewerbsrechts geht. Sollten Nutzerdaten zukünftig als solche qualifiziert werden, stünden Google und andere Konzerne vor dem Problem, dass sie dann, unter Umständen, Zugang zu ihren größten Schätzen – den gesammelten Daten – gewähren müssten.

Michaela Schröder von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) krisitsierte die generelle Ahnungslosigkeit vieler Nutzer, was den Wert ihrer Daten angeht. Sie forderte, dass Dienste wie Facebook deutlich machen müssten, welchen Wert bereits so genannte Grundinformationen (z.B. das Geschlecht) haben.

Youngdata.de – Datenschutz der Jugend näher bringen

19. Februar 2015

Am 10.02.2015 wurde anlässlich des Safer Internet Day in Erfurt das Portal Youngdata freigeschaltet. Youngdata ist ein Gemeinschaftsprojekt der Datenschutzbeauftragten des Bundes und er Länder. Das Jugendportal ist eine Informationsplattform sowohl für junge Leute als auch für Eltern und Lehrer rund um das Thema Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, betont, wie wichtig es ist, in einer zunehmend digital vernetzten Welt, Jugendliche schon möglichst früh für bestehende Sicherheitsrisiken zu sensibilisieren. Auf youngdata.de werden Kindern und Jugendlichen deshalb altersgerechte Werkzeuge an die Hand gegeben. So wird nicht nur abstrakt erklärt, was Datenschutz und Informationsfreiheit eigentlich ist und wen es in welcher Form betrifft. Ganz konkret werden vor allem die Medien vorgestellt, mit denen Kinder und Jugendliche heute wie selbstverständlich aufwachsen: Facebook, Google, WhatsApp, Skype werden den Interessierten auf einfache Weise nahegebracht. Es wird ihnen erklärt, welche persönlichen Daten die Services verwenden und wie man als Nutzer seine Datenschutzeinstellungen richtig vornimmt. Auch über Konsolen und Smartphones wird aufgeklärt, ganz nach dem Motto „sensibilisieren statt verbieten“.

Besonders lobenswert erscheint, dass das Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern nicht nur über zivile Internetfirmen aufklären und Schutz bieten will. Auch werden unter dem Begriff „Staat und Bürgerdaten“ Themen wie Geheimdienste, Staatstrojaner und die Vorratsdatenspeicherung erklärt.

Überdies werden konkrete Hilfestellungen und Anlaufstellen für Opfer von Cybermobbing angeboten. Ein digitales Quiz, Videos, einen Blogg und viele weitere Information finden sich zusammengetragen, gebündelt und auf das für junge Menschen Wesentliche reduziert auf Youngdata: Ein Projekt, das in die Zukunft investiert, das Eltern und Lehrkräften Hilfestellungen bietet und sie im digitalen Dschungel der Erziehung nicht alleine lässt, ein Projekt, das hoffentlich Schule machen wird.

Google: Transparenzbericht zur Löschung von Links

2. Januar 2015

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus Mai dieses Jahres können Einzelpersonen bei Suchmaschinenbetriebern wie Google beantragen, dass Suchergebnisse zu ihrer Person gelöscht werden. Das Unternehmen Google hat nun seinen Transparenzbericht in aktualisierter Fassung veröffentlicht, der Gesamtzahlen zu eingereichten Ersuchen um Löschung von URLs beinhaltet.

Danach haben deutsche Internetnutzer seit der Verkündung des o.g. Urteils des Europäischen Gerichtshofs die Löschung von fast 120 000 Links aus Google-Sucherergebnissen beantragt. Fast jeder zweite Link sei daraufhin gelöscht worden. Aus Deutschland seien seit Mai mehr als 31 700 entsprechende Anträge bei Google eingereicht worden. Google nennt in dem Bericht erstmals Beispiele für Links, die entfernt oder auch nicht entfernt wurden. So seien auf den Antrag eines Vergewaltigungsopfers aus Deutschland hin Verweise auf Artikel über das Verbrechen entfernt worden. Ein Ersuchen von einem ehemaligen britischen Geistlichen, zwei Links zu Artikeln zu entfernen, in denen über die Ermittlungen zum Verdacht auf in Ausübung seines Berufs begangenen sexuellen Missbrauch durch den Antragsteller berichtet wird, sei jedoch abgelehnt worden.

 

EU-Parlament: Votum zur Entflechtung von Suchmaschinen

27. November 2014

Das EU-Parlament hat am Donnerstag über einen Entschließungsantrag abgestimmt, der die EU-Kommission zum Handeln im Suchmaschinen-Markt auffordern soll. Gegenstand dieses Antrages war der Aufruf des EU-Parlaments, jeglichen Missbrauch bei der Vermarktung von verknüpften Dienstleistungen durch Suchmaschinenbetreiber zu unterbinden. Betont wurde dabei insbesondere das Erfordernis einer nicht-diskriminierenden Online-Suche. So forderten die Abgeordneten, dass die Auflistung, Bewertung, Darbietung und Reihenfolge von Ergebnissen bei Suchmaschinen frei von Verzerrungen und transparent sein müsse. Langfristig seien Vorschläge in Betracht zu ziehen, die darauf abzielen, Suchmaschinen von anderen kommerziellen Dienstleistungen abzukoppeln. Das Ziel einer derartigen Entflechtung ergebe sich zum einen aus der Rolle der Suchmaschinen bei der gewerblichen Weiterverwendung von Informationen, zum anderen jedoch auch aus der Notwendigkeit der Durchsetzung von EU-Wettbewerbsregeln. Dem Online-Magazine Heise zufolge, stehe insbesondere Google seit längerem in Europa in Verdacht, eigene Spezialdienste wie den Kartendienst Maps, Preisvergleiche oder die Suche nach Hotels und Restaurants ungebührlich zu bevorzugen. Der Antrag des EU-Parlaments wurde mit 384 Ja-Stimmen, 174 Nein-Stimmen und 56 Enthaltungen angenommen.

 

EU-Datenschützer einigen sich auf Kriterienkatalog zum “Recht auf Vergessen”

22. September 2014

Die Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten hat einen gemeinsamen Ansatz für den Umgang mit dem “Recht auf Vergessen” definiert. Ein “Netzwerk spezieller Kontaktpersonen” der Aufsichtsbehörden soll übergreifende Kriterien für den Umgang mit diesbezüglichen Eingaben von Bürgern und Firmen entwickeln. Dies teilte die Gruppe am vergangenen Donnerstag in einer Pressemitteilung mit.

Im Sommer seien immer wieder Beschwerden eingegangen, dass Suchmaschinen sich weigerten, unerwünschte Links aus ihren Ergebnislisten herauszunehmen. Das geplante Netzwerk solle diese Beanstandungen nun sammeln, auswerten und über eine Datenbank einen internen Nachweis über ergangene Entscheidungen zu den Eingaben liefern, heißt es bei der Gruppe. Die Datenschützer wollen darüber hinaus das Verhalten von Suchmaschinen in Bezug auf die Umsetzung des Urteils aus Luxemburg analysieren.

Die EuGH-Richter hatten entschieden, dass Google im Einzelfall verpflichtet werden kann, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten nicht mehr anzuzeigen. Den Internetkonzern erreichten daraufhin binnen vier Monaten rund 120.000 Löschanträge. Die hohe Zahl der Löschbegehren und die zunehmende Inanspruchnahme auch der Aufsichtsbehörden zeigt nach Ansicht der Artikel-29-Gruppe, dass das Urteil einen “ganz eigenen Bedarf an Datenschutz” Betroffener angesprochen habe.

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