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Google: Technische Umsetzung des “Rechts auf Vergessen”

3. Juni 2014

Der Suchmaschinenbetreiber Google hat nun auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen unter gewissen Voraussetzungen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, reagiert. Nutzer, die Inhalte entfernen lassen möchten, können dies nun mittels Online-Formulars beantragen. Die Antragsteller müssen die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Google kündigte an, jede Anfrage individuell zu prüfen (insb. auch, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über den betroffenen Nutzer enthalten) und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abzuwägen. Zudem kündigte das Unternehmen an, in den nächsten Monaten eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenzuarbeiten und die unternehmensseitigen Mechanismen zu verbessern.

 

 

Bundesregierung: Schlichtungsstelle für “Recht auf Vergessen”

30. Mai 2014

Die Bundesregierung plant Medienberichten zufolge die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, um Betroffenen bei Löschanträgen gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber Google zu helfen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wolle die Regierung zügig Regeln aufstellen, wann Betreiber von Suchmaschinen Verweise auf Seiten im Internet verpflichtend löschen müssen.  Die Entscheidung über eine Löschung dürfe nicht allein den Konzernen überlassen werden, weshalb “ein verpflichtendes Streitschlichtungsverfahren und eine Mediationsstelle” notwendig seien, so der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Schröder. Erforderlich seien klare Regeln für den Umgang mit den Anträgen der Nutzer. Mit Google sollen bereits Gespräche über die Ausgestaltung des Verfahrens geführt werden. An der Schlichtungsstelle sollen auch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer beteiligt werden. Man plane, am 5. Juni über ein gemeinsames Vorgehen zu beraten.

ULD: Fassungslosigkeit wegen fehlender Ermittlungen gegen Geheimdienste

28. Mai 2014

Seitens des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wurde Fassungslosigkeit aufgrund der Pressemeldungen des Generalbundesanwalts geäußert, dass keine Ermittlungen wegen der massenhaften Verletzung des Datenschutzes durch die Geheimdienste der USA und Großbritanniens, National Security Agency (NSA) und Government Communications Headquarters (GCHQ) eingeleitet werden sollen. Begründet werde dies damit, dass kein belastbares Material über die Aktivitäten von NSA und GCHQ zu bekommen sei. Rechtshilfeersuchen an US-Behörden würden vermutlich unbeantwortet bleiben.

Angesichts der Umstände, dass inzwischen drei detailliert darstellende Bücher von Journalisten in deutscher Sprache verfügbar sind, die direkten Zugang zu den Snowden-Dokumenten haben, sowie massenhaft nicht dementierte Presseberichte über die andauernde weltweite Missachtung des Datenschutzes vorliegen ist es nach Ansicht des ULD-Leiters Weichert völlig unverständlich, weshalb kein Anfangsverdacht angenommen werden könne und man nicht einmal versuchen möchte, die namentlich bekannten Tatverdächtigen zu befragen.

„Die Arbeit von uns Datenschutzbehörden wird ad absurdum geführt, wenn von uns erwartet wird, dass wir tätig werden, wenn sich Nachbarn mit Videokameras beobachten, zugleich aber von der obersten deutschen Ermittlungsbehörde ein Anfangsverdacht verneint wird, wenn die digitale Privatsphäre und das Telekommunikationsgeheimnis von Millionen Menschen in Deutschland offensichtlich verletzt werden. Als Datenschutzexekutive müssen wir immer wieder feststellen, dass die Justiz oft unwillig ist, sich mit derartigen Rechtsbrüchen zu befassen. Dies gilt für Großunternehmen wie z. B. Facebook ebenso wie für staatliches Eindringen in die Privatsphäre, hier durch NSA und GCHQ. Der Umstand, dass Ermittlungen technisch äußerst kompliziert und rechtliches Neuland sind, sollte nicht Hindernis, sondern Ansporn zur Durchsetzung des Rechts sein. Der Europäische Gerichtshof hat in Sachen Google vor wenigen Tagen die richtige Richtung vorgegeben. Die Bundesanwaltschaft würde das Rechtsempfinden der Menschen und deren Rechtstreue massiv gefährden, wenn die Behauptung bestätigt würde, dass nur die `Kleinen gehängt´ würden … Schon die öffentlichen Aussagen der britischen und US-amerikanischen Tatverdächtigen selbst, die Spionage und Datenschutzverstöße nach deutschem Recht faktisch eingestehen, sollten für eine Einleitung von Ermittlungsverfahren genügen.“, so Weichert.

 

Einschränkung der NSA-Spionage: Das US-Repräsentantenhaus stimmt über Gesetzesentwurf ab

27. Mai 2014

Bereits nach den Enthüllungen durch den Ex-Geheimdienstmann Edward Snowden hatte US-Präsident Barack Obama die Reform der NSA angekündigt. Medienberichten zufolge hat nun das US-Repräsentantenhaus mit breiter Mehrheit einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem die Datenüberwachung durch den Geheimdienst NSA eingeschränkt werden solle. Bei der Abstimmung am Donnerstag stimmten 303 Abgeordnete für den Entwurf, 121 Abgeordnete stimmten dagegen. Dem Entwurf muss nun noch der Senat zustimmen.

Nach diesem Entwurf sollen Telefon-Verbindungsdaten von Amerikanern zukünftig nur noch von den privaten Telefonanbietern gespeichert werden und nicht mehr von der NSA selbst.  Die Daten müssen jedoch wie bisher 18 Monate lang gespeichert werden. Eine Durchsuchung der Daten durch die NSA solle nur nach vorheriger Genehmigung des Geheimgerichts FISC erfolgen dürfen.

Laut Heise-Online bemängeln Kritiker, dass die Reform nicht weitgenug gehe. Bereits vor einigen Wochen sei ein erster im Geheimdienstausschuss verabschiedeter Entwurf verwässert worden. Es sei eine Passage gestrichen worden, in der dem Geheimgericht auch eine Art Ombudsmann als Vertreter öffentlicher Interessen angehöre.

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LDI NRW: Smartes Fernsehen nur mit smartem Datenschutz!

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Lepper fordert, dass anonymes Fernsehen auch über moderne Fernsehgeräte (sog. SmartTV) möglich bleiben muss. Während ein Zuschauer beim Empfang des herkömmlich ausgestrahlten Fernsehprogramms bislang anonym blieb, könne er bei der Nutzung von Online-Angeboten über SmartTV-Geräte jetzt identifizierbar sein. Über die wechselseitige Internetkommunikation für die Endgerätehersteller, Sender und sonstige Anbieter von Online-Diensten könne das individuelle Nutzungsverhalten konkret analysiert und ausgewertet werden. Aufgrund dieser datenschutzrechtlichen Brisanz seien nun die gesetzlichen Mindestanforderungen von den Datenschutzaufsichtsbehörden und den Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Sender gemeinsam festgehalten. Diese würden zudem von der Konferenz der Direktoren der Landesanstalten für Medien unterstützt.

Dies sei als klares Signal an die Gerätehersteller, Rundfunkanstalten und sonstigen Anbieter zu werten, so Lepper. „Das Recht auf freien und unbeobachteten Medienzugang ist eine Grundbedingung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und darf durch unzulässige Erhebung von Zuschauerdaten nicht gefährdet werden.“ Er fordert daher alle Hersteller von SmartTV-Geräten, Rundfunkanstalten und sonstigen Anbieter von Online-Diensten auf, die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen zu beachten.

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BfDI: Binding Corporate Rules der Telekom genehmigt

26. Mai 2014

Die Deutsche Telekom AG hat nach Angaben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Voßhoff das Verfahren zur Anerkennung ihrer Konzernrichtlinie Datenschutz als unternehmensweite Datenschutzregelung (Binding Corporate Rules) erfolgreich abgeschlossen. Seitens der BfDI werde bestätigt, dass die Deutsche Telekom AG künftig nach Maßgabe ihrer Bindung Corporate Rules personenbezogene Daten ins Ausland übermitteln kann, ohne dafür im Einzelfall eine Genehmigung einholen zu müssen.

“Die Einführung von unternehmensweiten Datenschutzregelungen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Sicherstellung und Verbesserung eines angemessenen Datenschutzniveaus bei internationalen Datentransfers. Daher begrüße ich es, wenn sich Unternehmen dazu entschließen, den Genehmigungsprozess zu durchlaufen; insbesondere wenn ihr Kerngeschäft darauf beruht, täglich in hohem Maße personenbezogene Daten zu verarbeiten. Ich hoffe, dass in Zukunft weitere Unternehmen dem Vorbild der Telekom folgen und ebenfalls die Vorzüge der Binding Corporate Rules nutzen.”, so Voßhoff.

BSI: Warnung vor Sicherheitslücke in Apple iTunes

21. Mai 2014

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor einer Sicherheitslücke in iTunes, durch die lokale Angreifer durch eine Rechteveränderung beim Benutzer-Ordner sämtliche anderen Benutzerkonten auf dem jeweiligen Mac einsehen und modifizieren können. Das Sicherheitsrisiko bestehe bei iTunes bis zu Version 11.2 in Verbindung mit Mac OS X ab 10.6.8. Den Anwendern wird ein Update auf die aktuellste iTunes Version 11.2.1 empfohlen.

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Regulierung sozialer Netzwerke in Spanien diskutiert

Vergangene Woche wurde in Spanien die konservative Politikerin Isabel Carrasco (Partido Popula), Regierungschefin der Provinz León, erschossen. Carrasco war in ihrem Land sehr umstritten. Wie Medien bereits 2011 berichteten, soll sie unter anderem für zwölf verschiedene Jobs gleichzeitig Geld erhalten haben.

Nach Carrascos Ermordung wurde insbesondere auf Twitter neben Bedauern vor allem auch Verständnis und sogar Freude über die Tat ausgedrückt. Wie heise online berichtet, sollen auch zwei Stadträte unpassende Status-Updates eingestellt haben, die die Tat zumindest rechtfertigen. Beide Politiker sind nach heftiger Kritik von ihren Ämtern zurück getreten.

Gleichzeitig tauchen immer mehr Fälle auf, in denen Bürger regelrecht zu weiteren solcher Taten gegen Politiker aufrufen, weshalb Spaniens Innenminister Jorge Fenández Diaz deshalb eine Regulierung sozialer Netzwerke fordert. Gleiches fordert auch der oppositionelle Sozialdemokrat Pepe Martinez Olmos (Partido Socialista Obrero Espanol) und die Polizeigewerkschaft UFP will, dass neue Straftatbestände festgelegt werden, die über Beleidigungen und Verleumdungen hinausgehen.

LAG Berlin-Brandenburg: Veröffentlichung von Patientenfotos bei Facebook

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche und ordentliche Kündigung einer Kinderkrankenpflegerin, die Fotos eines von ihr auf der Kinderintensivstation betreuten Kindes bei dem sozialen Netzwerk Facebook veröffentlich hatte, für unwirksam erachtet. Zwar könne die unerlaubte Veröffentlichung von Patientenbildern in einem sozialen Netzwerk grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Hier seien jedoch eine außerordentliche und ordentliche Kündigung aufgrund der konkreten Umstände unverhältnismäßig und nur eine Abmahnung zulässig gewesen (Urteil vom 11.04.2014, Az.: 17 Sa 2200/13). Es sei die emotionale Bindung, die die Pflegerin zu dem Kind aufgebaut hatte, berücksichtigt worden sowie der Umstand, dass das Kind auf den Fotos nicht zu identifizieren war, so das Gericht. Das Kind sei zudem nicht bloßgestellt worden und es sei nicht erkennbar gewesen, in welchem Krankenhaus die Behandlung des Kindes erfolgte. Eine Abwägung der Umstände führe daher dazu, dass eine Kündigung unverhältnismäßig wäre.

 

„Recht auf Vergessen“ – De Maizière begrüßt das Google-Urteil des EUGH

19. Mai 2014

Nach dem EuGH-Urteil vom 13. Mai 2014 gegen den Suchmaschinen-Konzern Google meldet sich nun auch Bundesinnenminister De Maizière zu Wort und begrüßt den Urteilsspruch, dass Google unter bestimmten Umständen Verweise auf private Daten bei seinen Suchausgaben nicht anzeigen darf.

Medienberichten zufolge sehe er das Urteil mit einem Schmunzeln. Bereits in seiner ersten Amtszeit als Innenminister habe er in einer netzpolitischen Grundsatzrede von einem notwendigen „Recht auf Vergessen“ gesprochen. Im Rahmen einer Einordnung des Urteils sei der Innenminister der Auffassung, dass es die europäische Rechtskultur untermauere. „Man könne auch im Internet keine Inhalte verbreiten, ohne dafür Verantwortung zu übernehmen.” Daher begrüße er das Urteil, das nun durch eine erfolgreiche Arbeit an der EU-Datenschutzgrundverordnung in europäisches Recht umgesetzt werden müsse.

Im März 2014 hatte das EU-Parlament bereits dem aktuellen Entwurf zu einer EU-Datenschutzgrundverordnung zugestimmt. Um den heutigen digitalen Anforderungen besser gerecht zu werden, soll damit ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Datenschutz in der gesamten EU geschaffen werden. Voraussichtlich sollen im Juli dieses Jahres die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat der europäischen Union und EU-Kommission beginnen. Eine Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung scheiterte bislang. Grund dafür waren Bedenken einzelner Länder wie auch Deutschland dahingehend, dass die jeweiligen hohen Datenschutz-Standards nicht eingehalten werden würden.

Auch zu der Wettbewerbsbeschwerde der deutschen Verlage Axel Springer, Madsack und Funke, des französischen Großverlags Lagardère sowie einer Reihe kleinerer Google-Wettbewerber bei der Europäischen Kommission meldete sich De Maizière kritisch zu Wort. Gegenstand dieser Beschwerde ist der Vorwurf, Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung durch die Manipulation von Suchergebnissen, um seine eigenen Dienste zu unterstützen und die seiner Konkurrenten herabzusetzen. Nach einem Bericht der Welt am Sonntag sagte der Minister, dass die Richter des EuGH vieles klar gestellt haben. Die Einführung des Marktortprinzips sei absolut notwendig, da zum Beispiel die US-Firmen die rechtlichen Spielregeln der EU einhalten müssen, wenn sie ihre Dienste in Deutschland anbieten. Darüber hinaus werfe das Urteil aber auch grundlegende Fragen auf, denen man sich stellen müsse, wie etwa die Frage, wie künftig das Interesse an Informationen im Verhältnis zum Persönlichkeitsrecht einzuschätzen sei.

 

 

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