Kategorie: Allgemein
23. Juli 2014
Nachdem zuletzt immer wieder Fälle bekannt wurden, in denen Mobiltelefone deutscher Abgeordneter systematisch abgehört wurden und der Enttarnung mutmaßlicher Behördenmitglieder, die im Auftrag von US-Geheimdiensten standen, verstärkt die Bundesregierung ihrerseits Abwehrmaßnahmen, um sich und ihre Ministerien besser zu schützen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière liegt ein Bericht mit umfassenden Maßnahmen vor, die nun noch genehmigt werden sollen, wie das Handelsblatt berichtet. Der Bericht sieht vor, dass künftig auch Botschaften und Konsulate intensiver beobachtet werden sollen, zu deren Heimatstaaten die Bundesregierung ein freundschaftliches Verhältnis pflegt. Es wird vermutet, dass auf den Dächern einiger Botschaftsgebäude – unter anderem auf denen der russischen, britischen und US-amerikanischen – technisches Gerät angebracht ist, um speziell im Regierungsviertel die Kommunikation zu überwachen, berichtet heise online. Gleichzeitig lassen vor allem das Außen-, das Justiz- und das Verteidigungsministerium ihre Kommunikationsmittel von einer Spezialfirma auf Sicherheitslücken überprüfen, um den Sicherheitsstandard gegebenenfalls anzuheben und zu erweitern. Wie der Spiegel schreibt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das Budget deutscher Geheimdienste angehoben. Ebenso sollen interne Sicherheitsregeln im Verteidigungsressort aktualisiert werden.
17. Juli 2014
Am vergangenen Mittwoch stellte die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay den UN-Bericht zur Datensicherheit vor. Darin wird insbesondere kritisiert, dass die Überwachung des privaten Datenverkehrs durch Regierungen keine Ausnahme mehr sei, sondern sich zu einer gefährlichen Gewohnheit entwickele.
Die Gesetzgebung zur Überwachung weise in vielen Staaten Mängel auf und sei vielfach unverhältnismäßig. Wie heise.de berichtet, ermutigte Pillay deshalb Firmen, die von Regierungen zur Weitergabe von Daten gedrängt würden, sich stärker zu wehren, da sie sonst zu Mittätern von massenhaften Persönlichkeitsrechtsverletzungen würden. Bei Regierungsanfragen sollten Unternehmen erst nach Klärung der rechtlichen Begründung so knapp wie möglich darauf eingehen und in Zweifelsfragen einen Gerichtsbeschluss abwarten.
Als eine Maßnahme zur Eindämmung der staatlichen Überwachung empfiehlt Pillay die Einrichtung unabhängiger Institutionen zur Überpüfung der Rechtmäßigkeit. Der Bericht wird im Oktober in der UN-Vollversammlung vorgestellt und beraten.
Nach einer Umfrage des US-amerikanischen Pew Research Centers findet eine große Mehrheit die Überwachung durch die National Security Agency (NSA) und andere US-Nachrichtendienste nicht akzeptabel. An der Umfrage nahmen 48.643 Personne aus 44 Ländern teil.
Weltweit halten im Durschnitt 81 Prozent der Befragten die Überwachung ihrer Mitbürger und 73 Prozent die ihrer Staatsoberhäupter für inakzeptabel. In Deutschland ist die Abneigung gegen Überwachung höher: Hier empfinden es 87 Prozent als nicht hinnehmbar, dass die eigene Bevölkerung ausgespäht wird, und 90 Prozent, dass Regierungsmitglieder ausgeforscht werden.
Gefragt wurde auch, wie es mit der Überwachung der US-amerikanischen Bevölkerung und Terrorismusverdächtigen steht. Den Überwachungspraktiken widersprachen hier im Durchschnitt nur 62 und 29 Prozent (Deutschland: 78 und 29 Prozent).
In den USA ist es für nur 47 Prozent der Befragten nicht in Ordnung, dass die Bevölkerungen anderer Länder überwacht werden. Auch nur 61 Prozent sind gegen die Ausspähung der eigenen Mitbürger.
16. Juli 2014
In der vergangenen Woche legte die britische Regierung das Gesetz „Data Retention and Investigatory Powers Bill“ (DRIP) dem Parlament vor, das nun im Eilverfahren verabschiedet werden soll.
Mit dem Gesetzesentwurf reagiert die britische Regierung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April, mit dem die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde, weil sie gegen Grundrechte verstößt. Mit dem DRIP sollen Kommunikationsunternehmen verpflichtet werden, Verbindungsdaten von Endgeräten wie Computer oder Handy ein Jahr lang zu speichern.
Wie heise.de berichtet, sollen aber entgegen der Aussage des Premierministers David Cameron neue Kompetenzen eingeführt werden. Rechtsprofessoren aus Großbritannien wiesen in einem offenen Brief darauf hin, dass das DRIP vorsehe, auch Personen und Unternehmen wie Internetdienste und Telekommunikationsunternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs einem Überwachungsbefehl zu unterwerfen, weshalb auch im Ausland Kommunikationsdaten erhoben, vorgehalten und auf Anfrage herausgegeben werden müssten. Dies wäre nicht nur völlig neuartig im britischen Recht, sondern auch weltweit. Offenbar soll auf diese Weise das bisherige Internetüberwachungsprogramm Tempora legalisiert werden.
14. Juli 2014
Auf seiner 14. Sitzung hat der
IT-Planungsrat des Bundes und der Länder Medienberichten zufolge beschlossen, das
GovData 2015 – ein für jedermann zugängliches Portal, das Verwaltungsdaten einheitlich und einfach nutzbar machen soll – in den Regelbetrieb gehen soll. Die Beta-Version, auf der offene Daten vieler Behörden zugänglich sind, läuft erfolgreich seit 2013. GovData soll als Gemeinschaftsvorhaben mit einer Geschäfts- und Koordinierungsstelle bei der Finanzbehörde Hamburg organisiert werden.
10. Juli 2014
Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hat, plant das britische Parlament Medienberichten zufolge die Einführung von Notfallgesetzen, um Telefonanbieter dazu zu verpflichten, die Daten über Telefonate, Kurznachrichten und die Internetnutzung ihrer Kunden weiterhin aufzubewahren. Die britische Regierung wolle die Speicherbefugnisse trotz des EuGH-Urteils beibehalten, nicht jedoch ausweiten. Eine Rückkehr zur Draft Communications Data Bill (Snooper’s Charter), wo eine Speicherfrist von 12 Monaten für alle Metadaten vorgesehen war, sei nicht beabsichtigt. Anlässe für die Einführung der Notfallgesetze seien u.a. die Gefahr, die von radikalisierten, aus Syrien zurückkehrenden Muslimen ausgehe sowie die anhaltende Debatte über die NSA.
7. Juli 2014
Eine Studie des EU-Forschungsprojekts IRISS (Increasing Resilience in Surveillance Societies) untersuchte in zehn europäischen Staaten, wie das Recht auf Auskunft über die eigenen Daten gehandhabt wird und kommt zu dem Ergebnis, dass auch in Deutschland Nachbesserungsbedarf besteht.
Wie heise.de berichtet, untersuchten die Forscher 327 Datenverarbeiter wie Betreiber von Videoüberwachungsanlagen und Kundenkartensystemen, behördlichen Datenverarbeitungen und Internet-Shops. Ein Fünftel der Versuche, Auskunft zu gespeicherten Daten zu erlangen, scheiterte. In Deutschland liegt die Erfolgsrate von 81 Prozent knapp über dem europäischen Durchschnitt von 80 Prozent.
Als besonders schwierig erwies sich die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs, der Grundlage für weitere Rechte der Betroffenen auf Korrektur oder Löschung der Daten ist, bei der Videoüberwachung. EU-weit sind ein Fünftel der Videoüberwachungsanlagen nicht beschildert und nur ein Drittel der Beschilderungen gibt einen Hinweis auf die datenverarbeitende Stelle.
Der Studie zufolge wurde die Frage, ob Daten an Dritte weitergegeben werden, im Schnitt zur Hälfte unvollständig, nur mit allgemeinen Verweisen oder überhaupt nicht beantwortet. Bei Auskünften zu Art und Zweck der Verarbeitung blieben sogar zwei Drittel aller Datenverarbeiter die Antwort schuldig. Gründe für die mangelhafte Durchsetzung des Auskunftsrechts sind zum einen das Unwissen der Betreiber über die Gesetzeslage und zum anderen die fehlende Ahndung von Verstößen durch die Aufsichtsbehörden.
Nach Angaben von Bundesinnenminister de Maizière (BMI) bietet die europäische Datenschutzreform die große Chance, das Datenschutzrecht in Europa umfassend zu modernisieren und zu harmonisieren. In einem Schreiben an die aktuelle griechische und die zukünftige italienische Ratspräsidentschaft habe man daher Vorschläge gemacht, um die derzeit festgefahrenen Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung voranzubringen. Die Vorschläge sollen jeweils Kernfragen, die bislang eine Einigung im Rat verhindert hatten, betreffen.
Ein wichtiges deutsches Ziel sei etwa die Einführung einer Öffnungsklausel, die es den Mitgliedstaaten ausdrücklich erlaube, bei Bedarf über die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung hinauszugehen und strengere nationale Datenschutzbestimmungen im öffentlichen Bereich vorzusehen. Beim “One-Stop-Shop” setze man auf eine Stärkung der lokalen Datenschutzaufsicht und Bürgernähe. In Bezug auf Drittstaatenübermittlungen benötige man Regelungen zur Datenherausgabe von Unternehmen an Behörden in Drittstaaten. Wichtig sei es außerdem, Privatsphäre und Meinungs- und Informationsfreiheit gleichmäßig zu stärken. Der Europäische Gerichtshof hat uns in seiner Entscheidung zu Internetveröffentlichungen und zum Recht auf Vergessen einen Auftrag erteilt, den wir umsetzen müssen.
Die Datenschutz-Grundverordnung müsse zudem auf neue Herausforderungen wie Cloud Computing, Internet der Dinge und Big Data Antworten geben und “internettauglich” sein.
Ich trete für ein erweitertes Schutzkonzept ein, das international wirksam ist und den Bürgern Rechte gibt, die in der neuen digitalen Welt auch durchsetzbar sind. Hierzu gehört eine nähere Ausgestaltung der Schutzgüter, wie etwa der Schutz der Privatsphäre, der Schutz vor digitaler Diskriminierung, der Schutz eines berechtigten Vertrauens in den Kontext einer Datenverarbeitung sowie der Schutz der eigenen Identität
. Um hier entscheidend voranzukommen, werde de Maizière in Kürze in Deutschland Gespräche mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft führen und die Ergebnisse dem Rat präsentieren. Dieser solle sich möglichst bald auf eine Roadmap verständigen, um zu den genannten Punkten schnell Ergebnisse zu erzielen. De Maizière möchte damit die Verhandlungen deutlich voranbringen, um eine Einigung mit dem Europäischen Parlament und der neuen Kommission spätestens 2015 sicherzustellen. Auf dieses Ziel hatten sich die Staats- und Regierungschefs im Oktober 2013 geeinigt.
3. Juli 2014
Das finnische Unternehmen
Nokia Corporation fährt nach
Angaben des
Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg derzeit mit speziellen Kamerafahrzeugen durch mehrere baden-württembergische Städte und erstellt – wie schon zuvor die Konkurrenten Google und Microsoft – Aufnahmen von Straßen, um Panoramaansichten im Internet über seinen
Kartendienst Here bereitzustellen. Wie bei
Google Streetview oder
Microsoft Bing Maps Streetside sollen die Kameras ganze Straßenansichten ablichten. Die aktuellen Aufnahmeorte würden von Nokia im Internet unter http://here.com/legal/driveschedule bekannt gegeben. Im Juli 2014 sollen unter anderem die Städte Baden-Baden, Heilbronn, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart und Tübingen von den blauen Filmwagen mit der Firmenaufschrift “here” abgefahren werden. Die Aufnahmen werden nach Angaben von Nokia vor der Veröffentlichung so bearbeitet, dass aufgenommene Passanten oder Autokennzeichen nicht mehr zu erkennen sind. Man könne zudem Hausfassaden auf Anfrage der Betroffenen unkenntlich machen. Weitere Informationen seien auf
online abrufbar.
Der Landesbeauftragte empfiehlt Hausbesitzern, die einer Veröffentlichung ihrer Hausfassade widersprechen möchten, sich unter der E-Mail-Adresse privacy@here.com oder auf dem Postweg direkt an Nokia zu wenden, um eine Verpixelung ihrer Hausfassade zu erreichen.
2. Juli 2014
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat entschieden (Urteil der 1. Kammer vom 07. Mail 2014, VG 1 K 253.12), dass bereits die telefonische Einholung einer Einwilligungserklärung in zukünftige Werbemaßnahmen per Telefon, SMS oder E-Mail (sog. telefonische Opt-In-Abfrage) durch ein Unternehmen bei einem Privatkunden eine Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes darstellt, die nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist.
Die Klägerin, ein deutscher Zeitungsverlag, führt regelmäßig telefonische Zufriedenheitsabfragen bei ihren Kunden durch. Am Ende eines solchen Telefonates fragen die Mitarbeiter der Klägerin, ob sie sich zu einem späteres Zeitpunkt telefonisch melden dürften, falls es im Hause „wieder besonders schöne“ Medienangebote gebe. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit untersagte der Klägerin diese telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung, sofern die Kunden nicht bereits zuvor in Werbeanrufe eingewilligt haben, weil diese Anrufpraxis eine rechtswidrige Datennutzung für Werbezwecke sei. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sei nur zulässig, soweit das Berliner Datenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaube oder anordne oder der Betroffene eingewilligt habe. Schon bei der in Rede stehenden telefonischen Abfrage der Einwilligung in Werbung würden personenbezogene Daten im Sinne der Vorschrift genutzt, weil hierunter jede Verwendung von Daten falle.
Die 1. Kammer des VG Berlin bestätigte nun die Auffassung des Berliner Datenschutzbeauftragten und wies die Klage ab. Die Behörde habe das Verhalten der Klägerin beanstanden dürfen, weil ein Verstoß gegen das Berliner Datenschutzgesetz vorliege. Die Datennutzung sei nicht gesetzlich erlaubt. Zwar sei die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten u.a. für Zwecke der Werbung nach dem Berliner Datenschutzgesetz zulässig, soweit der Betroffene eingewilligt habe. Daran fehle es vorliegend aber. Außerdem sei die Nutzung der personenbezogenen Daten nicht als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke zulässig. Denn für die Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses sei die Opt-In-Abfrage nicht erforderlich. Ebenso wenig sei die Opt-In-Abfrage zur Wahrung sonstiger berechtigter Interessen der Klägerin erforderlich. Angesichts der Vielfalt von Werbemethoden stünden der Klägerin ausreichend andere – nicht mit der Nutzung personenbezogener Daten verbundene – Möglichkeiten zur Verfügung, um für ihre Verlagsprodukte zu werben. Ferner sei davon auszugehen, dass die Betroffenen, die bereits bei Abschluss des Abonnementvertrages die Möglichkeit des Opt-In gehabt und diese bewusst nicht gewählt hätten, bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben seien. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen seien daher insgesamt höher zu gewichten als die kommerziellen Interessen der Klägerin.
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