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Ausspähen sozialer Netzwerke: Pläne des BND vorerst gestoppt

17. Juni 2014

Laut Zeit-Online wolle der BND seine Fähigkeiten zur Internetspionage von sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter unter dem Projektnamen Strategische Initiative Technik (SIT) ausbauen. Dieses Vorhaben habe die Koalition nun gestoppt. Das für die Geheimdienstfinanzen zuständige Vertrauensgremium des Bundestages verlange eine „ausführliche Darlegung und Begründung der geplanten Maßnahmen“, so der Spiegel. Auch
Bundesjustizminister Maas sah das Projekt des BND kritisch. In einem Interview mit Spiegel Online sagte er, wer mitlesen wolle, brauche dafür gesetzliche Grundlagen. Darüber hinaus bezweifelte er auch die effektive Auswertung bei Datenerhebungen immer größeren Ausmaßes.

Bis 2020 wolle der BND seine Fähigkeiten im Internet mit dem SIT-Projekt ausbauen. Bereits seit 2013 laufe eine Machbarkeitsstudie, ein darauf basierender Bericht solle Mitte 2014 vorgelegt werden. Eine Entscheidung des Bundestages über das Projekt solle dann im Herbst dieses Jahres erfolgen, so Zeit-Online. Ursprünglich habe die digitale Aufrüstung des Auslandsgeheimdienstes im Vordergrund gestanden zum Zwecke der systematischen Auswertung von Weblogs, Foren und Portalen wie Flickr, Facebook und Twitter. Nun sollen daneben jedoch auch mobile Geräte zum Abfangen von Messdaten von Raketentests angeschafft werden. Auch wolle der Dienst in Zukunft Verbindungsdaten im Sinne von Metadaten ausspähen. BND-Mitarbeitern zufolge könne durch diese Ausforschungen ein genaueres Bild über die Lage im Ausland erlangt werden.

Auch im Bereich Biometrie wolle der BND aufrüsten. Bis zum Jahr 2019 seien dafür 4,5 Millionen Euro an Investitionen eingeplant. Als Beispiele hierfür seien Fingerabdrücke und Iris-Scans zur Identifikation von Zielpersonen und die Automatisierung von Bilderkennungen zu nennen.

 

 

Spionagesoftware auf Smartphone aus China

16. Juni 2014

Auf dem Smartphone Star N9500, einer kostengünstigen Kopie des Samsung Galaxy S4, haben Sicherheitsforscher von G Data einen vorinstallierten Schadcode entdeckt. Wie heise.de berichtet, werden die Nutzer des Handys durch den Trojaner Uupay umfassend ausspioniert und persönliche Daten uneingeschränkt aufgezeichnet: angefangen bei Nachrichten und Fotos, über den Standort des Nutzers bis hin zu jedem Telefonat. Außerdem kann das Mikrofon beliebig eingeschaltet werden und dadurch auch jedes dienstliche oder private Gespräch, bei dem das Handy in Reichweite ist, mitgehört werden.

Der Schadcode scheint ab Werk installiert zu sein und ist nur schwer zu entfernen, da er Teil der Firmware des Gerätes ist. Neben dem massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen, besteht auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko: Mit den abgegriffenen Daten können Kriminelle Bankdaten stehlen und Sicherheitsmechanismen wie TANs aushebeln.

Dies ist kein Einzelfall: Bereits im März hatte das Softwareunternehmen Kaspersky bei Geräten der chinesischen Firma Goohi einen Uupay-Trojaner entdeckt und heise Security einen Windows-Trojaner auf einem Base-Smartphone der Firma E-Plus.

Umfrage: Deutsche besonders auf Datenschutz bedacht

13. Juni 2014

Schon lange besetzt Deutschland im europäischen Vergleich einen der vorderen Plätze, betrachtet man die gesetzlichen Anforderungen im nationalen Datenschutzrecht. Nicht umsonst wird wohl daher auch die in unbestimmter Zukunft anstehende Einführung der Europäischen Datenschutzverordnung, welche wohl das Bundesdatenschutzgesetz ablösen wird, für die Bundesrepublik weniger Veränderungen mit sich bringen, als für viele andere EU-Staaten, passt sich diese doch nach Lage der Dinge dem hiesigen hohen Niveau an. Folgerichtig scheint sich diese Sensibilität auch auf den deutschen Internet-User auszuwirken. Die deutschlandweit viel diskutierte Thematik NSA, Snowden und Co. rundet die Begründung für die Datenschutzaffinität dann folgerichtig ab.

Nun belegt eine Studie des IT-Konzerns EMC dies auch im internationalen Vergleich. Bei einer Umfrage unter 15.000 Personen, unter anderem auch in Frankreich, Großbritannien, China, Japan, Brasilien, Indien und den USA, gaben nur 12 Prozent der Deutschen die Bereitschaft an, etwas Privatsphäre für Vorteile wie mehr Komfort beim Benutzen von Online-Diensten einzutauschen. Der Durchschnitt betrug hier international 27 Prozent. Spitzenreiter war Indien mit 48 Prozent. Ebenfalls Spitze war Deutschland in der Prognose hinsichtlich der zukünftigen Aushölung der Privatsphäre in den kommenden Jahren. 88 Prozent der befragten Bundesbürger sehen hier eine Verschlechterung auf sich zukommen.

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Klagen gegen Internetkonzerne durch Verbraucherschutzverbände künftig möglich

11. Juni 2014

Die Bundesregierung räumt nun auch Verbraucherschutzverbänden das Recht ein, gegen Datenmissbrauch vorzugehen. Dazu sieht das Bundesjustizministerium eine Ergänzung des sogenannten Unterlassungsklagegesetzes vor, wie Spiegel Online berichtet. Die Bundesregierung will so die Position der Internetnutzer stärken, die oftmals Kosten und Mühen scheuen, um alleine gegen Handel mit ihren Daten vorzugehen.

Bislang waren Klagen von Verbraucherverbänden oder Handelskammern nur möglich, wenn durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde. Künftig sollen die Organisationen leichter und selbstständig gegen den Missbrauch vorgehen können. Dafür sollen alle datenschutzrechtlichen Vorschriften für Unternehmen in den Katalog der Verbraucherschutzgesetze aufgenommen werden. Dies betrifft etwa Regeln zur internen Verwendung von Daten oder zur Weitergabe an Dritte für Werbezwecke.

Justizminister Maas kritisierte vor allem, dass sich der Einzelne bisher nur sehr schwer gegen große Internetfirmen wehren kann. Er erhofft sich durch die Gesetzesänderung, dass Internetkonzerne in Zukunft sensibler mit den Daten ihrer Kunden umgehen. “Wer die Privatsphäre seiner Kunden verletzt, kann nicht mehr hoffen, dass er ungeschoren davonkommt”, erklärte er gegenüber dem Spiegel.

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Einigung im EU-Rat auf Teile der Datenschutzreform

10. Juni 2014

Wie heise.de berichtet verständigten sich die europäischen Justiz- und Innenminister vergangenen Freitag auf Regeln zum Datentransfer in Drittstaaten und auf das Marktortprinzip.

Der Datentransfer in nicht EU-Staaten ist nach der Einigung wie heute auch schon möglich, wenn in dem Drittland ein adäquates Datenschutzniveau besteht, das den europäischen Standards gerecht wird. Das Safe-Habor-Abkommen, das den Datentransfer in die USA ermöglicht, wird derzeit neu gefasst.

Eine Änderung gegenüber der derzeitigen Rechtslage bedeutet die Einigung auf das Marktortprinzip. Danach gilt die Datenschutzgrundverordnung für alle Unternehmen, die ihre Dienste in einem EU-Mitgliedsstaat anbieten, unabhängig davon, wo sie ihre Niederlassung haben und wo die Daten verarbeitet werden. Das bislang geltende modifizierte Sitzlandprinzip führt insbesondere im Hinblick auf international tätige US-Unternehmen mit verschiedenen Büros in Europa oft zu Unklarheiten, welches nationale Datenschutzrecht auf sie Anwendung findet. Diese Unsicherheit wird mit dem Reformvorhaben beseitigt.

BayLDA: Anlasslose Datenschutzprüfungen in Anwaltskanzleien

6. Juni 2014

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) führt derzeit nach Angaben der Rechtsanwaltskammer München “anlasslose Datenschutzprüfungen” nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Anwaltskanzleien durch. Im Vorfeld würden zehn zufällig ausgewählte Prüfpunkte benannt, die Gegenstand der Prüfung sind. Potentielle Prüfungsgegenstände seien z.B. eine datenschutzgerechte Datenträgervernichtung, der Einsatz einer Ende-Zu-Ende-Verschlüsselung bei E-Mail-Kommunikation, der sichere Abruf der E-Mails vom Mail-Server, eine sichere IT-Infrastruktur zwischen den Standorten, die Nutzung eines sicheren E-Mail-Dienstleisters, der beanstandungsfreie Einsatz von Google-Analytics, eine HTTPS-Verschlüsselung beim Einsatz besonderer Dienstleistungen über die Kanzlei-Website, der Einsatz von Leasing-Geräten (z.B. Drucker, Scanner, … ), das Backup-Konzept der Datenträger sowie die Gewährung hinreichender Zutrittskontrolle. Die Prüfung beziehe sich schwerpunktmäßig auf die technisch organisatorischen Maßnahmen nach § 9 BDSG. Ein Einblick in Mandantenakten oder die Kommunikation mit Mandanten soll nicht Bestandteil der Prüfung sein. 

TrueCrypt: Verwendung unsicher?

4. Juni 2014

TrueCrypt ist ein Open-Source-Programm und wird zur Verschlüsselung eingesetzt. Das Programm dient etwa der Verschlüsselung von Daten-Containern sowie der Verschlüsselung von kompletten Festplatten-Partitionen. Letztlich ließe sich sogar das komplette System vom Anwender verschlüsseln. Wie jetzt auf der offiziellen Seite der Entwickler von TrueCrypt bekannt gegeben wurde, sei das Programm aufgrund bestehender Sicherheitslücken nicht mehr sicher. Die zum Download angebotene Softwareversion 7.2 wird wohl lediglich zur Entschlüsselung bereitgestellt. Ob die genannten Sicherheitslücken jedoch tatsächlich bestehen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Gewissheit gesagt werden. Den Anwendern wird jedenfalls empfohlen, die Softwareversion 7.2 nicht zu downloaden. Den Anwendern stehen jedoch eine Vielzahl weiterer Programme zur Verfügung, wie u.a. BitLocker von Microsoft oder DiskCryptor als Open-Source-Alternative.

NSA durchsucht das Netz nach Gesichtern

Nach einem Bericht der „New York Times“ werden durch die NSA täglich mehrere Millionen Bilder abgefangen. Rund 55.000 davon seien verwertbar. Mit Hilfe der abgefangenen Fotos erhoffe sich der Geheimdienst, “das Auffinden von Zielpersonen rund um die Welt zu revolutionieren”.

Die NSA scannt Mails, Textnachrichten, soziale Netze wie Facebook sowie Videokonferenzen und andere Kommunikationswege auch nach Fotos, um diese durch ihre Gesichtserkennungs-Software “Tundra Freeze” zu schicken, so der Bericht. Für den Geheimdienst sei dies ein enormes bislang unerschlossenes Potenzial.

Die NSA hat die Gesichtserkennungs-Software seit rund vier Jahren im Einsatz. Aus ihrer Sich sei in dieser Zeit das Vertrauen in die Technik stark gewachsen. Die NSA werde daher in Zukunft nicht mehr nur die schriftliche und mündliche Kommunikation überwachen, sondern auch die Erkennung von Gesichtern, Fingerabdrücken und anderen Merkmalen zur Erkennung von Terroristen oder anderen Zielen der NSA nutzen.

Unklar ist, wie viele Menschen bereits in der Foto-Datenbank der NSA erfasst sind. Während die Gesetzeslage in den USA die NSA zwingt, sich die Speicherung von Fotos amerikanischer Staatsbürger durch ein Gericht genehmigen zu lassen, ist die Speicherung von Fotos von Bürgern anderer Länder laut US-Recht erlaubt.

Neue Regelungen für Onlinekäufe

3. Juni 2014

Zum 13. Juni wird in Deutschland die EU-Richtlinie (2011/83/EU) zur Vollharmonisierung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenführung und Überarbeitung der Haustürgeschäfterichtlinie und der Fernabsatzrichtlinie. Vor allem das in der EU unterschiedlich geregelte Onlineshopping ist hiervon betroffen.
Die wichtigsten Regelungen für Verbraucher betreffen die Rücksendung von Waren, die Widerrufserklärung und die Bezahlung, wie heise online zusammenfasst.

Künftig müssen Händler mindestens eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit anbieten. Die Kosten für Rücksendungen bestellter Ware kann der Händler nun dem Kunden auferlegen, und zwar unabhängig vom Warenwert. Einige große Online-Versandhäuser wie Otto, Zalando und Amazon kündigten aber bereits an, hiervon in naher Zukunft (freiwillig) abzusehen. Umgekehrt muss der Händler im Falle der Rücksendung etwaige bereits gezahlte Versandkosten zurückerstatten. Davon ausgenommen sind kostenpflichtige Extraleistungen wie Expresslieferungen auf Wunsch des Kunden.

Umgewöhnen müssen sich Verbraucher in Deutschland vor allem was das neue Widerrufsrecht betrifft. Reichte es bisher aus, bestellte Ware kommentarlos an den Absender zurück zu schicken, weil hierin ein konkludenter Widerruf zu sehen ist, muss künftig eine ausdrückliche Widerrufserklärung von Kundenseite erfolgen. Aus Beweisgründen sollte der Widerruf schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen. Auch die Widerrufsfrist ist nun europaweit einheitlich auf 14 Tage geregelt. Die verlängerte Widerrufsfrist von einem Monat wegen verspäteter Belehrung fällt künftig weg.

Bundesregierung weiterhin gegen Snowden-Befragung

Die Bundesregierung macht in einer Stellungnahme für den NSA-Untersuchungsausschuss vom 02.06.2014 deutlich, dass sie nach wie vor nichts davon hält, den NSA-Whistleblower Snowden in Berlin zu befragen. Nach dieser Stellungnahme  ist die Bundesregierung der Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass Snowden bereits Fragen des Europäischen Parlaments und des Europarates beantwortet habe, zumindest eine Zeugenvernehmung im Ausland möglich sei. Des Weiteren gab sie an, nach wie vor zu prüfen, ob Edward Snowden eine politische Straftat begangen habe oder nicht. Sofern eine solche tatsächlich vorläge, bestünde möglicherweise ein Auslieferungshindernis. Die Fahndung Snowdens sei von Interpol jedoch noch nicht ausgeschrieben worden.

Medienberichten zufolge poche jedoch die Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss weiterhin auf eine Vernehmung Snowdens in Berlin. Angesichts neuer Enthüllungen über das Vorgehen der NSA habe die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt betont, dass die Politik den Bürgern eine sorgfältige Aufklärung im NSA-Untersuchungsausschuss schuldig sei. Dafür brauche man Edward Snowden als Zeugen in Berlin. Daher wolle die Opposition nun prüfen, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehe, um Snowden doch noch in Berlin zu hören.

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