Kategorie: Online-Datenschutz

Internetdrosselung der Telekom unzulässig

5. November 2013

Im Sommer dieses Jahres kündigte die Telekom an, ab 2016 für Flatrate-Kunden eine Volumenobergrenze zu schaffen. Wird diese überschritten, drosselt der Anbieter die Internetgeschwindigkeit deutlich.

Es hagelte Proteste. Nicht nur Kunden, auch die Bundesregierung sprachen sich gegen das Vorhaben aus.

Die Verbraucherzentrale NRW klagte vor dem Landgericht Köln gegen das Vorhaben des Telefon- und Internetanbieters – mit Erfolg. Im Focus standen die Vertragsklauseln der Deutschen Telekom, die Tarife als „Flatrate“ bewerben. Wie die Verbraucherzentrale NRW meint, sei dies eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Das LG Köln (Az. 26 O 211/13, nicht rechtskräftig) sah dies auch so und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Leistung – Gegenleistung-Verhältnis werde durch die Begrenzung empfindlich gestört. Der Begriff „Flatrate“ sei in diesem Fall nicht mehr zutreffend, weil der Kunde hierunter etwas ganz anderes verstehe. Die Richter argumentierten weiter, der Bedarf an Bandbreite steige ständig, so dass eine geplante Drosselung eine breite Nutzerschicht träfe. Es ist wohl davon auszugehen, dass die Telekom in Berufung gehen wird, schreiben mehrere Medien übereinstimmend.

Passenderweise wurde vor kurzem eine Studie von Akamai veröffentlicht , aus der hervorgeht, dass Deutschland im internationalen Vergleich in Punkto Internetgeschwindigkeit hinterherhinke. Während viele asiatische und osteuropäische Länder über deutlich schnellere Breitbandverbindungen verfügen, liege Deutschland mit Platz 20 nur im Mittelfeld. Auch das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, 75 Prozent der Bürger bis 2014 mit einem 50 Mbit/s-Anschluss zu versorgen, scheint laut Medienberichten zufolge nicht erreicht zu werden.

 

 

 

 

NSA: Kein Opfer eines Cyber-Angriffs

31. Oktober 2013

Die Website der National Security Agency (NSA) war am vergangenen Freitag mehrere Stunden nicht erreichbar. Berichte, die hinter dieser Störung einen Hacking- oder Denial-of-Service-Angriff vermuteten, wurden seitens der NSA jedoch dementiert. Es habe sich lediglich um einen Fehler in einem internen System gehandelt, der im Rahmen eines Updates des Online-Auftritts aufgetreten ist.

Studie zu Nutzen und Risiken von BYOD

29. Oktober 2013

Eine von Samsung beauftragte Studie gibt interessante Einblicke über die Nutzung und Verwendung von BYOD (Bring Your Own Device). Hierzu wurden in acht europäischen Ländern IT-Leiter und Entscheidungsträger von Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern befragt.

40 Prozent der Unternehmen geben an, dank BYOD ein höheres Engagement der Mitarbeiter zu verzeichnen, wie Heise Online schreibt. Auch wirtschaftlich und finanziell messbare Vorteile seien durch BYOD zu erreichen. Zum Beispiel könnten die Telefonkosten durch BYOD immens gesenkt werden.

Aber die mit BYOD einhergehenden Gefahren sind groß und die damit einhergehende Kritik reißt nicht ab. Besonders drastisch urteilt mobile-zeitgeist.com über die Verwendung von BYOD. BYOD sei tot, Programme zur Trennung von geschäftlichen und privaten Daten auf einem Gerät seien nicht praxistauglich oder weisen oft große Sicherheitslücken auf, heißt es dort. Mit keiner Technologie sei es möglich, die rechtlichen Hürden bei der Verwendung von BYOD zufriedenstellend zu bewältigen.  So geht auch aus der Studie weiter hervor, dass etwa 29 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern, die BYOD verwenden, bereits geschäftliche Daten verloren haben. Besonders erstaunlich: Obwohl die Gefahren bekannt sind, haben nur rund 39 Prozent der an der Studie teilgenommenen Unternehmen aktuelle Richtlinien für einen sicheren und angemessenen Umgang mit BYOD.

Es wird erwartet, dass die Nutzung privater Endgeräte im geschäftlichen Bereich in den kommenden Jahren noch ansteigen wird. Die Studie macht auch deutlich, dass die Gefahren von BYOD noch viel zu oft unterschätzt werden. Sofern Unternehmen darauf achten, gute und sichere BYOD-Konzepte zu konzipieren und sinnvolle Richtlinien zu verwenden, können hieraus durchaus messbare Vorteile entstehen.

 

Datenschutz bei LinkedIn in der Kritik

Das weltweit größte Online-Karrierenetz LinkedIn steht wegen seines Umgangs mit Nutzerdaten in der Kritik – schon wieder.

2010 kritisierte die Stiftung Warentest laut golem, dass einerseits die Rechte der Nutzer eingeschränkt, dem Netzwerk andererseits weitreichende Rechte eingeräumt würden.  Dies sei ein ungerechtfertigtes Ungleichgewicht.

2011 meldet Die Zeit Online, dass LinkedIn unverschlüsselt Token überträgt, wodurch Authentifizierungen geknackt werden können.

2012 berichtet ZDNet, dass Sicherheitsforscher aufgedeckt haben, dass die LinkedIn-iOS-App Kalenderdaten samt persönlicher Inhalte seiner Nutzer auf den eigenen Servern sammelt.

2013. Aktuell heißt es, LinkedIn lese Emails seiner Nutzer mit. Der neue Dienst „Intro“ für Mitglieder, die das Netzwerk  über iOS-Geräte verwenden, ist ein Mail-Plugin, über das Profilinformationen eigenständig in E-Mails integriert werden, wie PC Welt berichtet. Der konkrete Vorwurf: Verschickte E-Mails werden auf LinkedIn-Server geleitet, dort analysiert und um passende Daten ergänzt, bevor sie zum Empfänger geschickt werden.

Cory Scott, Senior Manager bei LinkedIn erklärt in einem Blog, dass beim Senden von Daten stets  SSL-/TSL-Verschlüsselungen zum Einsatz kommen und auch auf den LinkedIn-Servern Mail-Inhalte nur in verschlüsselter Form lägen.

Nebenbei hat sich LinkedIn auch im Rahmen der Datenweitergabe-Vorwürfe von sozialen Netzwerken und Internetfirmen  an US-Behörden Giganten wie Google, Facebook und Microsoft angeschlossen und die Zahl der Anfragen von US-Behörden veröffentlicht. Wie MobileGeeks schreibt, habe das Unternehmen im Rahmen des Transparency Report 1H 2013 einen Brief an seine Nutzer veröffentlicht, indem betont wird, wie wichtig dem Unternehmen Datenschutz sei.

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Facebook ändert Einstellungen für Teenager

24. Oktober 2013

Wie die FAZ berichtet, ändert das größte soziale Online-Netzwerk einige seiner Datenschutzbestimmungen. Wegen  andauernder Kritiken und Diskussionen über den Umgang mit persönlichen Daten, will Facebook nun besonders Teenager besseren Schutz gewähren. Bei neuen Mitgliedern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren wird künftig als Standard für das Empfangen von eigenen Einträgen  „nur Freunde“ voreingestellt sein, wie stern.de schreibt. So können nicht mehr automatisch auch Freunde der Freunde lesen, was der minderjährige Nutzer schreibt. Will der Nutzer doch einen öffentlichen Beitrag erstellen, erscheint ein Pop-up-Warnhinweis: „Wusstest du, dass öffentliche Beiträge von jedem gesehen werden können, nicht nur von Personen, die du kennst?“. Will der Nutzer weitere öffentliche Posts tätigen, erscheint eine zweite, etwas kürzere Warnung.

Man habe besonders auf eine klare, verständliche Sprache geachtet, wird Facebook zitiert. Neben dem Schutz der Teenager-Daten  sei aber auch wichtig, dass beispielsweise politisch oder sozial engagierte Teenager mit Hilfe von Medien wie Facebook, die Möglichkeit haben, eine breite Öffentlichkeit erreichen können. Deshalb spricht Facebook im Rahmen der neuen Datenschutzeinstellungen für Minderjährige auch von einer „Lernkurve“, die die jugendlichen Nutzer durchlaufen sollen,  um auf diese Weise für einen angemessenen Umgang mit öffentlichen Beiträgen sensibilisiert zu werden, schreibt n-tv.de.

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Aktuelles zur EU-Datenschutzreform

23. Oktober 2013

Am gestrigen Abend haben der Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die Reform des Datenschutz in der EU verabschiedet, wie mehrere Medien berichten.

Die alte Richtlinie, die noch aus dem Jahr 1995 stammt, als es praktisch noch gar kein Internet, geschweige denn einen Bedarf für Datenschutz in eben diesem gab, soll rundum erneuert  werden. Ziel sei es, einheitliche Regeln für den Datenschutz in Europa zu schaffen. Hierzu müssen nun die 28 Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission zustimmen. Das größte Manko der noch aktuellen Regelung sei es, dass sie von allen Mitgliedstaaten unterschiedlich auslegt und angewendet werde. Dies habe zur Folge, dass es große Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen  Datenschutzregelungen gebe. So entstehen rechtliche Lücken und Schlupflöcher. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass sich Online-Unternehmen in dem Land mit dem niedrigsten Datenschutzstandard niederlassen. Derzeit gelte beispielsweise Irland als „Datenparadies“, in dem u.a. auch das aus datenschutzrechtlicher Sicht oft kritisierte Facebook seinen Firmensitz habe.

Die neue Richtlinie soll vor allem die Rechte der Bürger stärken, aber auch Unternehmen mehr Sicherheiten und Klarheit verschaffen. Denn was im Internet erlaubt sei und was nicht, sei bislang ein sehr wackeliges Thema ohne klare Linien und wo klare Regeln fehlen, gedeihe der Nährboden für schwarze Schafe. Deshalb sollen auch Sanktionen künftig wesentlich höher ausfallen als bisher.

Im medialen Zeitalter, in dem das Internet einen wichtigen Stellenwert in unserem privaten und Arbeitsalltag eingenommen habe, sei es deshalb wichtig, zeitgemäße Regeln zum Schutz der Privatsphäre europaweit verbindlich zu verankern, wie der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar betont.

LDIRLP: “Mit Zuckerberg und Peitsche”

22. Oktober 2013

Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wagner (LDIRLP) hat die neuen Nutzungsänderungen des sozialen Netzwerkes Facebook, die es Kindern ermöglicht, alle Facebook-Beiträge öffentlich darzustellen und damit rund 1,2 Milliarden Facebook-Mitgliederns zugänglich zu machen, zum Anlass umfassender Kritik genommen. Facebook tue alles, um sogar mit Kinderdaten Geld zu verdienen und verkaufe das auch am Ende noch als “Datenschutz-Fortschritt”, so Wagner. Damit würden alle Bemühungen von Datenschützern konterkariert, Kinder und Jugendliche zu mehr Vorsicht, Zurückhaltung und Datensparsamkeit bei der Facebook-Nutzung anzuhalten. Sorgen der Eltern würden ignoriert und die Naivität der Kinder ausgenutzt. Alles werde dem eigenen Profit untergeordnet. Es sei im höchsten Grade bedenklich, dass Facebook zunehmend mit Daten Minderjähriger Geschäfte mache, insb. mit den Daten von 11 und 12jährigen. Diese dürften schon gar nicht Mitglied bei Facebook sein. Mehr als die Hälfte der 12jährigen seien es aber, ohne dass Facebook etwas dagegen unternehme.

Skype als möglicher NSA-Lieferant unter Verdacht

15. Oktober 2013

Medienberichten zu folge, wird gegen den Internet-Telefondienstanbieter Skype wegen potentieller Datenweitergabe an den US-Geheimdienst NSA ermittelt. Geprüft werde, ob das zu Microsoft gehörende Unternehmen Daten an die NSA weitergegeben und damit gegen Luxemburger Gesetze verstoßen habe, wie die britische Tageszeitung  The Guardian berichtet. Es werde bereits seit Juni 2013 ermittelt. Bis Ende Oktober soll geklärt werden, ob ein Verstoße gegen Luxemburger Gesetze durch Weitergabe von Daten durch Skype vorliegt, um sodann zu entscheiden, ob ein Verfahren gegen Skype angestrengt wird.

 

VG Schleswig: Fanpage-Betreiber nicht für Facebook-Datenverarbeitung verantwortlich

14. Oktober 2013

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) hat auf drei Klagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein vergangene Woche entscheiden, dass deutsche Betreiber von Facebook-Fanpages für die bei Facebook erfolgende Datenverarbeitung datenschutzrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden können (Az. 8 A 37/12, 8 A 14/12, 8 A 218/11). Fanpagebetreiber könnten für den von ihnen genutzten Dienst datenschutzrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden, weil sie direkt auf das Angebot von Facebook keinen Einfluss nehmen können und keinen Zugriff auf personenbezogene Daten haben, so das Gericht. Dass dies faktisch zu einer Beschränkung des Datenschutz führe, müsse angesichts der gesetzlichen Regelung hingenommen werden.

„Für den Datenschutz im Internet sind die Entscheidungen eine weitgehende Kapitulation: Angesichts der üblichen Arbeitsteilung können sich Anbieter damit herausreden, sie hätten keinen Einfluss auf die von ihnen eingesetzten, im Ausland betriebenen Programme. Der Gedanke des Grundrechtsschutzes spielte, so zumindest unser Eindruck, keine wesentliche Rolle. Wir meinen, dass die Anbieter durch die Auswahl ihrer Dienstleister für deren Datenschutzverstöße zumindest mit verantwortlich sind. Wir werden die schriftlichen Gründe des Gerichts genau prüfen und voraussichtlich eine Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht anstreben.“, kommentiert Thilo Weichert, der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein die verwaltungsgerichtliche Entscheidungen.

Adobe: Hacking-Angriff auf Nutzer- und Kreditkartendaten

7. Oktober 2013

Medienberichten zufolge haben Unbekannte einen Hacking-Angriff auf den Softwarehersteller Adobe durchgeführt und zahlreiche Kunden- und Kreditkartendaten sowie die Quellcodes einiger Programme abgreifen können. Betroffen seien rund drei Millionen Kunden, deren personenbezogene Daten – u.a. Name, Passwörter, Kreditkartendaten – kopiert wurden. Nach Unternehmensangaben sind alle Daten mit einer 256-Bit-Verschlüsselung versehen. Dennoch empfehle man, das Passwort der Adobe-ID zurückzusetzen.

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