Kategorie: Social Media
23. Oktober 2014
Die App Whisper will seinen Nutzern die Möglichkeit geben, anonym über Geheimnisse zu berichten, mit denen ihre Nutzer nicht namentlich in Verbindung gebracht werden wollen. Wie die britische Zeitung The Guardian jetzt berichtet, speichert die App allerdings massenhaft Daten über ihre Nutzer und auch Nachrichten, nachdem diese bereits vom Nutzer gelöscht wurden.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist zudem die von Whisper vorgenommene Speicherung von Standortdaten als besonders kritisch zu bewerten. Es hat bereits eine gewisse Brisanz, dass sich Whisper-Nutzer im Weißen Haus, bei der CIA und der NSA sowie auf der Guantánamo-Bay-Basis auf Kuba finden. Für die Anonymität der Betroffenen ist es allerdings besonders problematisch, dass der Standort auf 500 Meter genau über die GPS-Koordinaten bestimmt wird, wie heise.de meldet. Auf diese Weise ergibt sich ein exaktes Standortprofil des Einzelnen, das aufgrund seiner Individualität sehr deutliche Rückschlüsse auf den Betroffen zulässt und die angebliche Anonymität des Einzelnen gegenüber dem Betreiber der App aufhebt. Neben den ohnehin oft sehr sensiblen Daten, die die Nutzer bewusst bei Whisper posten, erhält der Dienst über die Geo-Profile einen tiefgehenden Einblick in die Aufenthaltsorte und damit über die Gewohnheiten seiner Nutzer. Die Betroffenen werden über die Datensammlungspraxis nur unzureichend informiert und können deshalb nicht einschätzen, wieviel sie tatsächlich über sich preisgeben.
20. Oktober 2014
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern (MV) verzichtet, wie der zuständige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dankert mitgeteilt, bewusst auf Auftritte in sozialen Medien, wie z.B. Facebook und Twitter. Sie sehe in diesen Plattformen keinen größeren Nutzen, der den Einsatz des dafür erforderlichen Personals rechtfertigen würde.
„Nicht nur die Landesregierung sondern alle öffentlichen Stellen sollten sich ihrer Vorbildwirkung bewusst sein und nicht dazu verleiten, datenschutzrechtlich fragwürdige Angebote zu nutzen.“, kommentierte Dankert den Verzicht der Landesregierung. Bereits im Oktober 2011 hatte er alle öffentlichen Stellen des Landes aufgefordert, auf die Nutzung sozialer Netzwerke zu verzichten, weil diese Plattformen nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen.
25. September 2014
WhatsApp hat ein Datenschutzproblem: Der Messenger verrät den Online-Status seines Nutzers, selbst, wenn man dies in den Datenschutz-Einstellungen deaktiviert hat – und zwar jedem, der die Rufnummer kennt, berichtet Heise Online. Wer den Status eines Nutzers langfristig aufzeichnet, kann mühelos auf das Nutzungsverhalten und potenziell sogar auf den Tagesablauf des Überwachten schließen.
Man müsse lediglich die Rufnummer, deren Online-Status man abrufen möchte, zu den Kontakten hinzufügen und ein Chat-Fenster öffnen. Der Besitzer der Rufnummer erfährt dies nicht und muss auch nichts bestätigen.
Ein Student aus Turin, Flavio Giobergia, hat bereits ein Skript entwickelt, mit dem sich das WhatsApp-Nutzungsverhalten von Freunden und Fremden aufzeichnen lässt. Damit will er die Nutzer von WhatsApp und ähnlichen Apps dazu bringen, mehr über das Thema Privatsphäre nachzudenken, so Flavio Giobergiader.
2. September 2014
Medienberichten zufolge plant der Mikroblogging-Dienst Twitter zumindest in den USA noch in diesem Jahr einen Buy-Button zu integrieren, der die Möglichkeit eröffnet, direkt von seinen Seiten aus Waren zu kaufen. Dafür arbeite Twitter mit dem Bezahldienst Stripe zusammen. Erwartet werde, dass die User ihre Bezahldaten und Lieferadresse eingeben können, ohne Twitter zu verlassen. Firmen könnten zudem ihre Waren direkt auf Twitter verkaufen.
26. August 2014
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat die Sammelklage des Datenschutz-Aktivisten Max Schrems gegen Facebook zugelassen und an die Europa-Zentrale des Unternehmens in Irland weitergeleitet. Das Netzwerk hat nun vier Wochen Zeit, die Klage zu beantworten. Dies geht aus einer Pressemitteilung der von Schrems gegründeten Initiative Europe versus Facebook hervor. Wir berichteten an dieser Stelle über die Initiative.
Schrems hält Facebooks Bestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten nach EU-Recht für ungültig. Ebenso Teil der Klage ist die Zusammenarbeit des Netzwerks mit dem US-Geheimdienst NSA im Rahmen des Überwachungsprogramms PRISM.
Die angestrebte Zahl von 25.000 Unterstützern aus dem Kreis der Facebook-Nutzer hatte Schrems schon nach wenigen Tagen erreicht. Seitdem hat sich ihre Zahl um weitere 35.000 auf insgesamt 60.000 erhöht. Ob sie zu einem späteren Zeitpunkt noch in die Sammelklage aufgenommen werden, ist unklar. Schrems hatte die Teilnehmerzahl begrenzt, da jede Anmeldung einzeln geprüft werden muss. Die Schadenersatzforderung hat Schrems nach eigenen Angaben mit 500 Euro pro Person bewusst gering angesetzt. “Wir klagen nur auf eine kleine Summe, weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz geht, aber bei vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Facebook spürt.” Angesichts von 25.000 Klägern beläuft sich die Summe nun auf 12,5 Millionen Euro.
Da EU-weit Urteile aus allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssten, sei eine Gerichtsentscheidung in Österreich ebenso gut wie eine in Irland, erläutert die hinter der Sammelklage stehende Initiative Europe-v-Facebook.
6. August 2014
Der österreichische Datenschutzaktivist Schrems hat Medienberichten zufolge letzte Woche dazu aufgerufen, sich seiner Sammelklage gegen Facebook Irland, der europäischen Zweigniederlassung von Facebook Inc., vor dem Handelsgericht Wien anzuschließen. Hintergrund der Klageeinreichung seien die vielzähligen Datenschutzverstöße des sozialen Netzwerkes. Jeder Nutzer, der nicht in den USA oder Kanada wohnt, solle sich beteiligen. Aktuell sollen sich bereits über 20.000 Nutzer aus mehr als 100 Ländern angeschlossen haben – die meisten aus Deutschland und Österreich. Schrems plant den Berichten zufolge, für jeden Beteiligten eine symbolische Entschädigungssumme von EUR 500 zu erstreiten. Die ersten Verhandlungen seien für Ende des Jahres vorgesehen.
1. Juli 2014
Dem Hamburger Abendblatt zufolge hat Facebook den Nachrichteneingang von rund 700.000 Mitgliedern manipuliert, ohne dass diese hierüber informiert wurden geschweige denn ihre direkte Einwilligung hierzu erteilt haben.
Bereits 2012 sei im Auftrag von Facebook die umstrittene Studie von Wissenschaftlern aus New York und San Francisco über „soziale Ansteckung“ durchgeführt worden, wie n-tv mitteilte.
Hierbei sollen die News Feeds dahingehend manipuliert worden sein, dass entweder ausschließlich negative Nachrichten oder positive Nachrichten von Freunden angezeigt wurden. Das zunächst harmlos erscheinende und wenig überraschende Ergebnis dieses Tests: Wer hauptsächlich mit negativen Nachrichten konfrontiert wird, äußert sich selber ebenfalls verstärkt negativ. Ebenso verhält es sich mit positiven Nachrichten. Ergo: Die eigenen Gefühle werden von den Gefühlen unserer Kontakte beeinflusst. Dies führt zu einer „massiven Sozialansteckung über soziale Netzwerke“, beurteilen die Wissenschaftler das Ergebnis weiter.
Im Netz herrscht Empörung ob der geheim durchgeführten Studie, die sich einer bewussten Manipulation ihrer Mitglieder bedient hat. Diese fühlen sich als „Versuchskaninchen“ missbraucht, wie der Tagesspiegel berichtet. Zu Rech. Zeigt weniger die Studie selbst als vielmehr die Art der Durchführung, wie leicht und in welch erschreckendem Umfang Facebook in der Lage ist, seine über eine Milliarde Nutzer zu manipulieren und somit ganze soziale Gebilde, gesellschaftliche Einstellungen und Meinungen zu beeinflussen. Eine Macht von unvorstellbarem Ausmaß gebündelt in den Händen der Betreiber eines einzelnen Netzwerks.
Hinter dieser Tatsache erscheint das Thema Schutz persönlicher Daten fast schon nebensächlich zu sein. Denn um den Psycho-Test durchführen zu können, wurden die persönlichen Nachrichten, Videos und Fotos der betroffenen Mitglieder und deren Kontakte gelesen, ausgewertet und weiterverarbeitet. Die Inhalte waren für die Wissenschaftler uneingeschränkt einsehbar. Ein solches Vorgehen widerspricht eigentlich jedem gesunden Datenschutzgedanken. Doch scheint es so, als hätte Facebook tatsächlich nicht rechtswidrig gehandelt, als es die Studie in Auftrag gegeben hat. Denn: Wer sich bei Facebook als Mitglied registriert, stimmt deren Datenschutzverwendungsrichtlinien zu. In diesen heißt es unter anderem, dass die Informationen der Nutzer „für interne Prozesse“ verwendet werden dürfen, wie der Tagesspiegel weiter ausführt.
Facebook verteidigt die Studie. Man überlege sorgfältig, welche Forschung betrieben werde. Zudem gäbe es ein striktes internes Aufsichtsverfahren, wird Facebook zitiert. Weiterhin erklärt Facebook, dass bei der Studie keine Daten gesammelt worden seien, die einzelnen Nutzern zugeordnet werden könnten.
24. Juni 2014
Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den nicht öffentlichen Bereich haben Rahmenbedingungen für eine gesetzeskonforme Entwicklung und Nutzung von Apps in dem Leitfaden „Orientierungshilfe Apps“ veröffentlicht.
Wie der federführende Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Thomas Kranig, in seiner Pressemitteilung vom 18.06.2014 mitteilte, habe seine Behörde festgestellt, dass sehr viele Apps die Nutzer nur unzureichend darüber informierten, wann welche Daten zu welchem Zweck erhoben und genutzt werden. In den Prüfverfahren und Gesprächen mit App-Entwicklern und App-Anbietern habe sich herausgestellt, dass den Unternehmen meist nicht klar war, welche Anforderungen in datenschutzrechtlicher Sicht an sie gestellt werden.
Diese Rechtsunkenntnis wollen die Datenschutzbehörden nun mit dem neuen Leitfaden beseitigen. Ihr Ziel ist es, dass der Datenschutz schon bei der Entwicklung berücksichtigt wird: Apps sollen dementsprechend datenschutzfreundlich gestaltet (“privacy by design”) und mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen versehen werden (“privacy by default”). Nachdem mit der Veröffentlichung des Leitfadens die Rechtsunsicherheit für die App-Entwickler und -Anbieter beseitigt ist, werden die Datenschutzbehörden in der Folge verstärkt gegen datenschutzrechtswidriges Verhalten bei Apps vorgehen, so Kranig.
18. Juni 2014
Facebook beabsichtigt laut einem Bericht von Heise Online, zukünftig zielgruppengesteuerte Werbung einzuführen. Dies soll zunächst in den USA geschehen, in den kommenden Monaten aber auch weltweit eingeführt werden. Lassen sich Nutzerinteressen anhand von Likes, Kommentaren und Klicks ablesen, erscheinen darauf angepasste Anzeigen in der Timeline des Users. Auch die Daten bestimmter Websites und Apps sollen hinzugezogen werden.
Beinahe schon traditionell hegt Facebook dabei keine datenschutzrechtlichen Bedenken und begründet dies mit erweiterten Privatsphäreeinstellungen, die den Nutzern bereit gestellt werden sollen. Danach soll es möglich sein sich bei der Digital Advertising Alliance von der Funktion abzumelden oder die Funktion durch entsprechende Einstellungen in den Betriebssystemen iOS und Android zu verhindern. Zudem sollen dem Nutzer durch Drop-Down-Menüs die Gründe für die individualiserte Werbung offenbart werden.
17. Juni 2014
Laut Zeit-Online wolle der BND seine Fähigkeiten zur Internetspionage von sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter unter dem Projektnamen Strategische Initiative Technik (SIT) ausbauen. Dieses Vorhaben habe die Koalition nun gestoppt. Das für die Geheimdienstfinanzen zuständige Vertrauensgremium des Bundestages verlange eine „ausführliche Darlegung und Begründung der geplanten Maßnahmen“, so der Spiegel. Auch
Bundesjustizminister Maas sah das Projekt des BND kritisch. In einem Interview mit Spiegel Online sagte er, wer mitlesen wolle, brauche dafür gesetzliche Grundlagen. Darüber hinaus bezweifelte er auch die effektive Auswertung bei Datenerhebungen immer größeren Ausmaßes.
Bis 2020 wolle der BND seine Fähigkeiten im Internet mit dem SIT-Projekt ausbauen. Bereits seit 2013 laufe eine Machbarkeitsstudie, ein darauf basierender Bericht solle Mitte 2014 vorgelegt werden. Eine Entscheidung des Bundestages über das Projekt solle dann im Herbst dieses Jahres erfolgen, so Zeit-Online. Ursprünglich habe die digitale Aufrüstung des Auslandsgeheimdienstes im Vordergrund gestanden zum Zwecke der systematischen Auswertung von Weblogs, Foren und Portalen wie Flickr, Facebook und Twitter. Nun sollen daneben jedoch auch mobile Geräte zum Abfangen von Messdaten von Raketentests angeschafft werden. Auch wolle der Dienst in Zukunft Verbindungsdaten im Sinne von Metadaten ausspähen. BND-Mitarbeitern zufolge könne durch diese Ausforschungen ein genaueres Bild über die Lage im Ausland erlangt werden.
Auch im Bereich Biometrie wolle der BND aufrüsten. Bis zum Jahr 2019 seien dafür 4,5 Millionen Euro an Investitionen eingeplant. Als Beispiele hierfür seien Fingerabdrücke und Iris-Scans zur Identifikation von Zielpersonen und die Automatisierung von Bilderkennungen zu nennen.
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