Kategorie: Social Media

Österreich: Sammelklage gegen Facebook

6. August 2014

Der österreichische Datenschutzaktivist Schrems hat Medienberichten zufolge letzte Woche dazu aufgerufen, sich seiner Sammelklage gegen Facebook Irland, der europäischen Zweigniederlassung von Facebook Inc., vor dem Handelsgericht Wien anzuschließen. Hintergrund der Klageeinreichung seien die vielzähligen Datenschutzverstöße des sozialen Netzwerkes. Jeder Nutzer, der nicht in den USA oder Kanada wohnt, solle sich beteiligen. Aktuell sollen sich bereits über 20.000 Nutzer aus mehr als 100 Ländern angeschlossen haben – die meisten aus Deutschland und Österreich. Schrems plant den Berichten zufolge, für jeden Beteiligten eine symbolische Entschädigungssumme von EUR 500 zu erstreiten. Die ersten Verhandlungen seien für Ende des Jahres vorgesehen.

Facebook führt geheime Psychostudie durch

1. Juli 2014

Dem Hamburger Abendblatt zufolge hat Facebook den Nachrichteneingang von rund 700.000 Mitgliedern manipuliert, ohne dass diese hierüber informiert wurden geschweige denn ihre direkte Einwilligung hierzu erteilt haben.
Bereits 2012 sei im Auftrag von Facebook die umstrittene Studie von Wissenschaftlern aus New York und San Francisco über „soziale Ansteckung“ durchgeführt worden, wie n-tv mitteilte.
Hierbei sollen die News Feeds dahingehend manipuliert worden sein, dass entweder ausschließlich negative Nachrichten oder positive Nachrichten von Freunden angezeigt wurden. Das zunächst harmlos erscheinende und wenig überraschende Ergebnis dieses Tests: Wer hauptsächlich mit negativen Nachrichten konfrontiert wird, äußert sich selber ebenfalls verstärkt negativ. Ebenso verhält es sich mit positiven Nachrichten. Ergo: Die eigenen Gefühle werden von den Gefühlen unserer Kontakte beeinflusst. Dies führt zu einer „massiven Sozialansteckung über soziale Netzwerke“, beurteilen die Wissenschaftler das Ergebnis weiter.

Im Netz herrscht Empörung ob der geheim durchgeführten Studie, die sich einer bewussten Manipulation ihrer Mitglieder bedient hat. Diese fühlen sich als „Versuchskaninchen“ missbraucht, wie der Tagesspiegel berichtet. Zu Rech. Zeigt weniger die Studie selbst als vielmehr die Art der Durchführung, wie leicht und in welch erschreckendem Umfang Facebook in der Lage ist, seine über eine Milliarde Nutzer zu manipulieren und somit ganze soziale Gebilde, gesellschaftliche Einstellungen und Meinungen zu beeinflussen. Eine Macht von unvorstellbarem Ausmaß gebündelt in den Händen der Betreiber eines einzelnen Netzwerks.
Hinter dieser Tatsache erscheint das Thema Schutz persönlicher Daten fast schon nebensächlich zu sein. Denn um den Psycho-Test durchführen zu können, wurden die persönlichen Nachrichten, Videos und Fotos der betroffenen Mitglieder und deren Kontakte gelesen, ausgewertet und weiterverarbeitet. Die Inhalte waren für die Wissenschaftler uneingeschränkt einsehbar. Ein solches Vorgehen widerspricht eigentlich jedem gesunden Datenschutzgedanken. Doch scheint es so, als hätte Facebook tatsächlich nicht rechtswidrig gehandelt, als es die Studie in Auftrag gegeben hat. Denn: Wer sich bei Facebook als Mitglied registriert, stimmt deren Datenschutzverwendungsrichtlinien zu. In diesen heißt es unter anderem, dass die Informationen der Nutzer „für interne Prozesse“ verwendet werden dürfen, wie der Tagesspiegel weiter ausführt.

Facebook verteidigt die Studie. Man überlege sorgfältig, welche Forschung betrieben werde. Zudem gäbe es ein striktes internes Aufsichtsverfahren, wird Facebook zitiert. Weiterhin erklärt Facebook, dass bei der Studie keine Daten gesammelt worden seien, die einzelnen Nutzern zugeordnet werden könnten.

Kategorien: Online-Datenschutz · Social Media
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Datenschützer legen Eckpfeiler für Apps fest

24. Juni 2014

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den nicht öffentlichen Bereich haben Rahmenbedingungen für eine gesetzeskonforme Entwicklung und Nutzung von Apps in dem Leitfaden „Orientierungshilfe Apps“ veröffentlicht.

Wie der federführende Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Thomas Kranig, in seiner Pressemitteilung vom 18.06.2014 mitteilte, habe seine Behörde festgestellt, dass sehr viele Apps die Nutzer nur unzureichend darüber informierten, wann welche Daten zu welchem Zweck erhoben und genutzt werden. In den Prüfverfahren und Gesprächen mit App-Entwicklern und App-Anbietern habe sich herausgestellt, dass den Unternehmen meist nicht klar war, welche Anforderungen in datenschutzrechtlicher Sicht an sie gestellt werden.

Diese Rechtsunkenntnis wollen die Datenschutzbehörden nun mit dem neuen Leitfaden beseitigen. Ihr Ziel ist es, dass der Datenschutz schon bei der Entwicklung berücksichtigt wird: Apps sollen dementsprechend datenschutzfreundlich gestaltet (“privacy by design”) und mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen versehen werden (“privacy by default”). Nachdem mit der Veröffentlichung des Leitfadens die Rechtsunsicherheit für die App-Entwickler und -Anbieter beseitigt ist, werden die Datenschutzbehörden in der Folge verstärkt gegen datenschutzrechtswidriges Verhalten bei Apps vorgehen, so Kranig.

Facebook personalisiert Werbung

18. Juni 2014

Facebook beabsichtigt laut einem Bericht von Heise Online, zukünftig zielgruppengesteuerte Werbung einzuführen. Dies soll zunächst in den USA geschehen, in den kommenden Monaten aber auch weltweit eingeführt werden. Lassen sich Nutzerinteressen anhand von Likes, Kommentaren und Klicks ablesen, erscheinen darauf angepasste Anzeigen in der Timeline des Users. Auch die Daten bestimmter Websites und Apps sollen hinzugezogen werden.

Beinahe schon traditionell hegt Facebook dabei keine datenschutzrechtlichen Bedenken und begründet dies mit erweiterten Privatsphäreeinstellungen, die den Nutzern bereit gestellt werden sollen. Danach soll es möglich sein sich bei der Digital Advertising Alliance von der Funktion abzumelden oder die Funktion durch entsprechende Einstellungen in den Betriebssystemen iOS und Android zu verhindern. Zudem sollen dem Nutzer durch Drop-Down-Menüs die Gründe für die individualiserte Werbung offenbart werden.

Ausspähen sozialer Netzwerke: Pläne des BND vorerst gestoppt

17. Juni 2014

Laut Zeit-Online wolle der BND seine Fähigkeiten zur Internetspionage von sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter unter dem Projektnamen Strategische Initiative Technik (SIT) ausbauen. Dieses Vorhaben habe die Koalition nun gestoppt. Das für die Geheimdienstfinanzen zuständige Vertrauensgremium des Bundestages verlange eine „ausführliche Darlegung und Begründung der geplanten Maßnahmen“, so der Spiegel. Auch
Bundesjustizminister Maas sah das Projekt des BND kritisch. In einem Interview mit Spiegel Online sagte er, wer mitlesen wolle, brauche dafür gesetzliche Grundlagen. Darüber hinaus bezweifelte er auch die effektive Auswertung bei Datenerhebungen immer größeren Ausmaßes.

Bis 2020 wolle der BND seine Fähigkeiten im Internet mit dem SIT-Projekt ausbauen. Bereits seit 2013 laufe eine Machbarkeitsstudie, ein darauf basierender Bericht solle Mitte 2014 vorgelegt werden. Eine Entscheidung des Bundestages über das Projekt solle dann im Herbst dieses Jahres erfolgen, so Zeit-Online. Ursprünglich habe die digitale Aufrüstung des Auslandsgeheimdienstes im Vordergrund gestanden zum Zwecke der systematischen Auswertung von Weblogs, Foren und Portalen wie Flickr, Facebook und Twitter. Nun sollen daneben jedoch auch mobile Geräte zum Abfangen von Messdaten von Raketentests angeschafft werden. Auch wolle der Dienst in Zukunft Verbindungsdaten im Sinne von Metadaten ausspähen. BND-Mitarbeitern zufolge könne durch diese Ausforschungen ein genaueres Bild über die Lage im Ausland erlangt werden.

Auch im Bereich Biometrie wolle der BND aufrüsten. Bis zum Jahr 2019 seien dafür 4,5 Millionen Euro an Investitionen eingeplant. Als Beispiele hierfür seien Fingerabdrücke und Iris-Scans zur Identifikation von Zielpersonen und die Automatisierung von Bilderkennungen zu nennen.

 

 

Das Recht auf Vergessenwerden wird auch von Microsoft umgesetzt

13. Juni 2014

Nach dem kürzlich veröffentlichten Urteil des europäischen Gerichtshofs wird dem Einzelnen das Recht auf Vergessenwerden zugestanden. Die Umsetzung stellt die großen Internet-Unternehmen vor eine große Herausforderung. Microsoft möchte, ebenso wie Google, den Nutzern der eigenen Suchmaschine Bing die Möglichkeit anbieten, eine Löschung der Links aus der Ergebnisleiste zu beantragen. Die Zurverfügungstellung eines entsprechenden Formulars wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Microsoft teilt hierzu auf einer Bing-Hilfeseite mit, dass derzeit an einem speziellen Verfahren, für Bürger der europäischen Union, zur Löschung bestimmter personenbezogener Ergebnisse gearbeitet werde. Jedoch werde die Umsetzung aufgrund der vielen Fragen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass das Urteil des europäischen Gerichtshofs hohe Wellen geschlagen und den Puls der Zeit, in unser datenhungrigen Gesellschaft, getroffen hat. Das haben anscheinend auch die großen Internet-Unternehmen bemerkt. Die Reaktionen gehen in die richtige Richtung.

 

Bundesregierung weiterhin gegen Snowden-Befragung

3. Juni 2014

Die Bundesregierung macht in einer Stellungnahme für den NSA-Untersuchungsausschuss vom 02.06.2014 deutlich, dass sie nach wie vor nichts davon hält, den NSA-Whistleblower Snowden in Berlin zu befragen. Nach dieser Stellungnahme  ist die Bundesregierung der Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass Snowden bereits Fragen des Europäischen Parlaments und des Europarates beantwortet habe, zumindest eine Zeugenvernehmung im Ausland möglich sei. Des Weiteren gab sie an, nach wie vor zu prüfen, ob Edward Snowden eine politische Straftat begangen habe oder nicht. Sofern eine solche tatsächlich vorläge, bestünde möglicherweise ein Auslieferungshindernis. Die Fahndung Snowdens sei von Interpol jedoch noch nicht ausgeschrieben worden.

Medienberichten zufolge poche jedoch die Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss weiterhin auf eine Vernehmung Snowdens in Berlin. Angesichts neuer Enthüllungen über das Vorgehen der NSA habe die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt betont, dass die Politik den Bürgern eine sorgfältige Aufklärung im NSA-Untersuchungsausschuss schuldig sei. Dafür brauche man Edward Snowden als Zeugen in Berlin. Daher wolle die Opposition nun prüfen, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehe, um Snowden doch noch in Berlin zu hören.

Urteil zu Whatsapp – AGB

28. Mai 2014

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte 2012 Whatsapp zweimal vergeblich abgemahnt wegen der ausschließlich auf Englisch bereitgestellten AGB. Da Whatsapp nicht reagierte, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Landgericht Berlin geklagt. Laut Urteil des Gerichts (Az. 15 O 44/13) muss Whatsapp seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen.

Das Urteil wurde dem Unternehmen zwar förmlich an dessen Firmensitz in den USA zugestellt. Dieses verweigerte aber die Annahme der Dokumente, weshalb nun ein Versäumnisurteil erging, dass in zwei Wochen rechtskräftig werden könnte, wie heise online schreibt.

Wird das Urteil nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtsgültig, muss Whatsapp seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen. Zudem wurde das Unternehmen in dem Urteil dazu aufgefordert, ein vollständiges Impressum auf seiner Website zu implementieren. Kommt das mittlerweile zu Facebook gehörende Unternehmen dem Urteil nicht nach, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft des Chief Executive Officer von bis zu sechs Monaten.

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Regulierung sozialer Netzwerke in Spanien diskutiert

21. Mai 2014

Vergangene Woche wurde in Spanien die konservative Politikerin Isabel Carrasco (Partido Popula), Regierungschefin der Provinz León, erschossen. Carrasco war in ihrem Land sehr umstritten. Wie Medien bereits 2011 berichteten, soll sie unter anderem für zwölf verschiedene Jobs gleichzeitig Geld erhalten haben.

Nach Carrascos Ermordung wurde insbesondere auf Twitter neben Bedauern vor allem auch Verständnis und sogar Freude über die Tat ausgedrückt. Wie heise online berichtet, sollen auch zwei Stadträte unpassende Status-Updates eingestellt haben, die die Tat zumindest rechtfertigen. Beide Politiker sind nach heftiger Kritik von ihren Ämtern zurück getreten.

Gleichzeitig tauchen immer mehr Fälle auf, in denen Bürger regelrecht zu weiteren solcher Taten gegen Politiker aufrufen, weshalb Spaniens Innenminister Jorge Fenández Diaz deshalb eine Regulierung sozialer Netzwerke fordert. Gleiches fordert auch der oppositionelle Sozialdemokrat Pepe Martinez Olmos (Partido Socialista Obrero Espanol) und die Polizeigewerkschaft UFP will, dass neue Straftatbestände festgelegt werden, die über Beleidigungen und Verleumdungen hinausgehen.

Twitter: “Mute”-Funktion für mehr Nutzerkontrolle

14. Mai 2014

Nutzer des Kurzmitteilungsdienstes Twitter haben Medienberichten zufolge von nun an die Möglichkeit, Personen, von denen sie keine Kurzmitteilungen erhalten wollen, zu unterdrücken. Die sog. “Mute”-Funktion soll unter iOS (iPad, iPhone, iPod touch), Android sowie – nach Login – mittels (auch mobiler) Web-App nutzbar sein. Nach Angaben des Unternehmens soll die Mute-Funktion dazu dienen, Nutzern “mehr Kontrolle” über das zu geben, was sie in dem Dienst zu sehen bekommen. Sofern ein Nutzer stummgeschaltet ist, seien dessen Tweets und Retweets in der eigenen Timeline nicht mehr zu sehen, auch Push- oder SMS-Nachrichten würden nicht mehr ausgeliefert. Der unterdrückte Nutzer könne selbst aber nach wie vor auf Tweets des “Unterdrückers” antworten, sie favorisieren und retweeten, doch von diesen Aktivitäten bekomme Letzterer nichts mehr mit.

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