Kategorie: Social Media
30. Januar 2015
Peter Schaar, langjähriger Bundesdatenschutzbeauftragter und Vorgänger der amtierenden Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, gab bekannt, dass er Facebook aufgrund der heute in Europa in Kraft getretenen neuen Nutzungsbedingungen verlässt. Diese sehen eine weitgehende Verfolgung des Nutzerverhaltens auch auf Webseiten außerhalb von Facebook vor.
Schaar hält nun in seinem Blogbeitrag fest, er könne eine solche Missachtung der Privatsphäre der Nutzer und damit europäischer Grundrechte nicht akzeptieren. Wie bereits bei datenschutzticker.de berichtet, wurden die geplanten Änderungen auch schon im Bundestags-Ausschuss scharf kritisiert.
29. Januar 2015
Am 30. Januar treten Facebooks neue Nutzungsbedingungen in Kraft. Neben der Möglichkeit für Mitglieder, genauer festzulegen, wer ihre Einträge ansehen kann oder herauszufinden, warum ihnen bestimmte Werbung zugespielt wird, ermöglichen die neuen AGB aber auch eine detailliertere Verfolgung des Nutzerverhaltens. Der Rechtsausschuss des Bundestages diskutierte daher gestern mit Richard Allan, dem für Europa zuständige Policy Director des Unternehmens, über die geplanten Änderungen.
Sowohl Abgeordnete als auch Datenschützer kritisierten das Online-Netzwerk: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar erklärte, es sei unklar, ob aus den Daten Nutzerprofile gebildet würden und ob die Weiternutzung als Einwilligung ausreiche. Vor allem sei Facebook auch nach wie vor nicht der Meinung, dass deutsches Datenschutzrecht gelte.
Die Vorsitzende des Ausschusses, Renate Künast, warf dem Unternehmen mangelnde Offenheit vor. Noch immer sei unklar, welche Daten Facebook eigentlich zu welchem Zweck sammelt, nutzt und auswertet.
Wer sich nach dem 30. Januar auf Facebook einloggt, stimmt den neuen Regeln automatisch zu, ohne dass ein Widerspruch überhaupt möglich ist. Die einzige Alternive, die Nutzern bleibt, die sich mit den Änderungen nicht einverstanden zeigen wollen, ist, sich komplett abzumelden. Diesen Punkt kritisierte der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber (SPD): In einem Brief an das Netzwerk bemängelte er, viele Aussagen seien nicht konkret genug.
Leider konnten die Abgeordneten und Datenschützer jedoch gestern kein Einlenken von Facebook erreichen, es wurden in der Sitzung keine Änderungen seitens Facebook angekündigt.
19. Januar 2015
Die Behörde für Schule und Berufsbildung und der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben bekannt gegeben, das Modul „Soziale Netzwerke – ich bin sicher vernetzt!” ihres Hamburger Medienpasses um das wichtige Thema „Datenschutz“ erweitert zu haben. Der Hamburger Medienpass wurde zum Schuljahr 2013/2014 an den Hamburger Schulen eingeführt und dient der Umsetzung der Medienerziehung, die im Rahmenplan der Hamburger Schulen vorgesehen ist. Dabei ist der Schutz der eigenen sowie der Daten Dritter integraler Bestandteil der Medienkompetenzförderung von Kindern und Jugendlichen. Das neue Modul „Datenschutz & soziale Netzwerke“ soll Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, Probleme und Gefahren sozialer Netzwerke zu erkennen. Unter dem Motto „Think Before You Post!“ soll ihnen bewusst gemacht, welche Reichweite ihre Informationen überhaupt haben und welche Wirkung sie haben können.
„Die Fähigkeit, mit den eigenen Daten verantwortungsvoll umzugehen und die Daten anderer respektvoll zu behandeln, ist eine wichtige Grundkompetenz für das Leben in der digitalen Gesellschaft. Die Einbeziehung des Moduls „Datenschutz & soziale Netzwerke“ in den Unterricht stellt damit einen weiteren wichtigen Schritt für die schulische Vermittlung von Datenschutzkompetenz dar.“, so Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Das Modul „Datenschutz & soziale Netzwerke – ich bin sicher vernetzt!” steht auf der Website des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung zum Download und als Verlinkung auf der Website des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bereit.
11. Dezember 2014
Neue Features bei Facebook bergen häufig versteckte Einschränkungen für den Datenschutz der Nutzer. Nachdem Facebook nun ankündigte eine neue Suchfunktion einzuführen, wurde die Datenschutz-Netzgemeinde daher berechtigter Weise abermals hellhörig. Doch betrachtet man die neuen Funktionen genauer, lässt sich feststellen, dass es sich tatsächlich lediglich um eine Funktion handelt, die dem Nutzer im Zweifel viel Zeit ersparen kann.
Musste dieser bisher zum Aufsuchen eines vergangenen Beitrags in seiner Timeline langwierig durch diese nach unten Scrollen, lässt sich nun per Suchbegriff arbeiten. Dabei bleibt jedoch der bisherige Adressatenkreis für die Timeline unverändert. Das heißt, andere Nutzer können nur in Beiträgen suchen, die auch bisher für sie freigegeben waren.
Eingeführt wird das Feature zunächst nur für US-amerikanische Nutzer des Netzwerks. Wann diese auch in Deutschland verfügbar sein wird ist noch nicht bekannt.
9. Dezember 2014
Der mittlerweile zu Facebook gehörende Instant-Massaging-Dienst WhatsApp ist beliebter denn je. Rund 20 Millionen Deutsche haben die App auf Ihrem Smartphone installiert; weltweit sollen es rund 400 Millionen Nutzer sein. Auch in den Download-Charts ist der Dienst seit einer gefühlten Ewigkeit konsequent in der Spitze anzutreffen. Selbst den Untergang der klassischen SMS hat WhatsApp maßgeblich mit zu verantworten. Einfache Benutzung, keine überteuerten Kosten für einzelne SMS, keine inhaltliche Beschränkung auf 160 Zeichen, einfaches Versenden von Texten, Fotos, Videos, Sprachnachrichten und das sogar an ganze Gruppen und obendrein schier unendliche Variationen von Smileys und Emoticons. Das sind die Fakten, denen WhatsApp seinen großen Erfolg zu verdanken hat. Soll heißen: Nahezu jeder nutzt den Dienst, und zwar regelmäßig.
So praktisch dies auch ist, genau hier liegt wohl auch eine der größten „Schwachstellen“. Denn dadurch, dass nahezu jeder Smartphone-Besitzer den Messenger nutzt, eignet er sich hervorragend zur massenhaften Überwachung bekannter wie unbekannter Personen. Alles was man benötigt, ist eine Mobilfunknummer irgendeiner Person sowie die Speicherung dieser Nummer als beliebigen Kontakt und schon sieht man, ob der Besitzer der Nummer online ist. Um herauszufinden, was man anhand dieser zunächst harmlos scheinenden Information über die Person erfahren kann, haben Forscher der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in einer Untersuchung neun Monate lang 1000 zufällig ausgewählte WhatsApp-Nutzer überwacht. Der OnlineStatusMonitor der Forscher zeigt die Nutzungsverteilung des Dienstes aufgeteilt nach Wochentagen und Tageszeiten.
Solch allgemeine Statistiken können sehr informativ, andererseits aber auch wenig überraschend sein. Zum Beispiel, dass rund die Hälfte der WhatsApp-Nutzung in die Kernarbeitszeit zwischen sieben und achtzehn Uhr fällt, wie heise online berichtet. Die Analyse des Nutzerverhaltens kann auch für den Überwachenden diverse Fragen aufwerfen: Wieso ist der Kollege bei WhatsApp online, obwohl er eigentlich in einem Termin sein sollte? Wieso ist mein Gesprächspartner online, während ich vergeblich versuche ihn telefonisch zu erreichen? Laut heise werden in Italien sogar bei rund 40 Prozent aller Scheidungsprozesse aufgrund von Ehebruch, WhatsApp-Nachrichten als Beweis angeführt.
Wer es darauf anlegt, kann mit einem einzigen WhatsApp-Konto massenhaft Mobilfunknummern auf diese Weise überwachen. Aus technischer Sicht ließe sich dieses Manko ohne größeren Aufwand von Seiten der Entwickler beheben. Bleibt die Frage: Warum wird an einer Stelle, die so sehr die Privatsphäre beeinträchtigt, nicht nachgebessert?
8. Dezember 2014
Wer Kunde des Kommunikationsdienstes Skype ist, wurde vergangene Woche per E-Mail darüber informiert, dass der Anbieter seine Nutzungsbedingungen zum 01. Januar 2015 ändern wird.
Wichtig für den Kunden ist eine unscheinbar wirkende Änderung im Abschnitt 5.7, wie heise online berichtet. Der Abschnitt erklärt, wie Skype mit den Kommunikationsinhalten, also dem Videochat und versendeten Dateien, der Nutzer künftig verfahren wird:
„Durch die Nutzung der Software gewähren Sie Skype eine Lizenz für geistiges Eigentum, mit der Skype die Inhalte Ihrer Kommunikation verwenden kann, um die Produkte bereitstellen zu können, z.B. die Übermittlung Ihrer Kommunikation an den vorgesehenen Empfänger.“
Sehr konkret ist der Passus nicht formuliert, was zu einer weiten Auslegung zu Gunsten von Skype führen kann. So behält sich der Anbieter durch diesen Passus insbesondere auch vor, die Zweckbindung der Speicherung von Inhalten aufzuheben und die Daten für andere – möglicherweise künftige – „Produkte“ zu verwenden. Heise online spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem „Freifahrtschein“, den der Kunde Skype ausstellt. Denn in welchem Umfang und zu welchem konkreten Zweck das Unternehmen die Daten speichert und eventuell verwendet, ist nicht bekannt.
Laut Professor Nikolaus Forgó vom Institut für Rechtsinformatik an der Universität Hannover ist der neue Abschnitt in den Nutzungsbedingungen jedoch fragwürdig, zitiert heise den Rechtsexperten. Insbesondere „weil die Klausel überraschend ist und daher ohnehin nicht Vertragsbestandteil […]“ werden kann. Als Kunde müsse man wohl kaum damit rechnen, durch Nutzungsbedingungen dem Anbieter solche umfangreichen und mehrdeutigen Rechte einzuräumen. Denn wer mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist, muss noch vor dem 01. Januar 2015 den Service kündigen. Wer auch im kommenden Jahr den Service nutzt, erklärt sich automatisch mit den Neuregelungen einverstanden.
26. November 2014
Erst kürzlich berichtete der Datenschutzticker über das wiederholt kritisierte undurchsichtige datenschutzrechtliche Gebahren des größten sozialen Netzwerks Facebook. Nun bessert das Unternehmen hinsichtlich der Transparenz nach und bietet seinen Kunden die Möglichkeit in grafisch kundenfreundlich aufbereiteter Art und Weise den Datenschutz hinsichtlich der Nutzerdaten nachzuvollziehen.
“Wir möchten dazu beitragen, dass du verstehst, wie Facebook funktioniert und wie du deine Informationen kontrollieren kannst” heißt es in einladenden Worten. Was folgt ist ein wortgewaltiger Ausflug durch die unzähligen datenschutzrechtlich relevanten Themenbereiche des Netzwerks. Auffällig dabei ist der stets werbende Charakter der informatorisch auftretenden Seite. “Entdecke was in deinem Umfeld passiert” ließe sich wohl auch mit “Wir wissen stets wo du dich befindest” übersetzen, ebenso wie “Bequemer Einkaufen” gleichfalls bedeuten kann “Auch wenn du nicht auf Facebook selber surfst, wissen wir was du im Web gekauft hast und was wir daher für dich als werberelevant erachten”. Dem zeitschenkenden Nutzer bieten sich jedoch mit ausreichend technischem Verständnis diverse Möglichkeiten, seine Daten zu schützen und die voreingestellten Einstellungen zu ändern. Gleichwohl, das Netzwerk von Facebook angeschlossenen Werbepartnern oder unmittelbar zugehörigen Unternehmen (etwa Whatsapp und Instagramm) und die Datentransfers zu diesen bleiben für den wohl üblichen Normalnutzer kaum überschaubar, geschweige denn sicher kontrollierbar.
Letztlich bleibt die Gewissheit: Facebook ist nicht umsonst, man bezahlt mit seinen Daten, und Facebook wird stets gewillt sein, die Grenzen der rechtlichen Möglichkeiten auszuloten um möglichst viele hiervon verarbeiten zu können. Als Beispiel hierfür darf alleine schon die titelnde Nachricht von Facebook auf der Aufklärungsseite selbst gelten. Hier heißt es:
“Durch Nutzung unserer Dienste nach dem 1. Januar 2015 stimmst du unseren aktualisierten Bedingungen sowie unserer aktualisierten Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie zu und erklärst dich außerdem damit einverstanden, dass du verbesserte Werbeanzeigen siehst, die auf den von dir genutzten Apps und Webseiten basieren. Nachfolgend erfährst du mehr über diese Aktualisierungen und darüber, wie du steuern kannst, welche Werbeanzeigen du siehst.”
Ein aktives Zutun des Nutzers im Sinne einer Einwilligung, etwa durch die Bestätigung die neuen Datenschutzrichtlinien gelesen zu haben und denen zuzustimmen, ist folglich nicht notwendig. Wer nichts tut, außer einfach weiter zu surfen, lässt Facebook damit freie Hand durch die weitreichenden Voreinstellungen.
20. November 2014
Und täglich grüßt der Datenschutz von Facebook. Nun hat einmal mehr ein deutsches Gericht geurteilt (Az 19 O 60/13), was wohl längst auch im Unterbewusstsein jedes Internetnutzers angekommen ist: Der Datenschutz von Facebook ist zu schwach. Konkret erkannte das Landgericht Berlin an, dass Facbeook seine Nutzer nicht im ausreichenden Maße über die Weitergabe der durch die Facebook-App erhobenen Daten an Dritte informiert. Will ein Facebook-User derzeit ein Spiel aus dem App-Zentrum nutzen, willigt er immer auch, dass seine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden, etwa Chatinhalte und Informationen über Freunde. Diese Information wäre zum einen explizit zustimmungspflichtig und zum Anderen deutlich hervorzuheben. Facebook versteckt diese jedoch hellgrau auf weiß und in unverständlicher Form unterhalb des Zustimmungsbuttons für die Installation. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
13. November 2014
Facebook plant nun auch in Deutschland Werbung stärker zu personalisieren. Wie heise.de berichtet, sollen dafür unter anderem Informationen über besuchte Seiten und genutzte Apps ausgewertet werden. Laut der Datenschutz-Chefin Erin Egan haben Nutzer die Möglichkeit die Personalisierung abzuschalten. Außerdem könnten sich Nutzer auf der Seite informieren, warum bestimmte Werbung angezeigt wurde und die Einstellungen verändern. Sofern der Nutzer seinen Aufenthaltsort mit Facebook teilt, können künftig auch ortsbasierte Werbeanzeigen geschaltet werden.
Die geplanten Neuerungen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch, da nach deutschem Datenschutzrecht die Datennutzung zu Werbezwecken grundsätzlich der Einwilligung durch den Betroffenen bedarf. Ein opt-out, wie es Facebook vorsieht, ist danach nicht ausreichend.
Daran ändert auch der mit der Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen eingeführte Bereich “Grundlagen zur Privatsphäre” nichts, der Nutzer transparenter über häufig gestellte Fragen aus dem Datenschutzbereich aufklären soll.
6. November 2014
Die Zahl behördlicher Anfragen nach Nutzerdaten von Facebook-Mitgliedern hat sich zwischen Januar und Juni 2014 um 24 Prozent erhöht. So hat Facebook weltweit knapp 35.000 Anfragen von Behörden auf Herausgabe von Nutzerdaten erhalten, berichtet das Soziale Netzwerk in seinem Transparenz-Report. Im gleichen Zeitraum stieg demnach die Zahl der Inhalte, die auf Wunsch der Behörden wegen Verstoß gegen lokale Gesetzte aus dem Netz genommen wurden, um 19 Prozent. In Deutschland gab es 2537 Anfragen auf Herausgabe von Nutzerdaten, verglichen mit den Anfragen vom Vorjahr ist das eine Steigerung von fast 50 Prozent.
Nicht immer waren diese Anfragen ausreichend begründet: In Deutschland händigte Facebook die Daten nach erfolgter Prüfung der Anfrage lediglich in rund 35 Prozent der Fälle aus.
Die überwiegende Mehrheit der behördlichen Anfragen bezieht sich dabei auf strafrechtliche Fälle, oft betreffen sie dann allgemeine Nutzerinformationen wie Name und Nutzungsdauer.
Insgesamt zeigt sich hier erneut, dass soziale Plattformen wie Facebook oder Twtter auch für die Arbeit der Polizei immer wichtiger werden. Ermittler nutzen sie im Rahmen der Strafverfolgung, Prävention und zur Gefahrenabwehr. Dazu treten sie teilweise – neben der offiziellen Anfrage – auch verdeckt als „virtuelle Ermittler“ auf.
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