Kategorie: Social Media

Datenschützer legen Eckpfeiler für Apps fest

24. Juni 2014

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den nicht öffentlichen Bereich haben Rahmenbedingungen für eine gesetzeskonforme Entwicklung und Nutzung von Apps in dem Leitfaden „Orientierungshilfe Apps“ veröffentlicht.

Wie der federführende Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Thomas Kranig, in seiner Pressemitteilung vom 18.06.2014 mitteilte, habe seine Behörde festgestellt, dass sehr viele Apps die Nutzer nur unzureichend darüber informierten, wann welche Daten zu welchem Zweck erhoben und genutzt werden. In den Prüfverfahren und Gesprächen mit App-Entwicklern und App-Anbietern habe sich herausgestellt, dass den Unternehmen meist nicht klar war, welche Anforderungen in datenschutzrechtlicher Sicht an sie gestellt werden.

Diese Rechtsunkenntnis wollen die Datenschutzbehörden nun mit dem neuen Leitfaden beseitigen. Ihr Ziel ist es, dass der Datenschutz schon bei der Entwicklung berücksichtigt wird: Apps sollen dementsprechend datenschutzfreundlich gestaltet (“privacy by design”) und mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen versehen werden (“privacy by default”). Nachdem mit der Veröffentlichung des Leitfadens die Rechtsunsicherheit für die App-Entwickler und -Anbieter beseitigt ist, werden die Datenschutzbehörden in der Folge verstärkt gegen datenschutzrechtswidriges Verhalten bei Apps vorgehen, so Kranig.

Facebook personalisiert Werbung

18. Juni 2014

Facebook beabsichtigt laut einem Bericht von Heise Online, zukünftig zielgruppengesteuerte Werbung einzuführen. Dies soll zunächst in den USA geschehen, in den kommenden Monaten aber auch weltweit eingeführt werden. Lassen sich Nutzerinteressen anhand von Likes, Kommentaren und Klicks ablesen, erscheinen darauf angepasste Anzeigen in der Timeline des Users. Auch die Daten bestimmter Websites und Apps sollen hinzugezogen werden.

Beinahe schon traditionell hegt Facebook dabei keine datenschutzrechtlichen Bedenken und begründet dies mit erweiterten Privatsphäreeinstellungen, die den Nutzern bereit gestellt werden sollen. Danach soll es möglich sein sich bei der Digital Advertising Alliance von der Funktion abzumelden oder die Funktion durch entsprechende Einstellungen in den Betriebssystemen iOS und Android zu verhindern. Zudem sollen dem Nutzer durch Drop-Down-Menüs die Gründe für die individualiserte Werbung offenbart werden.

Ausspähen sozialer Netzwerke: Pläne des BND vorerst gestoppt

17. Juni 2014

Laut Zeit-Online wolle der BND seine Fähigkeiten zur Internetspionage von sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter unter dem Projektnamen Strategische Initiative Technik (SIT) ausbauen. Dieses Vorhaben habe die Koalition nun gestoppt. Das für die Geheimdienstfinanzen zuständige Vertrauensgremium des Bundestages verlange eine „ausführliche Darlegung und Begründung der geplanten Maßnahmen“, so der Spiegel. Auch
Bundesjustizminister Maas sah das Projekt des BND kritisch. In einem Interview mit Spiegel Online sagte er, wer mitlesen wolle, brauche dafür gesetzliche Grundlagen. Darüber hinaus bezweifelte er auch die effektive Auswertung bei Datenerhebungen immer größeren Ausmaßes.

Bis 2020 wolle der BND seine Fähigkeiten im Internet mit dem SIT-Projekt ausbauen. Bereits seit 2013 laufe eine Machbarkeitsstudie, ein darauf basierender Bericht solle Mitte 2014 vorgelegt werden. Eine Entscheidung des Bundestages über das Projekt solle dann im Herbst dieses Jahres erfolgen, so Zeit-Online. Ursprünglich habe die digitale Aufrüstung des Auslandsgeheimdienstes im Vordergrund gestanden zum Zwecke der systematischen Auswertung von Weblogs, Foren und Portalen wie Flickr, Facebook und Twitter. Nun sollen daneben jedoch auch mobile Geräte zum Abfangen von Messdaten von Raketentests angeschafft werden. Auch wolle der Dienst in Zukunft Verbindungsdaten im Sinne von Metadaten ausspähen. BND-Mitarbeitern zufolge könne durch diese Ausforschungen ein genaueres Bild über die Lage im Ausland erlangt werden.

Auch im Bereich Biometrie wolle der BND aufrüsten. Bis zum Jahr 2019 seien dafür 4,5 Millionen Euro an Investitionen eingeplant. Als Beispiele hierfür seien Fingerabdrücke und Iris-Scans zur Identifikation von Zielpersonen und die Automatisierung von Bilderkennungen zu nennen.

 

 

Das Recht auf Vergessenwerden wird auch von Microsoft umgesetzt

13. Juni 2014

Nach dem kürzlich veröffentlichten Urteil des europäischen Gerichtshofs wird dem Einzelnen das Recht auf Vergessenwerden zugestanden. Die Umsetzung stellt die großen Internet-Unternehmen vor eine große Herausforderung. Microsoft möchte, ebenso wie Google, den Nutzern der eigenen Suchmaschine Bing die Möglichkeit anbieten, eine Löschung der Links aus der Ergebnisleiste zu beantragen. Die Zurverfügungstellung eines entsprechenden Formulars wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Microsoft teilt hierzu auf einer Bing-Hilfeseite mit, dass derzeit an einem speziellen Verfahren, für Bürger der europäischen Union, zur Löschung bestimmter personenbezogener Ergebnisse gearbeitet werde. Jedoch werde die Umsetzung aufgrund der vielen Fragen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass das Urteil des europäischen Gerichtshofs hohe Wellen geschlagen und den Puls der Zeit, in unser datenhungrigen Gesellschaft, getroffen hat. Das haben anscheinend auch die großen Internet-Unternehmen bemerkt. Die Reaktionen gehen in die richtige Richtung.

 

Bundesregierung weiterhin gegen Snowden-Befragung

3. Juni 2014

Die Bundesregierung macht in einer Stellungnahme für den NSA-Untersuchungsausschuss vom 02.06.2014 deutlich, dass sie nach wie vor nichts davon hält, den NSA-Whistleblower Snowden in Berlin zu befragen. Nach dieser Stellungnahme  ist die Bundesregierung der Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass Snowden bereits Fragen des Europäischen Parlaments und des Europarates beantwortet habe, zumindest eine Zeugenvernehmung im Ausland möglich sei. Des Weiteren gab sie an, nach wie vor zu prüfen, ob Edward Snowden eine politische Straftat begangen habe oder nicht. Sofern eine solche tatsächlich vorläge, bestünde möglicherweise ein Auslieferungshindernis. Die Fahndung Snowdens sei von Interpol jedoch noch nicht ausgeschrieben worden.

Medienberichten zufolge poche jedoch die Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss weiterhin auf eine Vernehmung Snowdens in Berlin. Angesichts neuer Enthüllungen über das Vorgehen der NSA habe die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt betont, dass die Politik den Bürgern eine sorgfältige Aufklärung im NSA-Untersuchungsausschuss schuldig sei. Dafür brauche man Edward Snowden als Zeugen in Berlin. Daher wolle die Opposition nun prüfen, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehe, um Snowden doch noch in Berlin zu hören.

Urteil zu Whatsapp – AGB

28. Mai 2014

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte 2012 Whatsapp zweimal vergeblich abgemahnt wegen der ausschließlich auf Englisch bereitgestellten AGB. Da Whatsapp nicht reagierte, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Landgericht Berlin geklagt. Laut Urteil des Gerichts (Az. 15 O 44/13) muss Whatsapp seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen.

Das Urteil wurde dem Unternehmen zwar förmlich an dessen Firmensitz in den USA zugestellt. Dieses verweigerte aber die Annahme der Dokumente, weshalb nun ein Versäumnisurteil erging, dass in zwei Wochen rechtskräftig werden könnte, wie heise online schreibt.

Wird das Urteil nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtsgültig, muss Whatsapp seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen. Zudem wurde das Unternehmen in dem Urteil dazu aufgefordert, ein vollständiges Impressum auf seiner Website zu implementieren. Kommt das mittlerweile zu Facebook gehörende Unternehmen dem Urteil nicht nach, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft des Chief Executive Officer von bis zu sechs Monaten.

Kategorien: Online-Datenschutz · Social Media
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Regulierung sozialer Netzwerke in Spanien diskutiert

21. Mai 2014

Vergangene Woche wurde in Spanien die konservative Politikerin Isabel Carrasco (Partido Popula), Regierungschefin der Provinz León, erschossen. Carrasco war in ihrem Land sehr umstritten. Wie Medien bereits 2011 berichteten, soll sie unter anderem für zwölf verschiedene Jobs gleichzeitig Geld erhalten haben.

Nach Carrascos Ermordung wurde insbesondere auf Twitter neben Bedauern vor allem auch Verständnis und sogar Freude über die Tat ausgedrückt. Wie heise online berichtet, sollen auch zwei Stadträte unpassende Status-Updates eingestellt haben, die die Tat zumindest rechtfertigen. Beide Politiker sind nach heftiger Kritik von ihren Ämtern zurück getreten.

Gleichzeitig tauchen immer mehr Fälle auf, in denen Bürger regelrecht zu weiteren solcher Taten gegen Politiker aufrufen, weshalb Spaniens Innenminister Jorge Fenández Diaz deshalb eine Regulierung sozialer Netzwerke fordert. Gleiches fordert auch der oppositionelle Sozialdemokrat Pepe Martinez Olmos (Partido Socialista Obrero Espanol) und die Polizeigewerkschaft UFP will, dass neue Straftatbestände festgelegt werden, die über Beleidigungen und Verleumdungen hinausgehen.

Twitter: “Mute”-Funktion für mehr Nutzerkontrolle

14. Mai 2014

Nutzer des Kurzmitteilungsdienstes Twitter haben Medienberichten zufolge von nun an die Möglichkeit, Personen, von denen sie keine Kurzmitteilungen erhalten wollen, zu unterdrücken. Die sog. “Mute”-Funktion soll unter iOS (iPad, iPhone, iPod touch), Android sowie – nach Login – mittels (auch mobiler) Web-App nutzbar sein. Nach Angaben des Unternehmens soll die Mute-Funktion dazu dienen, Nutzern “mehr Kontrolle” über das zu geben, was sie in dem Dienst zu sehen bekommen. Sofern ein Nutzer stummgeschaltet ist, seien dessen Tweets und Retweets in der eigenen Timeline nicht mehr zu sehen, auch Push- oder SMS-Nachrichten würden nicht mehr ausgeliefert. Der unterdrückte Nutzer könne selbst aber nach wie vor auf Tweets des “Unterdrückers” antworten, sie favorisieren und retweeten, doch von diesen Aktivitäten bekomme Letzterer nichts mehr mit.

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Urheberrechtliche Nutzung des „eigenen“ Tattoos als Foto im Internet

5. Mai 2014

Es klingt zunächst kurios: Wer ein Tattoo auf seinem eigenen Körper trägt, darf dieses unter Umständen im Internet nicht uneingeschränkt öffentlich verbreiten. So beliebt die Körperkunst ist, so wenig bekannt sind ihren Trägern die damit verbundenen rechtlichen Fallen.

Besonders in den sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter postet man gerne seine neue Körperbemalung oder stellt sie als Profilbild ein. Grundsätzlich stellt dies auch kein Problem dar.
Wie auf infodocc beschrieben, bestehe in der Regel ein urheberrechtlicher Schutz für Tätowierungen gemäß dem UrhG als Werk der bildenden Kunst, weshalb dem Tätowierer auch grundsätzlich sämtliche Nutzungsrechte an dem Werk zustehen. Allgemein anerkannt ist, dass Tätowierer und Tätowierter einen stillschweigenden Nutzungsvertrag abgeschlossen haben, aufgrund dessen dem Tätowierten sämtliche Nutzungsrechte übertragen werden. Darüber hinaus erlaube § 60 UrhG dem Tätowierten die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Vervielfältigung und Verbreitung des Bildnisses, also „seines“ Tattoos. Und zu guter Letzt erlaubt natürlich auch das Persönlichkeitsrecht des Tätowierten, dass dieser Fotos und Videos von sich ins Internet stellen darf – selbstverständlich mit dem eigenen Tattoo.

Juristisch heikel kann es aber unter gewissen Umständen dennoch werden, wie es auf infodocc heißt. Nämlich dann, wenn nur das Tattoo abgelichtet wird und es nicht mehr um den Träger des Werkes – also die Person – geht. So zum Beispiel, wenn man sein Tattoo-Detailfoto als Profilbild verwendet, oder sogenannte Selfies von seinem Tattoo derart erstellt und postet, dass tatsächlich nur das Werk im Vordergrund steht. Dann greift möglicherweise das Persönlichkeitsrecht nicht mehr und das Urheberrecht des Tätowierers tritt in den Vordergrund. Sofern dann keine ausdrückliche Einwilligung des Tätowierers gegeben ist, liegt möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung vor. Zusätzliche Voraussetzung ist natürlich, dass der Tätowierer selbst das Urheberrecht an dem Werk hat, bzw. das Tattoo selbst auch Werksqualität hat, wovon in der Regel dann auszugehen ist, wenn zum Beispiel der Tätowierer das Motiv selbst entworfen hat.

Gerade was Profilfotos und Status-Updates in den sozialen Netzwerken betrifft, die nicht die eigene Person zeigen, ist Vorsicht geboten. Verbreitet sind vor allem Aktionen, bei denen der Nutzer sein Foto für eine gewisse Zeit gegen ein fremdes Bild austauscht, zum Beispiel gegen ein Foto einer Disney-Figur oder das eines Superhelden. Wie chip.de schreibt, handelt es sich bei den Fotos zumeist um urheberrechtlich geschützte Werke. Wer also solche Fotos ohne entsprechender Erlaubnis postet, macht sich unter Umständen strafbar.

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