Kategorie: Social Media

Skype: Änderung der Nutzungsbedingungen

8. Dezember 2014

Wer Kunde des Kommunikationsdienstes Skype ist, wurde vergangene Woche per E-Mail darüber informiert, dass der Anbieter seine Nutzungsbedingungen zum 01. Januar 2015 ändern wird.

Wichtig für den Kunden ist eine unscheinbar wirkende Änderung im Abschnitt 5.7, wie heise online berichtet. Der Abschnitt erklärt, wie Skype mit den Kommunikationsinhalten, also dem Videochat und versendeten Dateien, der Nutzer künftig verfahren wird:
„Durch die Nutzung der Software gewähren Sie Skype eine Lizenz für geistiges Eigentum, mit der Skype die Inhalte Ihrer Kommunikation verwenden kann, um die Produkte bereitstellen zu können, z.B. die Übermittlung Ihrer Kommunikation an den vorgesehenen Empfänger.“
Sehr konkret ist der Passus nicht formuliert, was zu einer weiten Auslegung zu Gunsten von Skype führen kann. So behält sich der Anbieter durch diesen Passus insbesondere auch vor, die Zweckbindung der Speicherung von Inhalten aufzuheben und die Daten für andere – möglicherweise künftige – „Produkte“ zu verwenden. Heise online spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem „Freifahrtschein“, den der Kunde Skype ausstellt. Denn in welchem Umfang und zu welchem konkreten Zweck das Unternehmen die Daten speichert und eventuell verwendet, ist nicht bekannt.

Laut Professor Nikolaus Forgó vom Institut für Rechtsinformatik an der Universität Hannover ist der neue Abschnitt in den Nutzungsbedingungen jedoch fragwürdig, zitiert heise den Rechtsexperten. Insbesondere „weil die Klausel überraschend ist und daher ohnehin nicht Vertragsbestandteil […]“ werden kann. Als Kunde müsse man wohl kaum damit rechnen, durch Nutzungsbedingungen dem Anbieter solche umfangreichen und mehrdeutigen Rechte einzuräumen. Denn wer mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist, muss noch vor dem 01. Januar 2015 den Service kündigen. Wer auch im kommenden Jahr den Service nutzt, erklärt sich automatisch mit den Neuregelungen einverstanden.

Transparenz für Nutzer – Facebook bessert vermeintlich beim Datenschutz nach

26. November 2014

Erst kürzlich berichtete der Datenschutzticker über das wiederholt kritisierte undurchsichtige datenschutzrechtliche Gebahren des größten sozialen Netzwerks Facebook. Nun bessert das Unternehmen hinsichtlich der Transparenz nach und bietet seinen Kunden die Möglichkeit in grafisch kundenfreundlich aufbereiteter Art und Weise den Datenschutz hinsichtlich der Nutzerdaten nachzuvollziehen.

“Wir möchten dazu beitragen, dass du verstehst, wie Facebook funktioniert und wie du deine Informationen kontrollieren kannst” heißt es in einladenden Worten. Was folgt ist ein wortgewaltiger Ausflug durch die unzähligen datenschutzrechtlich relevanten Themenbereiche des Netzwerks. Auffällig dabei ist der stets werbende Charakter der informatorisch auftretenden Seite. “Entdecke was in deinem Umfeld passiert” ließe sich wohl auch mit “Wir wissen stets wo du dich befindest” übersetzen, ebenso wie “Bequemer Einkaufen” gleichfalls bedeuten kann “Auch wenn du nicht auf Facebook selber surfst, wissen wir was du im Web gekauft hast und was wir daher für dich als werberelevant erachten”. Dem zeitschenkenden Nutzer bieten sich jedoch mit ausreichend technischem Verständnis diverse Möglichkeiten, seine Daten zu schützen und die voreingestellten Einstellungen zu ändern. Gleichwohl, das Netzwerk von Facebook angeschlossenen Werbepartnern oder unmittelbar zugehörigen Unternehmen (etwa Whatsapp und Instagramm) und die Datentransfers zu diesen bleiben für den wohl üblichen Normalnutzer kaum überschaubar, geschweige denn sicher kontrollierbar.

Letztlich bleibt die Gewissheit: Facebook ist nicht umsonst, man bezahlt mit seinen Daten, und Facebook wird stets gewillt sein, die Grenzen der rechtlichen Möglichkeiten auszuloten um möglichst viele hiervon verarbeiten zu können. Als Beispiel hierfür darf alleine schon die titelnde Nachricht von Facebook auf der Aufklärungsseite selbst gelten. Hier heißt es:

“Durch Nutzung unserer Dienste nach dem 1. Januar 2015 stimmst du unseren aktualisierten Bedingungen sowie unserer aktualisierten Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie zu und erklärst dich außerdem damit einverstanden, dass du verbesserte Werbeanzeigen siehst, die auf den von dir genutzten Apps und Webseiten basieren. Nachfolgend erfährst du mehr über diese Aktualisierungen und darüber, wie du steuern kannst, welche Werbeanzeigen du siehst.”

Ein aktives Zutun des Nutzers im Sinne einer Einwilligung, etwa durch die Bestätigung die neuen Datenschutzrichtlinien gelesen zu haben und denen zuzustimmen, ist folglich nicht notwendig. Wer nichts tut, außer einfach weiter zu surfen, lässt Facebook damit freie Hand durch die weitreichenden Voreinstellungen.

Kategorien: Online-Datenschutz · Social Media
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Gericht erkennt Datenschutz in Facebook-App als zu schwach an

20. November 2014

Und täglich grüßt der Datenschutz von Facebook. Nun hat einmal mehr ein deutsches Gericht geurteilt (Az 19 O 60/13), was wohl längst auch im  Unterbewusstsein jedes Internetnutzers angekommen ist: Der Datenschutz von Facebook ist zu schwach. Konkret erkannte das Landgericht Berlin an, dass Facbeook seine Nutzer nicht im ausreichenden Maße über die Weitergabe der durch die Facebook-App erhobenen Daten an Dritte informiert. Will ein Facebook-User derzeit ein Spiel aus dem App-Zentrum nutzen, willigt er immer auch, dass seine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden, etwa Chatinhalte und Informationen über Freunde. Diese Information wäre zum einen explizit zustimmungspflichtig und zum Anderen deutlich hervorzuheben. Facebook versteckt diese jedoch hellgrau auf weiß und in unverständlicher Form unterhalb des Zustimmungsbuttons für die Installation. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Facebook will mehr Nutzerdaten für Werbung auswerten

13. November 2014

Facebook plant nun auch in Deutschland Werbung stärker zu personalisieren. Wie heise.de berichtet, sollen dafür unter anderem Informationen über besuchte Seiten und genutzte Apps ausgewertet werden. Laut der Datenschutz-Chefin Erin Egan haben Nutzer die Möglichkeit die Personalisierung abzuschalten. Außerdem könnten sich Nutzer auf der Seite informieren, warum bestimmte Werbung angezeigt wurde und die Einstellungen verändern. Sofern der Nutzer seinen Aufenthaltsort mit Facebook teilt, können künftig auch ortsbasierte Werbeanzeigen geschaltet werden.

Die geplanten Neuerungen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch, da nach deutschem Datenschutzrecht die Datennutzung zu Werbezwecken grundsätzlich der Einwilligung durch den Betroffenen bedarf. Ein opt-out, wie es Facebook vorsieht, ist danach nicht ausreichend.

Daran ändert auch der mit der Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen eingeführte Bereich “Grundlagen zur Privatsphäre” nichts, der Nutzer transparenter über häufig gestellte Fragen aus dem Datenschutzbereich aufklären soll.

Kategorien: Social Media
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Behörden fragen verstärkt nach Facebook-Nutzerdaten

6. November 2014

Die Zahl behördlicher Anfragen nach Nutzerdaten von Facebook-Mitgliedern hat sich zwischen Januar und Juni 2014 um 24 Prozent erhöht. So hat Facebook weltweit knapp 35.000 Anfragen von Behörden auf Herausgabe von Nutzerdaten erhalten, berichtet das Soziale Netzwerk in seinem Transparenz-Report. Im gleichen Zeitraum stieg demnach die Zahl der Inhalte, die auf Wunsch der Behörden wegen Verstoß gegen lokale Gesetzte aus dem Netz genommen wurden, um 19 Prozent. In Deutschland gab es 2537 Anfragen auf Herausgabe von Nutzerdaten, verglichen mit den Anfragen vom Vorjahr ist das eine Steigerung von fast 50 Prozent.

Nicht immer waren diese Anfragen ausreichend begründet: In Deutschland händigte Facebook die Daten nach erfolgter Prüfung der Anfrage lediglich in rund 35 Prozent der Fälle aus.

Die überwiegende Mehrheit der behördlichen Anfragen bezieht sich dabei auf strafrechtliche Fälle, oft betreffen sie dann allgemeine Nutzerinformationen wie Name und Nutzungsdauer.

Insgesamt zeigt sich hier erneut, dass soziale Plattformen wie Facebook oder Twtter auch für die Arbeit der Polizei immer wichtiger werden. Ermittler nutzen sie im Rahmen der Strafverfolgung, Prävention und zur Gefahrenabwehr. Dazu treten sie teilweise – neben der offiziellen Anfrage – auch verdeckt als „virtuelle Ermittler“ auf.

Fehlende Anonymität bei Whisper

23. Oktober 2014

Die App Whisper will seinen Nutzern die Möglichkeit geben, anonym über Geheimnisse zu berichten, mit denen ihre Nutzer nicht namentlich in Verbindung gebracht werden wollen. Wie die britische Zeitung The Guardian jetzt berichtet, speichert die App allerdings massenhaft Daten über ihre Nutzer und auch Nachrichten, nachdem diese bereits vom Nutzer gelöscht wurden.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist zudem die von Whisper vorgenommene Speicherung von Standortdaten als besonders kritisch zu bewerten. Es hat bereits eine gewisse Brisanz, dass sich Whisper-Nutzer im Weißen Haus, bei der CIA und der NSA sowie auf der Guantánamo-Bay-Basis auf Kuba finden. Für die Anonymität der Betroffenen ist es allerdings besonders problematisch, dass der Standort auf 500 Meter genau über die GPS-Koordinaten bestimmt wird, wie heise.de meldet. Auf diese Weise ergibt sich ein exaktes Standortprofil des Einzelnen, das aufgrund seiner Individualität sehr deutliche Rückschlüsse auf den Betroffen zulässt und die angebliche Anonymität des Einzelnen gegenüber dem Betreiber der App aufhebt. Neben den ohnehin oft sehr sensiblen Daten, die die Nutzer bewusst bei Whisper posten, erhält der Dienst über die Geo-Profile einen tiefgehenden Einblick in die Aufenthaltsorte und damit über die Gewohnheiten seiner Nutzer. Die Betroffenen werden über die Datensammlungspraxis nur unzureichend informiert und können deshalb nicht einschätzen, wieviel sie tatsächlich über sich preisgeben.

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Landesregierung MV: Verzicht auf Auftritte in sozialen Medien

20. Oktober 2014

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern (MV) verzichtet, wie der zuständige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dankert mitgeteilt, bewusst auf Auftritte in sozialen Medien, wie z.B. Facebook und Twitter. Sie sehe in diesen Plattformen keinen größeren Nutzen, der den Einsatz des dafür erforderlichen Personals rechtfertigen würde.

„Nicht nur die Landesregierung sondern alle öffentlichen Stellen sollten sich ihrer Vorbildwirkung bewusst sein und nicht dazu verleiten, datenschutzrechtlich fragwürdige Angebote zu nutzen.“, kommentierte Dankert den Verzicht der Landesregierung. Bereits im Oktober 2011 hatte er alle öffentlichen Stellen des Landes aufgefordert, auf die Nutzung sozialer Netzwerke zu verzichten, weil diese Plattformen nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen.

 

 

Datenleck bei WhatsApp: Messenger verrät Online-Status

25. September 2014

WhatsApp hat ein Datenschutzproblem:  Der Messenger verrät den Online-Status seines Nutzers, selbst, wenn man dies in den Datenschutz-Einstellungen deaktiviert hat – und zwar jedem, der die Rufnummer kennt, berichtet Heise Online. Wer den Status eines Nutzers  langfristig aufzeichnet, kann mühelos auf das Nutzungsverhalten und potenziell sogar auf den Tagesablauf des Überwachten schließen.

Man müsse lediglich die Rufnummer, deren Online-Status man abrufen möchte, zu den Kontakten hinzufügen und ein Chat-Fenster öffnen. Der Besitzer der Rufnummer erfährt dies nicht und muss auch nichts bestätigen.

Ein Student aus Turin, Flavio Giobergia, hat bereits ein Skript entwickelt, mit dem sich das WhatsApp-Nutzungsverhalten von Freunden und Fremden aufzeichnen lässt. Damit will er die Nutzer von WhatsApp und ähnlichen Apps dazu bringen, mehr über das Thema Privatsphäre nachzudenken, so Flavio Giobergiader.

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Twitter: Buy-Button kommt in 2014

2. September 2014

Medienberichten zufolge plant der Mikroblogging-Dienst Twitter zumindest in den USA noch in diesem Jahr einen Buy-Button zu integrieren, der die Möglichkeit eröffnet, direkt von seinen Seiten aus Waren zu kaufen. Dafür arbeite Twitter mit dem Bezahldienst Stripe zusammen. Erwartet werde, dass die User ihre Bezahldaten und Lieferadresse eingeben können, ohne Twitter zu verlassen. Firmen könnten zudem ihre Waren direkt auf Twitter verkaufen.  

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Wiener Gericht lässt Datenschutz-Klage gegen Facebook zu

26. August 2014

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat die Sammelklage des Datenschutz-Aktivisten Max Schrems gegen Facebook zugelassen und an die Europa-Zentrale des Unternehmens in Irland weitergeleitet. Das Netzwerk hat nun vier Wochen Zeit, die Klage zu beantworten. Dies geht aus einer Pressemitteilung der von Schrems gegründeten Initiative Europe versus Facebook hervor. Wir berichteten an dieser Stelle über die Initiative.

Schrems hält Facebooks Bestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten nach EU-Recht für ungültig. Ebenso Teil der Klage ist die Zusammenarbeit des Netzwerks mit dem US-Geheimdienst NSA im Rahmen des Überwachungsprogramms PRISM.

Die angestrebte Zahl von 25.000 Unterstützern aus dem Kreis der Facebook-Nutzer hatte Schrems schon nach wenigen Tagen erreicht. Seitdem hat sich ihre Zahl um weitere 35.000 auf insgesamt 60.000 erhöht. Ob sie zu einem späteren Zeitpunkt noch in die Sammelklage aufgenommen werden, ist unklar. Schrems hatte die Teilnehmerzahl begrenzt, da jede Anmeldung einzeln geprüft werden muss. Die Schadenersatzforderung hat Schrems nach eigenen Angaben mit 500 Euro pro Person bewusst gering angesetzt. “Wir klagen nur auf eine kleine Summe, weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz geht, aber bei vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Facebook spürt.” Angesichts von 25.000 Klägern beläuft sich die Summe nun auf 12,5 Millionen Euro.

Da EU-weit Urteile aus allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssten, sei eine Gerichtsentscheidung in Österreich ebenso gut wie eine in Irland, erläutert die hinter der Sammelklage stehende Initiative Europe-v-Facebook.

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