Kategorie: Social Media
18. Januar 2013
Beinahe im selben unaufhörlichen Rhythmus der Schwankungen der Facebook-Aktie, gerät der US-amerikanische Social-Media-Gigant wegen datenschutzrechtlich zweifelhafter Vorstöße in die Kritik führender Datenschützer.
Neuester Anlass ist die von Facebook am 15.1. vorgestellte neue Suche namens “Graph Search”. Diese ermöglicht es, detailliert nach Posts von Freunden zu suchen. So lässt sich etwa gezielt die Suche auf Fotos aus bestimmten Jahren von bestimmten Personen eingrenzen. Als einer der Ersten meldete sich der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, zu Wort. Er findet die Neuerung “überhaupt nicht toll”, da dies dazu führen würde, dass “völlig unkalkulierbar auf einmal Daten ausgewertet werden”. Weichert weiter wörtlich zur FAZ: “Die Suchfunktion, die wir vom Internet kennen, wird jetzt in den Freundeskreis hineingezogen, mit der Folge, dass hochsensible Informationen auch Dritten zur Kenntnis gelangen. […] Hier wird definitiv ein weiterer Eingriff ins Datenschutzrecht vorgenommen, der meines Erachtens nicht akzeptabel ist”. Ähnlich argumentiert Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): „Wir sehen da schon die Gefahr einer weiteren Profilbildung.” Insbesondere in der inzwischen bekannten Manier von Facebook, es, vor allem hinsichtlich europäischer Maßstäbe, mit dem Datenschutz nicht immer allzu genau zu nehmen, sieht sie ein Risikopotential: “Gerade Facebook hat sich da in der Vergangenheit bei der Einführung neuer Dienste nicht immer vorbildlich verhalten.”
Gewohnt unbeeindruckt gibt sich Facebook-Gründer und Großaktionär Mark Zuckerberg, der bereits während der Projektankündigung verlauten ließ, dass bei der Suche die Einstellungen zum Schutz der Privatssphäre berücksichtigt würden. So würden dem Suchenden nur Ergebnisse angezeigt, die ohnehin auch so bei Facebook zu finden wären. Ein Einblick in die Inhalte Fremder sei weiterhin nicht möglich. Die Tatsache, dass die Vereinfachung des massenhaften Durchsuchens von Statusmeldungen von Facebook-Freunden, auch nach der Beinhaltung dieser von Namen bestimmter Dritter, ein faktisch neues Suchpotential bietet, ließ er dabei unkommentiert.
9. Januar 2013
Medienberichten zufolge hat das Unternehmen Facebook Widerspruch gegen die sofort vollziehbare Verfügungen des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt, so dass nun das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig über die Frage zu entscheiden hat, ob eine Anmeldung bei dem sozialen Netzwerk auch unter Pseudonym möglich sein muss. Während das ULD die Auffassung vertritt, dass die von Facebook vorgegebene Verpflichtung zur Nutzung von Klarnamen gegen das Telemediengesetz verstößt, ist Facebook der Ansicht, es liege in der Hand des anbietenden Dienstleisters, die Geschäftsbedingungen im Hinblick auf Anonymität zu definieren.
“Wir werden jetzt eine sehr ausführliche und ins Detail gehende rechtliche Stellungnahme abgeben”, so der Leiter des ULD Weichert. Er erwarte von dem Verwaltungsgericht “sehr zeitnah eine erste Entscheidung”.
19. Dezember 2012
- Facebook Inc. und Facebook Ltd. sind gemeinsam für die Klarnamenpolitik von Facebook verantwortlich und können und müssen deshalb beide auch zur Verantwortung gezogen werden.
- Das ULD ist im Hinblick auf die Datenschutzkontrolle für Betroffene in Schleswig-Holstein bei Facebook zuständig.
- Facebook muss § 13 Abs. 6 TMG beachten. Diese Regelung steht mit europäischem Recht in Einklang und dient u. a. dazu, im Internet die Grundrechte und insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu wahren. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass sich Nutzer von Internetdiensten wie Facebook dort weitgehend unbeobachtet und ohne Angst vor unliebsamen Folgen bewegen können.
- Das Zulassen von Pseudonymen ist Facebook zumutbar. Die Klarnamenpflicht verhindert weder Missbrauch des Dienstes für Beleidigungen oder Provokationen noch Identitätsdiebstahl. Hiergegen sind andere Vorkehrungen erforderlich.
- Zur Sicherstellung der Betroffenenrechte und des Datenschutzrechts generell muss die Klarnamenpflicht sofort von Facebook aufgegeben werden.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Ziel der Verfügungen des ULD ist es, endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist. Eigentlich müsste dies auch im Interesse des Unternehmens sein. Insofern hoffen wir in der weiteren Auseinandersetzung auf eine sachorientierte, nicht auf
Verzögerung abzielende Vorgehensweise. Angesichts des Umstandes, dass Facebook aktuell allen seinen Mitgliedern die Möglichkeit nimmt, selbst über die Auffindbarkeit unter dem eigenen Namen zu entscheiden, ist unsere Initiative dringender denn je.“, kommentierte der Leiter des ULD Weichert die Vorgehensweise seiner Behörde.
11. Dezember 2012
Abermals unternimmt der Social-Network-Marktführer Facebook den Versuch, mittels einer Abstimmung unter den Nutzern Regeländerungen vorzunehmen. Die letzte Woche Montag gestartete und noch bis diese Woche Donnerstag andauernde Abstimmung sieht dabei umfangreiche Änderungen im Bezug auf den Datenschutz der Nutzerdaten vor. So beabsichtigt Facebook etwa, dass bisher den Nutzern zustehende Mitspracherecht bei Änderungen abzuschaffen und diesbezüglich und darüber hinausgehende Änderungen an der Datenschutzerklärung vorzunehmen. Ziel von Facebook ist es, Nutzerdaten zukünftig konzernweit nutzen zu dürfen. Dies würde es Facebook, welches durch diverse Übernahmen wie zuletzt dem Foto-Netzwerk Instagram mehr und mehr zu einem Konglomerat von Network-Unternehmen heranwächst, ermöglichen, den Datenfluss zwischen den Firmen zu Werbe- und Erwerbszwecken erheblich effektiver auszugestalten, ohne durch Datenschutzrechte der Nutzer “eingeschränkt” zu werden.
Das Streben könnte jedoch wieder einmal umsonst sein. Alle bisherigen von Facebook initiierten Abstimmungen scheiterten an der notwendigen Beteiligung der User. Die Beteiligung an der letzten Nutzer-Abstimmung lag beispielsweise gerade einmal bei 0,04%. Ob die notwendige Teilnahmequote von 30% der Facebook Nutzer erreicht wird, kann daher bezweifelt werden. Zudem geht der allgemeine Trend von Nutzern im Social-Network klar in Richtung Datenschutzsensibilität und damit entgegen der Bestrebungen von Facebook.
19. November 2012
Auf über der Hälfte der begutachteten Websites stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Verstöße gegen Datenschutzgesetze oder das Telemediengesetz fest, meldet heise.de über einen Bericht des Spiegels. Gegen die Betreiber seien Unterlassungsverfahren eingeleitet worden, so der Spiegel. Bemängelt wurde in erster Linie, dass die Kinder über die Spiele auf Websites von Unternehmen umgeleitet werden oder Quiz-Angebote dazu dienen, die Handy-Nummern zu erschleichen. Angebote mit kostenpflichtigen Abonnements seien die Folge. Außerdem würde der redaktionelle Inhalt nicht deutlich genug von der Werbung getrennt.
Gerd Billen, Vorstand des VZBV, wird vom Spiegel mit den Worten zitiert, dass es „schon erschreckend“ sei, „wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen“. Die Verbraucherschützer fordern, dass Werbung zur Refinanzierung der Angebote „mit Augenmaß“ eingesetzt werde. Damit kommt der VZBV zum gleichen Ergebnis wie bei der letzten Prüfung von Kinder-Websites im Jahr 2010. Schon damals wurden aus ähnlichen Gründen zahlreiche Abmahnung verschickt.
8. November 2012
Medienberichten zufolge erhalten neue Mitglieder bei Erstanmeldung optional eine datenschutzrechtliche Schnell-Schulung und sollen dadurch besser über den Umgang mit persönlichen Daten informiert werden.
So wolle Facebook seine Nutzer künftig besser über den Umgang mit persönlichen Daten informieren. Nutzer sollten insbesondere darüber unterrichtet werden, inwieweit die auf Facebook geteilten Informationen zu sehen seien, welche Einstellmöglichkeiten zum Schutz persönlicher Daten bestünden und wie die Zugangsdaten verwaltet werden könnten. Auch seine Seiten mit Hilfsinformationen habe Facebook für Nutzer umgestaltet, sodass diese künftig in sechs Hauptrubriken wie «Ein Konto erstellen» oder «Hilfe bei der Anmeldung» gegliedert seien.
Facebook muss sich in Europa bereits seit längerem mit Datenschützern auseinandersetzen. Als Reaktion darauf schaltete es z.B. die Gesichtserkennung in Europa ab.
Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren:
https://www.datenschutzticker.de/index.php/2012/10/facebook-gifts-datenschuetzer-aeussern-bedenken/
https://www.datenschutzticker.de/index.php/2012/10/facebook-scannt-private-nachrichten/
https://www.datenschutzticker.de/index.php/2012/10/facebook-vermeintliche-datenpanne-sorgt-fuer-verwirrung/
19. Oktober 2012
Ein neues Feature des Social-Networks Facebook ruft nach einem Bericht der Onlineausgabe der taz datenschutzrechtliche Bedenken hervor. Die bisher nur in den USA betriebene, jedoch für Europa bereits beworbene Funktion der Facebook Gifts bietet den Nutzern die Möglichkeit, Geschenke an Freunde zu versenden. Kritisch sei, dass damit zwangsläufig auch die Preisgabe der dafür benötigten Daten, nämlich der Anschrift des/r Beschenkten, verbunden ist. In dem Feature könne daher eine weitere Maßnahme von Facebook zur Ansammlung von Nutzerdaten gesehen werden, die erhebliches Nutzungspotential für das US-Unternehmen mit sich bringe. So würden die Nutzer nicht nur stärker an das Netzwerk gebunden, auch bestehe so die Möglichkeit, Profildaten auf ihren Wahrheitswert hin zu überprüfen und sogenannte Fake-Profile aufzuspüren. Rückfragen der taz soll die Facebook-Europa Zentrale in Dublin bis dato nicht beantwortet haben.
18. Oktober 2012
Wieder einmal steht Facebook wegen datenschutzwidriger Praktiken in der Kritik. Nach einer Untersuchung des polnischen Unternehmens Killswitch.me, welche zunächst auf dem Portal Hacker News als Video veröffentlicht wurde, werden nämlich in privaten Nachrichten versendete Links einer Inhaltskontrolle von Facebook unterzogen. Dies werde dadurch deutlich, dass sich der Zähler des Like-Buttons erhöht, wenn in privaten Nachrichten Links zu der Seite, die den Knopf eingebunden hat, übermittelt werden. Ausweislich des Videos kann die Facebook API dazu genutzt werden, dass eine beliebige Seite bis zu 1.800 Likes pro Stunde gewinnt, ohne dass ein User tatsächlich den Like-Button betätigt haben muss. Wie Facebook selber dazu ausführt, ist der Like-Zähler auf den jeweiligen Websites als Summierung diverser User-Aktivitäten zu verstehen. Dazu gehören etwa die eigentlichen tatsächlichen Klicks auf den Button, sowie aber auch die Anzahl der Facebook-Shares, die Kommentare zu dem Link und die Zahl an privaten Nachrichten die den jeweiligen Link im Anhang tragen.
Facebook soll gegenüber The Next Web eine ganzheitliche Einsichtnahme in private Nachrichten dementiert haben. Die nun in die Kritik geratene Praktik sei ein Zwischenschritt, um die nachrichteninterne Vorschau generieren zu können und den Spam-Filter einzusetzen. Werde dabei eine URL als “geteilt” registriert, steige deren Like-Zähler.
1. Oktober 2012
Eine vermeintliche Datenpanne sorgt derzeit bei vielen Nutzern des Social-Networks Facebook für Verwirrung. Angeblich sollen unzählige eigentlich als private Nachrichten versendete Mitteilungen plötzlich in der Chronik der Jahre 2009 und 2010 aufgetaucht sein und seien somit für andere Nutzer öffentlich sichtbar. Doch Facebook dementierte eine Datenpanne. Bei den Meldungen handelt es sich nach Auskunft des Unternehmens um Meldungen, die von anderen Personen auf der alten Pinnwand hinterlassen wurden. Nach der Umstellung von Pinnwand auf Chronik sollen etliche Einträge, wenn auch nur vorläufig, nicht mehr zu sehen gewesen sein. Durch automatisierte Prozesse würden jedoch viele solcher Beiträge nach einiger Zeit wieder auftauchen.
Gegenüber der Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins Focus erklärte Facebook auf Nachfrage: „Eine kleine Anzahl an Nutzern zeigte sich besorgt, nachdem sie fälschlicherweise angenommen hatten, dass private Nachrichten auf ihrer Chronik aufgetaucht sind. Unsere Entwickler sind diesen Reports nachgegangen und haben herausgefunden, dass es sich bei den Posts um ältere Pinnwand-Einträge handelt.“ Nach Aussage von Facebook sei ein etwaiges Datenleck bereits aus technischen Umständen nicht möglich, da private Nachrichten und Chronik-Einträge technisch völlig unterschiedlich behandelt würden. Hinzu kommt nach Ansicht von Facebook die veränderte Wahrnehmung und Nutzung der User. Diese wären inzwischen erheblich sensibler was den Umgang mit öffentlich einsehbaren Chronik-Einträgen im Verhältnis zur privaten Nachricht angeht.
25. September 2012
Unmittelbar nach dem Erlass einer Verwaltungsanordnung durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat das Social Network Facebook nun hinsichtlich der umstrittenen Gesichtserkennung einlenkt und sich bereit erklärt, bis zum 15. Oktober alle bisher erstellten Nutzerprofile zu löschen. Dies teilte die, wegen des dort ansässigen Hauptquartiers, für Facebook Europa zuständige irische Datenschutzbehörde am Freitag mit. Facebook-Europa-Chef Richard Allen äußerte sich der dpa gegenüber jedoch optimistisch: “Wir glauben weiter, dass man Gesichtserkennung in Europa legal anbieten kann”. Zunächst sei das Verfahren jedoch bereits jetzt für alle Nutzer in Europa gestoppt worden. Nach einer datenschutzrechtlichen Überarbeitung ist Facebook jedoch bestrebt die Gesichtserkennung wieder zu integrieren.
Es erscheint jedoch fragwürdig, dass das Einlenken von Facebook in einem direkten Zusammenhang mit der erlassenen Verwaltungsanordnung steht. Vielmehr ist dies auf das Bestreben der irischen Datenschutzbehörde zurückzuführen sein. Diese hat nach langer und intensiver Auseinandersetzung mit Facebook und der Thematik, unter Hinzuziehung anderer europäischer Datenschutzbehörden, als zuständige Behörde gegenüber dem US-Unternehmen Stellung bezogen, und die Gesichtserkennung als nicht datenschutzkonform deklariert. Allan erklärte zwar, die Gesichtserkennung sei ausdrücklich als “nicht illegal” erkannt worden, es erfolgte jedoch die nachdrückliche Empfehlung seitens der Behörde, das Verfahren dahingehend umzustellen, den Nutzer durch eine vorherige Zustimmung zu der Funktion in das Verfahren einzubinden.
Gary Davis, Vize-Chef der irischen Datenschutzbehörde, zeigte sich zufrieden. Mit der Entscheidung “die Uhr neu zu starten”, seien nun alle Probleme mit der Funktion ausgeräumt. Kritik kam seitens der Wiener Studenten-Initiative “Europe-v-Facebook“. Diese bemängelte in einer Stellungnahme, dass der Bruch bestehender Datenschutz-Gesetze für Facebook nun letztlich doch ohne wirkliche Konsequenzen bleiben würde. Der Effekt der Abschaltung der Gesichtserkennung sei jedoch begrüßenswert.
Pages: 1 2 ... 22 23 24 25 26 27 28 29