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BfDI: Über 100.000 Kontenabrufersuchen beim Bundeszentralamt für Steuern

9. Dezember 2013

Nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar sind im Jahr 2013 die Kontenabrufersuchen deutscher Behörden deutlich –  von insgesamt 72.578  auf 102.416 Kontenabrufersuchen bis Ende September 2013 – angestiegen. Dies sei bereits heute ein Anstieg von über 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

“Das Kontenabrufverfahren wurde 2002 mit der Begründung eingeführt, die Finanzströme des Terrorismus aufzudecken. Hierfür wurde eine zentrale Abrufmöglichkeit für die Daten aller Konteninhaber in Deutschland eingerichtet. In den Folgejahren wurden die Befugnisse zum Abruf stark ausgeweitet: Finanzämter, Sozialdienststellen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher und viele andere Behörden nutzen inzwischen das Abrufverfahren. Das Argument des Kampfs gegen den Terrorismus diente – wie wir jetzt wissen – als eine Art Türöffner zu den Kontodaten. Wie Prüfungen der Aufsichtsbehörden ergeben haben, fehlen oftmals sogar die Begründungen für den konkreten Abruf und Benachrichtigungen der Betroffenen unterbleiben. Ich sehe den Gesetzgeber in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen.” so Schaar.

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DSK: Mehr Datenschutz auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene!

2. Oktober 2013

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 86. Tagung in Bremen an alle Akteurinnen und Akteure der 18. Legislaturperiode appelliert, sich für die Stärkung des Datenschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einzusetzen. Angesichts der anlasslosen und umfassenden internationalen Überwachungsaktivitäten von Nachrichtendiensten fordere man von dem Bundesgesetzgeber und der neuen Bundesregierung wirksame Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und der Privatsphäre. Wenn hier nicht entschieden gegengesteuert wird, sei zu befürchten, dass eine Gewöhnung an eine allgegenwärtige Überwachung einsetze und damit rechtsstaatliche Garantien dauerhaft außer Kraft gesetzt würden. “In der neuen Legislaturperiode haben die Bundesregierung und der Bundestag die Chance für einen Neuanfang im Datenschutz. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass sie gegen den Datenhunger von Unternehmen und gegen überbordende Überwachungsaktivitäten geschützt werden.”, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar.

Im Rahmen der Entschließung “Forderungen für die neue Legislaturperiode: Die Datenschutzgrundrechte stärken!” nimmt die Datenschutzkonferenz zu den drei besonders bedeutsamen Bereichen öffentliche Sicherheit, Gesundheitsdatenschutz und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation in gesonderten Entschließungen Stellung.
In der Entschließung zur öffentlichen Sicherheit betont die Datenschutzkonferenz Handlungsbedarf im Hinblick auf diesen besonders eingriffsintensiven Bereich. Erforderlich sei eine rechtsstaatlich transparente Kontrolle der Nachrichtendienste im nationalen wie im internationalen Rahmen. Darüber hinaus müsse diesen Behörden, deren Tätigkeit tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift, enge Grenzen gesetzt werden. Auch für Grundrechtseingriffe anderer Sicherheitsbehörden seien wirksame Beschränkungen erforderlich.
Mit der Entschließung “Stärkung des Datenschutzes im Sozial- und Gesundheitswesen” fordern die Teilnehmer der Konferenz angesichts der mit dem zunehmenden Wettbewerb im Sozial- und Gesundheitswesen verbundenen Risiken für die informationelle Selbstbestimmungen die Stärkung der Schutzrechte für die Privat- und Intimsphäre von Patientinnen, Patienten und Versicherten.
In der Entschließung “Sichere elektronische Kommunikation gewährleisten – Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen und weiterentwickeln” setze man sich für die Förderung der Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Kommunikation ein. Gefordert werde, dass der öffentliche Bereich mit gutem Beispiel vorangeht und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unter Verwendung des in Bremen entwickelten Standards OSCI-Transport flächendeckend einsetzt.
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BfDI: Datenschutz und Telekommunikation

26. September 2013

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat eine Neuauflage der “Info 5 – Datenschutz und Telekommunikation” herausgebracht, die auf dessen Website zum Download bereitsteht oder dort als Print-Exemplar bestellbar ist. In dieser Broschüre, die an Bürger und Mitarbeiter in Unternehmen und Verwaltungen adressiert ist, werden Datenschutzfragen bei der Telekommunikation thematisiert. Diese soll sensibilisieren, Wissen fördern und so den Umgang mit der Technik erleichtern. Zudem soll sie ein verlässlicher Begleiter bei der täglichen Arbeit sein, die neben vielen Informationen alle einschlägigen Rechtsvorschriften enthält.

Google Glass: Datenschützer fordern Klarheit

18. Juni 2013

Nach Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Schaar haben sich weltweit Datenschutzaufsichtsbehörden zusammen getan und das Unternehmen Google schriftlich aufgefordert, Transparenz im Hinblick auf die geplante Datenbrille Google Glass zu schaffen. Google solle mitteilen, welche Daten für welche Zwecke erhoben werden sollen. Außerdem fordere man eine Information über potentielle Datenübermittlungen an Dritte sowie Angaben über Gesichtserkennungsfunktionalitäten.

Die Datenbrille stelle eine neue Qualität der Erfassung alltäglichen menschlichen Verhaltens dar, so Schaar. Daher sei eine Prüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem europäischen Datenschutzrecht schon jetzt geboten, auch wenn das neue Produkt erst im kommenden Jahr auf den Markt kommen soll.

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BfDI: Handreichung zum datenschutzgerechten Umgang mit De-Mail

8. März 2013

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat eine Handreichung zum datenschutzgerechten Umfnag mit besonders schützenswerten Daten beim Versand mittels De-Mail veröffentlicht. Diese soll die Nutzer von De-Mail für die datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Versendung besonders schützenswerter Daten mittels De-Mail sensibilisieren. Ferner soll diese Hinweise für einen datenschutzgerechten Versand dieser Daten mittels De- Mail unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geben, um damit zu einer rechtssicheren und weiten Verbreitung von De-Mail- Diensten beizutragen.

De-Mail biete – anders als die normale E-Mail – die Chance, Informationen gesichert zu übertragen. Damit könnten die meisten Kommunikationsvorgänge zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern endlich angemessen geschützt werden, so Schaar. Allerdings seien Nutzer und Anbieter bislang noch verunsichert, inwieweit auch besonders sensible Inhalte mit De-Mail versandt werden können, weswegen diese Handreichung zur Information entstanden sei.

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BfDI: Weitergabe von Meldedaten nur mit Einwilligung

6. Februar 2013

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat sich dafür ausgesprochen, dass Meldedaten zukünftig nur noch mit der Einwilligung des Meldepflichtigen zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels weitergegeben werden. Gerade bei der Weitergabe von Meldedaten – nämlich Pflichtangaben, die Bürger gegenüber dem Staat machen müssen – sei es nicht nur fair, sondern auch rechtlich erforderlich, dass der Betroffene entscheidet, was mit seinen Daten passiert. Eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage müsse ausgeschlossen werden. Deshalb trete er dafür ein, das Widerspruchsrecht für den Online-Abruf bei einfachen Melderegistern beizubehalten und nicht – wie vom Bundestag im vergangenen Sommer beschlossen – abzuschaffen. Zudem empfiehlt Schaar, die Hotelmeldepflicht und die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung des Mieters aus dem aktuellen Gesetzesentwurf zu streichen. Er setze sich zusammen mit den Landesdatenschutzbeauftragten für Verbesserungen, z.B. durch eine Stärkung der Einwilligungserfordernisse und striktere Zweckbindungsregelungen, ein und verweise insoweit auch auf gemeinsame Forderungen zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesen.

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BfDI: De-Mail bietet viele Vorteile

31. Januar 2013

Nach einer Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar können Zweifel, die an der Zuverlässigkeit, Vertraulichkeit und Integrität einer einfachen E-Mail zu Recht bestehen, durch die Nutzung von De-Mails grundsätzlich ausgeräumt werden. Im Vergleich zum klassischen Postweg oder der E-Mail verbessere eine De-Mail die Sicherheit und auch den Datenschutz in den Kommunikationsbeziehungen mit den Bürgern. In den meisten Bereichen könne eine De-Mail ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verwendet werden. Aufmerksamkeit sei jedoch dort angebracht, wo sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten) versandt werden sollen. Denn es bestünde das Restrisiko, dass insbesondere Administratoren des De-Mail-Anbieters vom Nachrichteninhalt Kenntnis nehmen können, da eine durchgängige Verschlüsselung (“Ende-zu-Ende-Verschlüsselung”) – entgegen der Empfehlung des BfDI – nicht verpflichtend für das De-Mail-Verfahren ist. Daher  müsse auf die Versendung mittels De-Mail verzichtet werden, wenn sensible Daten betroffen sind und keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen realisiert wurden.

 

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BfDI: Beschäftigtendatenschutzgesetz ist “kein großer Wurf”

15. Januar 2013

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hält den von den Koalitionsparteien vorgelegten Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz für unzureichend. Im Rahmen einer Presseerklärung spricht er zum einen sein Bedauern aus, dass eine überwiegende Anzahl von Anregungen, die von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder formuliert wurden, keine Berücksichtigung finden. Zum anderen kritisiert er, dass die nunmehrigen Änderungen zwar Verbesserungen, aber überwiegend Verschlechterung mit sich bringen. Positiv sei, dass es bei dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung bleibe. Allerdings sei es z.B. inakzeptabel, dass es auch in dem aktuellen Entwurf dem Arbeitgeber gestattet sein soll, nicht allgemein zugängliche Beschäftigtendaten bei Dritten zu erheben, wenn der Beschäftigte eingewilligt hat. Sowohl im Bewerbungsverfahren als auch in einem Beschäftigtenverhältnis seien derartige “Einwilligungen” regelmäßig nicht freiwillig. Auch würden Arbeitgebern im Call-Center-Bereich zu weite Aufzeichnungsbefugnisse eingeräumt, die für die dort Beschäftigten einen nicht hinnehmbaren Überwachungsdruck darstellen. Zudem fehlen nach Ansicht Schaars wichtige für den Arbeitnehmerdatenschutz bedeutsame Regelungen in Gänze, wie beispielsweise Regelungen zur automatisierten Personalaktenführung, zur privaten Nutzung von Telekommunikationsdiensten sowie zu Beweisverwertungsverboten bei unzulässiger Datenerhebung und -nutzung. Als schlechtes Signal sei weiterhin zu werten, dass der Entwurf hinter der von der EU-Kommission vorgeschlagen EU-Datenschutzgrundverordnung zurück bleibt.

Der Gesetzesentwurf für das Beschäftigtendatenschutzgesetz soll am 16. Januar im Bundestaginnenausschuss beraten werden.

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BfDI: Videoüberwachung an Bahnhöfen

18. Dezember 2012

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat sich in seinem Blog zu der Videoüberwachung am Bonner Hauptbahnhof im Speziellen sowie allgemein zu der Videoüberwachung von Bahnhöfen geäußert. Die Bahnsteige auf dem Bonner Hauptbahnhof durften nach Ansicht Schaars nicht nur mittels Video überwacht werden, die Aufnahmen hätten auch gespeichert werden dürfen. Dies ergebe sich aus dem Bundespolizeigesetz. Wenn in Bonn nichts aufgezeichnet wurde, könne dies technische oder finanzielle Gründe gehabt haben. Jedenfalls sei es seitens der Datenschutzaufsichtsbehörden in der Vergangenheit nie bezweifelt worden, dass eine Videoüberwachung an gefährdeten Orten – z.B. an Bahnsteigen von Großstadtbahnhöfen – zulässig ist. Dennoch betonte Schaar, dass eine flächendeckende Videoüberwachung weder Kriminalitätsprobleme lösen könne noch dem Terrorismus wirksam begegne. “Videoüberwachung mag Sinn machen, wenn sie in ein polizeiliches Gesamtkonzept eingepasst ist, das die Gefahrenabwehr genauso umfasst wie eine wirksame Strafverfolgung. Der Bonner Vorfall macht deutlich, dass es aber genau daran mangelt.”, so Schaar.

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BfDI: Konzeptionelle Änderungen zur Rettung der Stiftung Datenschutz

17. Dezember 2012

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat vergangene Woche in einem Blogbeitrag die Konzeption der geplanten Stiftung Datenschutz kritisiert. Auch wenn er die Idee der Stiftung nach wie vor für gut halte, weise die konkrete Ausgestaltung der Stiftung gravierende Mängel auf. Kritisch seien insbesondere, dass die Stiftungssatzung nur unzureichend für personelle und finanzielle Unabhängigkeit der Stiftung sorge und das vorgesehene Finanzierungskonzept keine Bestandssicherheit für die Stiftung vorsehe. Die Stiftung bleibe auf ungewisse jährliche Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt oder auf Zuwendungen Dritter angewiesen und verfüge daher über nur sehr eingeschränkte Planungssicherheit. Bedauerlich sei weiterhin, dass sein Vorschlag, den Beirat paritätisch aus den Bereichen Datenschutz, Wirtschaft und Verbraucherschutz zu besetzen, nicht berücksichtigt worden sei. Die vom Bundesinnenministerium ausgearbeitete Satzung räume  den Wirtschafts- und wirtschaftsnahen Vertretern im Beirat ein deutliches Übergewicht ein. Zuletzt sei zu kritisieren, dass wesentliche Anforderungen an die Durchführung der vorgesehenen Testvergleiche und an die Vergabe der Gütesiegel unklar bleiben. Es sei derzeit nicht einmal absehbar, wer die Verfahren und Parameter für eine Auditierung entwickelt, wer die Bedingungen für die Akkreditierung der Auditoren festlegt und überwacht und wer die Prüfergebnisse der Auditoren und die Siegelvergabe kontrolliert.

“Ich bedauere, dass es der Bundesregierung im Vorfeld der Stiftungserrichtung offensichtlich nicht möglich war, in den angesprochenen Fragen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden einen Konsens zu suchen. Ich bin gerne bereit, die Möglichkeit der Mitarbeit im Stiftungsbeirat erneut zu prüfen, wenn eine befriedigende Neuausrichtung der Stiftung erfolgt. Unabhängig davon stehe ich selbstverständlich weiterhin zur datenschutzrechtlichen Beratung von Bundestag und Bundesregierung zur Verfügung, wie es meinem gesetzlichen Auftrag entspricht.”, so Schaar.

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