Kategorie: Allgemein

Beginn der Gespräche über Freihandelsabkommen zwischen USA und EU trotz Spionagevorwürfe

9. Juli 2013

Medienberichten zu folge, haben die USA und EU gestern die Verhandlungen zur größten Freihandelszone der Welt, dem Transatlantischen Wirtschaftsabkommen (TTIP), begonnen. Wenige Tage zuvor wurde das Thema Datenschutz im Rahmen der Spionagevorwürfe durch den ehemaligen amerikanischen Geheimdienstmitarbeiter Snowden bundes- und europaweitweit diskutiert. Das Freundschaftliche Verhältnis zu den USA scheint von Misstrauen überschattet und Aufklärung über das  Vorgehen der US Geheimbehörden werden von Politikern sämtlicher EU Länder gefordert. Es gab sogar Forderungen, die Gespräche über das Freihandelsabkommen aufzuschieben.

Doch das Projekt TTIP sei für beide Seiten zu wichtig, um Verzögerungen zuzulassen. Gestern begann deshalb wie geplant der Auftakt zu vermutlich jahrelangen Verhandlungen über das geplante  Freihandelsabkommen. Parallel dazu wird in gemischten Arbeitsgruppen an der Aufklärung zu den Spionagevorwürfen gearbeitet; US Justizminister Eric Holder berate nebenbei mit Vertretern der EU über Sicherheit und Datenschutz.

Der Umgang mit sensiblen Daten muss auch ein Thema im Rahmen des so wichtigen Transatlantischen Wirtschaftsabkommens sein. Laut RP-online sieht Rainer Brüderle (FDP) die Klärung der Spionagevorwürfe sogar als Grundvoraussetzung hierfür an. Dabei stehe vor allem die brisante Frage im Raum, ob und gegebenenfalls was  die Bundesregierung über etwaige Spionage-Vorgänge des US – Geheimdienstes NSA gewusst haben soll. Nicht zuletzt wegen diverser Ungereimtheiten sehe vor allem die Opposition Kanzlerin Merkel in der Pflicht, für Aufklärung zu sorgen.  Aber auch verständnisvolle Stimmen sind zu vernehmen. So warnt beispielsweise Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (ehemaliger Innenminister) laut SWR vor zu viel Aufregung und betont, wie wichtig die Zusammenarbeit mit den US – Geheimdienstbehörden und deren Informationsaustausch auch für Deutschland ist und in der Vergangenheit bereits im Rahmen von Terrorbekämpfung erfolgreiche Voraussetzung war.

 

US – Behörden überwachen deutsche Postsendungen

Medienberichten zu folge, wurde im Rahmen des NSA – Skandals offenkundig, dass US – Behörden Telefon und Internet auch hierzulande überwacht haben sollen. Doch Umfang und Reichweite der Überwachung gehen noch weiter. Nach eigenen Angaben der Deutschen Post, arbeite auch sie eng mit US – Behörden im Rahmen von Pilotprojekten zur Vereinfachung von Zollabfertigungen zusammen. Konkret heißt es, die Deutsche Post soll Adressen abfotografiert, gespeichert und Daten bezüglich Sendungen in die USA an US – Behörden übermittelt haben. In seltenen Fällen würden den Behörden auf Anfrage weitere Informationen über eine Sendung zur Verfügung gestellt. Privatkunden sollen hiervon jedoch nicht betroffen sein, wie Focus berichtet.

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Deutsche Post auch alle ihre inländischen Sendungen abfotografiert. Unklar ist, wie lange sie diese speichert und in welchem Umfang sie ggf. weiterverarbeitet werden. Das Unternehmen gab jedoch bekannt, die Daten nicht weiterzugeben, sondern sie nur für interne Zwecke zu verwenden, zum Beispiel für den korrekten Briefversand.

 

 

Japanische Bahngesellschaft verkauft Kundendaten

8. Juli 2013

Während die Bahn hierzulande entsprechende Pläne dementiert, verkauft die größte Japanische Bahngesellschaft, die East Japan Railway Company (JR-EAST), ab sofort mit Partner Hitachi anonymisierte Kundendaten, die mithilfe des auf NFC basierenden Suica Ticket Systems gewonnen wurden.

Die Kunden der JR-EAST erfahren dabei das Geschlecht, Datum und Zeit der Fahrt sowie den gezahlten Fahrpreis von Fahrgästen, die bestimmte Stationen nutzen. Das günstigste Paket kostet dabei fünf Millionen Yen (~ 38.500 EUR) und bietet Zugriff auf die Daten von zehn Stationen. Laut Hisahiro Sakai, einem Unternehmssprecher von Hitachi, richte sich das Angebot an bereits bestehende Pächter der jeweiligen Stationen, potentielle zukünftige Gewerbetreibende, Werbetreibende sowie Immobilienfirmen.

Takashi Yamaguchi von der East Japan Railway hält das Vorgehen für unbedenklich, weil es keine Möglichkeit der Identifizierung einzelner Individuen gebe.  Hiromitsu Takagi, ein in Japan anerkannter Experte in Datenschutzfragen, hält eine gesamtgesellschaftliche Zustimmung zu einem solchen Vorgehen selbst dann für notwendig, wenn das Vorgehen rein rechtlich zulässig wäre.

Besonders prekär ist die Situation für Kunden, welche die Nonowa Station in Tokio nutzen wollen, weil zu dieser ausschließlich Kunden mit Suica Ticket oder kompatiblem System Zutritt erhalten. Wer der Datensammlung durch das NFC-Ticket entgehen will, muss daher eine andere Route wählen, welche noch traditionelle Tickets akzeptiert.

 

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , , ,

Piratenpartei reicht Beschwerde in Karlsruhe ein

2. Juli 2013

Medienberichten zufolge haben zwei Mitglieder der Piratenpartei eine Beschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingericht, das am 01.07.2013 in Kraft getreten ist. Es bleibt abzuwarten, ob auch diesmal der Landtagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, wie auch bereits das Vorgängergesetz, zu Fall bringen wird.

Durch dieses Gesetz werden Polizei, Ermittlungsbehörden und Nachrichtendienste in die Lage versetzt, Bestandsdaten abzufragen. Unter Bestandsdaten sind sämtliche persönliche Informationen zu einem Telefon- oder Internetanschlussinhaber zu verstehen. Unter Richtervorbehalt ist die Auskunft von Zugangcodes und Passwörter gestellt.

BGH: Strafbarkeit der Überwachung von Personen mittels an Kfz angebrachten GPS-Empfängern

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (BGH, Urteil vom 04. Juni 2013 – 1 StR 32/13) , dass die heimliche Überwachung von Zielpersonen mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist, allerdings einer Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall bedarf. Lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung könne diese Abwägung ausnahmsweise (z.B. in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist. Mit dieser Entscheidung wurde ein Urteil des Landgerichts Mannheim (LG Mannheim – Urteil vom 18. Oktober 2012 – 4 KLs 408 Js 27973/08) bestätigt, nach dem der Betreiber einer Detektei sowie einer seiner Mitarbeiter wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt (§§ 44 i.V.m. 43 abs. 2 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz) in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von achtzehn und acht Monaten verurteilt wurden. Die Vollstreckungen der Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , ,

Bundestag: Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

1. Juli 2013

Medienberichten zufolge hat der Bundestag hat am 27.06.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Davon betroffen sind im Wesentlichen drei Bereiche:

Im Bereich des Urheberrechtes, speziell des Filesharings, sollen die Abmahnkosten für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen stark reduziert werden. So soll der Streitwert auf 1.000 € beschränkt und damit die Anwaltskosten auf 155,29 € gesenkt werden. Diese “Deckelung” wird jedoch von den “besonderen Umständen des Einzelfalles” abhängig sein. Überdies wird der sog. fliegende Gerichtsstand abgeschafft, sodass der Verbraucher künftig an seinem Wohnsitz verklagt werden muss.

Der 2. Bereich regelt unter anderem, dass die Bundesnetzagentur in Zukunft gegenüber Unternehmen eine Geldbuße von 300.000 Euro verhängen kann, wenn diese unerwünschte Telefonwerbung betreiben und betrifft damit das Wettbewerbsrecht. Überdies müssen Gewinnspieldienstverträge künftig schriftlich bzw. in Textform geschlossen werden. Zudem kann der Abgemahnte bei unberechtigten Abmahnungen nun einen Gegenanspruch auf Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten erhalten.

Auch im Bereich des Inkasso gibt es Änderungen. So soll der Verbraucher vor unberechtigten und überhöhten Inkassoforderungen geschützt werden, indem die Inkassounternehmen ab Mitte 2014 neben dem Auftraggeber auch den Forderungsgrund mit Datum des Vertragsabschlusses nennen müssen.

Wong wechselt die Fronten

25. Juni 2013

Nicole Wong hat nach langanhaltenden Gerüchten über einen Tweet bestätigt, dass sie ihren Posten als Twitter-Justiziarin gegen den des Chief Technology Officer (CTO) in der US-Regierung eintauscht. Hier soll sie nunmehr für den Datenschutz im Internet zuständig sein. Fraglich bleibt, ob sie auch in den derzeitigen diskutierten geheimdienstlichen Zugriff auf Bürgerdaten involviert sein werden wird.

Vor ihrer Zeit bei Twitter war sie bei Google tätig. Zu ihrem Aufgabengebiet gehörte u.a. der Umgang mit Zensuranliegen.

 

BayLfD: Adobe Analytics beanstandungsfrei nutzen

24. Juni 2013

Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz (BayLfD) Petri hat im Juni 2013 neue Hinweise zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Adobe Analytics  bekannt gegeben, nachdem er bei bayerischen Webseitenanbietern geprüft hat, ob das Programm Adobe Analytics beanstandungsfrei eingesetzt werden kann. Hiermit soll, nachfolgend zu Google Analytics der beanstandungsfreie Einsatz von Adobe Analytics (Omniture) bei bayerischen Unternehmen erreicht werden. Folgende Anforderungen sollten demnach beachtet werden:

– mit Adobe sollte schriftlich ein vorgefertigter Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden, welchen Adobe auf Anfrage bereitstellt;

– den Nutzern ist gegen das Setzen von Tracking-Cookies durch Adobe Analytics eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen;

– die Nutzer müssen in der Datenschutzerklärung des Internetauftritts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen von Adobe Analytics aufgeklärt und auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erfassung durch Adobe Analytics hingewiesen werden;

– muss die IP-Adresse der Nutzer vor der jeweiligen Verarbeitung serverseitig anonymisiert werden;

– zudem ist die Laufzeit von Cookies auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Als Obergrenze wird eine Dauer von 24 Monaten angesehen.

Obama zum Überwachungsprogramm der NSA und Merkels #Neuland auf Twitter

20. Juni 2013

Der US-amerikanische Präsident Barack Obama hat sich in einem Interview mit dem Journalisten Charlie Rose explizit zu der anhaltenden Kritik an der Spionagetätigkeit der National Security Agency (NSA) geäußert. Obama wand ein, dass die USA ihre Freiheit nicht aufgeben müssten um Sicherheit zu erhalten, es wären jedoch Eingeständnisse hinsichtlich dieser notwendig. Darüber hinaus versicherte er jedoch, dass sich sämtliche Überwachungstätigkeiten im Rahmen gesetzlicher Schranken abspielen würden. Zum einen gäbe es ausreichend Ausgleichsmechanismen, zum anderen würde auch bei der derzeitigen Praxis kein Telefongespräch abgehört oder Email mitgelesen, für die kein richterlicher Beschluss vorlag.

Obama äußerte jedoch auch Verständnis für die Kritik an dem Programm. Seiner Ansicht nach sei dies jedoch auf einen Mangel an Information zurück zu führen. Daher sei nun zu prüfen, inwiefern weitere Details zu dem Vorgehen der Behörde veröffentlicht werden könnten, ohne dass dieses dadurch gefährdet würde.

Auch im Rahmen seines Deutschlandbesuches war das Überwachungsprogramm zwischen Merkel und Obama thematisiert worden. Merkel hatte im Rahmen dessen vermittelnde Töne angestimmt und das Internet als Neuland bezeichnet. Dies hatte zu einem wahren Hashtag-Hype auf Twitter geführt und der Kanzlerin breite Häme eingebracht. Eine Stellungnahme ihres Regierungssprechers Steffen Seibert kam ebenfalls über Twitter postwendend: “Zur Neuland-Diskussion: Worum es der Kanzlerin geht – Das Internet ist rechtspolitisches Neuland, das spüren wir im politischen Handeln täglich.” Auch Peter Altmaier sprang ihr zur Seite und stellte fest:”Übrigens: Wenn es kein #Neuland wäre, gäbe es längst international wirksame Regelungen zu Datenschutz und Privatsphäre in diesem Bereich!”

Kategorien: Allgemein · Internationaler Datenschutz
Schlagwörter: , , ,

Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

18. Juni 2013

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU ist verabschiedet worden und tritt zum 13. Juni 2014 in Kraft. Damit wissen Händler bereits 1 Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes, wie sich zukünftig die Rechtslage darstellen wird. Neben diversen Änderungen im Fernabsatzrecht, werden in das Bürgerliche Gesetzbuch  grundlegende Informationspflichten des Unternehmers bei Verbraucherverträgen im stationären Handel sowie allgemeine Grundsätze für alle Verbraucherverträge aufgenommen, z.B. eine Musterwiderrufsbelehrung. Einem Blog zufolge sind die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes:

  • die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
  • das sog. “ewige Widerrufsrecht” wird abgeschafft
  • Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes sind künftig vom Verbraucher zu tragen (wenn er vom Händler über diese Rechtsfolge belehrt wurde)
  • Hinsendekosten trägt der Unternehmer mit der Ausnahme von z.B. Expresszuschlägen
  • Rücksendefristen und Zurückbehaltungsrechte werden geregelt
  • Reform der Ausnahmen vom Widerrufsrecht
  • Widerrufsrecht bei Downloads werden erstmals gesetzlich geregelt
  • Kundenhotlines dürfen künftig keine Zusatzkosten auslösen (wie z.B. bei 0180- oder 0900-Nummern)
Kategorien: Allgemein
Schlagwörter:
1 161 162 163 164 165 206